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Mateusz

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Alle Inhalte von Mateusz

  1. ... und die Behörde darf entscheiden, ob der nicht selbstgemacht ist
  2. Ich habe gestern Post von der Polizei bekommen, ebenfalls Überprüfung. Ausgangslage: 5 halbautomatische Kurzwaffen, davon je 2 Kaliber- und Baugleich (1x 9mm / 1x 40s&w), als Wettkampfwaffen und die fünfte zur Ausübung einer weiteren Disziplin. Langwaffen im Grundkontingent. Erste Waffe vor über 10 Jahren erworben, steht auch so im Schreiben. Schreiben sehr gut strukturiert und nachvollziehbar. Liste aller Waffen anbei, markiert für welche Waffen man welche Bescheinigung braucht. Für die jeweils erste 9mm und .40s&w wird nur die Bescheinigung über die Mitgliedschaft angefragt, auszufüllen vom Verein (... ist seit dem sounsovielten Mitglied) Für die beiden Wettkampfwaffen und die fünfte (zuletzt erworbene) Waffe eine Bescheinigung des Verbandes über regelmäßige Wettkampfteilnahme
  3. Mateusz

    Waffe im NWR

    nehmt euch die Stunde:
  4. und gleich kommt einer um die Ecke und sagt: Du hast die Außenhaut beschädigt, Deine Tresore sind nicht mehr zertifiziert.
  5. Wird eigentlich für Magazine, die mit Ausnahmegenehmigung erworben worden sind, eine bestimmte Tresorstuffe gefordert oder reicht dann auch ein A-Schrank?
  6. Die Listen werden rausgenommen, sobald die Ergebnisse veröffentlicht werden. LVL 3 gibts aber auch hier: https://scoringservices.org/Mobile/MatchListing.html#mainView
  7. da wäre eine Quelle, oder Schriftverkehr mit Behörde interessant.
  8. Damit bist du aber beim IPSC nicht mehr in Production Optics sondern in der Open Klasse. Was das Mount angeht habe ich keine Erfahurungen, aber was Eric Grauffel im Shop anbietet dürfte kein Kernschrott sein.
  9. oder abgeschlossen. halt eindeutiger
  10. Steht ja nirgendwo das ein Schloss dran muss aber ein Schloss dran verhindert eine Diskussion.
  11. Zoll. Flug zum match mit efp und Einladung. Übrigens immer wieder lustig bei Ankunft in Deutschland und Ausland.
  12. Nicht unbedingt Polizeikontrolle aber ähnlich: Am Flughafen haben wir immer die transportkisten aufgemacht, umgedreht und der Beamte hat die Waffen zum Vergleich rausgenommen. - - - Kein Wissen aber eine Meinung: Ich denke die Polizei darf erst mal dein Auto nicht durchsuchen und dich theoretisch nicht auffordern dürfen, eine Tasche aufzumachen. Ich würde aber gerne wissen, wie viele weiter gefahren sind, nachdem sie gesagt haben, diese Tasche mache ich nicht auf.
  13. interessant, dass es noch keine Urteile zu gibt, bzw. dass das der erste Fall ist, wo es bekannt wird,bzw ein Transport medial erwähnt wird.
  14. es gibt das hier: ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird; steht hier drin: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1.html lässt natürlich Raum für Spekulationen bzw. Auslegung... Es gibt Schützen, die sagen, kleines Schloss dran, fertig, und es gibt Schützen die sagen, Reißverschluss reicht.
  15. für die, die es nicht finden, ich zietiere von weiter oben.... @WOF
  16. Naja, wenn man ins Ausland fährst, dann sollte man kurz nachlesen, welche Gesetze einen betreffen. Z.b. Verbandskasten, Dreieck, 50km/h innerorts, verschlossenes Behältnis. Und verschlossen wird nun mal gefordert. Geschlossen <-> Verschlossen Diese Tür ist geschlossen <-> diese Tür ist verschlossen
  17. mag ich nicht beurteilen, kleines Schloss dran, fertig.
  18. warst schneller, danke @Schartenegger
  19. Naja, ich denke jeder von uns hat im Beruf bereiche, bei denen man noch mal nachlesen muss, wie es ging, weil man es nur 1-2 mal im Jahr macht. und der Transport ist nun mal im "verschlossenem" Behältnis vorgegeben. Ich finde die Reaktion etwas übetrieben, mit etwas Recherche und ner Ordnungswidrigkeit hätten sie meiner Meinung nach auch weiter fahren können (die Waffen waren ja nicht zugriffsbereit)
  20. der hat ne deutsche Versandadresse
  21. Die beiden rechten Open sind eher so bei 4K anzusiedeln.
  22. Und erst die SVIs 😬
  23. §27 Sprengstoffgesetz [...]Eine Erlaubnis nach Absatz 1 zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz der dabei hergestellten Munition nach § 10 Abs. 3 des Waffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung.[...] §10 Waffengesetz [...]Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt. In den übrigen Fällen wird die Erlaubnis durch einen Munitionserwerbsschein für eine bestimmte Munitionsart erteilt; sie ist für den Erwerb der Munition auf die Dauer von sechs Jahren zu befristen und gilt für den Besitz der Munition unbefristet. Die Erlaubnis zum nicht gewerblichen Laden von Munition im Sinne des Sprengstoffgesetzes gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz dieser Munition. Nach Ablauf der Gültigkeit des Erlaubnisdokuments gilt die Erlaubnis für den Besitz dieser Munition für die Dauer von sechs Monaten fort.[...] Also Du bekommst eine Erlaubnis zum Erwerb von Munition a) Eintrag in die WBK b) Munitionserwerbschein c) selber laden Kann aber durch Eintragungen in deine Erlaubnis begrenzt werden. Dementsprechend nur die, für die du eine Erwerbserlaubnis hast. (nach a, b, c) Kommt auf deine Erlaubnis an, in meiner steht keine Einschränkung bezüglich selbst hergestellt. Bin aber kein Rechtsanwalt
  24. Muss es denn die Niedersächsische Landesmeisterschaft sein, oder irgendwein Wettkampf auf diesem Level?
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