Die Ausbildung nach §34aGewO und die Sachkunde nach §7WaffG i.V.m. §28WaffG ist doch letztlich nichts anderes als ein gefordertes Mindestmaß, um überhaupt in dieser Branche arbeiten zu dürfen. Eine Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe sieht 24 Vollzeitstunden vor.In dieser Zeit muss sämtliche Theorie, die Handhabung der Waffen und das Schießtraining vermittelt werden. Da kommen teilweise Menschen an, die noch nie eine Waffe in der Hand hatten und rein gar nichts vom Waffenrecht oder Technik wissen! Und wenn es ganz dumm läuft haben sie sogar Angst vor dem Schießen und tun dies auch kund. Da wird die Schießpraxis für die Aufsicht zum Abenteuer, ähnlich wie gestern in dem Bericht gezeigt. Natürlich sind das nur Ausnahmen, aber es gibt sie......
Theoretisch, wie praktisch werden hier nur die wichtigsten Dinge vermittelt und abgefragt. Und letztlich ist es dem Betroffenen und seinem zukünftigen Arbeitgeber überlassen, inwieweit er sich theoretisch und praktisch weiterbilden möchte, bzw. muss. Und wenn man sich die Kandidaten und ihre Vita nur grob ansieht und dann noch bedenkt, was man als Grundqualifikation mitbringen muss, um einen schlecht bezahlten Job zu ergattern.....dann ist oft die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung (i.S.d. WaffG) das größte Pfund mit dem sie wuchern können. Und zur Ehrenrettung dieses Berufsstands konnte ich nie feststellen, dass man es mit unmotivierten Menschen zu tun hat, die den Kurs einfach nur absitzen. Der größte Teil bringt sich aktiv ein und möchte so viel wie möglich mitnehmen.
Letztlich wird nun von den Medien auf einem Berufsstand herumgetrampelt, der bei weitem nicht so schlecht ist wie es in diesem Beitrag vermittelt wurde. Man könnte nach diesem Bericht ja beinahe meinen, dass das Gezeigte Normalität ist. Und dabei geht es immer um Menschen, die für fremde Interessen ihre Haut zu Markte tragen.