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German

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  1. Über dieses Thema habe ich mit diversen Herstellern ballistischer Schutzsysteme aus beruflichen Gründen gesprochen. Bundeswehr und Polizei fordern 10 Jahre Gewährleistung bei "normaler Beanspruchung", siehe TR Ballistische Schutzweste (die TL der Bundeswehr (Bsp. 1, Bsp. 2) verweisen wiederum auf die Vorgaben dieserer TR-Schutzwesten). Mehr sind die Hersteller nicht bereit/willens zu geben, weil keine Firma "auf Ewig" Gewährleistung für irgendwas kalkulieren kann. Aus (professioneller) Nutzersicht ergibt ein durch den "Ablauf" der "Haltbarkeit" von Schutzwesten, -einlagen und -platten ebenfalls durchaus Sinn, da man so in die Lage versetzt wird, von der Fortentwicklung der Schutzmaterialien (Gewicht, Materialstärke bei gleichbleibender Schutzklasse) zu profitieren - zumindest in größeren Iterationsschritten. Gäbe es kein Ablaufdatum, würde sich irgendwer in der Verwaltung bzw. Beschaffung sicherlich erblöden, Westen die offensichtlich nicht defekt sind, auf Ewig zu behalten... Nur bei neuen Materialien kann diese Gewährleistungsfrist unter gewissen Umständen auf 5 Jahre verkürzt werden. Wie die Zylon/Second Chance Nummer gezeigt hat, ist das auch kein so schlechter Ansatz. Bei unbeschädigten Keramikplatten in unbeschädigter Aussenhülle ist so gut wie keine Alterung zu verzeichnen. Bei den neueren Folienlaminat-Platten soll das vergleichbar sein, wirkliche Langzeiterfahrungen kann es da aber noch nicht geben sondern nur Tests mit simulierter Alterung. Aramid-Fasern altern bei ordnungsgemäßer Lagerung und Behandlung so gut wie nicht. 20 Jahre alte Polizeiwesten aus Aramid-Gewebe hatten im Test noch die gleichen Schutzeigenschaften wie bei der Herstellung. Wenn die Schutzpakete beschädigt sind (ob nun sichtbar oder unsichtbar) und Luftfeuchtigkeit oder gar noch UV-Strahlung einwirken kann, degradiert die Schutzwirkung teilweise enorm. Bei Aramid wie gesagt noch am wenigsten, bei den zwischenzeitlich erhältlichen Zylon-basierten PPBO Westen hatten im Neuzustand zwar deutlich bessere Eigenschaften hinsichtlich Stärke und Tragekomfort, hier war die Abnahme der Schutzwirkung aber schon im normalen Gebrauch zu stark und bei Beschädigung gravierend. Dyneema HPPB Westen sind bezüglich des Tragekomforts vergleichbar mit Zylon bei deutlich besserem Alterungsverhalten, in der Langzeitbeständigkeit aber noch unter klassischem Aramid-Gewebe anzusiedeln. Die 10 Jahre garantieren die Hersteller von Schutzpaketen mit diesem Material aber problemlos. Trotzdem hat eine 8-9 Jahre alte Second Chance Weste mit Zylon-Einlagen bei einem Test vor Kurzem noch die spezifizierte 9x19 VM problemlos aufgehalten und sogar eine ausserhalb ihrer Spezifikation liegende .357 Mag TMFK gestoppt (VM wäre vermutlich durch). Das ist zwar interessant, aber nicht für eine globale Aussage nützlich, weil die tatsächliche Schutzwirkung eben vom konkreten Zustand des individuellen Schutzpaketes abhängt. Daher lieber weniger anfällige Materialien nutzen.
  2. Nein, steht drauf. Ob die beiliegende "Weichballistik" noch taugt? Ist das Panzertape an den Rändern? Wurde das Ding selbst (von Dir oder dem Vorbesitzer) aus einer normalen Westeneinlage zugeschnitten? Falls ja, ist das eher was für den Müll. Im Übrigen ist das keine "Weste in SK IV" sondern ein Plattenträger mit nur einer Platte. Von welchem Hersteller ist der Träger? Alleine der dürfte schon den einen oder anderen Euro wert sein. Die Platte dürfte - wenn unbeschädigt - noch ihre Wirkung besitzen, bei der Weichballistik habe ich da wie gesagt so meine Zweifel.
  3. Was wohl auch die Kernursache für das jetzige Problem ist. "Modernste Fertigungsmethoden" my ass...
  4. Schonmal probiert? Oder viel besser noch: Schonmal notwendig gewesen, das mit dem G36 zu probieren? Nein? Dachte ich mir. Und ich kann durchaus Deine Aussage lesen und verstehen, wie Du sie in Summe formulierst. Zur Erinnerung: Damit implizierst Du - vermutlich bewusst -, dass alles drei in Kombination ein Problem wäre. Ist es aber in der Praxis nicht, zumal die Aussage mit dem Forward Assist schlicht und einfach nicht stimmt. Aber Du kannst mich gerne weiter versuchen anzugehen (Pisa, Textverständnis und so), wenn Dir die Sachargumente ausgehen. Ich werde das schon aushalten. Hoffe ich.
