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kulli

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  1. kulli

    Alte gelbe WBK

    Vor allem wenn man ein vertieftes Gebiet hat, z.B. Western, Dienstsportgewehre oder UHRs und dann noch ein paar andere Dinge queer durch die Diziplinen betreiben will wie Perkussionsrevolver, Tontaube und Field Target.
  2. Back to topic: Ab Montag (16.12.24) gilt in Hamburg ein Messer und Waffenverbot im Personennahverkehr. Also da muss die Bürgerschaft etwas erlasseb haben.
  3. Bis 1.1.73 war bekannt, aber wie lief das dann in den folgendem Jahren bis Ende 1975?
  4. Bin seit fünf Jahren auch nicht mehr Öffis gefahren.
  5. Das wäre eine Rechtsauffassung. Ich würde eher tendieren Gesamtfahrdauer und/oder Strecke der Linie.
  6. kulli

    2. 9mm im DSB

    Xxxxxx
  7. kulli

    2. 9mm im DSB

    Du Schlingel!!
  8. Hatte ich vom ersten Gefühl auch gedacht ICE/IC vs. RB/RE aber weit gefehlt der Fernverkehr beginnt bei 50 KM oder 1 Std Fahrzeit. D.h. auch bei RB und RE bist du schnell im Fernverkehr
  9. Für Badenser und Würtenberger sicherlich die Schweiz.
  10. Na die Grenze ist bei euch doch recht nah. Ich versteh nicht das da nicht alle rübermachen!
  11. Ich schließe mal hier eine Frage an ohne einen eigene Thread zu eröffnen. Kann man das Quartalsschießen jeweils Kurz- und Langwaffe auch mit Waffen von der Gelben WBK erbringen für die Grundausstattung Grün (2+3)? Spricht doch eigentlich nichts gegen oder habe ich da einen Denkfehler?
  12. Ich kan mir diese geringe Anzahl an Jägern gar nicht vorstellen. Gerade als Pächter und/oder ambitioniertem Jäger mit DJV-Schießen. Noch mehr verblüfft mich in dem Artikel, dass es nur 62 Jäger!!! mit drei Kurzwaffen (im jagdlichen Bedürfnis) in BW geben soll? Also kaum DJV-Schützen, kaum Fallenjagdkurzwaffen (gerade die war doch nach dem alten Landesjagdgesetz bis 2008/2011? Formsache) und was ist mit den Jägern die nach der Einführung der 200 Joule Grenze in den 80er und 90 er Jahren eine zusätzliche Kurzwaffe etwa in 9mm Luger erwerben durften.
  13. Na ja grundsätzlich ist es ja kein Problem auch Bußgelder von mittellosen Personen einzutreiben. Da gibt es dann für 10.000 Euro eine Ersatzfreiheitsstrafe. Problem ist ja auch( was nicht direkt mit Bußgeldern zu tun hat) dass die Strafprozeßordnung vor Jahren geändert wurde. Somit werden Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten faktisch nie abgesessen.
  14. Ich wäre da vorsichtig beim Überlassen des Wechsellaufes. Lese ich aus dem Waffg nicht das da ein Überlassen möglich ist. Erst nach Eintragung der Grundwaffe
  15. Da würde ich gene mal die Rechtsgrundlage bzw. gerne ein Aktenzeichen wissen?
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