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CZM52

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Alle Inhalte von CZM52

  1. In welcher Art?
  2. Tja.............. persönliches Pech? Behörde Bummelt?
  3. Macht wenig Sinn Übertragung vor heute Nacht zu versuchen 🤷🏻‍♂️ seit 0 Uhr läuft die Schnittstelle ja erst
  4. Haufen Waffen heute problemlos mit ID ausgestattet unerwartet aber im Grunde problemlos
  5. Da er ja die Händler gefragt hat...... ja, klappt 👍🏻
  6. Bisher kenne ich nur positive Ausnahmeerlaubnisse vom BKA erlaubt wird der Umgang und die Dinger sind kostenlos
  7. CZM52

    FAQ-Katalog zum NWR-II

    Mehrfach gehts ums selbe, vieles doppelt etc. manche Fragen hätte man sich auch ganz sparen können aber im großen und ganzen, ganz ok und gut zu lesen der ein oder andere bekommt da sicher noch große 👀
  8. Wieviele kennst duda? Ich kenne 4, die ihre noch immer Besitzen!
  9. AHA; und warum sollte dann bei Waffen die er SPÄTER erworben hat 2012 stehen?
  10. Nö, nur daran denkt keiner....bis es zu spät ist
  11. Kauf dir ordentliches Werkzeug, nicht den vom Aldi
  12. und in .22 gibt’s auch kein mag Problem...
  13. Sie können dir aber JETZT den Besitz ab 01.09 erlauben, was sie auch fleissig tun!
  14. Natürlich nicht, das es ja doof wäre für die GRA wenn das BKA nun doch positive Bescheide macht.........stört ja beim Spendensammeln...
  15. Gestern ging ne Keidler BAR weit über Neupreis raus..... Angebot und Nachfrage
  16. Naja, fast ohne korrekte Kennzeichnung kein Beschuss und Bestandswaffen müssen nicht mit allen Teilen erfasst werden, ja. Aber vorhandene einzelne Teile schon
  17. Schumacher? Windham?? ok, denke damit ist alles darüber gesagt wieviel Ahnung du hast, Danke!👍🏻
  18. Und nochmal, kannst du uns sagen, ab welcher Stückzahl die Amis das machen?
  19. Ja, und bei welcher Abnahme Menge?
  20. Naja, wenn der Lauf Platt ist, ist er Platt....da kommst kaum um nen Austausch rum
  21. Theoretisch so: Waffe auf Büma melden neuer Lauf im NWR anmelden bei deiner Waffe alle Teile nachmmelden im NWR Dann Lauftausch melden im NWR und durchführen alten Lauf im NWR als vernichtet melden alle Teile nach aktueller Vorschrift beschriften, alte Beschriftung ggf. entwerten nach Vorschrift Waffe zum Beschuss Waffe zurück vom Beschuss Waffe auf Kunden melden Waffe wieder zum Kunden
  22. das BMWI ist in jedem Bescheid eingebunden. Dort fragt das BKA an, ob es sich um eine Kriegswaffe handelt. Sagt das BMWI ja, ist für das BKA Feierabend. sagt das BMWI Nein, keine Kriegswaffe, prüft das BKA weiter. Das ist der normale Vorgang.
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