  5. Wenn Du meine Beiträge aufmerksam lesen würdest, würde Dir vermutlich auch auffallen, dass ich alles andere als ein Fanboy bin, für wen auch immer. Ich habe nur meine eigene Meinung und vergleichsweise sachliche Argumente statt reine Bauchmeinungen und muss den meinungsbildenden "Alteingesessenen" (viele Beiträge bedeutet nicht automatisch gute Beiträge) nicht zwangsläufig nach dem Mund reden. Jokers Argumentation verstehe ich durchaus, seine Meinung teilen muss ich aber nicht. Zumal da durchaus das eine oder andere bewusst oder unbewusst verdreht/vereinfacht/verharmlost wird, um die eigene Meinung zu untermauern. Aber das mache ich schliesslich auch. Wessen Argumentation welche Wertigkeit hat, darf gerne jeder Leser für sich selbst entscheiden.
  6. A - nein, hat es nicht. Wirklich beidseitig bedienbare ARs bzw. dafür geeignete Zubehörteile sind erst in den letzten 5 Jahren üblich geworden. Davor waren das eher Ausnahmen. B - nein, ist es nicht. "Normale" AR15 benötigen für Links- und Rechtshänder eine unterschiedliche Manipulation. Das G36 nicht. Ja, ein AR kann sowohl ein Rechts- als auch ein Linkshänder irgendwie bedienen. Ergonomisch ist aber anders definiert. C - "Kiloweise Dreck" scheint der Zuverlässigkeit des G36 in jeglichen Tests offenbar nichts auszumachen. Oder Du übertreibst einfach in Deiner Phantasie. Eins von beidem wird's wohl sein... D - "kombiniert mit einem NICHT fixem Ladehebel und ohne Foward Assist." Damit bestätigst Du, was ich vermutet habe. Du hast keinerlei Ahnung vom G36. Aber ich verrate Dir was: Man kann den Ladehebel arretieren und bei Bedarf als Forward Assist verwenden. E - welcher dieser Punkte betrifft nochmal die von mir angesprochene Ergonomie und Zuverlässigkeit? Genau, keiner. Ebenfalls beeinflusst keiner der genannten Punkte die Zuverlässigkeit negativ. Im Gegenteil, das Magazin hat einen nicht unerheblichen Anteil an der Zuverlässigkeit bzw. die "STANAG"-Magazine sind ein nicht unerheblicher Anteil an der Unzuverlässigkeit des AR-Systems. Wozu genau muss die angeklappte Schulterstütze arretierbar sein? Und wenn Du Dich über die Optik des Originals von 1996 beschwerst, vergleiche die doch mal mit den anderen Optiken auf zum damaligen Zeitpunkt querschnittlich eingeführten Sturmgewehren. Neben dem SA80 und dem AUG (letzteres mit vergleichbarer Optik aber ohne LPV) kam sogar die Army mit ihrem nicht vergrössernden Aimpoint noch Jahre später. Und selbst das hat selbst heute noch nicht querschnittlich jeder Soldat auf seiner Waffe. F - Haltbarkeit? Ernsthaft? Du weisst aber schon, was die Lebensdauer eines MilSpec Laufes bei der Army im Schnitt ist? Egal ob A4 oder M4 oder sonstwas? Hast Du mal eine Waffe der US Armee in der Hand gehabt, die ein paar Jährchen auf dem Buckel hat? Evtl. auch noch im direkten Vergleich mit einem gleich alten G36? Scheinbar nicht. Und ergonomisch sind Standard-A4 Gewehre nach wie vor nicht, siehe A/B, auch wenn die theoretische Möglichkeit bestände. Ich fasse zusammen, dass sich mein erster Eindruck bestätigt. Mehr als ein bisschen dran rumgefummelt hast Du scheinbar nicht. Dafür sind Deine Aussagen aber erstaunlich vollmundig, selbst für WO-Niveau. Aber gut, das soll's erstmal wieder gewesen sein.
  7. Wenn es keine 90°/180°-Sicherung hat, ja. Auch da gibt es beim AR ja Lösungen, wenn auch vielleicht nicht direkt bei HK. Aber seit wann gibt es das HK416A3/MR223A3? Seit wann gibt es das G36? Und ist es irgendwo querschnittlich eingeführt? Wenn, dann höchstens Kleinmengen für Spezialkräfte. Unergonomischer? Ja. Deutlich? Nö. Beim AR wird dieses Problem aber durch den besser lösbaren Verschlussfang zumindest zum guten Teil kompensiert, spätestens mit Ambi-Lowern (wie z.B. dem 416A3) oder entsprechenden Anbauteilen (BAD).
