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German

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  1. Zuerst wird Dir erklärt werden, dass die Waffenverwaltungsvorschrift nicht das Waffengesetz ist, während man dabei vernachlässigt, dass sie neben anderen Vorschriften, Verordnungen sowie der Rechtssprechung und natürlich dem eigentlichen Gesetz zusammen das Waffenrecht bildet. Und dann darfst Du Dir diese Gedanken nicht "nicht machen", denn mit dieser Aussage torpedierst Du ja die Eintragungsfähigkeit der Vorderschaftrepetierflintenbüchse auf Gelb wieder grundsätzlich - und wir haben ja jetzt schon wiederholt gehört, dass das ja problemlos möglich ist. Aaaaaaaaand... another round.
  2. Auch DAS hatten wir bereits im letzten Thread. §48 Abs. 1 WaffG i.V.m. §1 d. Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes (NRW) https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=7&ugl_nr=7111&bes_id=5152&aufgehoben=N&menu=1&sg=0 Drehen wir uns jetzt echt nochmal über 30 Seiten im Kreis? Hallo... Parkuhr?
  3. Doch, ich habe Bundesdrucksachen gelesen. Und wenn Du jetzt noch aufführen würdest, was Du genau meinst, dann könnte man dazu auch konkret was schreiben. Bis dahin verbringe ich Zeit mit der Parkuhr. Und ich verweise noch einmal auf das Schreiben des LKA NRW, das es gemäß Aussage einiger im letzten Thread so ja gar nicht geben kann/darf/soll/wird und wünsche noch einmal viel Spass vor Gericht.
  4. Oooooder vielleicht auch nur bei diesem dämlichen Beitragseditor die 7 Wörter des vorhergehenden Satzes zu wenig aus dem Zitat gelöscht, damit nicht schon wieder die Tags verschwinden. Und dabei - das hat die Vergangenheit gezeigt - füllt es auch Definitionslücken, schafft über seine Messmethoden vom Gesetz abweichende Feststellungen und zieht bei seiner Arbeit - Achtung, festhalten! - auch die Intentionen, Absichten und untergeordneten Rechtsnormen heran. Aber das habe ich der Wand jetzt schon oft genug erzählt, ich such' mir jetzt eine Parkuhr, die zuhört...
  5. Den Widerspruch in Deinem Beitrag merkst Du selber, oder? Ist die Pumpe mit gezogenem Lauf denn keine "ach so gefährliche Pumpe", die man nicht dem erleichterten Erwerb preisgeben wollte? Unterscheidet sich ihre Handhabung? Unterscheidet sich ihre Drohwirkung? Könnte man sie in den Filmen unterscheiden, die wahrscheinlich zur Meinungsbildung in Politikerkreisen beitragen? Warum sollte also die Pumpe mit gezogenem Lauf auf Gelb gewollt, mit glattem Lauf aber böse sein und auf Grün verbannt werden? Noch einmal: Es war ein handwerklicher Fehler, der da unterlaufen ist, weil man damals diese bis dato in Deutschland recht seltene Kombination schlicht vergessen hat. Der Absatz solcher Flinten dürfte sich auch erst nach 2003 deutlich gesteigert haben, vorher hat da kaum ein Hahn danach gekräht und nach der Gesetzesänderung wird es auch keiner mehr tun und Slug-Läufe höchstens als Wechselläufe ein gelangweiltes Leben auf Grünen WBKs fristen. Um es kurz zu machen: Deine Herleitung der heutigen Situation ist falsch und die Schlüsse, die Du daraus ziehst dementsprechend ebenfalls.
  6. Wer hat etwas davon geschrieben, dass Behörden Gesetze erlassen? Also von Dir mal abgesehen? Du schriebst aber: "Eine Einschätzung zur Intention des Gesetzgebers ist Behörden daher auch gar nicht möglich." Und darauf bezieht sich mein Beitrag, denn das BKA ist von genau dem diskutierten Gesetz genau dazu bemächtigt worden, um bei Zweifeln bezüglich der Einordnung von Waffen im Sinne des Gesetzes zu entscheiden. Extra dafür habe ich fast direkt hinter das "wieder" einen Klammersatz gestellt. Gelesen?
