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Maure

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  1. Sososo.....Und wenn bei dieser allgemeinen Verkehrskontrolle Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten festgestellt werden? Lassen die Beamten den dann weiterfahren weil ja nur die Verkehrssicherheit und Verkehrstüchtigkeit geprüft wird? Ich subsumiere deine Ausführung mal unter gefährlichem Halbwissen, hervorgerufen durch selektives lesen. By the way, wie der Albaner so sagt: Die StVO ist eine Rechtsverordnung und kein Gesetz. Ergibt sich schon aus dem Namen.....
  2. Jo, das ist nun mal so! Was soll die Polizei machen? Einen Kollegen vorbeischicken der mal schaut ob sich das alles tatsächlich so zuträgt? Der dann, im Falle des Falles ein massives gesundheitliches Problem hat und Verletzungen, die nicht mit dem Leben vereinbar sind????? Also wird gefahrenabwehrend der große Bahnhof gefahren, der vermeintliche Gefährder gesichert und danach die Situation aufgedröselt.....Alles in bester Ordnung. Und in solche Situationen wird der Verantwortliche halt nicht gebeten sich mal hinzulegen, er wird hingelegt! Und bis zur endgültigen Klärung wird eben sichergestellt oder, wenn er damit nicht einverstanden ist, beschlagnahmt. So what? Ich hatte selbst dienstlich so eine Situation, da ging es allerdings nicht um Schußwaffen, sondern erst mal nur um einen Familienstreit. Hat dann darin gegipfelt, dass der Verantwortliche sich ein Messer in den Bauch gesteckt hat. Gott sei Dank ging er nicht in meine Richtung und ich konnte die Situation runterreden.....Aber da hab ich auch den großen Bahnhof gefahren, Verhandlungsgruppe, Rettung und Spezialeinsatzkommando angefordert und die waren dann unterwegs....
  3. Ach ja, ein kleiner Hinweis... Wenn das Messer sichergestellt oder beschlagnahmt wurde, dann wurde ein Sicherstellungs- bzw- Beschlagnahmeprotokoll gefertigt. Auf diesem ist, neben dem Ort und dem Zeitpunkt der Maßnahme, auch die Rechtsgrundlage und der Grund der Sicherstellung oder Beschlagnahme vermerkt. Weiterhin ist darauf eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten die u.a. die Möglichkeiten der Überprüfung der Maßnahme darstellen. Die Durchschrift bekommt der Betroffene der Maßnahme. Somit hat er alles was er braucht. Du schreibst, der "Bekannte" sei einer allgemeinen VK unterzogen worden. Diese beschränkt sich erst mal auf die Überprüfung der Mitführpflichten von Führerschein und Zulassungsbescheinigung, Verbandskasten, Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs usw. Wenn dann das Fahrzeug, so wie du schreibst, "gefilzt" worden ist, dann muss da ja mehr gewesen sein, dann muss ein Grund für die Durchsuchung und spätere Sicherstellung oder Beschlagnahme vorgelegen haben. Diesen Grund liefern die kontrollierten Personen durch ihr Verhalten, Gegenstände, Äußerungen usw. Um einen Kollegen zu zitieren: Das Ganze kommt mir sehr suspekt vor! (Aber nicht von den eingesetzten Polizeibeamten...)
  4. Mir stellt sich die Frage wo das ganze passiert sein soll......
  5. Der genannte Fritz Keiper (1881 bis 1961) war ein gelernter Schmied aus unserer Nachbargemeinde Obermoschel (kleinste Stadt der Pfalz). Irgendwann hatte er bei der Fa Bertram in Remscheid gearbeitet und dann für Automobile Beschläge gebaut. Für solche Beschläge wurde dann in Mannweiler-Cölln eine Firma aufgebaut die später dann nach Rockenhausen in der Pfalz umzog. Bei Keiper, und dann später Keiper-Recaro, wurden dann Beschläge und Scharniere für Autositze produziert. Irgendwann wurde dann Johnson Controls daraus und mittlerweile heißt das Unternehmen Adient. Das ist bei uns in der Nordpfalz einer der größten Arbeitgeber. Wie diese Münze mit dem Abbild von Keiper auf die Erma kam? Keine Ahnung...Vielleicht kann ja der SC Landsberg in Obermoschel (musste googlen) darüber Auskunft geben. Ich hoffe ich konnte ein kleines bißchen Licht ins Dunkel bringen.
