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Beiträge von Gruger
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Nirgendwo. Danke der Nachfrage, Adé!
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Die Statistik ist nicht für dich, sondern fürs Finanzamt
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Am 29.9.2023 um 09:57 schrieb TTG:
5000 LWB mt einer simplen Tasche auf dem Rücken demonstrieren friedlich und im Rahmen der Gesetze. Das hat doch sehr wohl eine Aussage.
5000 Aldi-Taschen!
Ein Ausrufezeichen für den Standort Deutschland!
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Oder "man" regt auf Bundesebene an, den "redaktionellen Fehler" zu korrigieren.
Und der Mann heißt Strobl.
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Aber hat er es doch so gemeint?
Ein Rätsel.
2 Sekunden zu spät.
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Erstausstellung ist ohne Grund oder Einladung erfolgt. Verlängerung auch.
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Vielleicht kann man Diskussionen mit der Staatsgewalt hierdurch etwas befrieden:
https://www.lothar-walther.de/de/laufrohling/gewehr/randfeuer/zylindrisch/1228/laufrohling-drall-416mm.22l.r.-a-oe-15-mm-l-620-mm-praezisionsstahlrohr?c=465- 1
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YOLO, Anhangslimit auf 10MB aufbohren!
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vor 26 Minuten schrieb Pastis:
Dann werden die Pflegedienste also bald mit dem Porsche kommen?
Nur der Pflegedienstleiter bzw. der Chef.
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Der Arbeitgeber kann das Rad leasen und steuerfrei als Bonus zusätzlich zum Gehalt zuwenden.
Will der liebe Arbeitgeber meist nur nicht.
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Ok, dann sind die 17% das Problem. Die vorherigen 10% waren aber auch schon steuerpflichtig.
Dein Chef schenkt dir ein Rad, welches nun mal einen gewissen Wert hat. Warum das jetzt auf einmal fast doppelt soviel wert sein soll wie vorher liegt wohl an der Inflation :-) -
Am 30.6.2023 um 10:56 schrieb BroilKing:
Oder Job-Rad: grundsätzlich gutes Konzept um Arbeitnehmer vom Auto aufs Rad zu bekommen.
Dann hat man aber den Restwert plötzlich angehoben von 10 auf 17%, und den auch noch als geldwerten Vorteil ausgewiesen so dass er versteuert werden muss. Und schon ist innerhalb der 36 Monate Leasingzeit der gesamte Vorteil einseitig gestrichen worden. Großartig.
Das spielt doch nur eine Rolle bei Überlassung des Rads an den Arbeitnehmer nach Ende der Leasingzeit, oder? Also wenn dir der Arbeitgeber das Rad schenkt.
Wenn du das Rad abkaufst (zu den jetzt 17%) und die Lohnabteilung trotzdem einen geldwerten Vorteil dafür verbucht, dann müsste man mal fragen, was die so beruflich machen.
Wenn der Arbeitgeber nach Ende der Leasingzeit einfach ein neues Fahrrad least (Rückgabe altes Rad an den Leasinggeber) und zur Verfügung stellt, fällt kein zusätzlicher Vorteil an.
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"Lassen Sie die Waffe fallen!"
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usw.
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Quintessenz: Strom wird teurer.
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Bei mir geht gerade eine Träne auf Reisen..
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Ziel erreicht: Mehr Waffen bei Volker.
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Am 16.5.2023 um 17:25 schrieb ASE:
Bringen wir mal die waffenrechtliche Perspektive ein:
1.) Du darfst zunächst mal ohne erlaubnis Erwerben, aber nicht ohne Erlaubnis dauerhaft besitzen.
2.) Die Eintragung des Laufes in die Waffenbesitzkarte ist juristisch die Erteilung der Erlaubnis zum Besitz.
3.) Für die Erteilung der Erlaubnis müssen die Voraussetzungen des §4 gegeben sein, also auch das Bedürfnis.
Wen treffen die Eintragungspflichten nach §37g Absatz 3?
Was bewirkt die Eintragung unter Berücksichtigung §10 Abs. 1?
Wie gesagt: Pflicht zur Eintragung.
Desweiteren könnte man auch die Verfahrensgesetze der Länder heranziehen, die ähnliche Bestimmungen wie §49 VwVfG beinhalten dürften:
ZitatEin rechtmäßiger nicht begünstigender Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, außer wenn ein Verwaltungsakt gleichen Inhalts erneut erlassen werden müsste oder aus anderen Gründen ein Widerruf unzulässig ist.
Das wäre nämlich hier der Fall: Besitz nicht gestattet, Überlassung an Berechtigten, erneuter erlaubnisfreier Erwerb, erneute Eintragung des Erwerbs in die WBK und damit erneute Erteilung der Besitzberechtigung. ad infinitum
Nachtrag:
Ich bin entschieden für das Aktivieren des Gehirns bei Erwerb von Waffen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass "Sammlungen" mehr als unerwünscht sind. Sofern aber einfach nur ein Lauf erworben werden soll und nicht "30 Läufe gleichen Kalibers" im Schrank liegen, sehe ich keine waffenrechtlichen Probleme.
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Damit wäre der Punkt erledigt.
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Ich befürworte entschieden eine Verankerung der Schränke.
Notwendig für die Klasseneinstufung kann das allerdings schon aus Zertifizierungsgründen nicht sein.
Sonst müsste die Verankerung zertifiziert sein. Nicht nur "fachgerecht" sondern zertifiziert nach EN 1143-1.
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Verankerung ist regelmäßig eine Anforderung bei (Höher-)Versicherung des Schrankinhaltes.
https://www.waffenschrank24.de/Waffenschraenke/Klasse-N-0/WaffenschrankWF7XL.html
ZitatVersicherungsschutz:
Privat bis 40.000 €, Gewerblich bis 10.000 €
bei fach- und sachgemäßer Verankerung gemäß beigefügter Anleitung
Die Klasse 0 in dem Beispiel hat der Schrank auch ohne Verankerung.
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Wenn man klug ist, lässt man einen Händler importieren und zum Beschuss vorstellen und erwirbt dann erst.
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Der Countdown läuft für den Atomausstieg.
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
in Waffenlobby
Geschrieben
Wer da nach dem Preis fragen muss, ist nicht die Zielgruppe.