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Im Moment bestehen unsere Grundrechte auf Papier in Worten geschrieben. Laßt uns diese Grundrechte zu Leben erwecken und diese Grundrechte vor uns hertragen! Demokratie beginnt unten und nicht oben!
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solange auf den anderen Plattformen niemand etwas interessantes einstellt glaube das es da keine Alternative gibt - es sei denn WO würde endlich eine eigene eröffnen. Aber ohne WHL ist da nix.
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Wenn man "VORARBEITET" liegt man selbst um Längen zurück, während der "Gegner" lässig das erarbeitete entkräften kann. Das Unkritische Akzeptieren von Behörden "ENTSCHEIDUNGEN" und "MEINUNGEN" zeugt von mangelnder Fantasie an einem möglichen anderen Ergebniss diesbezüglich. Das beste Beispiel für eine solche "BEHÖRDENHÖRIGKEIT" ist Stuttgart 21! 15 Jahre hat man daran herumgebastelt und jetzt wird offenbart das von Anfang an jeder "involvierte" wußte das alles Sch.... ist! Baustop geht nicht mehr weil schon zu viel Geld investiert wurde! Modifikationen werden noch viel mehr Geld kosten! Ergebniss = kein bisschen besser als der alte Bahnhof! Und wenn es da nicht zur richtigen Zeit Widerstand gegeben hätte - keiner hätte es bemerkt! Was lernen wir daraus? Also - wieso groß fragen ob diese oder jene Waffe gewünscht oder nicht gewünscht ist! Antrag einreichen,begutachten lassen und dann je nach Interesse dagegen angehen oder es sein lassen! Aber hier wieder "Steilvorlagen" für "selbstgefällige, realitätsfremde Bürokraten " liefern - ohne Worte!
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Egun ausgelutscht - gibts Alternativen ?
Slotsipxes antwortete auf ComefromHell's Thema in Allgemein
sehe ich nicht so - wer eine Waffe hat, kann diese auch behalten. Er muss eben nur dafür sorgen das diese Waffen entsprechend den neuen Vorschriften aufbewahrt werden! Wer in guten Zeiten für viel Geld Waffen gekauft hat und in schlechten Zeiten kein Geld für einen B-Schrank hat, geht eben den einfachen Weg - verscherbeln. Ein Dänischer Madsen ein M1D Garant Sniper, ein P14 & P17 gehen immer noch weg - nur eine Frage wie lange noch. Was es hier noch nicht gibt, einen TAUSCHMARKT just my 2 cents -
@Schaffer das sehe ich ähnlich Wer sich nicht wehrt lebt verkehrt! Die gehen nämlich nach dem Motto vor: "Mal sehen wie weit wir gehen können bis die sich melden" Da kann ich nur sagen: "ZERO TOLERANCE" Eindecken mit Verfahren was das Zeug hält. Immer persönlich den Sachbearbeiter eindecken, nicht das System, das verpufft nur. Weil, wer weg sieht-akzeptiert! Und wenn ein Sachbearbeiter akzeptiert das hier Gesetze nach Gusto umgepfrimelt werden, der akzeptiert das das gesetz gebeugt wird.
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das ist keine Bauernschläue sondern schlichtweg Überheblichkeit! Das interessiert diesen Mensch? Frau? Gegenstand? Etwas? Geist? doch überhaupt nicht. Die Grünen sind auch zu Diktatoren mutiert. Nichts anderes zählt außer der eigenen Meinung. Ich stehe auf dem Standpunkt in diesem Fall sollten wir alttestamentarisch verfahren: Auge um Auge; Zahn um Zahn. Nix da mit Verständniss und so ein Scheiß. Zero Toleranz. ach ja und feige ist er auch noch, hinterläßt noch nicht einmal seine Adresse oder sonst irgendwelche Hinweise darauf aus welcher Ecke er kommt........da krieg ich ja von einer weißgestrichenen Mauer mehr Informationen
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hab doch gesagt er ist ein trojanisches Pferd. Da er wahrscheinlich den ganzen Tag machtlos zusehen muss wie Sportschützen ihre Sportwaffen genehmigt bekommen und er nichts dagegen unternehmen kann versucht er eben seine Wunsch Phantasie von einer neuen geordneten Welt ( in der er den Großen Chefordner spielt) hier im Forum umzusetzen. Da sollte einmal einer den Wasserhahn zudrehen. Zum Glück sind wir in Deutschland und das ist immer noch Demokratisch-und wer sich lieber was anderes wünscht ( nach dem Motto: Ich bin Gott und was ich sehe ist das Non Plus Ultra) sollte doch einfach mal nach Afrika oder Südamerika auswandern und dort eine neue Staatsbürgerschaft beantragen. Zum Glück könne solche Leute sich meist selbst nicht ausstehen, da brauch ich das nicht mehr zu tun
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upima ist ein trojanisches Pferd wahrscheinlich sitzt er selbst in einer Waffenbehörde und verdient sein Geld mit der amateurhaften Falschinterpretation des Waffen Gesetzes. weiter so upima
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Hallo AWO der beste Weg ist meines Wissens immer der direkte Weg. Einfach einmal ausloten wer den da das Sagen hat, persönlich vorbeischauen und denen zeigen das Du auch nur ein Mensch bist. Vorher mit dem Verein absprechen. Ist bestimmt lösbar dieses Problem. Ansonsten.........FWR fragen
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schätz einmal des is schwäbisch gelle???
