Zum Inhalt springen

Slotsipxes

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    2.027
  • Benutzer seit

Alle Inhalte von Slotsipxes

  1. Und wie wird das aktuell von den Behörden gehandhabt?
  2. Wenn ich darüber nachdenke, das die Amazon Zeit sich schon wieder dem Ende zuneigt, und die Otto Spitze sich Amazon als Ziel gesetzt hat............dann wundert mich bei Frankonia nichts mehr. Quelle:Amazons explodierende Kosten
  3. Wo ist das Problem? Es wurde diskutiert, er wurden verschiedene Sichtweisen auf den Tisch gelegt, es wurde reflektiert......man hat also dem Thread Starter die Richtung gewiesen. Was die Behörde dazu sagt ist eine Sache die er alleine mit seinem Sachbearbeiter klären muss. Wie der Sachbearbeiter entscheidet (Ermessensspielraum) hängt davon ab wie sicher er seine Entscheidung nachträglich verantworten wird. Keine Ahnung = kein Ermessensspielraum Wenig Ahnung = da muss ich mal nachfragen Ausreichende Fachkompetenz = ja kann man so machen, weil.....oder Die gesetzlich zugesicherten Freiheiten eines Bundesbürgers werden mit der vorhandenen oder nicht vorhandenen Fachkompetenz des jeweiligen Beamten gewürdigt oder eben beschnitten. Und dieses muss sich niemand gefallen lassen. Um das ganz enoch einmal kurz zusammenzufassen: Die Waffe ist vom Wert her gesehen den Aufwand nicht wert. Punkt. Und wenn der Threadersteller unbedingt diese Waffe behalten möchte, als Erbe, dann gibt es das Gesetz her. Die Aufbewahrung sollte den aktuellen Sicherheitsstandarts entsprechen - kann aber nach ermessen des Beamten auch anders gelöst werden. Schießen, kann man so interpretieren das er es darf, auf seinem Grundstück, die Frage ist ob er als Erbe die Munitionserwerbsberechtigung bekommt. Zumindest wird nachgefragt werden, wieso er eine solche (Munitionserwerbsberechtigung) haben möchte. Hinweis auf Sicherheit / Geschosse verlassen Grundstück nicht - spätestens da wird ein Beamter anfangen zu grübeln. Und auch da gilt: Keine Ahnung = kein Ermessensspielraum Wenig Ahnung = da muss ich mal nachfragen Ausreichende Fachkompetenz = ja kann man so machen, weil.....oder Das ganze umsonst bei WO - zumindest als Starthilfe um sich zu orientieren - finde ich insgesamt toll.
  4. Hallo Tasha. Zur Kenntnis genommen. Leider wirst Du in ganz Deutschland nicht mehr soviel Expertenwissen, gebündelt an einem Ort finden. Expertenwissen generiert sich nicht durch eine Prüfung oder einen Titel, so wie viele Beamte es gerne interpretiert haben möchten, sondern durch den persönlichen Ehrgeiz einen großteil seiner Freizeit mit dem Thema Waffen & Munition zu verbringen. Na klar gibt es Meinungsverschiedenheiten, aber wenn jeder bereit ist die Meinung des anderen daraufhin zu reflektieren ob er nicht vielleicht doch etwas recht hat oder zumindest sein Wissen zusammen mit dem eigenen Wissen eine ganz neue Situation kreirt, dann ist doch alles gut. Außerdem gibt es auch bei WO immer wieder Tiefs und Höhen je nachdem welcher Experte gerade von anderen Experten vergrault wurde.......ist in jedem Verein so.....du kannst ja auch dein Wissen zur Verfügung stellen. Ponyhof geht anders
  5. Wieso? Als Orientierungshilfe ist WO sehr gut...................rechtlich beraten darf eh net...............und wer Stress wegen einer Waffen & Munitionsrelevanten Sache hat, tut gut sich einen entsprechenden Fach Anwalt zu suchen. Aber als Orientierungshilfe oder Ideengeber ist WO schon sehr gut. Und der Ton? Na ja .................ab und zu etwas derb, aber das muss man schon ab können. Und es gibt ja noch die MODS wenn alle Stricke / Dämme reißen.
