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Maure

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  1. Jeder stirbt halt irgendwann....
  2. Also seh ich das gerade richtig? Da lehnt einer als Reichsbürger den Staat Bundesrepublik Deutschland ab und behauptet es wäre z.B. eine Gmbh. Dann wird er mit einer Maßnahme belegt, hier der Entzug des KWS. Und dann klagt er gegen die Maßnahme bei einer staatlichen Institution, hier Gericht, obwohl es den Staat Bundesrepublik Deutschland gar nicht gibt.
  3. So isses... Ich weiß nicht, wieviel Geld ich bereits in dieses Hobby investiert habe. Und sich dann was illegales zulegen? Hochgradig gehirngefickt!
  4. Das Wort "eine" hast du jetzt schön groß hervorgehoben. Natürlich lagern bei mir mehrere illegale... Bloß die besagte ist halt bei Legalwaffenbesitzer gefunden worden.... Und, weil jemand LWB ist begeht er keine Straftaten? Ganz schön gewagte These. Und es ist absolut unerheblich ob sie geschossen wurde oder nicht. Das ist wie beim besoffen Autofahren.... Der Umstand das man die Waffe besitzt ist strafbewehrt, genau wie besoffen Auto fahren. Wenn mit der Waffe etwas angestellt worden wäre, dann kämen zum illegalen Besitz noch andere Tatbestände hinzu.
  5. Ja, richtig.....Tun sie ja auch... Bei mir lagert gerade eine illegale Waffe die bei einer Überprüfung eines Legalwaffenbesitzers aufgetaucht ist.
  6. Kompetenz, und die bekommt man nicht nur durch eine Sachkundeprüfung. Tja, wie schon geschrieben: Nicht die Aufgabe der Waffenbehörde. Und illegale Waffen kontrollieren? Dazu muss man wissen wer sie wo hat.... Das ist ja wohl auch ein Teil der Überprüfung. Wenn man so doof ist und eine geladene Waffe im Waffenschrank stehen hat....Dann gehört dem Waffenbesitzer der Tritt an den Arsch.
  7. Das kann allerdings nicht relevant sein. Daraus kann man ja nur ableiten, dass gegen jemanden ermittelt wurde. Nach § 5 WaffG muss es allerdings zu einer Verurteilung gekommen sein. Und die liegt, da das Verfahren eingestellt wurde, nicht vor.
  8. Weshalb sollte das ein Grund sein die WBK zu versagen? Du bist nicht verurteilt worden wegen der Dummheit, das Verfahren wurde eingestellt. Was im Umkehrschluß bedeutet: Es gab kein Urteil....Kein Urteil, kein Eintrag ins Zentralregister (Polizeiliches Führungszeugnis)... So what?
  9. Also ich schließe mich da den Vorgängern an. Eine verlässliche Aussage bekommst du bei deinem Sachbearbeiter. Alles andere ist irgendwie eine Art Kaffeesatzlesen...
  10. Also waren dass dann so eine Art Gastschützen?
  11. Schutzbrille ist ein absolutes "Muß"! Vor ein paar Jahren hab ich DM beim BDMP mitgeschossen. Neben mir ein Schütze mit einem Revolver, glaube es war ein Taurus..... Ich hab schon die ganze Zeit gemerkt, dass ich bei jedem Schuss von ihm etwas "abbekommen" habe. Und dann spürte ich einen Schmerz an der Stirn.... Ein Fragment eines Geschosses hat mir die Stirn aufgeritzt, und die rote Suppe fing an zu laufen...Scheinbar hat da ganz übel mit dem Timing nicht gestimmt. Etwas tiefer und es hätte ins Auge gehen können. Gott sei Dank trage ich immer eine Schutzbrille. (Ok, in dem Fall wäre ein Helm nötig gewesen 🙂 )
  12. Mein OA fuffzehn ist Neonschwarz........ Zählt doch auch, oder?
  13. Und Steiner scheinbar auch nicht 🙂
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