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Robmann

WO Silber
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  1. Der Elektronik (PC, Heizungssteuerungen etc., alles was letztendlich mit Gleichstrom arbeitet) dürfte das, meiner Meinung nach, recht egal sein. Der Wechselstrom wird hier in einen Gleichstrom gleichgerichtet. Hierbei wird das ganze im Netzteil, bevor es dann ein Gleichstrom ist, fröhlich hoch und runter transformiert und die Frequenz einige male geändert. Da stört ein unsauberer Sinus dann auch nicht mehr. Ein normaler Brückengleichrichter (+vorgeschalteten Trafo) wird für eine Gleichstromerzeugung nurnoch sehr selten verwendet, da schwer und teuer. "Fly-Back", Halb- und Vollbrückenkonverter sowie noch einige andere Schaltungen sind heute deutlich in der Überzahl. Bei Elektrik (Motoren ohne elektronische Steuerung z.B.) sieht das wieder anders aus. Das Problem der Störungen auf der Leitung lässt sich jedoch mit einem Netzfilter ausgleichen. Die sind auch nicht so teuer. https://de.wikipedia.org/wiki/Netzfilter Bei guten Steckdosenleisten sind die sogar integriert. Die einfachste Lösung ist direkt den Generatorausgang mit einem Endstörfilter zu bestücken. Das sollte eventuelle Probleme mit Oberwellen deutlich Abhilfe schaffen. Sowas z.B.: https://www.conrad.de/de/entstoerfilter-3-phasen-480-vac-42-a-l-x-b-x-h-310-x-50-x-85-mm-schaffner-fn-3258-42-33-1-st-1425237.html Nach Möglichkeit sollte diese Kabelstrecke dann noch geschirmt sein (fertige Kabel mit Drahtgeflechtmantel). Ich möchte eindringlich davor warnen sowas selber zu installieren wenn man nicht entsprechend geschult ist. Das fängt schon mit der späteren Berührungssicherheit und hört beim Brandschutz auf. Wird auch nur ein Kabel schlecht aufgelegt wird das irgendwann mal fröhlich vor sich hinglühen. Das bekommt man mit Glück dann noch frühzeitig anhand des Geruches mit, mit Pech erst am Brand. Ich denke, dass ein großer Wechselschalter hinter dem Zähler (also zur "Hausseite") + eine dort zusätzlich installierte sichere feste Auflegemöglichkeit für den Generator vollkommen ausreicht. Ist zwar keine unterbrechungsfreie Stromversorgung, aber das braucht man auch nicht zwingend für das ganze Haus (wenn man nicht zufällig ein Krankenhaus betreibt). Für kritische EDV und co. gibt es einfache und günstige Lösungen (ab 100€). Wie schon einmal gesagt, keine Ahnung ob das so zulässig ist. So weit ich weiss ist nur der Hausanschlusskasten und der Zähler verblombt und ohne Konzession der örtlichen Stadtwerke tabu. Hier müsste man sich mal die technischen Anschlussbedingungen (TAB) seines Wohnortes durchlesen. Ich denke das hier ein örtlicher Elektroinstallationsbetrieb gut weiterhelfen kann wenn man ihm seine Wünsche wie oben beschrieben mitteilt. Er wird dann auch sagen können ob das so gemäß TAB zulässig ist. Die anfallenen Elektroarbeiten sind überschaubar und sollten, wenn keine baulichen Komplikationen vorhanden sind, in wenigen Stunden ausführbar sein. Das sage ich jedoch als "Platinen-Elektro-Mensch", nicht als Elektro-Handwerker.