  7. Bisher. Und seblst das auch nicht überall. Teilweise heute schon und künftig überall eben nicht mehr. Und auch das ist wieder falsch (IIRC hatten wir diese Aussage im letzten Thread auch schon). Nach §2 Abs. 5 i.V.m. §48 Abs. 3 WaffG ist das BKA die zuständige Behörde bezüglich bestehenden Zweifeln an der Einstufung von Gegenständen nach Maßgabe der Begriffsbestimmungen aus den Anlagen zum WaffG. Die Länder haben auf der IMK entsprechende Zweifel formuliert und auch wenn bei Euch diese Zweifel nicht bestehen, ändert das diesen Umstand nicht. Das BKA wäre sogar befugt, eine entsprechende Entscheidung zu formulieren und gemäß §2 Abs. 5 zu veröffentlichen. Damit gäbe es aber keine Altbesitzregelung, die wiederum gibt's nur mit entsprechendem Gesetz. Insofern ist es gut, dass derzeit noch so rumgeeiert wird und derweil "neue Altbestandsfälle" vermieden werden. Viel Spass vor Gericht, wer dies anders sieht.
  8. Ich will jetzt nicht in aller Breite darauf herumreiten, dass das genau das ist, was ich im letzten Thread bereits dutzendfach versucht habe klarzumachen, aber ich nutze die Gelegenheit, um noch einmal darauf hinzuweisen, wer es nochmal lesen möchte. Nicht, dass ich Euch da den Spass nehmen möchte, aber ihr werdet auch bei evtl. anzustrengenden Gerichtsverfahren voraussichtlich keinen großen Erfolg feiern können, da dieses Thema politisch ist und das Waffengesetz diesbezüglich in seiner nächsten Revision geändert wird. Um zwischen Jetzt und Dann keine weiteren Altfälle zu fabrizieren, sind die Innenministerien derzeit in verschiedenen Stadien, an die unteren Waffenbehörden entsprechende Weisungen auszugeben, deren Folgen wir im letzten Thread ja bereits diskutiert haben und deren Interpretation ("konnten nicht in Erwägungen mit einbezogen werden" ist ein netter Euphemismus für "wurden schlichtweg vergessen") an irgendwelchen Schreibtischen jetzt als Antwort auf solche Anfragen auftauchen werden. Insofern trifft der Absatz 3 des Schreibens den Kern der Situation. Es bestand kein Wille, Flinten mit gezogenen Läufen auf Gelb erwerbbar zu machen, gemeint waren Langwaffen für Büchsenpatronen. Das ist übrigens hinreichend bestimmt im Gesetz zum Ausdruck gebracht worden (auch wenn Ihr das natürlich nicht wahrhaben wollen werdet), aber eben nicht in allerletzter Konsequenz unter Berücksichtigung aller technischen Ausnahmefälle. Ja, das ist höllisch inkompetent und eine Schande für die Verfasser, ist nun aber passiert und jetzt ist mit dieser Situation umzugehen. Das habe ich im letzten Thread ja bereits in epischer Breite ausgeführt. Die Neufassung dieses Paragraphen wird vermutlich nur um 2-3 Wörter, höchstens um einen Halbsatz abweichen, alleine das zeigt schon die bisherige hinreichende Bestimmtheit. Klar könnt Ihr deswegen die Luft anhalten bist der Kopf rot wird, Zeter und Mordio schreien und alle der absoluten Unkenntnis bezichtigen. Hilft halt nur nix. Bleibt zu hoffen, dass es aufgrund dieses gesetzgeberischen Fauxpasses eine großzügige Altbesitzregelung geben wird. Künftig wird dieser Passus aber wie gesagt verschwinden. Im Übrigen gelobe ich, dass dieser Thread nicht wieder ausarten wird, zumindest nicht durch meine Beteiligung.
  9. In NRW nimmt das LKA im Bereich des Waffenrechts fachaufsichtsunterstützende Aufgaben für das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW wahr. Die tatsächliche Ausführung des Waffenrechts wird durch die Kreispolizeibehörden wahrgenommen. Zusätzlich ist das LKA NRW gemäß Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes (NRW) die für NRW zuständige Behörde im Rahmen des Verfahrens nach § 2 Abs. 5 Waffengesetz. Und das ist - rein zufällig - das Beurteilungsverfahren zur waffenrechtlichen Einstufung von Gegenständen. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=7&ugl_nr=7111&bes_id=5152&aufgehoben=N&menu=1&sg=0 Dieser Relativierungsversuch ging' also nach hinten los... Aber verschließ ruhig weiter die Augen vor der Realität und behaupte weiter, dass es keinerlei offizielle Aussagen gibt, die Deiner Ansicht wiedersprechen. Vielleicht bringt das ja irgendwas. Inwiefern sich ein entsprechendes Gerichtsverfahren entwickeln wird/würde, würde mich natürlich auch brennend interessieren. Hauptsache, ich bin da nicht Betroffener sondern nur Zuschauer...
