es ist doch soooooo einfach - ich versuch`s mal bildlich zu beschreiben. Ein besseres Beispiel fällt mir gerade nicht ein (dabei behalten wir immer im Hinterkopf, daß das Ganze für Sportschützen gilt, und daß die Behörde natürlich Ausnahmen machen kann und weitere Waffen in der Frist genehmigen kann):
Man stelle sich alle Tage des Jahres und der Folgejahre zB untereinander geschrieben vor (1. Januar, 2. Januar, ...).
Dann "nehme" man einen Rahmen, der genau 6 Monate von dieser Liste umfasst, und bewege diesen über die Liste, bis zum jeweils aktuellen Datum.
Solange nun die Erwerbsdaten von 2 Waffen innerhalb dieses Rahmens liegen, ist kein Neuerwerb möglich.
Ein weiterer Erwerb ist erst möglich, wenn nur noch höchstens 1 Erwerbsdatum innerhalb des Rahmens liegt.
Innerhalb des (imaginären) Rahmens dürfen nur 2 Erwerbe liegen - erst wenn einer rausfällt, darf man wieder.
Und das Ganze gilt auch über Kalendermonate, -quartale und Jahreswechsel hinweg fortlaufend weiter.
Ist gar nicht schwer...