  2. Ich komme aus der Elektroindustrie. Vom Elektrohandwerk (Die Leute die die Kabel in Gebäuden verlegen) und dem was dazu gehört, wie z.B. Technische Anschlussbedingungen der örtlichen Stadtwerke, habe ich aber keine Ahnung. Jedoch rein technisch betrachtet ist es relativ einfach: 1. Energiezufuhr des Energieversorgers unterbrechen (Hauptschalter im Hausanschlusskasten z.B.). Auch bei einem sowieso schon bestehenden Stromausfall. 2. Generator Ausgang irgendwo zwischen Hausanschlusskasten und Sicherungskasten anschließen, Generator starten Das war es schon. Jedoch wirklich wichtig ist hierbei zu beachten: Ist der Generator angeschlossen und es ist gerade kein Stromausfall oder die Leitung von nicht außen nicht gekappt gibt das ein Feuerwerk. Daher ist das vermutlich in der Form eher unüblich oder sogar nicht erlaubt. Wenn man jedoch schaltungstechnisch sicherstellt, dass Generator und äußere Zufuhr nicht beide gleichzeitig aufliegen können, sollte das, wie schon gesagt rein technisch, kein Problem sein. Das wäre eine sehr günstige Lösung ohne Elektronik (Elektronik vereinfacht gesagt = beinhaltet Halbleiter, ICs etc., Dinge die gerne kaputtgehen und in einem Spezialprodukt fertig montiert gerne teuer sind. Nicht zu verwechseln mit der Elektrik.).
  3. Aufgepumpt ja, jedoch primär am Bauch mit Grillgut und Bier. Ich werde einen Teufel tun und das nochmal mit dem CS-Gas ausprobieren
  4. Ich habe eine Röhm RG 96, das ist ein H&K P8 Schreckschuss-Nachbau. Ohne Guten Blick in den Lauf oder genaueres hinsehen auf Beschriftung und Details sieht die dem Original sehr ähnlich. Mittlerweile 12 Jahre alt, wurde früher zu Silvester regelmäßig und sehr intensiv genutzt (natürlich nicht öffentlich, alles WaffG konform) und sie funktioniert immer noch, trotz schlechter Pflege. Für mich war damals eine Entspanntaste und eine Sicherung wichtig, beide Funktionen hat die RG96. SA/DA Abzug hat sie auch. Bezüglich der Wirkung von den Reizgaspatronen: Ich habe mal einen Selbstversuch gemacht und bewusst gegen den Wind (leichter) geschossen. War eine der mit gelben Kopf, die gibt es wohl auch in rot (denen wird eine schlimmere Wirkung nachgesagt). Die Wolke konnte ich gut beobachten, schätze mal Es waren so um die 3m. Wie gesagt, mit Gegenwind. Ich war die nächsten 10-15 Minuten ziemlich schachmatt. Ich hatte zwar keine Atembeschwerden, aber mir war es unmöglich die Augen zu öffnen. So sehr ich es versucht habe, länger als eine Sekunde konnte ich die Augen nicht aufhalten. Kleiner Waffenschein ist zufällig auch 12 Jahre alt. Ich habe die nur zwei mal geführt, beides mal hatte ich eine größere Bargeldsumme zwecks Autokauf mit. Regelmäßig führen würde ich das Dingen nicht, dafür ist mir das, trotz Schulterholster, einfach zu umständlich und sperrig.