  6. Hier die passenden Antworten: Frage: Guten Tag, Wie lang ist der Lauf bei diesem Modell genau? Sieht aus wie 6 Zoll, kann dies jedoch nicht genau Herauslesen. Antwort: Hallo! Nach dem Modell müsste es ein 3" Lauf sein. Das Bild ist dabei schon fast eine Irreführung... Modell KGPF-331 – .357 Magnum, 3", Stainless, fixes Visier Gerrit W. (31.03.2018) 3 von 3 Kunden fanden diese Antwort hilfreich. War diese Antwort für Sie hilfreich? Frage: Guten Tag, ich hatte den Revolver hier im Internet auf der Frankonia Verkaufsplattform für € 199,95 bestellt, habe ihn für € 309,95 bestätigt bekommen, die EWB samt Voreintrag auf Anforderung versandbereit gemacht und jetzt am 03.04.18 eine Stornierung erhalten, weil der Revover nicht mehr verfügbar sei. Trotzdem steht der Revolver hier zum Verkauf auf der Internetplattform für € 199,95. Was gilt denn nun? Ist der Revolver käuflich zu erwerben oder nicht mehr verfügbar? Quelle: https://www.frankonia.de/KGPF+331+(Serie+GP+100)/Ruger/Ansicht.html?Artikelnummer=91167&navCategoryId=64150
  7. der Frankonia Geruch bleibt dauerhaft haften. Ist wie Russland Heimkehrer........als man dort war hat man ums pure Überleben gekämpft, auf dem Weg nach Hause konnte man es noch gar nicht glauben überlebt zu haben und später zu Hause war man Froh aus dieser Hölle entkommen zu sein.....und noch viel Später wird einem bewußt: Wer Frankonia überlebt hat, dem kann in der Waffenwelt keiner mehr was.......
  8. 1.) Waffe - kann erworben werden ohne Bedürfniss, muss aber auf WBK Grün eingetragen werden. 2.) Munition erwerbsscheinpflichtig - bekommt man die Erlaubnis zum Erwerb dieser Munition dann auch?
  9. (4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig 1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können, ja is klar......die reden hier von Geschossen! Damit sind diabolo gemeint. Ganz bestimmt keine Munition für die eine Erwerbsberechtigung benötigt wird, die er auch nie bekommen wird, weil er keinen zum bedürfniss umfassten Zweck vorweisen kann, außer das er geerbt hat. Also echt..............
  10. Munition im Kaliber Kaliber 4mm R lang ist was???? Richtig! Erwerbsscheinpflichtig. Und wenn die Munition erwerbsscheinpflichtig ist, unterliegt sie auch allen anderen Regelungen für Scharfe Waffen. Was darf man zum beispiel nicht mit 9mm R KNALL Munition für Gas & Signalwaffen? Ohne begründeten Anlass und Schießerlaubnis schießen? Oder ausnahmsweise im Falle von Notwehr? Richtig! Dann gilt das ganze erst recht für Erwerbsscheinpflichtige Munition. Gesetze lesen ist das eine - ein Stück weiterdenken ist das andere. Frohe Ostern
  11. Ja klar.....in NICHT DEUTSCHEN Staaten mag es vielleicht gelten. In TEUTSCHLAND (abgeleitet von Enttäuscht sein) ist garnichts erlaubt. Schon gar nicht das zünden im Keller. Sowas tät ich generell 'mal hinterfragen so was in einem Forum von sich zu geben, als tipp. Er kann sie behalten wenn er der Erbe ist. Er bekommt die Auflagen der sicheren Verwahrung und das war es schon. Schießen ist nicht. Alternativ zeig mir mal wo es geschrieben steht .......in Interesse des Erbenden meine ich.......also und weiterverscherbeln privat gesetzzeskonform oder über Händler ist auch nicht weil (sag ich einfach mal so) keiner die Plempe will. Also Kosten / Nutzen = besser abgeben oder verschenken oder wenn möglich verkaufen
  12. Hab nichts von illegal geschrieben........nur davon dass Dritte sich eine solche Waffe nicht unbedingt eintragen lassen werden, und der Thread Ersteller sich dann einen Tresor kaufen muss.
