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CZM52

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Alle Inhalte von CZM52

  1. CZM52

    AR15 in 45 ACP

    Da gibts dann ne kleinstserie
  2. CZM52

    AR15 in 45 ACP

    Ne, danke. Ist ne Sauerei ohne Ende in der .45 ACP
  3. CZM52

    AR15 in 45 ACP

    Nachdem mindestens 6 AR in .45 ACP in DE unterwegs sind, alle auf JJ, denke ich den Bedarf einschätzen zu kennen. Und die haben es alle geschafft sich zu melden, zu sagen was sie wollen und gut. Oder das AR in 7,65 Para ? Einfach mal 5 bauen weil einer eines wollte und damit Happy ist? Denkst du wirklich das ein Händler alles was es gibt herlegen kann, um ggf. mal nen Kunden zu finden?
  4. CZM52

    AR15 in 45 ACP

    da wir keine Anfragen haben, gibt es für uns kein Intertesse. Wenn Hinz und Kunz daheim auf dem Sofa sitz und die Eier krault und dabei denkt er hätte wohl interesse....ist das für den Markt wohl eher nicht vorhanden.
  5. CZM52

    AR15 in 45 ACP

    Keine Nachfrage, kein Angebot. Ganz einfach
  6. Sagen wir wir mal so.... sportlich sollte es jetzt schon auf 10RD begrenzt sein
  7. Gut das es in BW jetzt die MP7 gibt....da lohnt es sich wenigstens.....
  8. CZM52

    Problem mit Behörde

    Das ist eher eher sehr großzügig von der Behörde
  9. Nur weil deine behörde das meint ist es noch lange nicht richtig....
  10. Erlaubnispflichtige Waffen...
  11. Das ist bis nach Stuttgart zum RP bekannt das es da ganz spezielle Ansichten zum Waffenrecht und besondere Arbeitsweisen gibt....juckt scheinbar keinen
  12. Paar Einträge als Highlight...... handschriftlich bzw. Hightech Schreibmaschine aus Juli und August 2017: -Sportpistole 9mm -Sportpistole .22 ( ohne weitere wie lfb) -Selbstladebüchse .22lr Soviel zur Theorie und Praxis
  13. Und die Behörden die selber noch handschriftlich oder mit Schreibmaschine eintragen?
  14. Aha woher die info zu teil 2 kenne einige Kollegen die mit Absprache in ihren Räumen eine Waffe tragen
  15. Nicht immer alles wild zusammenwerfen eine Waffe mit Voreintrag muss eingetragen werden was manche Ämter wollen ist mir egal, es gilt neunmal das WaffG andondten kann kann das ja auch jeder machen wie er meint
  16. Das bezieht sich nur auf gewerblich, darum ging es ja und es ist und bleibt ein muss.... wenn der Gewerbetreibende das nicht tut, begeht er einen Vetstoss gegen das WaffG
  17. Zum einem meinte ich das. das andere ist neunmal die rechtliche Sache, aber wenn er nicht einträgt gilt das oben zitierte..... und ob ob er muss ist unbestritten.... genau wie das es manche nicht machen
  18. Aha ist genau das was P22 auch schreibt.... aber er wenn du meinst
  19. Und das was durch ... ersetzt hast, hast auch gelesen??
  20. Ist ja nicht dein Problem er begeht den Verstoß, du meldest regulär den Erwerb auf deiner Behörde eintragen muss nur der gewerbliche Verkäufer in manchen fällen, klare Sache
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