  5. " Wenn man wirklich über ein schärferes Waffengesetz nachdenken will, dann aber mit aller Konsequenz. Dann müsste man zum Beispiel sämtliche Baumärkte schließen, die Äxte, Hammer und Heckenscheren verkaufen. Dann müsste man Leuten, die sich immer wieder durch Gewalttaten einen Namen gemacht haben, Hände und Füße zusammenbinden, denn das sind wahrlich die gefährlichsten Waffen. Eigentlich aber müsste man ganz Deutschland in einen Hochsicherheitstrakt verwandeln und an die Insassen nur noch Messer aus billigem Plastik ausgeben. Wirklich keine schlechte Idee, wenn wir nicht solch bekloppten Aufseher hätten, die nicht wissen, wie man die Türen verschließt. " Quelle: https://conservo.wordpress.com/2016/07/25/waffennarren-worueber-ich-mich-heute-wieder-hoellisch-aufrege/#more-10660
  6. Danke erst einmal für die bisherigen Antworten. Ja, das macht durchaus Sinn. Hatte ich garnicht bedacht. Vermutlich wäre es daher besser das Ganze nicht "unterirdisch" zu planen, sondern lieber irgendwo einen kleinen Teich/See anzulegen und den Aushub als "Wand" zu nutzen. Ich verstehe deine Aussage nicht ganz. Möchtest du damit aussagen, dass alleine das Vorgutachten eine beachtliche Summe kostet? Ich habe absolut keine Vorstellungen was ein Schießstand Neubau kostet. Die Beiträge von Papermaker und LWB lassen jedoch darauf schließen, dass alleine der Verwaltungs/Rechtsteil bereits diverse tausend Euro schlucken können. Hat nicht irgend jemand eine grobe Rechnung für einen Low-Budget Schießstand? Wie schon gesagt, das ist alles Neugier. Ein tatsächlicher Wunsch zur Ausführung eines solchen Projektes ist, finanziell bedingt, innerhalb dieses und nächsten Jahrzehntes nicht realisitsch.
  7. Hallo, bitte steinigt mich nicht wenn ich ein altes Thema übersehen haben sollte. Der Suchbegriff "Schießstand" ergibt eine Menge Treffer, andere Zusatzbegriffe dazu führten auch zu keinem Ergebnis. Ich bin mir nahe zu sicher, dass es irgendwo ein ähnliches Thema gibt, aber ich finde es nicht. Daher hier neu: Ich denke viele träumen hin und wieder von einem eigenen KW/LW Schießstand, egal ob als Privatperson oder als kleiner Verein, der sich regelmäßig woanders einmietet. Das Hauptaugenmerk liegt vermutlich nahezu überall auf dem Preis. Wenn man es genau wissen will sollte man sich natürlich mit einem Schießstandsachverständigen und Architekt unterhalten, aber da dass alles primär Neugier ist und eine Realisierung des ganzen mit großer Wahrscheinlichkeit nie zustande kommt wäre mir das Geld zu Schade. Ich gehe davon aus, dass auch ein Schießstandsachverständiger nicht hobbymäßig Träumer kostenlos beraten möchte. Ich fände es primär interessant, was man minimal investieren müsste. Hierzu nehme ich folgende Ausgangssituation an: - abgelegene Stelle, keine Nachbarn die sich irgendwie gestört fühlen könnten. Daher minimale Anforderungen an den Lärmschutz. - das Bauamt spielt mit - die Waffenbehörde spielt mit (natürlich alle rechtlichen Kriterien erfüllt) Bevor ich jetzt anfange zu schreiben: ich habe absolut keine Erfahrung auf dem Bau. Alles was ich nachfolgend schreibe bassiert auf Laienwissen, welches stümperhaft angelesen wurde. Grundsätzliche Richtlinien für den Bau von Schießständen sind vom Bundesminsterium des Inneren vorgegeben und im Bundesanzeiger abrufbar. Hier eine identische Quelle vom DSB: http://www.dsb.de/media/PDF/Schiessstaende/Schiessstandrichtlinie_23Juli2012_BAnzAT_23Okt2012.pdf Hieraus entnehme ich auf Seite 11, das es grundsätzlich 4 Arten von Schießständen gibt: - Offene Schießstände ohne Umschließung - Offene Schießstände mit Umschließung des Schützenstandes - Offene Schießstände mit teilweiser Umschließung der Schießbahn - Geschlossene Schießstände (Raumschießanlagen) Ohne Umschleißung fällt raus (zuviel Land nötig bei Büchsen/KW), geschlossener