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Sebastians

WO Silber
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  1. Was will man von einem Land von Sträflingen erwarten. Übrigens hat wieder jemand die Anstaltstür offen gelassen.
  2. Hallo Leute, Suche für einen Kollegen einen schlanken, gut zu greifenden AR15 Handschutz: 12" oder 13" Länge gerne M-Lok anscheinsfrei nicht nötig gerne z.B. in der Art des Savage MSR 2.0 Handschutz nix cheesegrater bitte Danke für alle Angebote
  3. Waidmannsheil! Erst mal nichts bzgl. Bedürfnis umschreiben lassen. Bedürfnisse werden generell getrennt betrachtet, auch von den Verbänden.
  4. Ehrlicherweise kannst du von niemandem erwarten, dass er sich jetzt oder in Zukunft einschränkt, weil du für alle dafür einen Nutzen auf lange oder kurze Sicht siehst (was außerhalb von jeder Realität liegt). Mit ein paar wenigen LWB die völlig gesetzeskonform dann eben 20 oder 100 oder mehr Waffen besitzen und andere dafür gefährlich unbewaffnet sind, damit muss eine "Staatsmacht" leben wenn sie in den Augen aller als eine Macht anerkannt werden möchte. Eine groß angelegte "Bürgerwehrbewaffnungsorgie durch Jagdscheininhaber" ist mir auch unbekannt und es könnte ja einer auf die Idee kommen ist kein Argument, sonst wären die letzten Jahrzehnte seit Bestehen des Jagdgesetzes brandgefährlich gewesen. Was die Medien aus Sonderfällen (hier: Ausschöpfen des Handlungsspielraums ohne Pflicht ältere, überzählige Waffen im Bestand ohne Verlust zu verscherbeln) machen ist mittlerweile bekannt. Da kann man auch gleich das Hausblatt staatlicher Stellen aus der Rundablage lesen. Übrigens ist es für die "Gemäßigten" am Ende noch selten besser ausgegangen. Deren einziger Vorteil war, dass sie vorher und danach auf andere zeigen konnten.
  5. Damit: Diesmal funktioniert das bestimmt, versprochen. Die brauchen gar kein Waffenrecht...concealed carry permit, genau
  6. Was spricht dagegen? Haben wollen oder nur Freiheit? Sieht fast so aus... Recht muss dem Unrecht nicht weichen.
  7. Hallo Leute, Suche die BAR barrel nut für Aero Handschutz wenn man den auf einem normalen Upper montieren möchte https://www.brownells-deutschland.de/AR-15-BAR-BARREL-NUT-Aluminum-Black-AERO-PRECISION-100034681 Gebraucht wäre auch ok, wenn brauchbar und inkl. shims. Oder Info wo das Teil innerhalb weniger Tage verfügbar wäre.
  8. Schon richtig. Allerdings war im Jahr 2021 nur bis März/April behördlich jeder Stand geschlossen. Danach war quasi Diskriminierung in versch. Abstufungen angesagt, theoretisch hätte man ja schießen können... Mit der Übergangsregelung in Bayern besteht die Möglichkeit den möglichen Folgen mehr oder minder komplett zu entgehen. Darauf verlassen, dass die Behörden den Zeitraum der Pandemie und damit den Ausnahmetatbestand auf die ganzen Jahre 2020/2021/2022 (2022 voraussichtlich) zugunsten der Schützen auslegen würde ich mich nicht. Bleibt die Frage warum so eine Regelung in Bayern notwendig war/gefordert wurde/durchgesetzt wurde...