  8. Ich warte immer noch darauf, dass mir jemand der das sagt ein aktuelles, querschnittlich in einer Streitkraft eingeführtes Sturmgewehr zeigt, dass den Magazinlöser beidseitig bedienbar hat (und bei dem die Magazine frei fallen) den Durchladehebel beidseitig bedienbar hat (während der nicht seitlich heraussteht und im Schuss mitläuft), den Sicherungshebel beidseitig bedienbar hat (ohne die Schusshand vom Pistolengriff nehmen zu müssen), den Verschlussfang beidseitig bedienbar hat und standardmässig mit einer optischen Visierung ausgerüstet ist und so modular ist, dass ich auf Soldatenebene Handschutz, Schaft, Griffstück und Visierungen tauschen kann. Hat bisher keiner hinbekommen sondern immer nur schön irgendwas anderes schöngeredet. Ja, es wäre schön, wenn der Schaft längenverstellbar ist und eine verstellbare Wangenauflage hat. Dafür gibt es schon seit Längerem Lösungen vom Hersteller - die wurden halt nicht beschafft. Dafür war der Schaft von Anfang an klappbar. Ja, es wäre schön, wenn man den Verschluss auch lösen könnte, ohne nach oben umgreifen zu müssen. Dafür gibt es schon seit Längerem Lösungen vom Hersteller, auch wenn ich persönlich die für nicht so toll halte. Ja, es wäre schön, wenn man den Magazinlöser mit der Schusshand bedienen könnte. Dafür gibt es schon seit Längerem Lösungen vom Hersteller. Ja, es wäre schön, wenn die optische Visierung modular wäre. Das war von Anfang an auch so gestaltet und es gibt ausreichend Lösungen direkt vom Hersteller und die wurden teilweise auch eingeführt. Ja, es wäre schön, wenn die Magazine nicht so hakelig wären. Dafür gibt es schon seit Längerem Lösungen vom Hersteller. Wenn die Bundeswehr untaugliche Anforderungen an die Präzision eines Sturmgewehres stellt, steht das auf einem anderen Blatt und ist wohl ein Zeichen für die Konzeptlosigkeit dieses Ladens im Bereich Handwaffen. Das spiegeln die Beschaffungen der letzten Jahre und Jahrzehnte ja auch wider. Und ich wiederhole es gerne noch einmal: Das G36 ist - trotz der jetzt erst in der Öffentlichkeit breitgetretenen Probleme - dennoch durchaus brauchbar. 20 Jahre lang hat der grösste Teil der G36-Nutzer innerhalb der Bundeswehr mit den Waffen nie Probleme gehabt. Weder im Friedensbetrieb noch im Einsatz noch im Gefecht. Nicht alle Gewehre sind (gleichermaßen) betroffen, beileibe nicht bei jedem Schiessen kommt man in die problemrelevanten Bereiche. Was selbstverständlich kein Grund ist, das Problem wegzudiskutieren und keine technische Lösung dafür zu suchen. Das hier gezeichnete Bild ist halt (WO-typisch?) viel zu überspitzt. Die Frage ist jetzt nur nach dem "wie" der Lösungssuche und in welche Richtung man gehen will. Dazu bräuchte man aber wieder ein Konzept, das aber scheinbar immernoch fehlt. Das "Problem" an der ganzen Sache ist eher der Umgang mit der Thematik innerhalb der Bundeswehr, bei den Beschaffungsverantwortlichen und der Regierung in Verbindung mit dem inneren und äusseren Verhalten von HK. Das ist der "Skandal".
  9. Tja, wenn Dir das so vorkommt, dann wird's wohl doch so sein. Dass das G36 derzeit in Summe das ergonomischste (enter Joker, stage left... ) und nach wie vor eines der zuverlässigsten Sturmgewehre, dazu noch trotz seines relativen Alters äusserst modular aufgebaut, ist, lassen wir bei der Betrachtung einfach unbeachtet, weil Du einen Eindruck vom "mal befingert haben" hast, dass "der Rest ja auch nicht viel taugt"? Wow. Sei' mir bitte nicht böse, aber viel Erfahrung mit und am G36 hast Du nicht, oder?