Schießstand auch, da neben aufwändiger Lüftung auch viel das hierfür benötigte Gebäude nicht gerade günstig erscheint. Auf Seite 19 und 20 werden Baustoffe und Seitenwände für Decken aufgeführt und deren maximal zuläßige Geschossenergie bei verschiedenen Dicken. Erdwälle und sangefüllte Palisaden sind der Tabelle nach ab 2,5m Dicke bis 7000 Joule kein Problem. Rein zufällig hat man einen Erdwall über 2,5m, wenn man einfach ein tiefes Loch in der Erde buddelt und den zukünftigen Schießstand im Boden versenkt. So denke ich mir das zumindestens. Auf Seite 26 geht es um Geschossfänge. der Punkt 2.8.8.5.2 behandelt Geschossfänge bis 7000 Joule aus Sand. Die Sandschüttung sollte in der Haupttrefferzone mindestens 2,5m dick sein. Sowas könnte man bei einer Ausschachtung ja berücksichtigen. Auf Seite 55 und folgend wird auf die Belüftung eingegangen. Bei nicht offenen Schießständen fällt diese weg, bei Umschließung des Schützenstandes und/oder teilweiser Umschließung der Schießbahn reicht eine einfache Belüftung des Schützenstandes, bei geschlossenen Schießständen wird es was komplizierter und auch böse teuer. Fehlen noch die Hochblenden und ein einfacher Schallschutz. Hier hat eine Suchmaschine wieder was brauchbares ausgespuckt. http://www.vus-ev.de/docs/fobi2010-schallschutz-bei-offenen-anlagen.pdf Je nach Ausführung wird hier 30-32€ (weites Raster, feste Schützenposition) oder 48-52€ (enges Raster, u.A. Mehrdistanz) angegeben. Das könnte man möglicherweise noch mit einem einfachen Regenschutz kombinieren. Zusammengefasst (bei angenommenen 25m Mehrdistanz, 7000 Joule): - Aushub ca. 30m x 12m x 2,5m - jede Menge Sand - Holz für den Bau der Sandkugelfänge - einfache Lüftung - Beleuchtung, Elektro allgemein - Hochblenden/Schallschutz - einfacher Regenschutz - Sonstiges (Feuerlöscher, Telefon etc.) Wie bereits geschrieben ist das alles ganz grob zusammengefasst, vermutlich fehlt einiges an Details oder gar zwingend weiter notwendigen Sachen, anderes habe ich möglicherweise falsch gelesen oder verstanden. Würdet ihr sagen, dass die grobe Zusammenfassung in etwa aufgehen könnte? Gibt es vielleicht irgendwo Schießstände oder Projekte, die auf dem Minimalprinzip basieren und zugelassen sind?
  8. In unserem Verein ist das mit den Interessenten seit ca. Oktober letzten Jahres sehr markant nach oben gegangen. Der Verein ist 2014 gegründet worden und hatte lange Zeit Probleme neue Mitglieder zu gewinnen. Wir waren finanziell echt am Ende. Das hat sich in der ersten Hälfte von 2015 normalisiert, seit Oktober 2015 ist die Nachfrage explodiert. Bei 14 Mitgliedern haben wir zur Zeit ungefähr --->15<--- Anfragen pro Monat (2014 - 10/2015 im Schnitt eine bis zwei pro Monat). Auch bei interessanten Kandidaten hat man schlichtweg nicht mehr die Kapazität diese in den Verein aufzunehmen. Zum einen dadurch begründet, dass man nicht zu schnell wachsen will (Vereinszusammenhalt), zum anderen, dass man keine Termine mehr bekommt um die Bahnen anzumieten. Wir beschränken uns zur Zeit echt nur noch auf Bekannte von Vereinsmitgliedern bezüglich Neuaufnahmen. Ist ja auch immer eine Frage von verantwortichen Aufsichten/Waffeninhabern zwecks Ausbildung der neuen. Eine WSK ist bei uns keine Ausbildung im eigentlichen Sinne. Auch ist bei uns die Miete unserer primären Bahn um ca. 20% seit Anfang 2016 nach oben gegangen, andere Vereine haben das Mietverhältnis mit unserem Verein komplett gekündigt aufgrund von Eigenbedarf. Wenn der Verein nicht grundsätzlich zu klein wäre, wäre dies die ideale Situation um selber eine Bahn zu bauen. Die Nachfrage ist echt enorm. Nebenbei: Wir würden uns sehr über Angebote zum mieten einen 25m /mind. 1500 Joule / statisch Bahn um Solingen herum freuen. Gerne auch "größer" (über 25m, mehr als 1500 Joule, Mehrdistanz). Angebote gerne per PN.
