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HBM
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Also eine Einzelfallentscheidung. Trotzdem bin ich manchmal froh, kein Waffenhändler zu sein. Manchmal überleg ich aber ob eine Waffenhandelslizenz nicht auch Vorteile hätte. ;-)
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Wieso steht dann unter http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.htmlbei §12 (2) 1 folgendes: Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition bedarf nicht, wer diese unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 4 erwirbt; Unter (1) 1 a) steht immerhin: Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erwirbt; Das würde ich jetzt so auslegen, dass ein Händler durchaus Munition gegen Vorlage des Leihscheines verkaufen darf, da es ja lt. WaffG keiner weiteren Erlaubnis bedarf. Vielleicht habe ich aber auch irgendwas übersehen oder irgendwo einen Denkfehler. Kann mir bitte jemand sagen bzw. erklären, ob und wenn ja wo ich falsch liege?
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Wenn noch etwas "Spielzeug" aus dem Bereich der Nachtsichttechnik dabei ist, dann wären 15.000,- Euro (incl. Waffe) doch gar nicht mal so teuer, oder? ;-)
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Nach welchen Kriterien bzw. aufgrund welcher Angaben soll denn ein Sachbearbeiter "... das erwartete Sammelverhalten beurteilen"? Folgendes würde mir jetzt spontan einfallen: 1. Vorhandener Platz / Aufbewahrungsmöglichkeiten 2. Finanzielle Möglichkeiten 3. Unterstützung des Hobbys durch den Partner bzw. die Familie o.k., 3. ist evtl. wirklich schwer für den Sachbearbeiter zu beurteilen, aber mir sind keine weiteren "harten Fakten" eingefallen, nach denen ein SB das erwartete Sammelverhalten beurteilen könnte. Was gibt es da sonst noch für Möglichkeiten wenn im Sammelplan kein "Zeitplan" enthalten ist?
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Bin jetzt kein "Profi" in diesem Thema und im Moment betrifft mich das Thema auch nicht, aber trotzdem hätte ich eine Frage: Kann man nicht die Formulierung "... und des erwarteten Sammelverhaltens zu beurteilen." so auslegen, dass die finanziellen Möglichkeiten eines potenziellen Sammlers zumindest indirekt das "erwartete Sammelverhalten" beeinflussen. Viel "freies" Einkommen legt doch zumindest die Grundlage für den Kauf von vielen Waffen.
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Wobei im Ausgangspost auch nicht von "beantragen" gesprochen wurde, sondern von "melden". in wie weit jetzt umgangssprachlich zwischen "melden" und "anzeigen" ein Unterschied besteht ist schon fraglich. Daher finde ich die Korrektur in diesem Fall nicht wirklich angebracht. Wo ist denn der Unterschied zwischen "Ich melde den Erwerb einer Waffe bzw. eines Wechselsystems" und "Ich zeige den Erwerb einer Waffe bzw. eines Wechselsystems an"?
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Woher hast Du diese Information? Mein Stand, und ich kenne doch einige Bundestagsabgeordnete (auch "neue"), ist, dass jeder Bundestagsabgeordnete ohne großes Nachfragen auf Wunsch einen Waffenschein bekommt.
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Bist Du Dir sicher, hab das (http://www.chiappafirearms.com/products/82) daheim und die ging als Repetierflinte nur auf grün.
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Danke für diese Antwort. Hab selbst kurz überlegt ob ich antworten soll, aber dann hab ich "Ölkanne" gelesen und das Profilbild gesehen und mir war klar, dass eine sinnvolle Diskussion eher unwahrscheinlich ist.
