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kulli

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  1. Ich habe starke Zweifel dass die aus einer gewöhnlich Kurzwaffe (4-6 Inch Lauf) die 200 Joule schafft.
  2. Gerade auf dem Gebrauchtmarkt gibt es im KK Bereich durchaus auch Schnäppchen. (Es sei denn du planst noch einige Langwaffen erwerbe in 22 lfb) Wie intruder schrieb S&W 17 für 150-300 Euro. Und du willst ja die 4 Jahre bis zum 25ten absitzen.
  3. Er hatte geschrieben er wäre im DSB
  4. Nur mal am Rande, nach meiner Menung gibt es nur einen KK-Revolver und eine KK-Pistole sofern der Revolver zuerst beantragt wird.
  5. War früher der Revolver in 357, neben der 9 mm Pistole, oftmals der Standard, geht der Trend in meiner Umgebung zu 2&9mm. Einmal mit Optik und einmal standard. Im besten Fall noch mit der Möglichkeit zum 22er WS. Wer schießt noch 40 S&W außer IPSC und auch 45 ACP? muss man Lust zu haben.
  6. Ich vertrete da eine andere Rechtsauffassung als du. Aber man kann darüber sicher geteilter Meimung sein. Dann müsste aber BW auch alle Tingle-Pistolen die doch irgendwie mal den Weg auf grün gefunden haben als Überkontingent sehen und dort Wettkämpfe verlangen.
  7. Man wacht morgens auf und zieht zu seiner Geliebten nach Neu-Ulm, weil die Brötchen in Bayern besser schmecken.
  8. Was passiert eigentlich wenn die Behörde so einen Brief zur Überprüfung des Überkontingents verschickt und dann verliert man den Hauptwohnsitz in BW?
  9. Ausschuss für Inneres: Vorsitzende: Innenministerin von S-H CDU Ansonsten in dem Ausschuss verteten Strobl, Reul, Herrmann. Also alles Landesinnenminister der CDU/CSU Bedürfnisgrund SV mit SWS für gefährdete Personen. Da lach ich mich ja den vanzen Tag schon darüber kaputt. Statt den kleinen WS auf Pepperballs und Air Teaser zu erweiteren streicht man ihn einfach komplett.
  10. In Bayern und Thüringen könnte man sich dann vor Gericht auch noch auf einen Verbotsirrtum berufen und müsste selbst bei einer Vefurteilung durch einen Richter seine Zuverlässigkeit behalten können. In NRW und BW würde ich nicht so viel auf die Aussage aus Wiesbaden hoffen.
  11. Lest mal im Parallelthread zum FAQ des BMI zum neuen Waffgesetz und dort zu Springmessern. Auch hier vertritt das BMI die These das die bei berechtigtem Interesse nur weggeschlossen werden müssen, kein Waffenschrank. Ich kann dort aber die Ausführungen von ASE verstehen, die doch eine Lagerung in 0/1 er Schränken maßgeblich sind.
  12. Je nach Blickwinkel. Beim alten Gesetzesvorhaben sollte es ja eine Ausnahme für alle Menschen älter JG 1982 geben die dann keinen kleinen Waffenschein hätten beantrageb müssen für den bloßen Weiterbesitz einer SWS. Der Täter von Manheim hat sich ja mit einer SWS in dem Mund geschossen. Das wäre also mit der Pflicht zum SWS natürlich alles nicht passiert.
  13. Schon schräg, dass der Degen vom ur-ur opa von 1871 nun nicht mehr über dem Kamin hängen darf mit einer abschließbaren Wandhalterung. Aber gut da hätte die Lobby 2017 mehr Dampf machen müssen.
  14. Mal in die Umverpackung geguckt in der das WS damals gekauft wurde? Wenn es nie benutzt wurde. Habe letztens ein Magazin in der Umverpackung vom UHL-Wechselsystem gefunden. Hatte ich vollkommen vergessen. Okay natürlich auch nicht EWB-pflichtig. Gibt die verrücktesten Sachen.
  15. In vielen Bundesländern darf ein Wald garnicht eingezäunt sein.
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