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kulli

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  1. Da kommt es auch aufs Baurecht mit an. Die Hausboote im Hamburger Hafen sind zum Teil alles andere als Beweglich, habe eine eigebe Hausnummer etc. Dort würde es mich schon sehr stark wundern wenn dort andere Aufbewahrungsranforserungeb gelten als in einem gewöhnlichen Haus. Sofern du in Deinem beweglichen Boot mit Motor wohnst ist das natürlich eine andere Hausnummer.
  2. Mal zur Einordnung. ASE vertriet hier eine strengsmögliche Auslegung des Waffenrechts. Vollkommen verständlich, denn nur so kann er als RA seinen Mandanten einen erhalt der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit ermöglichen. Gerade im Hinblick auf übergriffige juristische Entscheidungen vor VGs in NRW oder BW. Aber auch vor Bayrischen VG die im Waffenrecht mit Strenge und hohen Tagessätzen glänzen. Es gibt besagte Schriftstücke zur Aufbewahrung an Bord von Waffenbehörden der Meeres-Staaten. Wohne ich als Waffenbesitzer in HH ist das vermutlich auch unkritisch. Als Waffenbesitzer aus Dortmund mit Segelschiff in Travemünde wäre ich da auch schon vorsichtiger. Zum Problem wird es sollte die Waffe wegkommen. Gerade als Jäger und/oder Sportschütze sollte man sich nicht zu weit aus dem Fenster hängen. Ist die Signalpistole in 4 die einzige waffenrechtliche Baustelle, auch in der Zukunft, kann man den Vorgang natürlich entspannter ansehen.
  3. Warum werden VSRF mit gezogenem Laufprofil nicht mehr auf gelbe WBK verkauft? Genau. Was ein Büchsenmacher mit einem völlig neuen Lauf mit einem innovativen Lauf daraus macht eine andere Frage. Da benötigst du bei der Shockwave aber auch einen Büchsenmacher der eine Ausnahmegenehmigung für Kat-A hat. Also Waffen Ferkinghoff sofern da auch ein Büchsenmacher im Haus ist, Niedermeier in München oder Waffen Albert in Schweinfurt.
  4. Exakt, danke fürs Einstellen! Macht euch alle mein ein Bild von diesem tollen Einlass
  5. Es gibt ein neues Urteil des VG Düsseldorf hinsichtlich eines dreijährigen Messertrageverbotes für einen 18 jährigen Intensivtäter( Bedrohujg mit Messer, Körperverlwtzung etc.) aus Wuppertal außerhalb der eigenen Wohung. (Aktenzeichen habe ich noch nicht) Das VG hat dieses Verbot, ausgesprochen durch das örtliche PP aufgehoben. In der Urteilsbegründung heißt es; " dieses Verbot gegen den 18 jährigen wäre ja nicht kontrollierbar bzw. der Bund müsste hierfür eine andere gesetzliche Regelung treffen" Ich reiche hier nach sobald ich ein Aktenzeichen habe. Da fragt man sich doch echt, was ist da los....
  6. Welche Anforderungen wurden denn für die dritte gestellt?
  7. Bist du schon mal einen Schritt weiter. Mir wurde telefobisch vom AKAH-Mitarbeiter mitgeteilt dass das waffenrechtlich in Deutschland nicht möglich wäre, und das Teil für den Export im Katalog abgedruckt wäre.
  8. Bekannter von mir. Eine Waffe verkauft. Kein neuer Eintrag, der wartet jetzt ernathaft seit 11 Wochen auf die WBK weil eine Sicherheitsüberprüfung beim Austrag gemacht wird. -Jetzt weiß man auch warum in Deutschland eigl nichts rund läuft-
  9. Da bin ich total bei Dir. Gerade ich interpretiere das Gesetz auch so das auch abseits des sportlichen Schießen (also Jedermannsschießen) nicht mit vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen geschossen werden kann. Ich bezweifele allerdings das die ganzen Schieß-Event-Anbieter eine Ausnahme erhalten haben (die ja durchaus durch die lokale Waffenbehörde gegeben werden kann) um Fun-Schießen mit einer UZI anzubieten. Deine andere Frage habe ich nicht vergessen, dafür benötige ich aber einen pc und, kommt noch.
  10. Habe mal eine Bonusfrage: Waffenrwchtlich spricht aber nichts dagegen eine Kat-C Remington zu erwerben ( also mit langem Lauf) und dann einen Wechsellauf der Kat-B zu erwerben. Oder muss man dann in der Kategorie bleiben.
  11. Mannscheiben dienen zunächst dem Verteidigungsschießen. Sofern dort keine polizei- und/ oder militairischen Inhalte trainiert werden. Der Unterschieß zwischen Verteidigungsschießen und kampfmäßigen Schießen ist dir bekannt?
  12. Warum sollte es? Solange es kein anmeldepflichtiger Lehrgang ist.
  13. Den Artikel hast Du gelesen? Der Mann verstieß ja bereits zwei Jahre gegen das Gesetz durch den Besitz. Und mir würde das schweizer Modell mit Einzug des Messers und 800 Franken Verwaltubgsstrafe vollkommen ausreichen, aber darum geht es ja hier nicht. Deshalb verwundert mich die Milde in diesem Fall.
  14. Also ich kann mich noch nie daran erinnern das in einem Waffengeschäft ein Händler meinen JJS oder einen Voreintrag sehen wollte bevor ich eine Waffe haptisch getestet hat?
  15. Warum findest Du den Fall bedenklich? Also ich denke der Sportschütze hatte da mehr Glück als Verstand.
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