  9. Gerne, hier mal zusammengeschrieben: https://forum.waffen-online.de/topic/469176-bayerische-sonderregelung-zur-übergangsfrist-zum-fortbestehen-des-waffenrechtlichen-bedürfnisses-nach-§-14-abs-4-waffg/?do=findComment&comment=3277125
  10. Die Unterlagen dazu, alles was ich finden konnte: https://www.bssb.de/sport-blog/2227-fortbestehen-des-waffenrechtlichen-beduerfnisses-nach-14-abs-4-waffg-bayerische-regelung-zur-uebergangsfris.html Antrag (2. von oben): https://www.bssb.de/waffenrechtliche-beduerfnisbescheinigung-waffenbeantragung.html Im Text wird hier aber Bayern genannt, evtl. bei Bedarf umformulieren und sich darauf beziehen. Wenn man wirklich sein Bedürfnis nachweisen muss, die Behörde das konkret prüft und Probleme dabei hat: Man kann es versuchen. Allerdings kann ich nicht empfehlen das so in anderen BL als Bayern prophylaktisch an die Behörde zu schicken. Nicht, dass die dann auf die Idee kommen jetzt erst recht zu prüfen, denn wenn der sich meldet hat er es wohl nötig... Besser keine schlafenden Hunde wecken und nicht zum Fürst gehen ohne gerufen zu werden. Es wäre aber eine Idee das in anderen (Landes-)Verbänden mal zur Sprache zu bringen und dort zu fragen ob das bei euch auch gilt und wenn nein warum sich der Verband darum nicht für die Mitglieder kümmert... Das WaffG ist ein Bundesgesetz, die Rechtfertigung wäre da.
  11. Sinngemäßes Zitat: Man kann sich nicht vorstellen, dass ein Ausnahmeantrag, der z.B. im September 2022 gestellt wird, noch genehmigt wird. Aber das ist sicher abhängig von den jeweiligen Ordnungsbehörden Klingt plausibel, denn theoretisch wenn es eine Behörde darauf ankommen lässt kann sie am 01.09.22 kommen und Termine der letzten 24 Monate fordern. Es waren da zwar Monate dabei, in denen wirklich behördlich zu 100% geschlossen war aber das müssten dann wohl Gerichte aussortieren ob man mehr Training in den Monaten verlangen kann in denen zumindest theoretisch offen war. Oder ob da der geheiligte Gesundheitsschutz nicht überwogen hat... Wenn die Behörden Anweisung haben auf Antrag die Prüfung ab Beantragungsdatum um mindestens 24 Monate hinauszuschieben steht das erstmal gegen eine "Rache-Bedürfnisprüfung", oder? Der Antrag ist ja nichts anderes als das Eingeständnis, dass man vor 01.09.2020 keine Doku über die Trainingstermine geführt hat, weil ja nicht vorgeschrieben. Darauf kann man sich nach dem 31.08.2022 nicht mehr berufen, denn dann sind genau 2 Jahre voll in denen diese Pflicht eben bestand (Pandemie außen vor). Wenn man das mal so sieht. Dann bleibt vielleicht nur noch der Gang zum Anwalt falls die Behörde es trotz Pandemie drauf ankommen lässt, siehe Absatz eins weiter oben. Wobei wohl nicht viele Behörden wirklich demnächst eine Bedürfnisprüfung durchziehen werden.
  12. Dann wissen wir ja welches BL die Pandemie evtl. nutzen wird um Erlaubnisse zu widerrufen... Dann wird hoffentlich der Verband nicht schlafen oder schlafend stellen udn tatkräftig unterstützen. Kann natürlich auch an der jeweiligen Behörde liegen. Die Info über die bayerische Regelung diesbezüglich kam nur vom BSSB. Das ist doch kein Pappenstiel, wer das nicht weiß und nicht informiert wurde nimmt vielleicht den Widerruf hin und klagt nicht mal. Auf Nachfrage empfiehlt der BBS übrigens den genannen Antrag prophylaktisch und vor September 2022 zu stellen...
  13. Das dürfte in ganz D gelten und Teil der Überlegung sein, habe ich auch schon vermutet. Oder die Behörden haben in anderen BL schlicht die Anweisung in den nächsten ca. 2 Jahren keine Bedürfnisprüfung bzgl. Besitz durchzuführen. Würde mich aber wundern, entspricht nicht der Staatsräson...