  13. Gerade den Amerikanern würde ich ohne Vorbehalt glauben. Die sind die Superexperten wenn es um Probleme anderer Staaten geht. Vor allem nachdem FB sich als super sicher (ok haben Wir alle von Anfang an gewußt) erwiesen hat. In diesem Zusammenhang würde ich von "Personalisierte entblößte Darstellungen" über Skype und Co. absehen. Sieh ABGs von Skype / Microsoft. Ungeachtet jeglicher von den Zusätzlichen Bestimmungen (wie nachfolgend definiert) geregelten Rechte oder Pflichten gewähren Sie Skype jedes Mal, wenn Sie Nutzerbeiträge über die Websites oder über die Software von Skype hochladen oder bereitstellen (gilt nicht für Beiträge und die Inhalte Ihrer Kommunikation), automatisch eine nicht exklusive, weltweite, unwiderrufbare, lizenzgebührenfreie, unbefristete, unterlizenzierbare und übertragbare Lizenz für alle Rechte, die Nutzerbeiträge zu verwenden, zu bearbeiten, zu modifizieren, aufzunehmen, zu integrieren, anzupassen, aufzuzeichnen, öffentlich aufzuführen, anzuzeigen, zu übertragen und zu vervielfältigen, insbesondere alle hiermit zusammenhängenden Marken, in jeglicher Weise und in jedem Zusammenhang mit den Websites und der Software sowie den Produkten von Skype, in allen zum heutigen Zeitpunkt bekannten und zu späteren Zeitpunkten entwickelten Medien, und die Nutzermaterialien zu Werbe- und Reklamezwecken oder für den erneuten Vertrieb eines Teils oder der gesamten Websites und/oder der Software oder der Produkte von Skype zu nutzen. Sie gewähren hiermit außerdem jedem Nutzer der Skype-Website und/oder der Software oder der Produkte von Skype eine nicht exklusive Lizenz zum Aufruf Ihrer Nutzerbeiträge über die Website und/oder die Software oder die Produkte von Skype und zur Verwendung, Vervielfältigung, Verteilung, Erstellung abgeleiteter Arbeiten, Zurschaustellung, Darbietung und Übertragung dieser Nutzerbeiträge, insoweit dies über die Funktionsweise der Website und/oder der Software oder der Produkte von Skype und gemäß diesen Nutzungsbedingungen zulässig ist. Darüber hinaus verzichten Sie in dem nach dem anwendbaren Gesetz möglichen Umfang auf jedwede „moralischen Rechte“ an den Nutzerbeiträgen. Sie dürfen über die Website oder die Software von Skype keine Nutzerbeiträge einreichen oder veröffentlichen, die beleidigend, verleumderisch, pornografisch, belästigend, gehässig, die Privatsphäre verletzend, obszön, ausfallend, illegal, rassistisch, anstößig oder für einen Minderjährigen schädlich sind oder eine Beeinträchtigung von geistigen Eigentumsrechten oder Handelsgeheimnissen einer Drittpartei darstellen oder in sonstiger Weise die Rechte Dritter verletzen oder zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden können. Sie dürfen außerdem keine Nutzerbeiträge einreichen oder veröffentlichen, die falsche Angaben oder Falschaussagen, eine Bitte um Geldmittel oder Dienstleistungen enthalten, Werbung oder Programme beinhalten, Junkmail, Spam, Kettenbriefe oder andere Ansuchen enthalten, eine falsche Identität angeben oder Programme mit Viren oder andere Programme enthalten, die die Funktionalität eines Computers beeinträchtigen können. Sie verpflichten sich, keine Nutzer der Website oder der Software von Skype im Zusammenhang mit ihren Nutzerbeiträgen zu gewerblichen Zwecken anzusprechen. Sie verpflichten sich, die Sicherheitsfunktionen der Website oder der Software von Skype nicht zu umgehen, zu deaktivieren oder anderweitig zu stören; dies gilt ebenso für Funktionen, die die Nutzung von Inhalten verhindern oder einschränken. Intelligenter Widerstand heißt Verzicht! Intelligenter Widerstand heißt Reverse Engineering!