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Pistole 9mm + .22 Wechselsystem Munitionserwerb
HBM antwortete auf PiffiPiffiPengi's Thema in Waffenrecht
Perfekt, sehe ich zwar, je nach Waffentyp anders, aber wenn "Dein" Innenministerium mal zur Abwechslung "pro" Waffenbesitzer Stellung nimmt, dann soll mir das natürlich recht sein. -
Pistole 9mm + .22 Wechselsystem Munitionserwerb
HBM antwortete auf PiffiPiffiPengi's Thema in Waffenrecht
Die Logik ist wohl, soweit man bei der Auslegung der Gesetze und Verordnungen im Bereich des Waffenrechts von Logik sprechen kann, dass nur Wechselläufe und Wechselsysteme bei der Aufbewahrung einer Waffe gleich gestellt werden. Hab mich zwar noch nicht zum Thema eingelesen, aber da das zum einen nicht ganz "unlogisch" ist und mich zum anderen praktisch nie tangiert, diskutiere ich da nicht groß rum. War auch keine "Belehrung", sondern eher in einem Nebensatz als er sich dank NWR bzgl. 2/6 kurz vertan hatte (da sieht man in der Übersicht anscheinend nur den letzten Eintrag in der WBK und da waren zwei Wechselsysteme, die letzten Einträge) und mir höflich mitteilte (bei Erstellung des Voreintrages für eine KW), dass ich erst wieder in x-Monaten eine Waffe erwerben dürfte. Hab dann eben angerufen und nachgefragt. Dann hat er sich sofort entschuldigt und eben gesagt, dass die Wechselsysteme natürlich nicht bei 2/6 berücksichtigt werden, aber eben bei der Aufbewahrung. Kannst Du die Antwort, gerne auch anonymisiert, hier einstellen? -
Pistole 9mm + .22 Wechselsystem Munitionserwerb
HBM antwortete auf PiffiPiffiPengi's Thema in Waffenrecht
Gibt es denn Erlaubnisbehörden, die aus ein Wechselsystem "lagerungstechnisch" nicht als zusätzliche Kurzwaffe sehen? PS: Ist mir zwar aufgrund eines 1er Schrankes daheim egal, aber im Büro mit einem "kleinen" 0er passe ich immer auf, dass ich maximal fünf "Waffen" (incl. evtl. Wechselsysteme) mit dabei habe. Gerade bei SIG mit Wechsellauf in 7,65 und Wechselsystem in .22 geht dann halt nur noch eine zusätzliche Pistole und ein Revolver. Muss man sich halt einschränken. ;-) -
Pistole 9mm + .22 Wechselsystem Munitionserwerb
HBM antwortete auf PiffiPiffiPengi's Thema in Waffenrecht
Bei 7,65 para "klinke ich mich jetzt mal ein" ;-) Wieso ist es ein Unterschied ob ich ein Wechselsystem (bzw. in meinem Fall bei 7,65 para einen Wechsellauf) in .22 oder in 7,65 para zu meiner 9mm para SIG P210 eintragen lasse? War beides kein Problem und zusätzlich habe ich mir die Munitionserwerbsberechtigung für beide mit "abstempeln" lassen - ich glaube sogar ohne Mehrkosten, aber da bin ich mir nicht 100%ig sicher. -
Kommt auf die Decke an (welches Material, wie dick, etc.). Interessant für Dich ist aber (wenn Du keinen Statiker einschalten willst), dass eine Decke direkt an einer "tragenden Wand" sehr viel mehr aushält, als in der Mitte des Zimmers. Also den Tresor nicht in die Mitte des Zimmers stellen ;-) und beim Transport an der Wand entlang, wenn möglich nur entlang von "tragenden Wänden".
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Hab mir jetzt die Seite auf Facebook nicht angeschaut, aber der Screenshot wirkt jetzt nicht so "satirisch". Da hab ich schon extremere Aussagen bzgl. Waffenbesitz in Deutschland gehört und die waren sicher nicht satirisch gemeint. Mir wäre die Seite halt egal gewesen wenn ich drüber stolpere, aber als Satire, geschweige denn gelungene Satire, hätte ich die Seite sicher nicht eingestuft.
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Für eine Waffe auf gelbe WBK brauchst Du keine "Unterschrift" deines Verbandes, daher stimmt hier Deine Aussage (wobei ich das "beantragtem KK" nicht verstehe, da für die Gelbe WBK keine einzelne Beantragung - ich gehe davon aus, dass Du einen Bedürfnisnachweis des Verbandes meinst - erforderlich ist) die auf Deiner gelben WBK angegebenen Waffen (evtl. Einschränkungen des SB auf der WBK beachten) erwerben wenn es in irgendeinem Verband mit genehmigter Sportordnung eine Disziplin für diese Waffe gibt. Beim Ausstellen eines Bedürfnisses durch den Verband bestätigt Dein Verein, dass entweder eine für die beantragte Disziplin zugelassener Stand vorhanden ist oder ein Mietvertrag für einen solchen Stand besteht. Dies kann der Verband auch gegenüber dem Verein überprüfen.
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Kurzwaffe kalibergleich wechseln - neue EWB erforderlich?
