Zum Inhalt springen

CZM52

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    11.749
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von CZM52

  1. Die bilden wir ja auch vor Ort aus...da ist egal. Bin gespannt wie sie DAS Gesetzlich formulieren wollen
  2. Gibt's schon lange Stichwort 2.4 oder 2.5
  3. WO nachgefragt? Ort? Berlin trägt wohl aktuell auch nicht ein
  4. Einfacher als bei vielen anderen
  5. und da würden sich einige wundern was da steht.............
  6. Jo, und solange es da keine in DE sichere, SEMI Version gibt, gibts da nix vom Horner Und aktuell haben wir imho echt andere Probleme! Scheinbar trägt man in Bayern/Forchheim auch keine Halbautomaten mehr ein!
  7. ja, ich glaub ich kauf mir noch 1-2 Mr308 auf JJ....gibts gerade bei egun günstig
  8. Dazu gibt es schon nen ewiglangen Thread im Waffenrecht...GUTEN MORGEN!
  9. Hat da nicht auch einer geschrieben am Montag startet das BKA und sammelt Waffen ein?
  10. Oder die Behörde, wie viele auch, einfach nach der bewärten Praxis arbeiten und das Urteil als das sehen was es ist, nämlich eine EINZELFALL Entscheidung?
  11. Wo ist das Problem? Ist Gang und gebe bei Sportschützen die ihre WBK mit Voreintrag nicht versenden wollen oder wo nur die Behörde eintragen "darf"....
  12. Dann trägt der SB nicht ein weil ER es so für richtig hält? Und dann? Nach 14 Tagen hat man ne illegale Waffe?
  13. war so gedacht das die Jäger sich daran Erinnern, wie "hilfsbereit" Sauer ist......und entsprechend (anderswo) kaufen Hab mich schon gewundert, warum DU das Verhalten von Sauer gut finden solltest :drinks:
  14. Du findest also das Vorgehen von Sauer gut?
  15. Ich hoffe die Jäger behalten das im Hinterkopf......
  16. das ist das Urteil vom OVG ! Einfach mal LESEN
  17. Ja, leider! Wie sagte mir ein SB heute am Telefon: Wir haben noch NIX offizielles vom RP, aber sicher 20 emails mit dem Urteil als Anhang von unseren Kunden.........
  18. Der Bescheid des 4 Schüssers ist im Bundesanzeiger zu finden!
  19. Dann warst du nach deiner Logik sicher schon bei der Polizei und hast dich wegen Illegalem Waffenbesitz selber angezeigt?
  20. DAS ist eben FALSCH! In BW gilt: Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (DVO JWMG) Vom 2. April 2015 § 17 Anerkennung von Nachsuchegespannen, Jagdhundeausbildung (3) Anerkannte Nachsuchegespanne dürfen abweichend von § 31 Absatz 1 Nummer 7 Buchstabe c JWMG zum Zwecke einer sicheren Nachsuche auch halbautomatische Waf-fen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zum Erlegen von Schalenwild einsetzen.
  21. Aha, dann erkläre mal warum 19 und kurzwaffe
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.