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CZM52

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  1. Weil du Sachkundig sein solltest? Spätestens in Frankreich oder Österreich bei ner Kontrolle bist " am A***" wenn das Ding keine C ist
  2. @Ted79 Und die Frage des Richters lautet „aber sie sind doch Sachkundig?“
  3. Problem das die Behörde 29.10 im NWR hinterlegt und es keine passende, zeitgerechte Händlermeldung gibt
  4. Naja, hab gerade so nen Fall, Behörde hat heute die Waffe eingetragen, mit Datum 29.10 auch Mist, Waffe steht noch hier auch da hat die Behörde Mist gebaut auch doof
  5. Mal Klartext händler anrufen wenn die Behörde nen schlechten Tag hat, kann man das illegales Überlassen und illegaler Erwerb nennen also Kontakt zum Händler suchen, schleunigst
  6. Voreintrag wird C sein eingetragen wird nix mehr
  7. Doch und viele Behördenprogramme bringen die zuerst, B muss ausgewählt werden fast 50% der Voreinträge müssen wir ändern lassen.... natürlich BEVOR wir ne Waffe überlassen🙈🙈. allein diese Woche schon 3 Stück 🤷🏻‍♂️ Da hat der Kollege Mist gebaut, richtig Mist so sieht dann so ne tolle Änderung aus : 😂😂
  8. Der Händler hat erstmal ein Problem den solltest auch zeitnah informieren, am besten vor der Behörde
  9. Luftgekühlte MG eben schon
  10. da sind aber interessantere MG´s auf Bild 2 und bei nur 8 verstössen nach KWKG wird da einiges Deko sein.
  11. das ist nicht der Lauf...genau schauen
  12. Das ist ne popelige AK
  13. Wo soll der sein auf den Bildern?
  14. Derzeit 3-4 Monate
  15. Beide Zugriff, grosses Problem. SB wenn vor 2017 gekauft, sonst BKA.
  16. Schrott oder nicht, die Teile sind ja "wesentlich" und müssen entsprechend mit Nachweis der Behörde gegenüber vernichtet werden. Hatt schon Fälle wo Besitzer Lauf und Verschluss durch "den Schraubstock" lassen, dann wird da nix mehr verkauft und kann bei der BEhörde "entsorgt" werden....
  17. Kurz angemerkt: Wer Glock Pistolen und AR mit Glock Mags verkauft braucht schon die Erlaubnis .... also nicht nur die bösen Trommeln und 30RD Mags für für die AR15
  18. Gab es
  19. Antrag stellen, Begründen, BKA etc. prüft und dann wird die Erlaubnis erteilt oder versagt ganz normaler Vorgang
  20. Verkaufen wär ne Option
  21. Üblich bei den §40.4 Erlaubnissen, ist ja bei LLM/NSZG nix anderes 🤷🏻‍♂️ spannender wird’s erst wenn mal die Behörden prüfen welche Händler keine haben und trotzdem „verbotene“ Gegenstände haben an die die garnicht denken, Stichwort PCC und Glock....
  22. Eher nicht
  23. Das Geldsammeln läuft wohl erwartest du da mehr als das?
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