  14. Darum gibt´s die Regelung, zumindest in Bayern. In der Tat darf sich ans Gesetz halten (und nicht darüber hinaus) nicht zum Nachteil des Bürgers ausgelegt werden dürfen. Da fallen dem Staat seine eigenen Regeln auf die Füße.
  15. Das hat aber ausnahmsweise nichts mit Corona zu tun, sondern damit, dass ab 01.09.20 eine Dokumentation der Schießtermine erfolgen muss. Da das vorher keine Pflicht war können manche Schützen das eben nicht nachweisen. Daher ein bayerischer Sonderweg und man kann nochmal um 24 Monate verschieben, was evtl. reicht um für sein Bedürfnis normale Trainingszeiten für Alle zu nutzen. Dass das mit der Corona-Zeit zusammenfällt ist eben Zufall.
  16. Hallo Kollegen, Bei uns in Bayern gibt es ja eine Sonderreglung zur Bedürfnisprüfung bei Besitz, was das Problem der Schießtermine der letzten 24 Monate um weitere 24 Monate verschiebt: https://www.bssb.de/sport-blog/2227-fortbestehen-des-waffenrechtlichen-beduerfnisses-nach-14-abs-4-waffg-bayerische-regelung-zur-uebergangsfris.html Das hilft schon die Sorgen manche Schützen abzumildern, die lange nicht traineiren konnten. Das sollte doch auch woanders in D gelten, also rechtlich nachvollziehbar wäre es ja? Wird da nichts kommuniziert oder ist das wirklich eine rein bayerische Regelung auf die man sich woanders in D nicht berufen kann?
  17. Zum Thema: Klingt logisch. Leider trotzdem verboten. Ist der Stand eigentlich abgelegen? Mein Rat: Lass es erstmal, irgendeiner verpfeift immer und dann ist Polen offen. Wir in Bayern haben ja unsere Ausnahmeregelung und müssen die nächsten 2 Jahre keine Bedürfnisprüfung bzgl. Bestand fürchten, falls dir das Sorgen macht. Irgendwann ist der Wahnsinn auch wieder vorbei.
  18. Reste vom Kollegen abgegriffen, die guten Roten und paar Reibkopf-Knaller, da weiß man nie wo die hinfliegen.😀 Aber man ist dankbar für das was man hat, ist ja auch was.
  19. Na, aber sicher. Verstehen kann man das schon, aber nur wenn man die "Argumente" der Waffengegner übernimmt, weil man denkt das bringt einem selbst auf lange Sicht etwas. Das ist nicht der Fall. Eher geht es auch für dich noch schneller, weil "mehrheitliche Zustimmung auch in den eigenen Reihen->Bestätigung->mehr davon". Wie du quasi selbst erkannt hast ist hier kein Sicherheitsgewinn zu holen, woanders schon. Kollaboration ist manchmal angeraten um selbst zu überleben. Hier aber nicht.
  20. Bei Langeweile: Man könnte auch etwas heimwerken, irgendwas schiebt man doch immer vor sich her? Oder andere Sachen im Leben in Ordnung bringen wo man sonst keine Gelegenheit zu hat oder so tut als ob.
  21. Na ja, ist eine seltene Gabe und heutzutage kaum mehr bekannt: Differenzierung. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Ausbruchsdaten.html Im Individualsport relativ geringes Risiko und auch in anderen Sportarten ist die Umkleide wohl eher ein Problem. Zumal Sport eher von sportlichen, gesunden Menschen betrieben wird.
  22. Also soweit ich das überblicke ist doch in ganz D mittlerweile 2G auf Sportstätten? + oder -, egal, beides unattraktiv. Traut sich ein Bundesland noch 3G oder gar, oh Schreck, NORMAL?
  23. Einfach etwas tiefer stapeln. Viele nutzen die günstige Gelegenheit mal was auszuprobieren was schon in der Schublade lag...zusammen mit einer guten Portion Dümmlichkeit.
  24. Oh, ich denke das wird hier noch ein Weilchen aufrechterhalten werden. Evtl. mit ein bisschen Hilfe hier und da von den absolut unabhängigen Medien...
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