  10. Es ging in diesem Thread doch nie darum, was bereits in irgendwelchen Karten eingetragen ist (das wurde im Verlauf dann nur als Argument genutzt, dass es ja rechtmäßig sein und dem Willen des Gesetzgebers entsprechen muss). Es ging - zumindest mir - primär darum, eine Gegenposition gegen die Fraktion zu bieten, die auch künftigen Einträgen aus rechtlicher und ideologischer Sicht die Absolution erteilen wollte. Wir erinnern uns: Der Ursprung dieses Threads war die Frage eines Users, der von seinem Sachbearbeiter die Aussage erhalten hat, dass eine Flinte mit gezogenem Lauf eben nicht auf eine Gelbe WBK eintragungsfähig ist. Und dann begann die Argumentation mit bereits bestehenden Einträgen, mit Weisungen, Handlungsanweisungen, der vermeintlichen Logik der Eintragungsfähigkeit mit interessanten Hilfsbeispielen und angeblichen oder tatsächlichen Aussagen von Behörden, die aber aus unterschiedlichen Zeiträumen stammten und zwischen denen sich der Status Quo durchaus gehändert haben könnte. WO ist meinem Verständnis nach ein Diskussionsforum und ich bin in solchen Foren, um mich auszutauschen und meine Sicht der Dinge darzustellen. Wenn ich einen Fehler sehe, von dem ich der Meinung bin, dass er es wert ist korrigiert zu werden, dann tue ich das. Ganz einfach. Und da ich aus rein persönlichem Interesse im Sinne meines eigenen Waffenbesitzes daran interessiert bin, politischen Entscheidungsträgern, "dem Gesetzgeber" oder Dritten Interessengruppen möglichst wenig Anlass für weitere Waffenrechtsverschärfungen zu geben, werde ich versuchen, auf solche Situationen gezielt hinzuweisen. Ja, das unterscheidet mich von der Fraktion der "Wir müssen das Gesetz bis an die Grenze der Illegalität ausreizen, weil wir ansonsten keine tollen Kerle sind"-Nutzer hier. Aber damit kann ich genauso gut leben wie diese Fraktion eben mit meiner Einstellung (und damit meinen Beiträgen) leben muss. So ist das eben. Ich habe überhaupt kein Problem mit einer fachlichen-sachlichen Diskussion und das hat ja mit vielen hier schon recht gut funktioniert. Nur ein paar müssen eben immer einen kurzen Exkurs auf die persönliche Ebene unternehmen, von Kindergärten, Neid, Ahnungslosigkeit und was auch immer reden. Aber das ist wohl die Natur eines Diskussionsforums und letztendlich macht es ja ehrlich gesagt auch ein bisschen Spass, sich auch darauf gelegentlich mal einzulassen... ...in diesem Sinne:
  11. Vielleicht, um Dritte davon abzuhalten, sich als Waffenbesitzer in (bei klarem Verstand) absehbare und vor allem unnötige Schwierigkeiten zu bringen? Noch ist nicht abschliessend sicher, wie mit diesen Einträgen umgegangen werden wird und welche Folgen für die Besitzer eintreten. Der pragmatische Ansatz, den das LKA NRW scheinbar skizziert hat wäre wohl einer der einfachsten Wege. Aber was wird ein Waffenhasser-Bundesland wie BaWü machen? Hier wurde eben von der "Ist doch alles kein Problem, ist definitiv erlaubt und auch explizit vom Gesetzgeber so gewünscht, macht euch überhaupt keinen Kopp und tragt lustig ein"-Fraktion ein Behauptungsszenario aufgebaut, dem es zu widersprechen galt. Und mit jeder Darlegung der Umstände, die sich