  9. Haben mal laienhaft eine Suchmaschine genutzt um in Erfahrung zu bringen, ob (oder wie) man Munition legal aus der Schweiz nach Deutschland bekommt. Das stümperhaft zusammengefasste Ergebnis: In Deutschland ist das ganze vorab anzumelden. Quelle: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Waffen-und-Munition/waffen-und-munition_node.html Von der Schweizer Seite aus scheint das wesentlich unkomplizierter: Quelle: http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/04414/04416/index.html?lang=de Gerade bei der GP11 lohnt sich da ja tatsächlich ein Urlaub in der Schweiz. Natürlich nur in sofern das vollständig und korrekt ist was ich da zusammengetragen habe.
  10. Im FWR Schreiben brauchte man nichts zu interpretieren. Das war ziemlich eindeutig und unmissverständlich. Um diese Diskussion mit dem Flyer nicht weiter unnötig mit der FWR DIskussion zu füllen würde ich vorschlagen, wir verlagern das auf unsere Postfächer hier im Forum, oder, wenn gewünscht, in den Bereich hier: http://forum.waffen-online.de/topic/443132-die-eu-will-ein-verbot-von-halbautomatischen-gewehren/
  11. Auf Seite 8 wird auf die bestehende Regelung in Deutschland hingewiesen, gleichzeitig jedoch §6AWaffV mit einem Beispiel bemängelt. Von "anbieten" in jeglicher Form kann ich da nichts rauslesen. Worauf beziehst du dich da?
  12. Wirklich gut gemacht. Kurz, gut zu lesen, verständlich, tolles Layout. Die Broschüre wäre mit leichten Änderungen, ohne Bezug auf den EU-Mist zu nehmen, auch so toll. Denke da gerade an die Presse (damit die mal WBK und Waffenschein auseinander halten können) oder an Posteinwürfe bei Mitgliedern der Grünen. Merke: Wer für die Rechte von LWB einstehen will kauft lieber bei OA ein und spart sich die FWR Mitgliedschaft.
  13. Zwar nicht im Vorwort, aber: Daumen hoch! Von tragfähiger Begründung sprechen, dann aber die bösen bösen AK Klone verbieten weil da diese bösen bösen 7,62x39R reinkommen. Knochen-hinwerf-Taktik" hin oder her. Das ist einfach legendär schwach. Frei nach dem Motto: "Wenn jemand von uns ohne Grund bestraft wird, dann nehmt die Gruppe von uns da hinten! Hauptsache der Rest von uns bekommt nichts ab!". Das ist einer "Interessenvertretung" absolut unwürdig. Entweder ich stehe für die gesamte Gruppe der LWB ein oder ich lasse es bleiben. Dieser Vorschlag ist auf dem selben Niveau wie der Vorstoß der EU. Und nein, ich besitzte keinen AK Klon.
  14. Wäre mir nicht bekannt. Anrufen bei der jeweiligen Handwerkskammer, Die Frage, ob Betrieb XY erlaubnispflichtige Arbeiten durchführen darf ist ein berechtigtes Interesse. Da sollte direkt am Telefon die Auskunft kommen. Habe ich mal im Nicht-Büchsenmacherbereich gemacht, eine Minute später hatte ich die Antwort.