HBM antwortete auf RKDB's Thema in Waffenrecht
ja, ja je nach SB und welche Waffe bzw. welches Kaliber, aber eher ja -
German Championship SC 2015 incl. Grand-Steel-Master of Germany
HBM antwortete auf bluepistol's Thema in IPSC
Wobei manchmal das keltische Breitschwert dem Floret vorzuziehen ist. -
Moment - jetzt zitiere ich mal: ------------------------------------- a) IROA-ROs sind ab Level III verpflichtet, IROA-Uniform (dunkelblaue Hose, grau gestreiftes IROA-Shirt, ggf. blaue IROA-Kappe oder offizielle IROA- Jacke) zu tragen b) Nationale ROs tragen dunkelblaue lange oder kurze Hose (selbst zu be- schaffen), rotes GROI Polo-Shirt (wird vom BDS angeboten) mit GROI- Abzeichen und ggf. aktuellem „Rangabzeichen“. ------------------------------------- und folgere dann daraus 1. gestreiftes IROA-Shirt 2. also gilt a) 3. dort steht "dunkelblaue Hose" 4. o.K., Du hast recht, es steht weder "lange Hose" noch "kurze Hose", also ist nur wichtig, dass überhaupt eine Hose getragen wird. 5. nach der Auslegung wäre allerdings auch eine dunkelblaue Badehose erlaubt ;-) PS: Ich kann mir nicht vorstellen, dass außerhalb von Deutschland eine solche Diskussion möglich wäre. Jetzt stellt sich die Frage, ob ich froh bin in Deutschland zu sein, oder nicht? ;-) Wobei die GROI eigentlich gar nicht von einem Deutschen stammen kann, schließlich ist bei a) die Hose nicht genau definiert und bei "kurze Hose" steht weder eine konkrete Länge, noch z.B. der Prozentsatz der Hosenlänge im Verhältnis zur gesamten Beinlänge. ;-)
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Nach GROI so nicht erlaubt. Bekommt man da jetzt dann auf Wunsch einen Neustart oder Zeitgutschrift oder ....?
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Im aktuellen Waffengesetz steht "... verboten sind Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten ..." Ernst gemeinte Frage: War da früher mal gestanden "aktiv beleuchten" oder bilde ich mir das nur ein? Habe jetzt eigentlich nur deshalb noch mal nachgelesen, da mich der Thread auf die Idee gebracht hat, einen Spiegel so anzubringen, dass dieser das Licht auf das Ziel bündelt, aber bei der Formulierung "beleuchtet" ist das wohl raus. Selbst bei "aktiv beleuchtet" wäre es wohl auch problematisch und evtl. gar nicht sinnvoll, aber das ganze wäre eine Möglichkeit die unterschiedlichen Lichtverhältnisse auf den Ständen auszugleichen. Na ja, dann eben doch den Baustrahler mit nehmen. ;-)
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Wenn wir uns jetzt das Shirt in rot vorstellen und die Hose in blau, natürlich ohne Waffe, sondern mit Timer, dann stellt sich mir die Frage, wer sich bzgl. der Länge der Hose beschwert? ;-) Meiner Meinung nach ein rein theoretisches Problem, da in der Praxis kein Schütze die Kleidung eines RO bemängeln wird und kein Veranstalter oder Match-Verantwortlicher einen solchen RO ablehnen wird. Oder hab ich jetzt was übersehen? PS: In einer Stage auf der man zurück laufen muss kann ein solcher RO natürlich auch Zeit kosten, aber normalerweise sieht man den RO in der Stage ja nicht. :-)
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Vom Sportschützen zum Jäger - Behörde fragt nach KK-Revolver-Bedürfnis nach
HBM antwortete auf SdC's Thema in Waffenrecht
Netter Artikel zum Thema Fangschuss http://www.jagderleben.de/praxis/das__ideale__fangschuss-_geschoss.htmlbzw. geeignete Geschosse. -
Stimmt, das Thema habe ich vergessen. Die Frage kam auch in meinem Umfeld sehr oft. Es reicht aber wenn man zum einen erklärt, dass selbst die Polizei froh ist, dass die Waffen dezentral gelagert werden und nicht im Verein in größeren Mengen zum Diebstahl bereit gehalten werden und zum anderen das Thema Skifahren vergleicht. Keiner meiner Bekannten möchte sein Ski irgendwo beim Verein oder einem Liftbetreiber lagern. Teils sind die Ski dafür zu teuer, teils muss ganz speziell gewachst werden und spontan irgendwo hin fahren geht dann auch nicht mehr. Die beiden Argumente, ja ich weis es gibt noch mehr, haben bisher immer gereicht.
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Bin "nur" Sportschütze, aber diese Diskrepanz beim User "JoshBis" gefällt mir auch überhaupt nicht.
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