  10. Vorneweg, die TL fordert ein 5-Schuss Trefferbild kleiner/gleich 120mm auf 100m. Das sind 24 cm auf 200, 36 cm auf 300, 48 cm auf 400 und 60 cm auf 500 Meter. Bei den 12 cm auf 100m reicht es, wenn 4 von den 5 Treffern im (indirekt) anvisierten (da Schussentfernung 100m bei 200m-Visier, daher Haltepunkt 40mm tiefer) 120mm Kreis liegen und der 5. Treffer sich noch in einem darumgelegten 200mm Kreis befindet, solange der mittlere Treffpunkt innerhalb des 120mm-Kreises liegt. D.h. dieses Prüfmerkmal erlaubt eine Abweichung von mehr als 4,1MOA, um eine Waffe noch als "der TL entsprechend" zu klassifizieren. Selbst ein guter Teil der vom Problem stärker betroffenen Gewehre wird diese Kriterien vermutlich noch schaffen. Üblicherweise schaffen ein nicht oder nicht stark betroffenes G36 in Verbindung mit der Munition so um die 1,5-2MOA, gelegentlich auch mal besser. Sowohl für den Haltbarkeitsbeschuss als auch für den Funktionsbeschuss wurde eine Waffen- und Pulvertemperatur von 294K (20,85°C) bzw. Umgebungstemperatur als Umgebungsbedingung festgelegt. Bei beiden wird die Präzision nicht überprüft. Für den Lebensdauerbeschuss gibt es ebenfalls die gleiche Temperaturvorgabe, aber einen 120-schüssigen, klar definierten "Schießrythmus". Auch hierbei wird primär die Funktion auf die entstehenden Störungen hin bewertet. Die Präzision wird nach einem solchen Schießrythmus erst abgeprüft, wenn die Waffe wieder mittels Druckluf auf 294K abgekühlt wurde. Auch die zum ermitteln des ermittelnden Trefferbildes beim Anschuß zu nutzende Temperatur beträgt diese 294K (20,85°C). Der Anschuß wird einmalig mit 5 Patronen durchgeführt. Jetzt wird es problematisch, aus dem Passus mit dem Temperaturbereich eine Wiederholung der Typmusterprüfung mit neuen Typmustern (diese Möglichkeit bietet die TL auf Verlangen des Auftraggebers) bzw. eine Untersuchungspflicht zur Identifkation des Fehlers bzw. der Fehlerursache abzuleiten (auch die sieht die TL vor), denn die dabei zu überprüfenden Leistungsmerkmale sind eben identisch mit den oben beschriebenen geforderten Leistungsmerkmalen und die sehen eben keine Präzisionsüberprüfung bei heiss geschossener Waffe vor. Da hat jemand bei der Formulierung/Ausarbeitung der TL schlicht und einfach Murks gebaut. Das hätte man (IMHO auch damals schon) deutlich konkreter formulieren können (und müssen).
  11. Ich habe grade noch anderes Zeugs um den Kopf, daher habe ich ein bisschen ein schlechtes Gewissen, wenn ich jetzt nur "Nein, ist es nicht." schreibe. Ich hoffe, dass ich nachher, spätestens morgen nochmal zu einer ausführlicheren Antwort komme. Aber kurz angerissen: Eine Waffe, die nicht mehr funktioniert, kann auch nicht mehr treffen. Funktion ist also grundsätzlich erstmal wichtiger als Präzision. Und jetzt ist es ja nicht so, dass das G36 nichts trifft, wie Du es grade darstellst. 20 Jahre lang konnte man "die paar" aufgetretenen Probleme erfolgreich deckeln und entsprechende Berichte verschwinden lassen. Der überwiegende Grossteil der G36-Nutzer hat(te) die Probleme entweder gar nicht, weil er entweder die Waffe nicht in extremeren Umgebungsbedingungen verwendet oder die Waffe nicht bis in wirklich relevante Temperaturbereiche heissgeschossen hat oder er hat sie nicht bemerkt, weil die dadurch entstehenden Abweichungen in seiner Schützenstreuung untergingen oder da die Situation keine genaue Auswertung ermöglicht hat und er sie evtl. auf eigenes Unvermögen oder andere Ursachen geschoben hat. Oder er hatte schlicht und einfach keine Probleme, weil eben nicht jede Waffe gleichermaßen betroffen ist. Und selbst wenn eine spezifische Waffe betroffen ist, bedeutet das nicht, dass die dadurch entstehende Abweichung relevante Probleme verursacht. Da ein nicht unerheblicher Teil der Schiessentfernungen eher gering ist/war (dennoch muss man beides können und die Waffe muss zu beidem in der Lage sein, ganz unbestritten!), ist die Auswirkung des Problems für viele einfach nicht präsent. Insofern wundern auch nicht Aussagen wie aus Kreisen des KSK, die ein G36K nutzen (was schon den Schwerpunkt der Waffennutzung andeutet) und für die Funktion deutlich überlebenswichtiger ist als das letzte Quentchen Präzision. Für deren Einsatzentfernungen hat das G36K scheinbar keine praxisrelevanten Präzionsprobleme und die als DMR umgebauten G36 werden/wurden scheinbar nicht in Bereiche gebracht, in denen das Problem gravierend zu Tragen kommt. Und wenn doch, gibt's dafür eben noch etwas anderes im Waffenmix. Es fehlt in dieser Diskussion IMHO ein kleinwenig an Differenzierung und (aufgrund der Geheimniskrämerei von allen Seiten natürlich nicht verwunderlich) ein wenig an Einblick in die genaue Art des Problems und dessen konkrete Auswirkungen. Aber das macht's natürlich auch ein bisschen interessant...