  15. Privatperson oder Betrieb? Das Büchsenmacherhandwerk ist zulassungspflichtig. Daher sollte ein Eintrag in der örtlichen Handwerksrolle bei der Handwerkskammer vorhanden sein. Siehe hierzu §6 HWO, Absatz 1 und 2. ---> http://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__6.html Je nach Gesellschaftsform kann auch ein Eintrag im Handelsregister oder im Bundesanzeiger weiterhelfen, das geht vermutlich schneller. Bei Privatpersonen ohne Gewinnabsicht müsste eine Erlaubnis nach §26 WaffG vorliegen. Das ist ein DIN A4 Dokument, welches sicherlich auf Nachfrage eingesehen werden kann. Siehe ---> http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__26.html
  16. Die von John Marston getroffenen Worte waren in keiner Weise irgendwie unangebracht. Hart im Tonfall, aber grundsätzlich richtig. Wenn "Interessenvertreter" einem so ins Gesicht spucken darf, nein, dann muss man sogar mal zu solch einem Ton greifen um seine Enttäuschung zu unterstreichen. Den einen Satz hätte man, wie Raiden schon gesagt hat, einfach etwas blumiger formulieren können. So ist er soweit kastriert, dass die Ursprüngliche Aussage einfach nicht mehr vorhanden ist. Forenmoderation funktioniert nach meinem Verständnis anders. Wirklich sehr sehr arm solche Aussagen wie das pauschale Verbot von 7,62x39R bzw Kaschi-Clonen von solch einem Namen in der Szene zu hören. Zumindestens sind jetzt meine Überlegungen einer gewissen "Interessenvertretung" beizutretten ein für alle mal vom Tisch. Echt ganz ganz großes Kino.
  17. Bezogen auf die gewerbliche Herstellung ist, wie schon von Lukas beschrieben, tatsächlich noch ein Eintrag in die Handwerksrolle notwendig. Gemäß meiner persönlichen Interpretation können neben Büchsenmachermeistern auch - "verwandte" Handwerksmeister "HWK" (HWO §7 Abs. 1a) - "verwandte" Industriemeister "IHK" (HWO §7 Abs. 2) - staatlich geprüfte Techniker (Maschinenbau [?] ) (HWO §7 Abs. 2) - Fachhochschul- und Hochschulabsolventen entsprechender Fachrichtung (Maschinenbau [?] ), (HWO §7 Abs. 2) - in einigen Ausnahmefällen auch andere Personen (HWO §7 Abs. 3; HWO §8, HWO §9) in die Handwerksrolle eingetragen werden. Die Entscheidung liegt bei der Handwerkskammer. http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/hwo/gesamt.pdf Eine private, nicht gewerbliche Erlaubnis auch für Laien gibt das Gesetz gemäß meiner Interpretation her. Man beachte hier die Begründung der " Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen " http://www.muzzle.de/Recht/Bearbeitung_Instandsetzung_von/bearbeitung_instandsetzung_von.html WaffG §4 (Auszug): Ich persönlich würde einen schriftlichen Antrag stellen in dem die geplanten Arbeiten aufgeführt sind, mich auf eine "waffentechnische Entwicklung" berufen und gucken was daraus wird.
  18. Siehe Waffengesetz 26 --- Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__26.html (Fettdruck-Hervorhebung durch mich) In der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm steht hierzu als Erläuterung zu §26: (Fettdruck-Hervorhebung durch mich) Der Sachbearbeiter wird sich vermutlich an dem oben fettgedruckten Punkt 26.2 orientieren. Ob deine Arbeiten da reinfallen liegt wohl vorerst in seinem Ermeßen. Ganz interessamt hierzu (wenn auch auf freie Waffen bezogen): http://www.muzzle.de/Recht/Bearbeitung_Instandsetzung_von/bearbeitung_instandsetzung_von.html
  19. Prassekoenig, du hast dein Postfach anscheinend voll.
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