  14. Wenn es nicht gerade etwas super seltenes ist, hast du mit diesem Revolver mehr Auflagen als Nutzen. Verkaufstechnisch gibt es hierfür keinen Markt mehr, da du dafür einen Voreintrag benötigst. Schießen wirst du damit auch nicht mehr können, es gibt keine Disziplin dafür. Aber einen Waffentresor Sicherheitsstufe 1 wirst du Dir zulegen müssen. Kostenpunkt ca. ab 300€ aufwärts. Kosten - Nutzen = gib den Revolver ab, es läuft gerade noch eine Amnestie bis Ende Juni wenn ich mich recht erinnere. Nicht vergessen, "nicht zugriffsbereit" in einem abgeschlossenen Behälter zur Behörde bringen. just my 5 centavos Meldung · Sicherheit · 10.07.2017 Illegal zirkulierende Waffen und Munition sollen reduziert werden Ausweitung der befristeten Strafverzichtsregelungen für den illegalen Besitz von Waffen und Munition Das Waffenrecht wurde jüngst durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2133) novelliert. Die Änderungen sind am 7. Juli 2017 in Kraft getreten. Im diesem Zuge wurde in § 58 Absatz 8 Satz 1 WaffG die zeitlich befristete Möglichkeit geschaffen, den unerlaubten Besitz von Waffen, ohne sich hierdurch wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes oder unerlaubten Verbringens strafbar zu machen. In Erweiterung früherer Strafverzichtsregelungen gilt dies auch für Munition. Auch der Transport der Waffe oder Munition zur Übergabe an die zuständige Behörde ist danach straffrei, sofern er auf direktem Weg erfolgt. Vorrangiges Ziel der Vorschrift ist es, die Anzahl der zirkulierenden Waffen und Munition zu reduzieren. Geltungsbereich der Regelungen Die Regelung richtet sich an alle Personen, die am 6. Juli 2017 unerlaubt, das heißt ohne die erforderliche Erlaubnis, eine Waffe oder Munition besessen haben. Dies gilt auch für Personen, die den unerlaubten Besitz auf illegale Weise begründet haben. Vor allem soll die Strafverzichtsregelung jedoch denjenigen zugutekommen, die auf legale Weise, beispielsweise infolge eines Erbfalls oder Fundes, unerlaubt in den Besitz einer Waffe oder von Munition gelangt sind. Sie können sich nun eines solchen Gegenstandes entledigen, ohne strafrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Für einen wirksamen Strafverzicht muss der Besitzer die Waffe oder Munition bis spätestens 1. Juli 2018 an die örtlich zuständige Stelle (Waffenbehörde oder Polizeidienststelle) übergeben. Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2017/07/waffenrechtliche-amnestie.html
  15. Er verdient wahrscheinlich sein täglich brot damit, willkürlich etwas in die Welt zu setzen, was vielleicht keinen interessiert. Solche "Gutdiktatmenschen" darf man auch als "Initiativ Labertaschen" (Abgeleitet von Initiativ Bewerbungen, um auf Gut Glück etwas vom Kuchen der Begierde abzubekommen) kennzeichnen. Wenn er es bevorzugterweise Ehrenamtlich bewerkstelligen könnte, wären vielleicht 10% Ernsthaftes Bestreben zugrundelegen. Da er aber damit seine persönlichen Wünsche und Bedürfnisse befriedigt, ist er nur einer von vielen die sich an der Gesellschaft bereichern ohne sich selbst wahrscheinlich an das geschriebene zu halten. Sehr wahrscheinlich hat er sich nach dem tippen des Berichtes bereits einem neuen willkürlichen "Initiativ Laber Thema" aufgedrängt. Interessant ist in diesem Zusammenhang folgende Taktik: „Entweder wir kehren heim, oder der Dritte Weltkrieg beginnt“
  16. sagt wer?