jetzt erstaunlicherweise (oder vielleicht auch nicht so erstaunlich, wenn man bedenkt...) recht genau so in der Herleitung des Schreibens des LKA NRW wiederfinden kam wieder ein Neunmalkluger um's Eck und wusste es nochmal besser - der Glattlaufrepetierer in .308 ist ja grade erst wieder aufgetaucht... Mir geht es sogar nicht nur nicht um Neid, sondern vielmehr darum, Schützenkollegen davor zu bewahren, aus Unwissenheit Entscheidungen zu treffen, die unter Umständen nicht ganz optimal sind. Wenn sie diese Entscheidung dann sehenden Auges treffen, bitteschön. Erwachsene Leute, (halbwegs) freies Land. Ich habe auch Leute in meinem Umfeld, die sich nach Diskussion und Darlegung der hier vorgetragenen Argumente dennoch für eine VRF auf Gelbe WBK entschieden haben, aber wenigstens wissen, was potentiell passieren kann und damals das Risiko bewusst in Kauf genommen haben. Die ärgern sich jetzt übrigens eher über die Nutzlosigkeit der Büchsen-Flinte für diverse Disziplinen und über die Preise der (treibspiegelfreien) Slugs, die aus dem Ding richtig laufen und haben (noch) kein Problem mit der Behörde und warten in der aktuellen Situation einfach ab, wann sie kontaktiert werden. Das ist auch eine legitime Lösung. Nicht meine Lösung, aber immerhin eine Mögliche. Vielleicht, aber natürlich auch nur vielleicht, bestätigt es aber auch nur genau das, was ich hier seit fast 40 Seiten versucht habe deutlich zu machen? Aber der Gedanke ist echt weit hergeholt. Aber wenn es so wäre, dann könnte man auch grob vermuten, in welche Richtung es mit diesem Thema in Zukunft gehen wird: Lösung (welcher Art auch immer) für bestehende Einträge, Änderung Waffengesetz und Entfernen dieser Lücke. Von jetzt bist da keine Einträge solcher Art mehr - bei 550 zuständigen Behörden in 16 Bundesländern ggf. etwas früher oder später beginnend, aber recht sicher kommend. Aber das ist einfach nur mein wochenendlicher Blick in die Kristallkugel und reine Vermutung.
  12. Nein, aber sie tauchen in den untergeordneten Rechtsnormen auf. Das sind die, von denen einige hier so vehement behaupten, dass sie nicht zur irgendwelchen Beurteilungen herangezogen werden, werden dürfen oder werden können... Weder die Waffenreferenten des BMI noch die Sachverständigen des BKA noch irgendwelcher LKAs benötigen Waffen Online für ihre Arbeit... die nutzen das höchstens, wenn sie in ihrer Freizeit mal schmunzeln wollen... Es ist mit einem handwerklichen Fehler im Waffengesetz umzugehen. Die einfachste und schmerzfreiste Variante für alle Betroffenen dürfte das Vorgehen sein, dass Steven beschrieben bekommen hat. Die Frage ist, ob jedes Bundesland da mitspielt. Das werden wir dann ja sehen. Und genau das ist der laienhafte Truschluss einiger Diskutanten hier. Das ist nicht böse gemeint, beschreibt aber den Ablauf der letzten knapp 40 Seiten hier recht gut. Nein, denn es ist die derzeit "falschgelaufene" Situation zu bereinigen, damit das nicht erst hektisch nach der nächsten Waffenrechtsänderung gemacht werden muss, in der der handwerkliche Fehler im Gesetz explizit bereinigt ist und VRF auf Gelb abschliessend und endgültig nicht mehr eintragungsfähig sind.
