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Am Wochenende wurde die diesjährige Deutsche Meisterschaft Steel Challenge ausgetragen. Aus unserer Sicht wieder eine Top-Veranstalltung. Sehr nette und enstpannte Crews mit viel guter Laune, schneller und gut organisierter Ablauf, sauber aufgebaute Stages sowie digitales scoring machen Steel Challenge nach Jahren der Abstinenz wieder zu einem must-have-been-there Turnier im Jahr. Vielen Dank an die ROs und Helfer sowie an den Matchdirektor Uwe, Range Master Ingo und Statsdirector Jürgen.
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wo hast du die Zahl her ?
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Auch wenn etwas offtopic.... Gibt's zu den verschwundenen Waffen schon was neues? Im Artikel steht, dass im September 2022 das Verfahren eröffnet wird.
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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Mateusz antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
dann wird es wohl demnächst einen großen run auf kleine "0er" geben. -
Mich verwundert nur, dass die Behörde da den EFP ausstellt. Der hat doch in/für Deutschland keine Gültigkeit. Der EFP ist doch nur für Ausland gedacht.... Er reicht doch auch nicht als Dokument aus, wenn ich mit den Waffen zum Stand fahre? Wenn ich in DE unterwegs bin -> WBK, für EUAusland -> EFP. Also sollte meiner Meinung nach, bei einer Kontrolle, der Wisch mit eingetragenen Magazinen, ist ja n Stempel drauf, vollkommen reichen. (Dein Argument, keinen Rechtstreit eingehen zu wollen/ können ist absolut nachvollziehbar).
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sorry, aber irgendwie ist das unlogisch für mich. die Deutschen Beamten kontrollieren an der Grenze, ob ich die Magazine, die ich dabei habe, besitzen und verwenden darf. -> Besitz: ja, da angezeigt etc. -> Verwendung: ja, im Ausland dürfen diese benutzt werden.
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danke @Lavendel für welches Land(er) explizit hast du sie eintragen lassen?
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Hast du sie drin und kannst ein anonymisiertes Foto reinstellen?
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gibt es da was schriftliches zu?
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... und die Behörde darf entscheiden, ob der nicht selbstgemacht ist
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POL Soest und Prüfung des Bedürfnisfortbestands bei 3 Kurzwaffen und WBK älter 10 Jahre
Mateusz antwortete auf Xotzil's Thema in Waffenrecht
Ich habe gestern Post von der Polizei bekommen, ebenfalls Überprüfung. Ausgangslage: 5 halbautomatische Kurzwaffen, davon je 2 Kaliber- und Baugleich (1x 9mm / 1x 40s&w), als Wettkampfwaffen und die fünfte zur Ausübung einer weiteren Disziplin. Langwaffen im Grundkontingent. Erste Waffe vor über 10 Jahren erworben, steht auch so im Schreiben. Schreiben sehr gut strukturiert und nachvollziehbar. Liste aller Waffen anbei, markiert für welche Waffen man welche Bescheinigung braucht. Für die jeweils erste 9mm und .40s&w wird nur die Bescheinigung über die Mitgliedschaft angefragt, auszufüllen vom Verein (... ist seit dem sounsovielten Mitglied) Für die beiden Wettkampfwaffen und die fünfte (zuletzt erworbene) Waffe eine Bescheinigung des Verbandes über regelmäßige Wettkampfteilnahme -
nehmt euch die Stunde:
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Verdachtsunabhängige Kontrolle: Habe ich mich falsch verhalten?
Mateusz antwortete auf Freischütz's Thema in Waffenrecht
und gleich kommt einer um die Ecke und sagt: Du hast die Außenhaut beschädigt, Deine Tresore sind nicht mehr zertifiziert. -
Erfahrungen Ausnahmegenehmigung 30er Magazine für IPSC PCC
Mateusz antwortete auf Forino's Thema in Waffenrecht
danke! -
Erfahrungen Ausnahmegenehmigung 30er Magazine für IPSC PCC
Mateusz antwortete auf Forino's Thema in Waffenrecht
Wird eigentlich für Magazine, die mit Ausnahmegenehmigung erworben worden sind, eine bestimmte Tresorstuffe gefordert oder reicht dann auch ein A-Schrank? -
Die Listen werden rausgenommen, sobald die Ergebnisse veröffentlicht werden. LVL 3 gibts aber auch hier: https://scoringservices.org/Mobile/MatchListing.html#mainView
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da wäre eine Quelle, oder Schriftverkehr mit Behörde interessant.
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Damit bist du aber beim IPSC nicht mehr in Production Optics sondern in der Open Klasse. Was das Mount angeht habe ich keine Erfahurungen, aber was Eric Grauffel im Shop anbietet dürfte kein Kernschrott sein.
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oder abgeschlossen. halt eindeutiger
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Steht ja nirgendwo das ein Schloss dran muss aber ein Schloss dran verhindert eine Diskussion.
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Zoll. Flug zum match mit efp und Einladung. Übrigens immer wieder lustig bei Ankunft in Deutschland und Ausland.
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Nicht unbedingt Polizeikontrolle aber ähnlich: Am Flughafen haben wir immer die transportkisten aufgemacht, umgedreht und der Beamte hat die Waffen zum Vergleich rausgenommen. - - - Kein Wissen aber eine Meinung: Ich denke die Polizei darf erst mal dein Auto nicht durchsuchen und dich theoretisch nicht auffordern dürfen, eine Tasche aufzumachen. Ich würde aber gerne wissen, wie viele weiter gefahren sind, nachdem sie gesagt haben, diese Tasche mache ich nicht auf.
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interessant, dass es noch keine Urteile zu gibt, bzw. dass das der erste Fall ist, wo es bekannt wird,bzw ein Transport medial erwähnt wird.
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es gibt das hier: ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird; steht hier drin: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1.html lässt natürlich Raum für Spekulationen bzw. Auslegung... Es gibt Schützen, die sagen, kleines Schloss dran, fertig, und es gibt Schützen die sagen, Reißverschluss reicht.
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für die, die es nicht finden, ich zietiere von weiter oben.... @WOF