-
Gesamte Inhalte
6.966 -
Benutzer seit
Beiträge von Gruger
-
-
Leistung lohnt sich wieder!
- 1
-
vor einer Stunde schrieb qwertz:
Als Maßstab setzt die aktuelle Rechtsprechung einen gerecht denkenden, verständigen Gewerbetreibenden an.
Das gibt es?
-
Du musst die gestiegenen Energiekosten beachten!
- 1
-
Alles Kuchenblech!
Na gut, außer die Schränke von http://www.waffenschrank24.de , denn die kann man jederzeit empfehlen.
- 7
-
Sportliches Schießen (Selbstlader) bedingt eine Magazinkapazität von nicht mehr als 10 Schuß, für mich stellt sich die Frage so nicht.
-
Altbesitz vor 13.06.2017:
"Verbot wird nicht wirksam" = Umgang ist erlaubt.
Zum Umgang gehört das Benutzen (Verwenden).
Bei der BKA Genehmigung müsste auch Umgang stehen oder zumindestens "Besitz und Verwendung", damit du diese Magazine auch benutzen kannst.
-
D.h. der Verein muss während der ersten 10 Jahre des Schützen dokumentieren.
- 1
-
Bescheinigung Verein, der muss nämlich Aufzeichnungen führen, oder dein eigenes Schießbuch, wenn du auswärts geschossen hast. Sollte so beim Verband nachfragbar sein
-
Bestätigung des Verbands, dass du entsprechend der Vorgaben geschossen hast. Steht auch im Gesetz.
Das Amt bekommt keine Schießnachweise.
PS: und bis 2025 darf auch der Verein dies bescheinigen. Steht auch im Gesetz, aber etwas weiter hinten 🙂
- 3
- 1
-
Kategorie?
-
Nicht schießen ist auch keine Lösung!
- 15
- 5
-
Die Fantasie haben andere, dessen können wir gewiss sein.
- 1
-
Eventuell Platzprobleme im Tresor?
- 1
-
Nicht ganz falsch.
Allerdings ist es nicht ganz verständlich, warum es jetzt auf dem Amt so furchtbar schnell gehen muss, wenn der "Anmelder" es selbst nicht so eilig hatte.
Den Wisch ausstellen kann der SB auch im September.
- 1
-
Am 28.8.2021 um 12:08 schrieb PetMan:
Bin ich voll bei dir. Trotzdem mag es bessere Zeiten geben in denen man in Urlaub geht . Bzw eine ganze Abteilung um 2/3 reduziert wenn ein solcher Stichtag ansteht. Da wurden die jetzt quasi überrascht davon, damit konnte ja keiner rechnen........erinnert mich das an was ???????Die Fristen für die Eintragungen ins NWR waren auch lang. Wann haben die meisten Behörden damit angefangen ? Da hatte sicher keiner Urlaub kurz vor oder um den Stichtag.
Warum nicht? Die LWB hatten ein ganzes Jahr lang Zeit. Niemand wurde gezwungen das kurz vor knapp zu erledigen. Und August ist nun mal typische Urlaubszeit.
- 1
-
Radfahrer braucht auch keiner und trotzdem sind sie nicht verboten.
- 5
-
Ja.
- 1
-
13.7. ?
oh oh..
-
vor 23 Stunden schrieb Speedmark:
Nein, in meinem persönlich erstellten Datenblatt mit „Teilebericht“ als Inhalt meiner unterzeichneten Anmeldung, habe ich unter „Kennzeichnung/Nummer“ ohne angegeben. Nur das Modell, Kaliber und der Hersteller wurden angeben und eingetragen.
wobei ein Verschlussträger ja kein Kaliber hat, somit dort auch „ohne“ stehen sollte.Genau wie bei Lowern.
-
-
Der Haken ist, dass Frankonia schon bei den eigenen Waffen nicht wirklich sagen kann wo sie sind, wann sie kommen und ob die nicht zwischenzeitlich bereits an jemand anders verkauft wurden.
- 1
-
Linke Winkel sind auch viel praktischer!
-
vor 9 Stunden schrieb CZM52:
jeder mit nem Laser? Oder ganz klassisch, Schlagzahlen...
Genau, er hätte auch vorher schon eine Nummer selbst einschlagen und damit anmelden können. Mir würde da „1“ in den Sinn kommen.
-
What in "shall not be infringed" didn't you understand?
übersetzt sich also in
Was in "haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand" hast du nicht verstanden?
AR15 Lower anmelden
in Waffenrecht
Geschrieben
Dann sollte man nicht vergessen, sich den Munitionserwerb für den Lower auch eintragen zu lassen ("dafür bestimmte Munition"), dann hat man alles beisammen.