  13. Wenn ich es richtig verstanden habe, stammt die zitierte Aussage aus Beitrag #161 auf Seite 9 dieses Threads vom LKA NRW. Insofern ist "Keinerlei Richtungshinweis" aus meiner Sicht nicht ganz korrekt, denn die dortige Aussage ist recht eindeutig. Bleibt offen, ob das Zitat tatsächlich von einem LKA stammt und ob es das aus NRW war. Das können wir glauben, aber nicht verifizieren. Die Aussage könnte z.B. auch vom LKA Hessen sein, wenn man sich andere Beiträge von mutzmutz anschaut. Das ist halt das Problem mit nicht eindeutigen Informationen in WO weil jeder von irgendwas redet und wenn man versucht ein-eindeutig zu schreiben, wird's "hochtrabendes Gefasel" genannt, über das man sich "amüsiert". Einmal mit Profis halt... Wie dem auch sei, Option 1 würde zeigen, dass das LKA NRW seine Ansicht zwischenzeitlich geändert hat und die einzige kolportierte Positivaussage eines LKAs keinen Bestand mehr hat (was ja die Rumeierei mit der aktuellen Antwort unterstreichen würde), Option 2 würde zeigen, dass die Einstellung zur Eintragungs- bzw. Verweigerungspraxis in Deutschland unterschiedlich gehandhabt wird und die Eintragungen eben nicht so eindeutig und überall erlaubt sind, wie hier lustig weiter felsenfest behauptet wird. Wir werden sehen, was bei Deiner Anfrage am Ende herauskommt. Und vielleicht kann sich mutzmutz nochmal äussern, von welchem LKA denn die von ihm hier im o.g. Beitrag eingestellte Aussage stammt. Das würde zumindest den Informationsgehalt wieder ein bisschen anheben und die Polemik- und Aluhutquote etwas senken.
  14. Und die nächste dummdämliche Behauptung... "Schaden" tun' in diesem Thema den Waffenbesitzern übrigens die, die die Gesetzeslücke "Flinte auf Gelb" wider bessern Wissens ausnutzen und sich in die Gelbe WBK Waffen eintragen lassen, die der Gesetzgeber in der Grünen WBK sehen wollte. (Nicht nur) Deswegen wird es eine erneute Änderung des Waffengesetzes geben. Die Frage ist dann nur, was mit den bisherigen Eintragungen geschehen wird. Klar, wenn Du gekonnt alles ignorierst, was Dir nicht in's Konzept passt... Was für Leugner eigentlich? Was wird denn geleugnet? Dass es diese Eintragungen derzeit gibt? Hab' niemanden gesehen, der das in diesem Thread "geleugnet" hat. Vielleicht hast Du immer noch nicht verstanden, dass es nicht darum geht, dass es diese Einträge nicht gibt, sondern dass es darum geht, dass diese Einträge nicht korrekt sind, weil sie dem Sinn des Gesetzes widersprechen, während der Wortlaut des Gesetzes fehlerhaft ist. Und das wiederum leugnest Du, und ein paar andere. Und das teils mit den haarstreubensten Konstrukten. Der Gesetzestext ist eben nicht eindeutig, sondern fehlerhaft, was bei geringfügigster Kenntnis der untergeordneten Rechtsnormen jedem klar sein dürfte. Hier widersprechen sich sogar diverse Aussagen (vgl. Sonderform Lauf mit Drall bei Treibspiegelmunition) auffällig. Ausser, man nutzt diesen Fehler eben absichtlich aus, um mit vereinfachten Erwerbserlaubnissen etwas zu erwerben, was eigentlich so nicht sein sollte. Dass man das dann praktisch nicht dafür nutzen kann (ballistisch ungeeignet, Schrot aus Drall) oder darf (in diversen Sportordnung ausgeschlossen), ist unter dem Gesichtspunkt der pauschalen Bedürfnisbindung im Minimalfall kritisch. Aber das darf gerne jeder mit so einer Eintragung selber ausbaden, wenn es mal soweit ist. Für die Handvoll Leute, die sich wirklich blauäugig und unwissend in diese Situation begeben oder sich von "Jaja, das ist alles total legal und auch so gewollt"-Schwätzern bequatschen lassen, ist eben die Diskussion in diesem Thread hilfreich. Die Grundlagen wurden hier ausgiebigst diskutiert und wer aufmerksam liest, kann die notwendigen Informationen finden und seine eigenen Schlüsse ziehen. Und es gibt eine Arbeitsanweisung? Für wen gilt die denn genau? Für wieviele untere Waffenbehörden ist die denn tatsächlich bindend? Und ist sie noch aktuell? Mal bei der diese Arbeitsanweisung ausgebenden Stelle angefragt, ob die das neuerdings immer noch so schreiben würden? Aber wie bereits mehrfach angemerkt: Warten wir einfach mal ab, was sich tut. Mal schauen, wer dann recht behält mit seinen Aussagen, ob der derzeitige Gesetzestext eben auf Grund eines handwerklichen Fehlers so ist, wie der derzeit ist oder ob er tatsächlich den Willen des Gesetzgebers ausdrückt. Denn darum geht es in der hiesigen Diskussion. Nicht um den bisher nicht bestrittenen Umstand, dass der Fehler derzeit in fehlerhafte Eintragungen umgesetzt wird, wenn sich der Eintragende strikt an ein paar Buchstaben, aber nicht an den dahinterliegenden Sinn und Zweck des Gesetzes hält.