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stelle mich als Sekundand zur verfügung. Negerkusswahl (mit kokos oder ohne) hat der beleidigte oops ich meinte der der beleidigt worden ist. Entfernung 100m jeweils 10 Negerküsse innerhalb von 30 Sekunden; bei gleichstand haben 5 weitere Negerküsse innerhalb von 10 Sekunden verzehrt zu werden. Anschließend müssen beide Duelanten sich bis auf 3m nähern. Danach fünf weitere Negerküsse in 10 Sekunden und anschließendes gegenseitiges an(K****n)/erbrechen wobei derjenige das Duell gewonnen hat der die wenigsten flecken auf seinem weißen Büsserhemd hat.
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@mausebär mit "Wehrübungen" meinte ich doch nur Schießübungen mit Robert de Niro und Al Pacino a la "HEAT"
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@alle schon einmal bei der PSG Groß-Gerau versucht? Da gibt es sowas nicht. Solange kein Zugseil zerschoßen wird und niemand den Eindruck bekommt das hier Wehrübungen absolviert werden, sagt keiner etwas. Ich war auch lange Zeit in Darmstadt (wegen meinem Jagdschein, war noch zu Zeiten als Wech und Geier das Schießtraining erteilt haben) und eigentlich gab es da nicht so viel zu meckern. Na ja vielleicht geht der Stand ja langsam unter.......das Durchschnittsalter ist (wenn ich mich recht erinnere) recht hoch.
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@smithy ist Deine Frage jetzt ausreichend beantwortet? Jetzt eine Bitte an Die Moderatoren.: Können Wir die (vorläufigen) Ergebnisse nicht in einer eigenen Rubrik unter der jeweiligen Überschrift sammeln?Dann müssen wir nicht immer wieder die gleichen Fragen durcharbeiten und jeder hat sofort was er sucht (die Suchfunktion scheint ja momentan etwas gehemmt zu sein) Danke
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Also der § der das "Führen" einer Waffen beschreibt und die Kriterien die ein "Führen" festschreiben, beziehen sich in erster Linie auf ALLE Waffen.Ich bin mir aber sicher das der Gesetzgeber nicht im Sinne hatte allen Waffenbesitzern die Möglichkeit zu geben ihre Waffen zur Verteidigung einzusetzen.Dann hätte er es bestimmt anders formuliert und es wäre im neuen Waffengesetz nicht mit dem Bedürfniss verbunden worden.Das heißt also Sportwaffen sind in erster Linie zum Sportschießen da. Waffen die in einem Waffenschein eingetragen sind in erster Linie zur Verteidigung. Es gibt Fälle wo das Gericht das unerlaubte Führen gebilligt hat da es dazu beitrug einen rechtswiedrigen Angriff abzuwehren. Es muss aber anschließend immer damit gerechnet werden das die Zuverlässigkeit im Eimer ist.Wer also der Meinung ist er sollte dieses Risiko eingehen oder er hat keine anderen Möglichkeiten dann wird ihn niemand davon abhalten können, ich halte es aber für falsch und kontraproduktiv da es den Behörden immer wieder Gründe gibt das Waffengesetzt noch einmal mehr zu verschärfen.
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@ smithy des hast Du jetzt aber nich persönlich genommen..........nicht wirklich oder?????