  12. Mir liegen die TL auch vor, und da steht "nur" drin, dass in diesem Temperaturbereich die Funktion gewährleistet sein muss, aber eben nicht die Präzision. Denn in den gleichen TL gibt es auch einen Test mit einem dem EBZ doch recht ähnlichen Beschusszyklus, aber auch der betrachtet wiederum ausschliesslich die Funktion der heissgeschossenen Waffe, nicht aber die sich dadurch ergebende Präzision. Die Präzision der Waffe wird gemäß TL wiederum bei "kalter" Waffe ermittelt und nicht bei hohen Umgebungstemperaturen oder nach dem Heissschiessen. Ist das jetzt ein Fehler des Verfassers der TL? Haben die Verfasser nicht alle Einsatzszenarien eines Sturmgewehrs bedacht? Ist die TL evtl. ähnlich wie gewisse Ausschreibungen der jüngeren Zeit mit "Hilfe" des Herstellers verfasst worden? Absichtlich? "Aus Versehen"? Das sind die interessanten Fragen, die gestellt gehören, wenn man wirklich investigativ hinter das Thema schauen möchte. Ansonsten wäre es angenehmer, wenn man sich darum kümmern würde, wie man sinnvoll und kurzfristig mit der gegebenen Situation umgehen kann und wie man mittelfristig und mit minimiertem Aufwand und Kosten Abhilfe für das Problem schaffen kann, ohne gleich wieder kopflos in die nächste schiefgehende Ausschreibung zu rennen. Insofern geht der Artikel des BR daneben und die darin enthaltene Kernaussage "Dokumente, die dem SWR vorliegen, belegen nun das Gegenteil." falsch. Was aber nicht heisst, dass HK nicht mit seiner negativen Feststellungsklage doch noch auf die Nase fallen könnte, dann aber unter Aspekten wie z.B. dem damaligen Anerkannten Regeln der Technik, dem das damals ausgewählte und verwendete Herstellungsverfahren der Waffe nicht entspricht, das kann erhebliche Bedeutung für die Bestimmung der Soll-Eigenschaften von Sachen haben und dient vor Gericht gerne mal als Haftungsmaßstab. Der von HK verwendete Stand der Technik ist gemäß Definition meist nicht hinreichend und langjährig erprobt. Das Ergebnis wenn das schief geht, kann man am G36 ja jetzt sehen. Ergo mal schauen, ob die Nummer nicht nach hinten losgeht...
  13. Da stimme ich Dir zu. Bei der Double Tap sollte man nochmal genau die Lauflänge messen, wenn da der Hersteller keine genaue Angabe gemacht hat und die 'nen Ticken zu kurz ist, ist sie schonmal sachlich durch den §6 AWaffV vom sportlichen Schiessen ausgenommen. Ansonsten kann ich mir vorstellen, dass es bei der Diskussion zur Eignung für das sportliche Schiessen interessant werden könnte. Die Glock 30(S?) ist von der Lauflänge her unkritisch, bei den Verbänden, die mittlerweile das genaue Waffenmodell das man beabsichtig zu erwerben, auf dem Bedürfnisantrag sehen wollen, könnte es heutzutage aber auch Diskussionen über die Eignung zum sportlichen Schiessen geben. Beim SBR-AR15 (sieht nach 7-8 Zoll aus?) sollte auch unbedingt die Lauflänge ohne den (Kineti-Tech?) Mündungsaufsatz gemessen werden. Je nach Tageslaune beurteilt das BKA die Länge von Lauf und Verschluss im geschlossenen Zustand derzeit mal mit und mal ohne den Verschlussträger mitzumessen. Ich befürchte, dass der reine Verschlusskopf und der zu sehende Lauf zusammen nicht auf die notwendigen 30 cm kommen und es sich dann um eine verbotene mehrschüssige Kurzwaffe für Zentralfeuermunition im Kaliber unter 6,3mm i.S.d.WaffG handelt. Ohne Feststellungsbescheid (der Ewigkeiten jenseits der Jahresmarke dauern kann) würde ich da meine waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht auf's Spiel setzen wollen. Ab 10(,5)" ist die Sache erst rechtlich sicher. Dazu kommt dann noch, dass das US-AR vermutlich einen Sear Cut hat und man auch da der Stimmungsschwankung im BKA unterliegt, ob eine Waffe mit verklebten und damit unbrauchbar gemachtem Sear Cut nach dem Umarbeiten in eine Waffe, die erleichterten Erlaubnisvoraussetzungen unterliegen könnte, immernoch der Erlaubnispflicht der ursprünglichen Waffe unterliegt, wie es das Waffengesetz mittlerweile eigentlich vorsieht. Bisher wurde das zwar pragmatisch gehandhabt, aber auch da gab es mittlerweile widersprüchliche Entscheidungen. Bei der Mossberg 5xx (500 Flex oder 590(A1)?) ebenfalls die Lauflänge messen (ohne Mündungsaufsatz, wenn der nicht integraler Bestandteil des Laufes ist). Unter 45 cm Lauflänge sind Vorderschaftrepetierflinten in Deuschland aber verboten, d.h. selbst ein 16"-Lauf ist zu kurz, es werden mindestens 17,8" benötigt. Der Mossberg Standoff Barrel käme mit der integrierten Mündungsbremse/Abstandhalter auf 18,5" und wäre diesbezüglich immerhin OK. Da die Gesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform (also ohne Mündungsaufsatz, wenn verschraubt) aber auch mindestens 95 cm betragen müss, könnte es auch damit eng werden, selbst wenn der Mündungsaufsatz fest im Lauf integriert ist. Die 18,5"-Version der 590A1 mit Einschubschaft ist mit 38" kürzester Gesamtlänge z.B. mehr als 3 cm zu kurz. Das SCAR 17S ist und wird Kriegswaffe bleiben, ich glaube kaum, dass das BKA da von seiner Beurteilung abrücken wird, solange FN (USA) keinerlei Interesse an einem Vertrieb in Deutschland hat. Da hilft voraussichtlich auch kein Rumgerühre mit einem Rechtsanwalt. Für alle Waffen (ausser evtl. der G30, weil vermutlich in Österreich hergestellt, beschossen und dann in die USA eingeführt - ich meine ein "AUSTRIA" zu erahnen, weiss aber nicht, ob bei Exportwaffen ggf. die Beschusskennzeichnung eingespart wird) wird auf jeden Fall ein Besuch beim Beschussamt Pflicht. Da könnte es bei manchen Waffen auch nochmal Probleme aufgrund der Fertigungsqualität und -toleranzen geben. Aber die abgebildeten Marken sind da nicht so anfällig... Traurig ist auf jeden Fall, dass man sich von den Lasern und Lampen wiederum mit Blick auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit trennen muss. Aber wenigstens konntest Du die Zeit in den USA damit verbringen.