  15. Wer sich hier lächerlich macht, entscheidet wohl jeder für sich selbst. Ob es da für Dich gut aussieht? Ich wage es zu bezweifeln. Für die üblichen Verdächtigen in diesem Forum hier magst Du vielleicht der Held sein, aber das hat nichts mit dem Querschnitt der Leser hier zu tun. Und wieder hast Du die hier jetzt mehrfach bereits wiederholten Aussagen des LKA NRW gekonnt ignoriert, ebenso den Ursprungsgrund dieses Threads, etc. Redest immer von "der zuständigen Stelle", obwohl es davon im Minimum 16 gibt, mit untergeordneten Behörden fast an die 600 "zuständige Stellen". Es ist halt leider nicht nur "Joe auf der anderen Seite", auch wenn Du versuchst, das durch dauernde Wiederholung so aussehen zu lassen. Im Übrigen hast Du zwar etwas von "zahlreiche Weisungen" behauptet, aber bisher keinen einzigen Beweis aufgeführt, dass es diese wirklich gibt oder ob diese Eintragungen nicht einfach nur aus der Entscheidung des einzelnen Sachbearbeiters heraus bestehen. Der einzige hier bisher angeführte "Beweis" ist eine Behauptung für das Land NRW, die bereits durch eine genau gegenteilig lautende Information von exakt der gleichen Stelle "wiederlegt" ist - scheinbar hat man da seine frühere Ansicht geändert, wieso blos? Lediglich die bisherigen Eintragungen - sogar mindestens einmal als Flinte und nicht als Büchse - zeigen eben den Umstand auf, dass die ausführenden Organe an diesem Fehler im Waffengesetz rumlaborieren. Es bestreitet ja niemand, dass es diese Eintragungen gibt, wir stellen nur fest, dass sie nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprechen. Und ja, es gibt viele abgelehnte Eintragungen. Behaupte ich. Ohne Beweis. So wie Du. Wie schön einfach...
  16. Nur die sind explizit vom Blitz des politischen Willens getroffen worden, der Rest (bisher) nicht... ...also beschrei's ' nicht so laut.
  17. Der letzte Politiker, der sich glaubwürdig geschämt hat, war vermutlich Brandt im Dezember 1970...
  18. Es wäre mir ein innerliches Fest, wenn sich mal ein höheres Gericht der Verantwortlichen für Schlampereien im Gesetzgebungsprozess (nicht nur waffenspezifisch) annehmen würde und da eine persönliche Haftung für evtl. Folgen ableiten würde. Wird das jemals passieren? Das kann sich wohl jeder selbst beantworten... Ich war sowohl individuell (früher, angeblich (zu) nah am Original liegender Halbautomatenklon) als auch pauschal (Messerverbote) schon "Opfer" solcher Murksereien im Rahmen von Waffenrechtsänderungen. Insofern ist das vielleicht ein Grund für die "Leidenschaftlichkeit" der Diskussion.