  6. Ich wollte nicht alles zitieren, aber: Wo technische Dinge bedient werden, da können Fehler gemacht werden. Diese Fehler können nur durch den Bediener vermieden werden, in dem er einen bestimmten Ablauf, eine bestimmte Regelung/Vorgabe einhält. KEIN Hersteller kann so etwas gefährliches wie eine Schusswaffe zu 101% sicher machen. Für diesen sicheren Umgang ist und bleibt der Nutzer (neudeutsch User) verantwortlich. Daran gibt es nix zu deuteln. Das Stichwort lautet. EIGENVERANTWORTUNG: Ich weiß, Eigenverantwortung ist bei vielen Menschen ein äußerst unpopuläres Wort, aber wenn ich etwas falsch mache, das vom Ablauf her anders beschrieben wurde: Pech gehabt.
  7. Die ganzen Unfälle enden mit der Floskel: .......ging irrtümlich davon aus, dass die Waffe leer sei oder der Verunfallte ging davon aus.... Das zeigt mir, das niemand von denen eine Sicherheitsüberprüfung gemacht hat. Denn dann wäre die irrtümlich im Patronenlager gewesene Patrone ausgeworfen oder gesehen worden Ich habe über 40 Jahre dienstlich Waffen geführt, bin seit über 35 Jahren Sportschütze. Und jedes mal checke ich meine Waffen ob sich da noch was drin befindet.
  8. Strafrecht und Strafprozessrecht sind bei mir nun schon lange her, aber.....: Was versteht man unter einer „Wohnung“ (§ 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB)? Zum Begriff der Wohnung gehören grds. alle Räumlichkeiten, die Menschen zumindest vorübergehend als Unterkunft dienen. Das Strafgesetzbuch unterscheidet also nicht nach einer Wohnung in einem Gebäude oder sonst wo. Wohnung kann demnach auch der Wohnwagen oder das Zelt auf dem Campingplatz sein. Da auch ein Hotelzimmer vorübergehend als Unterkunft dient, ist auch das Hotzelzimmer als Wohnung anzusehen. Weshalb sollte es da bei einem Boot anders sein? Stichwort Binnenschiffer die auf ihrem Schiff wohnen.... Und wenn man diese Definition aus dem Strafgesetzbuch zu Grunde legt, dann müssen für die Regelungen des WaffG auch auf einem Boot Anwendung finden.
  9. Was es für die schweizer Armee auch wird, es wird nichts billiges und es wird vor allem nichts schlechtes.
  10. So isses! Getreu dem Motto: Versuch macht kluch....(oder so)
  11. Hm....auf der PP1-Scheibe vom BDMP lass ich auf 25 Meter aufsitzen. Auf 10 Meter mitten rein. Sollte auf anderen Scheiben nicht anders sein
  12. Der macht das richtig!
  13. Das war auch mein erster Gedanke.
  14. Jeder stirbt halt irgendwann....
  15. Also seh ich das gerade richtig? Da lehnt einer als Reichsbürger den Staat Bundesrepublik Deutschland ab und behauptet es wäre z.B. eine Gmbh. Dann wird er mit einer Maßnahme belegt, hier der Entzug des KWS. Und dann klagt er gegen die Maßnahme bei einer staatlichen Institution, hier Gericht, obwohl es den Staat Bundesrepublik Deutschland gar nicht gibt.
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