  14. Vieles in diesem Schreiben ist hahnebüchen und lässt die Stirn runzeln, aber dieser eine Satz ist ausnahmsweise vollkommen korrekt. Der Umgang mit Vollautomaten ist Personen, die dem Waffengesetz unterliegen nach §40 WaffG grundsätzlich verboten. Punkt. Es kann auf Antrag durch das BKA eine Ausnahmegenehmigung für den Einzelfall erteilt werden, wenn die Interessen des Antragstellers auf Grund besonderer Umstände das öffentliche Interesse an der Durchsetzung des Verbots überwiegen. Das dürfte in der hier diskutierten Konstellation wie bereits mehrfach festgestellt nicht der Fall sein.
  15. Was denn? Ist doch praktisch. Wenn ich den Schwerpunkt der Schiessausbildung auf Distanzen lege, auf die der Schütze kaum eine Chance hat, die Auswirkungen des Problems zu erkennen, kommen dann so Dinge zustande, wie tolle/nahmhafte Einheiten, die sich verpflichtet sehen, dem G36 ihr Vertrauen auszusprechen. Wenn ich dann noch Versuche unterdrücke, Schiessausbildung auf grössere Distanzen in die reguläre, querschnittliche Schiessausbildung mit einfliessen zu lassen ("Warum? Wir haben ja andere Waffen im Waffenmix! ..."), schaffe ich es wunderbar (und vermutlich in Kooperation mit meinem Lieferanten), die Nutzungsszenarien an die Fähigkeiten der Waffe anzupassen und vermeide, dass ich das umgekehrt machen muss. Hätte ja auch fast geklappt.
  16. Ähhhh, ja. Ne. Mehr Energie lohnt's da scheinbar nicht in die Argumentation reinzustecken. Schöner Euphemismus für den Umstand, dass Du aufgrund von vermurktster Ergonomie 20% der Auszubildenden was anderes beibringen musst als den anderen 80%... Aber man kann sich auch alles schönreden, während man krampfhaft versucht, was anderes schlechtzureden. Das ist doch mal 'ne Aussage. Die kann man allerdings so oder so verstehen. Es betrifft halt nicht jedes Gewehr und nicht jedes betroffene Gewehr ist gleichermaßen davon betroffen. Du wirst genügend Soldaten in der Bundeswehr finden, die sowohl im Einsatz als auch im Ausbildungsbetrieb mit dem G36 auch auf grössere Distanzen das getroffen haben, was sie treffen wollten. Sei es, weil ihre Waffe eben nicht andauernd den problematischen Umgebungs- und Nutzungsparametern ausgesetzt ist oder ihre Waffe einfach weniger oder gar nicht vom Problem betroffen ist. Das ist ja mit einer der Gründe für diese "kontroverse" Diskussion und für die sich teils scheinbar wiedersprechenden "Untersuchungsergebnisse" und wird auch in der neuen Erprobung sichbar. Das macht zwar den Umstand nicht besser, dass sich ein G36 nicht darauf verlassen kann, wie seine Waffe unter den problematischen Bedingungen reagiert, macht aber das G36 per se nicht zur "Schrottwaffe", auch wenn ein paar Leute das gerne so darstellen wollen. Wäre dieses Problem nicht durch die ungeschickte Materialwahl entstanden, wäre das G36 entgegen der Ansichten von Joker und anderen (interessanterweise meist Leuten mit äusserst eingeschränkter Nutzungszeit an der Waffe, dafür aber umso ausgeprägterer Meinung) eines der besseren wenn nicht besten Sturmgewehre auf dem Markt.
  17. Bevor Du da zuviel Zeit rein investierst ein kleiner Hinweis: Auch in den Streitkräften spiegelt sich der Gesellschaftsschnitt von 10-20% Linkshändern und Leuten mit Kreuzdominanz. Die müssen aber die gleiche Waffe nutzen, ganz ohne "Operators" sein zu wollen... Es hat durchaus einen Grund, wenn ich die Wichtigkeit der beidseitigen Bedienbarkeit hervorhebe. Mit anderen Sturmgewehren darf man dann mit verquerer "Ergonomie", "Workarounds" und Ausbildungskrücken agieren und ein Teil meiner Leute nutzt die Waffe anders als der andere Teil. Ausbildungsseitig ist sowas total super.