  19. Jein, ganz so einfach ist es halt eben nicht. Es ist bestätigt, dass solche Einträge derzeit durchgeführt werden (hat ja auch nie jemand bestritten), dies aber nicht dem Willen des Gesetzgebers entspricht, der im Wortlaut des Gesetzes einen Fehler gemacht hat. Sachkundigen Personen müsste dieser Fehler auffallen und sie sollten sich entsprechend verhalten. Die final im Gesetzgebungsverfahren Beteiligten sind offensichtlich nicht sachkundig gewesen, sonst hätten wir den Schlamassel nicht. Dementsprechend kann von "keinerlei Probleme[n]" im Zuge eines aufgrund dieses Fehlers erfolgten Eintrages eben entgegen der hier vehement verteidigten Meinung keine Rede sein. Zum einen werden sie eben entgegen der hier aufgestellten Behauptungen erst garnnicht überall getätigt, weil einzelne Länder den Fehler im Waffengesetz durch entsprechende Weisungen aufgefangen haben. Zum anderen ist derzeit nicht abzusehen, was mit bereits getätigten Einträgen und deren Inhabern passieren wird, wenn es eine Änderung gibt. Ob der politische Wille für eine Altbesitzregelung im derzeit sichtbar werdenden Klima vorhanden ist? Oder man steht dann halt vor Gericht und streitet sich über sein vermeintlich rechtmäßiges Eigentum? Beide Optionen sind denkbar und für beides gibt es durch die letzten WaffG-Änderungen Präzedenzfälle. Welche es wird ist ein Glücksspiel für die, die sich unter den gegebenen Umständen jetzt noch für solche einen Eintrag entscheiden. Die, die ihn eh' schon haben, müssen/dürfen/können halt abwarten und sich derweil ihrer Flinten-Büchsen erfreuen. Wie hier im Thread jetzt schon mehrfach erklärt, besteht das Waffenrecht aber aus mehr als nur dem Waffengesetz und es gibt eine ganze Menge untergeordneter aber zugehöriger Rechtsnormen. "Der ganze Scheiß" kommt daher, dass o.g. Umstand von diversen Schlaumeiern unbewusst oder auch ganz bewusst ignoriert wird. Mit den Folgen - wie auch immer sie aussehen werden - muss man dann leben; wie Gruger so schön sagt, "das ist zu akzeptieren". Wir leben in 'nem (relativ) freien Land, meinethalben kann das jeder machen wie er will. Nur sollten Unbedarfte wissen, worauf sie sich mit so einem Eintrag einlassen. Das ist mein einziger Grund, warum ich hier der "is' doch alles ok, alle anderen sind doof"-Fraktion eine Contra-Position entgegenstelle.
  20. Ich weiss ja, selektive Wahrnehmung und so. Aber es wird schlicht und einfach nicht richtiger, auch wenn Du es noch so oft wiederholst... "Keinerlei Probleme" sieht in meiner Wahrnehmung anders aus, aber gut... Im Übrigen ist der Verfasser der von Dir zitierten "Handlungsanweisung" des NWR meines Wissens nach kein Justiziar. Und einen Plural brauchst Du da glaube ich auch nicht anwenden. Diese rechtsunverbindliche FAQ zur Argumentation heranzuziehen, gleichzeitig aber die Gegenseite der Diskussion darauf zu verweisen, dass nur der reine und wahre Gesetzestext zählt und soetwas wie eine gesetzgeberische Absicht und untergeordnete Rechtsnormen nicht existieren, ist zumindest sportlich - insbesondere weil sie auch die Information enthält, dass es hier nur um den Umgang mit einem fachlichen Mangel des Gesetzes bei der Eintragung in ein Buchhaltungssystem geht und es hierzu auch explizite Weisungen auf Landesebene gibt.
  21. So, wenn auch "leicht" verspätet, hier eine kurze Zusammenfassung (m)eines informellen Gespräches mit einem der am vergangenen Gesetzgebungsverfahren und kommenden Gesetzgebungsprozesses fachlich Beteiligten. Fest steht, dass wir hier über einen handwerklichen Fehler des aktuellen Waffengesetzes diskutieren. Der gesetzgeberische Wille (und die politische Vorgabe) war es, den Erwerb von Vorderschaftrepetierflinten(!) auf das gleiche Anforderungsniveau zu stellen wie mehrschüssige Kurzwaffen und halbautomatische Langwaffen. Bei der Formulierung der Erwerbserleichterungen für Sportschützen für bestimmte Waffentypen wurde zwischen den verschiedenen Entwurfsstadien aber geschlampt, wodurch sich die derzeitige Formulierung(slücke) ergeben hat. Daher ein kurzer Exkurs zu diesen Aussagen: "Die Leitstelle NWR" ist sich durchaus der Problematik bewusst, war aber zum Zeitpunkt dieser Formulierung gezwungen, den derzeitigen Wortlaut des Gesetzes in eine entsprechende Formulierung