Zum Inhalt springen

kulli

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    3.569
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Profil Einträge

  • Lieblingswaffe
    p226

Letzte Besucher des Profils

3.859 Profilaufrufe

Leistungen von kulli

Mitglied +3000

Mitglied +3000 (9/12)

1,9Tsd

Reputation in der Community

  1. Welche Anforderungen wurden denn für die dritte gestellt?
  2. Bist du schon mal einen Schritt weiter. Mir wurde telefobisch vom AKAH-Mitarbeiter mitgeteilt dass das waffenrechtlich in Deutschland nicht möglich wäre, und das Teil für den Export im Katalog abgedruckt wäre.
  3. Bekannter von mir. Eine Waffe verkauft. Kein neuer Eintrag, der wartet jetzt ernathaft seit 11 Wochen auf die WBK weil eine Sicherheitsüberprüfung beim Austrag gemacht wird. -Jetzt weiß man auch warum in Deutschland eigl nichts rund läuft-
  4. Da bin ich total bei Dir. Gerade ich interpretiere das Gesetz auch so das auch abseits des sportlichen Schießen (also Jedermannsschießen) nicht mit vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen geschossen werden kann. Ich bezweifele allerdings das die ganzen Schieß-Event-Anbieter eine Ausnahme erhalten haben (die ja durchaus durch die lokale Waffenbehörde gegeben werden kann) um Fun-Schießen mit einer UZI anzubieten. Deine andere Frage habe ich nicht vergessen, dafür benötige ich aber einen pc und, kommt noch.
  5. Habe mal eine Bonusfrage: Waffenrwchtlich spricht aber nichts dagegen eine Kat-C Remington zu erwerben ( also mit langem Lauf) und dann einen Wechsellauf der Kat-B zu erwerben. Oder muss man dann in der Kategorie bleiben.
  6. Mannscheiben dienen zunächst dem Verteidigungsschießen. Sofern dort keine polizei- und/ oder militairischen Inhalte trainiert werden. Der Unterschieß zwischen Verteidigungsschießen und kampfmäßigen Schießen ist dir bekannt?
  7. Warum sollte es? Solange es kein anmeldepflichtiger Lehrgang ist.
  8. Den Artikel hast Du gelesen? Der Mann verstieß ja bereits zwei Jahre gegen das Gesetz durch den Besitz. Und mir würde das schweizer Modell mit Einzug des Messers und 800 Franken Verwaltubgsstrafe vollkommen ausreichen, aber darum geht es ja hier nicht. Deshalb verwundert mich die Milde in diesem Fall.
  9. Also ich kann mich noch nie daran erinnern das in einem Waffengeschäft ein Händler meinen JJS oder einen Voreintrag sehen wollte bevor ich eine Waffe haptisch getestet hat?
  10. Warum findest Du den Fall bedenklich? Also ich denke der Sportschütze hatte da mehr Glück als Verstand.
  11. Dann guck doch direkt mal weiter nach Hamburg, dort ist eine dritte Fallenjagdkurzwaffe gänzlich unmöglich und auch in the "Bundes-Länd" (wo Mannheim liegt) gibt es 68 Jäger die über eine dritte jagdliche Kurzwaffe verfügen. Man muss nicht das Bedürfnis für jeden Jäger antizipieren, aber als Revierpächter, welcher in seinem Revier die Fangjagd ausüben möchte sollte dies schon ohne Klage möglich sein. Denke wir auch nur an den Sachbearbeiter von Stubenwurm aus EN, welcher den Grundstein für die 2-Schuss-Problematik und das daraus resultierendene Klageverfahren sorgte welche Jäger in ganz Deutschland mit der Magazinprpblematik ins Schwitzen brachte.
  12. Kann ich mit Rückblick auf die letzten 20 Jahre als Waffenbesitzer nicht bestätigen. Hätte zwar noch eine KW im identischen Kaliber wie das WS mit Muni Erwerb, die habe ich aber nie vorzeigen müssen.
  13. Womit schießt denn das Wechselsystem? Mit dem Griffstück der Grundwaffe. Nach dem neuen Waffengesetz sogar das führende Waffenteil. Der Munitionserwerb gilt für alle aus dieser zu verschießenden Kaliber. Ich komme da auch nicht drauf sondern die Waffenbehörden, welche sogar den Munitionsstempel für das Wechselsystem verweigern, anders als das KVR München, den Munitionserwerb ausdrücklich bestätigen.
  14. Da widerspreche ich. In diesem Beispiel Colt 1911 45 ACP. Der Munitionserwerb(sstempel) für diese Grundwaffe inkludiert auch die Wechselsysteme. In diesem Fall 22 lfb.
  15. Ich habe starke Zweifel dass die aus einer gewöhnlich Kurzwaffe (4-6 Inch Lauf) die 200 Joule schafft.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.