  18. Vielleicht sollte Dir "Expertem" erstmal klarwerden, dass es nicht darum geht, dass das Gewehr "wegschmilzt"? Ansonsten: Hier, ich. Was keinen Abbruch tut, meine Meinung aus Beitrag #1276 zu vertreten. Mein Problem ist der Umgang HKs mit dem Thema. Seit Jahren. Innerhalb wie ausserhalb der Bundeswehr.
  19. Und was ist, wenn ich Dir jetzt sage, dass das falsch ist? Klingt ein bissel wie die Aussagen des Bundeswehrsoldaten aus dem Kontraste-Bericht. Und auch da war es schon falsch.
  20. Lustig, dass man da grade Stahlblechgehäuse der MP5 fotografiert, die nach HK-Sprech ja eigentlich schon seit 10+ Jahren durch eine "hocheffektive und kostengünstige", "mittels neuesten Fertigungsmethoden" hergestellte "wandlungsfähige Maschinenpistole, die es in dieser Form auf dem Weltmarkt noch nicht gab" abgelöst sein sollte. Ein Schelm, der Böses dabei denkt...
  21. Eben, der Durchladehebel ist im Normalzustand für den Schützen quasi nicht existent, da er sich selbst aus dem Weg klappt. Diese Lösung hat bisher kaum ein anderer Hersteller hinbekommen. Die Breite des Handschutzes halte ich z.B. nicht für ein Problem, ich wil das Ding ja nicht umklammern. Die Schulterstütze ist problemlos gegen (mittlerweile mehrere verschiedene) modernere, einstellbare Versionen austauschen. Das Visier selber ist auch modular und tatsächlich eines der Dinge, das ich sicher nicht HK als dem Waffenhersteller anlaste. Wer heute in der Bundeswehr ein modernes, praktikables Visier an der Waffe benötigt, der bekommt auch eines. Und für den Rest, der die Waffe "nur dabei" hat, reicht diese Billigoptik vollkommen aus, steigert die Trefferleistung und senkt den Ausbildungsaufwand. Das siehst Du so, ich nicht. Ich lasse Dir Deine Meinung, ich behalte meine. Deal? Ich habe mit dem G36 sicherlich mehr Zeit verbracht als Du und bekomme damit im überwiegenden Teil der Nutzung die ihm gestellten Aufgaben gelöst, einschliesslich des Treffens. Zumal nicht jedes Gewehr im gleichen Maße betroffen ist und es sogar welche gibt, die heisgeschossen etwas treffen. Das siehst Du so, ich nicht. - Die Breite des Handschutzes habe ich selten als Problem erlebt. - Der Abzug ist absolut ausreichend für ein Sturmgewehr und im internationalen Vergleich konkurrenzfähig, auch wenn es sicherlich bessere Abzüge gibt. Die Konstruktion des Abzuges halte ich allerdings für unnötig kompliziert, auch wenn mir damit keine Probleme bekannt sind. - die Optik ist modular und kann beliebig getauscht werden. Dennoch ist das G36 zum Zeitpunkt seiner Einführung eines der wenigen Sturmgewehre mit integrierter optischer Visierung und das einzige Sturmgewehr mit einer dualen Visierung aus vergrösserndem ZF und (heute minderwertigem) Reflexvisier gewesen. Treffen kann man auch mit diesen Standardvisierungen, was sich über die Trefferergebnisse zigtausender Soldaten mit der Waffe leicht nachweisen lässt. - die Magazine sind in der Tat unnötig volumninös, dafür gibt es mittlerweile aber eine ganze Reihe von Lösungen, sei es herstellerseitig (ohne Verriegelungswarzen, ohne Verriegelungswarzen und Staubschutzkante) oder von Drittanbietern (seien es G36 PMAGs oder AR-Magazinadapter). Dafür gibt es praktisch nie magazinbedingte Störungen beim G36, weil dieses Magazin deutlich zuverlässiger ist als der "Marktstandard" M16-Magazin (was zugegebenermaßen bis zur Erfindung des PMAGs auch nicht besonders schwer war...). - ich habe schon um Welten mehr Fummelei bei nicht korrekt eingesetzten Fronthaken-Magazinen erlebt als Probleme bei Einsteckmagazinen. Weltweit, bei verschiedensten Nutzergruppen. Das ist vielleicht ein (anfängliches) Problem für Nutzer, die sich umstellen müssen, aber wenn man eine systematische Ausbildung auf die Waffe erhält, ist das Argument nicht mehr haltbar. Im Gegensatz zu Dir sehe ich die von mir angeführten Punkte wie gesagt für unbedingt wichtig, wobei mir internationale Sturmgewehrausschreibungen, aber auch die neuen NATO-"Sturmgewehr-Richtlinien", Recht geben. Der Feuerkampf wird eben nicht nur über das (besser) Treffen sondern auch über das zuerst treffen entschieden. Und bei rückständiger Ergonomie addieren sich unnötige Handhabungsschritte (z.B. beim Magazinlösen, -einsetzen und Fertigladen) bis hoch in den Sekundenbereich, da ist nix mit Millisekunden, grade wenn man den Durchschnitt der Nutzer betrachtet und nicht ein paar vereinzelte Top-Experten.