für das Handling des NWR umzusetzen, während man sich gleichwohl bewusst war, dass hiermit nicht das gesetzgeberische Ziel erreicht wird und (zwar nicht damit aber) derzeit vereinzelt lokal Fakten geschaffen werden, mit denen man später nochmal umgehen muss. Aktuell treiben vor allem zwei(?) Bundesländer eine schnellstmögliche Änderung dieser Situation voran, das ist wohl auch das, worauf sich das Informationsbröckchen bezüglich der IMK bezieht. Dort hat man wohl bereits von Weisungen an die unterstellten Behörden gesprochen, künftig keine Einträge dieser Art mehr vorzunehmen. Ob sich das deutschlandweit durchsetzen wird - keine Ahnung. Es ist aber als sicher anzunehmen, dass diese Lücke im Rahmen der nächsten Waffenrechtsänderung beseitigt wird. Eine entsprechende Fachkommission arbeitet wohl bereits daran, eine passende und das Problem recht einfach lösende Formulierung ist dafür evtl. auch schon gefunden. Details habe ich dazu aber keine. Die Frage, was mit dem Altbesitz passiert, konnte mir mein Gesprächspartner natürlich nicht abschliessend beantworten, da dies nicht nur eine fachliche sondern auch eine politische Dimension hat. Was "politische Dimensionen" im Gesetzgebungsprozess fachlich komplexer Thematiken für Folgen haben können, haben wir ja gesehen. Aber vielleicht geht's ja gut. Die gute Nachricht ist zumindest, dass beim fachlichen Teil solide Pragmatiker sitzen. Kurz zusammengefasst: Der Status Quo ist entstanden durch einen fachlichen Fehler im Gesetzgebungsprozess, mancherorts wird die durch diesen Fehler entstandene Situation umgesetzt, mancherorts (das kann zwischen Bundesland oder sogar nur zuständiger Behörde variieren) nicht. Es scheint derzeit ein "genereller Umschwung" stattzufinden, so dass künftig damit zu rechnen ist, dass weniger Waffenbehörden als früher solche Eintragungen vornehmen werden, getrieben durch gewisse Bundesländer. Ich würde vermuten, dass das hier im Thread mehrfach erwähnte BL - dessen Meinung sich ja offensichtlich zwischenzeitlich "zum Negativen" geändert hat - eines davon ist. Das zweite kann man auch erahnen. Im (irgendwann mal) neuen Waffengesetz wird es die derzeitige Lücke nicht mehr geben. Was dann mit Altbesitz passiert, ist ungewiss. Zumindest ist es sicherlich nicht schlecht, für den Zweifelsfall eine Waffenrechtsschutzversicherung zu haben. Viel hilft diese Information bei der Lösung dieser Diskussion sicherlich nicht, aber mehr kann ich nicht berichten. Wie schon erwähnt, muss jeder selber wissen, was er macht (wenn die eigene Waffenbehörde (noch) mitspielt). Welche Auswirkungen eine recht sichere Änderung des Gesetzes haben wird, ist nicht abschliessend absehbar.
  22. Geh' mal davon aus, dass sich der SB den Inhalt der Weisung seiner vorgesetzten Dienststelle zum Thema zu eigen machen wird, wenn diese denn mal die Hackordnung runtergefiltert ist. Dann gibt's auch kaum noch individuelle Lösungen des Problems. Aber ja, bis dahin gibt es noch einen Interpretationsspielraum bedingt durch handwerkliche Fehler bei Entwurf und Beratung des Gesetzes, der bei leichtgläubigen und fachlich unsicheren SBs einfach ausgenutzt wird.
  23. Allerdings, aber anders, als Du es meinst. Ist es scheinbar nicht, sonst würdet "Ihr" es begreifen und wir wären nicht auf Seite 26 dieses Threads. Sind sie hochoffensichtlich nicht, sonst hätten wir diese Diskussion nicht. Doch. Ein gezogener Flintenlauf ist ein Lauf mit Sonderprofil. Sagt hier im Thread nachgewiesen im Minimum ein LKA, wobei es in der Praxis mehr sind, wenn sie denn gefragt werden. Tja, das werden wir dann irgendwann sehen. Aber Du hast Recht, es bleibt lächerlich...
  24. Ich war nicht persönlich dabei und habe es nur erzählt bekommen, insofern muss ich mich da auf die Richtigkeit der Quelle verlassen, aber es ging wohl explizit um genau das hier diskutierte Thema mit der vermeintlichen "Gesetzeslücke" VRF/VRB auf Gelb und letztendlich kam genau das zur Sprache, was wir hier schon diskutiert haben und was der Rückantwort des LKA (IIRC) NRW aus Beitrag #161 entspricht, mit dem Tenor dass sichergestellt werden soll, dass das bundeseinheitlich so gehandhabt wird. Um mehr gings soweit ich das mitbekommen habe nicht.
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