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@smithy ich weiß ja nicht was Dein Kollege für Probleme hat, aber Deine Fragen muss ich alle verneinen. Er darf nicht seine Waffen mit in die Tankstelle nehmen um nachzusehen, da er A)jederzeit sein Telefon bedienen kann um die Polizei zu rufen wenn er denn ein Verdacht hat das etwas nicht in Ordnung ist B)er sich mit anderen Mitteln absichern kann (Tränengas, Pfefferspray, Begleitperson) um abends in seiner Tankstelle nach dem Rechten zu sehen. C) Er selbst schuld ist wenn seine verbalen Fähigkeiten nicht ausreichen um den betreffenden Sachbearbeiter vollzuschleimen damit er seinen Waffenschein wieder verlängert bekommt Seine Waffe darf er auch nicht mitnehmen weil er Sportschütze ist und das einzige was er mit seinen Waffen machen darf ist damit Löcher in Pappscheiben zu schießen (wenn er diese denn überhaupt trifft) und sonst GAR NICHTS! Sein Privatgeschäft (Tankstelle) ist sein Privatproblem! Und überhaupt finde ich es konkret GRASS unsere Sportkameraden in so eine Situation mit hineinzuziehen nur weil Dein Freund so egozentrisch veranlagt ist das er sein edles Sportschießeisen mißbraucht möchte welches er voller Vertrauen ausschließlich zum Sportschießen erhalten hat. Das kannst Du Deinem Freund 'mal sagen! Schämen soll er sich!Wenn er schon etwas superblödes unternehmen möchte um seinen kapitalistischen Betrieb zu erhalten dann soll er gefälligst die Schießeisen woanders organisieren und uns Sportschützen damit in Ruhe lassen!Wir sind Verfassungstreue Bundesbürger und auf Herz und Niere geprüft! Und wenn Ihm das alles zu viel ist dann soll er seine Tanke vekaufen und Dauerurlaub in Sibirien machen. So und jetzt mach ich mir mein Abendbrot! Das mußte 'mal raus. HA.
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Hat schon jemand den Passus aus dem "Merkblatt Waffenrecht" vom 07.06.2004 der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Brüssel bestätigen können? Wundert mich nur das ich darüber nichts schriftliches finde. Die können doch nicht neben dem Waffengesetz und der Allgemeinen Waffenverordnung eigene Interpretationen herausbringen die nirgendwo stehen......oder? Wo steht das den jetzt genau, schwarz auf weiß?
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Habe in dem "Merkblatt Waffenrecht" vom 07.06.2004 der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Brüssel??? (siehe Anhang) folgendes gefunden: 4.1. Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen wird durch Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder durch Eintragung einer weiteren Waffe in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte erteilt. Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz umfasst die Erlaubnis zum Führen der Waffe innerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums. konnte es aber im Waffengesetz und der Verwaltungsvorschrift nicht finden. Ich gehe nicht davon aus das die Deutsche Botschaft ein solches Merkblatt herausgibt wenn es nicht irgendwo steht, konnte es aber nicht finden.Vielleicht weiß ja jemand etwas mehr.Genauer § und passage wäre sehr hilfreich.
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Kommt darauf an Aufgrund welches Bedürfnisses (§4 Absatz 4 und weiterführend §8) Du die Waffe erworben hast.Wenn Du Sportschütze bist kannst Du es vergessen, da Du die Waffe ausschließlich zwecks Ausübung des Schießsportes erworben hast.Nach dem neuen Waffengesetz ist der Waffenbesitz zweckgebunden.§12 Absatz 3 Punkt 1. (diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt) Das Killerargument heißt "zu einem von seinem Bedürfniss umfassten Zweck...." Es wird Dir schwer fallen eine plausible Begründung zu finden die erklärt ( ich vermute einmal das Du die Waffe in einem Holster am Mann bei Dir tragen möchtest und dieses permanent auf dem Privatgründstück)weshalb dieses Führen im Zusammenhang mit Deinem Bedürfniss steht. Hoffe es hat Dir weitergeholfen.
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Ja da bin ich wieder mit meiner Idee (ist ja von den Amis abgekupfert) eines gewissen Solidaritätsbeitrags aller Waffeninteressierten. Bin momentan etwas in Zeitnot weil da auch noch ein Beruf wartet, aber grundlegend bin ich mir sicher das jeder Käufer von Schießsportartikel und Jagdzubehör bereit ist einen gewissen Betrag zu spenden wenn er den gerade dabei ist Geld auszugeben. In Amerika nennt man dieses "Round up" sprich ein ungerader Betrag wird durch einen € oder je nachdem zu gunsten der zu unterstützenden Organisation aufgerundet. Ist vielleicht zu spät um dem Forum zu helfen aber nicht um eventuell dem FWR finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.Das ganze muss aber zentral ins Rollen gebracht werden (sprich Ansprechen der jeweiligen Händler usw. bzw. wie sollen diese Kleinbeträge möglicht unbürokratisch gesammelt und weitergeleitet werden) Wer Idee hat bitte Antworten werde das ganze anschließend in zusammengefasster Form hier rüberbringen. Danke
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Hallo, was ist wenn jemand im dritten Stock wohnt und der Schrank aus statischen Gründen nicht schwerer als 150kg sein darf? Das jemand einen 150 KG Schrank aus den dritten Stock einfach entfernt ist ja wohl eher unwahrscheinlich. Oder?
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Aktuellste Version des Waffengesetzes ......wo???
Slotsipxes antwortete auf Slotsipxes's Thema in Waffenrecht
Danke an alle hat mir sehr geholfen. -
Hallo, wo bekomme ich die momentane gültige komplette Version des Waffengesetzes her? Danke im Vorraus.