  22. Wie gesagt, ich habe das BGB nicht herangezerrt, um hier eine tatsächliche juristische Verantwortung daraus herzuleiten. Zum einen interessiert mich das nicht, zum anderen bin ich aus Unkenntnis des genauen Vertragswerks nicht sicher, ob das überhaupt möglich wäre. Ich tendiere wie gesagt dazu, hier keine Regresspflicht seitens HK zu sehen. Ich wollte nur fehl-x impliziter Aussage, dass es "keine Norm, kein Regelwerk, kein annerkantes Lehrwerk" gäbe, dass einem Lieferanten gewisse Sorgfaltspflichten bei der Produktgestaltung überträgt, wenn nicht sämtliche Beschaffenheitsmerkmale ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden, etwas entgegenstellen. Die oben genannten beiden Technikklauseln sind zwar unbestimmte Rechtsbegriffe, ermöglichen aber gewisse Auslegungen diesbezüglich. Wie gesagt bleibt auch eine solche Betrachtung im Ergebnis vermutlich ohne konkrete rechtliche Folgen für den Hersteller, aber mit enormer Wirkung für die Wahrnehmung seiner Glaubwürdigkeit und das Vertrauen, dass die Kunden noch haben dürfen/sollten.
  23. Nenne mir mal ein anderes querschnittlich bei einer Streitkraft eingeführtes Sturmgewehr, bei dem a) die Sicherung ohne Umgreifen oder Lockern der Schusshand entsichert und gesichert werden kann b) das Magazin beidseitig gelöst werden kann c) der Durchladehebel nicht mitläuft d) dennoch eine Forward Assist Funktion gegeben ist e) der Durchladehebel von beiden Seiten gleichermaßen bedienbar ist Ja, dem ursprünglichen G36 fehlt der eine oder andere ergonomische Touch, den es heute bei einigen Sturmgewehren gibt. Dazu zählt unter anderem ein mit der Schusshand lösbares Magazin (gibt es als Nachrüstoption für das G36), ein mit der Schusshand bedienbarer Verschlusslöser (gibt es als zugegebenermaßen nicht besonders optimal positionierte Nachrüstoption für das G36) und eine variabel einstellbare Schulterstütze (gibt es als Nachrüstoption für das G36 und ist in den neuesten Konstruktionsständen Standard). Selbst für die urspünglich arg sperrigen Magazine gibt es mehrere Optionen (auch direkt vom Hersteller), seien es "cleane" Magazine oder AR-Magazinadapter. Aber in der Gesamtheit zählt das G36 dennoch noch mit zur ergonomischen Spitze - und das trotz 20 Jahren Alter.
  24. Noch ein paar Ergänzungen dazu: Auch wenn mich diese Pseudo-Juristerei in den Stellungnahmen von HK abstösst und ich deutlich darauf hinweisen möchte, dass ich hier nicht von einer Haftungspflicht des Herstellers ausgehe (eben weil die Bundeswehr keine entsprechenden Abnahmekriterien festgelegt hat), möchte ich das dennoch ein wenig präzisieren, denn tatsächlich findet sich das, was ich im vorherigen Beitrag versucht habe anzureissen auch im BGB: Interessant ist hier die in §633 Abs. 2 Nr. 2 zu findende Aussage: Jetzt muss man sich nur überlegen, ob ein intensives Feuergefecht in die gewöhnliche Verwendung eines Sturmgewehrs fällt. Die Exposition der Waffe unter verschiedenste, teils extreme Umweltverhältnisse gehört zumindest dazu - hierzu gibt es ja das eine oder andere Prüfverfahren, das aber ein wenig zu früh (nämlich vor der Überprüfung der Auswirkungen auf die Präzision, Hauptaugenmerk liegt auf Funktionssicherheit) aufhört. Lustigerweise hat die NATO mittlerweile in ihren Empfehlungen zu Anforderungen an ein Sturmgewehr den Passus "No degradation of accuracy and/or point of impact for hot weapon". Wir erinnern uns, was HK damals mit hochrotem Kopf zu dieser Thematik verfasst hatte: Schon traurig und verwunderlich, was für Themen angebliche waffentechnische Exerten bei der NATO da thematisieren, weil waffentechnische Binsenweisheit... ...schon doof, sowas zu publizieren, obwohl man bei diversen Sturmgewehrprojekten anderer Staaten involviert war und recht genau weiss, dass dort genau solche Beschusszyklen definiert sind. Und ich würde weggen, dass AC225/D14 bald Ähnliches enthält. Für wie blöde hält HK die Öffentlichkeit eigentlich?
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