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Gruger

WO Silber
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Beiträge von Gruger


  1.  

    Quintessenz: 

    Der Tesla hat für die Computer an Bord eine ganz normale Batterie drin (neben den Akkus für den Antrieb). Lässt man die Kiste zu lange stehen, kann sich diese entladen. Dann läd man die halt auf..

     

    nur kommt man wohl sehr schlecht an diese ran 🙂

  2. vor 23 Stunden schrieb JägermitHut:

    Wenn jemand Repetierwaffen auf Gelb erwirbt. Dann den Jagdschein macht und den Schießsport aufgibt, muss er dann alle Waffen von Gelb auf Grün umschreiben lassen oder genügt die Bedürfnisänderung?

     

    Wenn alles nach dem Willen des Gesetzgebers läuft, dann sieht es ja erst einmal so aus:

    Der Sportverein meldet den Austritt an die Behörde, die prüft das fortbestehende sportliche Bedürfnis, verneint dies, leitet die Widerrufung der Erwerbserlaubnis nach §14 (6) WaffG ein und stellt das Bedürfnis zum fortgesetzten  Besitz der Waffen in Frage.

     

    Der LWB macht daraufhin das jagdliche Bedürfnis geltend. Man könnte jetzt die gelbe WBK amtlich "verschönern", in dem man die Erwerbserlaubnis streicht und nur der Weiterbesitz möglich ist (hier Hinweis auf §13 anstelle §14), aber ob das wirklich gemacht wird entzieht sich meiner Kenntnis. Es steht zu vermuten, dass man lieber eine grüne WBK ausstellen möchte. 

     

    Gerade für langjährige Mitglieder (10-Jahres-Regel) könnte die Fortführung der Mitgliedschaft im Sportverein die einfachste Lösung sein. Außer man hat darauf wirklich keine Lust mehr und sieht in keinster Weise mehr eine Zukunft im Sport. 

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  3. vor 1 Stunde schrieb Sachbearbeiter:

    Wenn die Waffe dazu Kat. C ist, wäre alles korrekt. Um welche Waffe gehts denn bei Dir konkret ?

    Es gibt ja nun mal keine Waffe dazu. Bzw. ist diese nicht zwingend erforderlich, eingetragen werden muss trotzdem.

     

    Am Beispiel AR15 sei darauf hingewiesen, dass es auch Geradezug-Repetierer gibt, deren Griffstücke sich komischerweise von denen der HA nicht unterscheiden.

     

  4. Hier steht ja zur Debatte, ob der Punkt "Zuführung" überhaupt noch bedient werden kann. Durchaus zu recht, allerdings muss man mit kreativen Auslegungen rechnen (von mir s. oben) und darauf antworten können 🙂

     

    Mit abgeschnippelter Magazinlippe könnte - eventuell, vielleicht - noch 1 Patrone zugeführt werden, wenn die auf der richtigen Seite noch so gerade klemmt. Ein bestimmungsgemäßes Funktionieren mit mehr als 10 Patronen wird man technisch ausschließen können. Somit ist das Teil - vielleicht - ein "1-round-mag", aber nicht mehr ein 10+ Zentralfeuer-Mag für Langwaffen. Damit ist auch der Körper des 1-round Mags kein Körper eines nach Anlage 2 verbotenen Magazins (mehr).

     

    Das wäre jetzt meine Argumentation, aber ich habe 1. das Problem nicht, 2. würde ich als Deko-Liebhaber das Mag einfach anmelden, ums es NICHT zerstören zu müssen und 3. weiß nur der Herr allein, ob das an relevanter Position auch so gesehen wird.

  5. Beim AR15 schwallt nichts, wenn der Verschluss zu ist.

    Da im Gesetz aber Aufbewahren UND Zuführen der Patronen steht, ist das erstmal egal.

     

    Also AR15 Verschluss auf und leicht neigen und rütteln und schütteln, Verschluss langsam zumachen.

     

    Wenn jetzt keine Patrone zugeführt werden kann, ist doch alles Bestens.

     

    PS: Und jetzt nimmst du aus einem 10er Magazin die Feder und den Zubringer raus und füllst erstmal Patronen rein.

    Alsdann wird gerüttelt und geschüttelt...

     

     

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