  17. Hab es mehr auf den Stallgeruch bezogen.
  18. Interessant ist ja, dass anscheinend die gesamte Führungsebene fast nur aus "Nicht Waffenbesitzer" besteht. Kann man vergleichen mit einem Harley Shop deren Besitzer vorher Rasenmäher angeboten haben. Mit dem permanenten Hinweis auf die multige Kanal Mutter ist das doch fast ein Armutszeugnis. Ich befürchte das die Führungsriege einfach überaltert ist und den Puls der Zeit irgendwie nicht mehr fühlt. Was waren das noch Zeiten als man stundenlang in den Filialen Waffen angeschaut hat. Dieser Geist der alle Interessenten eines Themas verbindet, der ist weggepustet worden von kalten Algorythmen, Berechnungen, Kalkulationen, dem Versuch den Kunden vorrausgreifend als wandelnden Geldtransferpunkt festzulegen. Alles so traurig.......aber zum Glück kann ich NICHT kaufen. Punkt
  19. Ich interpretiere es so: "Wenn ich eine Bestätigung bekomme in der explizit eine Reservierung bestätigt wird, dann ist es ein Vertragsabschluss. Wenn nicht geliefert werden kann dann muss eben ersatz geliefert werden." Unangemessene Benachteiligung Eine in den Vertrag einbezogene AGB ist unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt (§ 307 Abs. 1 BGB@). Eine unangemessene Benachteiligung des Kunden kann sich daraus ergeben, dass die Bestimmung (AGB-Klausel) nicht klar und verständlich ist (siehe Verstoß gegen Transparenzgebot), dass die AGB-Klausel dem wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der sie abweicht, widerspricht (siehe Verstoß gegen Rechtsvorschriften), dass die Bestimmung wesentliche Rechte oder Pflichten des Vertrags so einschränkt, dass der Vertragszweck gefährdet ist (siehe Verstoß gegen den Vertragszweck bzw. Kardinalpflichten). Zweifel bei der Auslegung von AGB-Klauseln gehen zu Lasten des Verwenders (§ 305c Abs. 2 BGB@).Bei Verbraucherverträgen sind bei der Beurteilung der unangemessenen Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 und 2 BGB@ auch die den Vertragsschluss begleitenden Umstände zu berücksichtigen (§ 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB@).
  20. Ich tät sicherheitshalber noch ein Schreiben an die Geschäftsführer schicken, mit dem Hinweis das eventuelle noch daraus resultierender Kollateralschaden von deinem Anwalt beantwortet wird. Die Adresse der Geschäftsführung steht auf der Homepage. In manchen Fällen ist die Büxe dann doch verfügbar gewesen bzw. es wurde eine Höherwertige geliefert. Ganz besonders kann ich die Filiale Darmstadt empfehlen. Die verscherbeln gerade die CZ75BD für lau.......
  21. Frankonia ist ja auch der Maßstab aller Dinge.......
  22. Candyman?????? Steh auf dem Schlauch
  23. Jo ist etwas weit hergegriffen, aber Markenschutz ist Markenschutz, und das ist hier ein (fast) öffentliches Forum......wollte nur einmal daraufhingewiesen haben.
  24. 30667_tex.pdf
  25. at least i told you bro
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.