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kulli

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  1. Na ja grundsätzlich ist es ja kein Problem auch Bußgelder von mittellosen Personen einzutreiben. Da gibt es dann für 10.000 Euro eine Ersatzfreiheitsstrafe. Problem ist ja auch( was nicht direkt mit Bußgeldern zu tun hat) dass die Strafprozeßordnung vor Jahren geändert wurde. Somit werden Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten faktisch nie abgesessen.
  2. Ich wäre da vorsichtig beim Überlassen des Wechsellaufes. Lese ich aus dem Waffg nicht das da ein Überlassen möglich ist. Erst nach Eintragung der Grundwaffe
  3. Da würde ich gene mal die Rechtsgrundlage bzw. gerne ein Aktenzeichen wissen?
  4. Möchte mal meine Erlebnisse vom 31.10.24 mit euch teilen. In der Fußgängerzonen einer mittelgroßen deutschen Stadt befand sich ein kleiner Wochenmarkt, der besteht exakt aus fünf Verkaufswägen. Hier auch die interessante frage wie weit muss ich beim passieren der Wagen, als Messerträger, Abstand halten? anschließend war ich auf einer öffentlichen Veranstaltung mit exakt 25 Personen. Der externe Tontechniker hatte einen Leatherman am Gürtel. Ob für ihn als Beauftragter für diese Veranstaltung eine Ausnahme gegolten hätte. Dies hätte man sicher polizeilich feststellen lassen können, wollte aber zeitig nach Hause und das lange Wochenende genießen. Die nächste Frage wäre in diesem Kontext gewesen, wo beginnt dann die öffentliche Veranstaltung. Im Gebäude der öffentlichen Veranstaltung, betrifft dann also auch Büromieter des Gebäudes, die gar nicht zu der Veranstaltung wollen, oder wirklich erst nach dem Check-In zu der Veranstaltung. Auf dem Nachhauseweg passierte ich in der Nachbarschaft eine Halloween-Präsentation. Die veranstaltende Familie hatte per Lokalpresse zu einer öffentlichen Veranstaltung geladen. Nur wo beginnt diese? Auf der Straße vor dem Haus der Familie, auf dem Gehweg vor dem Haus der Familie (auf beiden gab es kleine Menschenansammlungen) oder erst auf dem Gründstück der Familie. Erst wird richtig toll komplex!
  5. Wieso, ist doch alles in der Verwaltubgsvorschrift niedergeschrieben.
  6. Das ist ja die krux. Ich hatte das vor ein paar Jahren hier für den BDS in allen Landesverbänden in einem Thread herausgearbeitet. Da waren schon krude Regelungen dabei. Über die Wetfkampfteilnahme, etwa im LV 4, über die Gleichsetzung von SLF und VSRF in Schleswig Holstein und Hamburg und damit Zuordnung in Grundkontigent als Absprache zwischen Landesverband und Landesinnenministerium.
  7. Ich schreibe es hier auch mal hin weil es passt. Herr Reul Innenminister NRW hat in dieser Woche alle Polizeipräsidenten zur Null Toleranz Politik verpflichtet. Das heißt auf jeder öffentlichen Veranstaltung in NRW wird seit dem Wochenende jedes Messer sichergestellt. Rechtsgrundlage vermutlich über das Landespolizeigesetz. Steht auf jedenfall auf sehr wackeligen Beinen. Falls man vor Ort widerspricht kann man es vedmutlich am nächsten Tag auf der Wache wieder abholen.
  8. @callahan44er Keine Ahnung ob er auch dein zuständiger MDB ist? Er hat ja den Ratinged Wahlkreis. Kommischerweise hat sein Parteikollege und Innenminister NRW gerade in dieser Woche alle Polizeipräsidenten zur Null Toleranz Politik verpflichtet. Das heißt auf jeder öffentlichen Veranstaltung in NRW wird seit dem Wochenende jedes Messer sichergestellt. Rechtsgrundlage vermutlich über das Landespolizeigesetz. Falls man vor Ort widerspricht kann man es vedmutlich am nächsten Tag auf der Wache wieder abholen.
  9. Ich vermute stark dass die FDP auch gesamtpolitisch in der Zukunft entbehrlich sein wird. Viele potentielle FDP-Wähler haben in den letzen 4 Jahren Deutschland verlassen. Auch die Fokussierung auf den sozial-liberalen Flügel und das Sterben des national-liberalen Flügels der FDP seit den 1970er Jahren beendet vermutlich zukünftig die Geschichte der FDP in Deutschland.
  10. Ein Eintrittsgeld steht einer öffentlichen Veranstaltung nicht entgegen. Im Hinblick auf das geplante Führverbot auf öffentlichen Veranstalungen wird das noch spannend. So als Leitrahmen. Eine Hochzeit oder ein 50 ter Geburtstag sind Beispiele für nicht öffentliche Veranstaltung. Alle Gäster stehen in einer direkten Verbindung zum Einladenden. Abseits hiervon ist regelmäßig ab 100 Teilnehmern von einer öffentlichen Veranstaltung auszugehen. Außerdem wenn für diese Veranstaltung öffentlich geworben wurde. Also via Flyer, Facebook oder Instagram. Hinsichtlich Brauchtum und Waffen tragen nach aktuellem Waffengesetz gibt es ja durchaus auch so Veranstaltungen zum 1 WK oder 2 WK wo dir Teilnehmer zur Uniform ein Bajonett tragen. Oder gibt es sowas in Deutschland nicht?, habe sowas immer eher im Ausland wahrgenommen.
  11. Bezüglich der Waffen aber eine Vollkatastrophe. Da gibt es ja fast nichts.
  12. Gerade die Springmesser von Hubertus -mittlerweile in der Produktion bei Otter- sind ja seit Jahrzehnten jagdliche Klassiker die in Solingen produziert werden. Die sind schon bei Jägern sehr verbreitet. Haben halt schon immer ihren Preis. War mir immer zu teuer.
  13. Paragraph 42 wird erweitert um den Begriff Messer! (also keine Messer mehr bei Volksfesten, Kinobesuchen etc.) Bahnhöfe können durch die Länder zu dauerhaften Waffenverbotszonen gemacht werden. Im Fernverkehr gibt es ein Messerverbot (DB, Flixtrain, Flixbus) Im Nahverkehr bekommen die Länder die Möglichkeit Messer komplett in den Öffis zu verbieten.
  14. Was stört dich da? Ist ja eigl der Klassiker der Gungeneration 2.0
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