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Globus

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  1. Eigentlich wollte ich mir ja nichts mehr zulegen, aber ich werd dann doch noch mal so richtig einkaufen gehen..............
  2. Das wußten wir auch vorher schon.
  3. Dazu kommt dann in DE noch das geforderte Bedürfnis das kaum einer Erbringen wird.
  4. Ich bete auch schon...........
  5. Damit hat sich zumindest bei mir die Entscheidung vielleicht doch CDU/CSU wählbar erledigt...................
  6. Wie ich schon mal schrieb gibt die Richtlinie und die Umsetzung die Möglichkeit unser Waffenrecht in vielen Bereichen sogar wesentlich zu erleichtern. Aber da wären halt die Verbände und Lobby gefragt die das nun genau von der kommenden wie auch immer Regierung fordern. Aber da kommt halt überhaupt nichts.
  7. Gibt es irgendwo eine Übersicht auf deutsch über was alles abgestimmt wurde?.
  8. war da nicht noch was, was nun in Kat D kommt?
  9. Übel........... relevante medizinische und psychologische Informationen müssen überprüft werden bei Beantragung und Verlängerung einer Erlaubnis. Und Jäger können nur Kat C Waffen mit dem EU Feuerwaffenpasse in andere Länder mitnehmen.
  10. Nun stellt sich dann die Frage wie das nun am besten wäre die erst und Zweitstimme zu verteilen...........
  11. Die Frau wird sich daran gewöhnen, nicht lange um Erlaubnis bitten, meine hatte auch am Anfang bedenken, nun hab ich 3 Schränke und alles ist in bester Ordnung und Nervös macht sie das gar nimmer.
  12. Wußte gar ned das es so was wie halbautomatische Sturmgewehre gibt. Die Sache ist doch ganz klar, jede Partei die mit den Grünen ein Bündnis nach der Wahl eingehen will oder es auf auf Landesebene getan hat ist für uns unwählbar. Da bleibt uns nur die AFD. Alles andere bedeutet abgeben.................................
  13. Nicht nur die, es gibt auch Sportdisziplinen mit 16 Joule Lg,s soweit ich mal gehört habe wollte der BDS da Erleichterungen erwirken, ging aber nicht durch warum weis ich nicht.
  14. Ich glaube es gab auch noch so eine Sache mit 16 Joule LG frei erwerbar und so. Ja so ein offener Brief mit Forderungen der Verbände an die Politik am besten noch in den Zeitungen im Positiven Sinn für uns wäre ja mal was, aber kommen wird da nie was, gerade jetzt wäre die Zeit dafür.
  15. Die Frage ist doch auch eine andere, selbst die neuen Verschärfungen aus Brüssel gäben immer noch die Möglichkeit große Teile unseres Waffengesetztes deutlich abzumildern. Und wir reden hier nur über Verschärfungen aber nie über Erleichterungen die auch die Verbände mit einfordern könnten wenn sie denn wollten! Z.b Kat C frei erwerbbar oder die unsinnige 7,5 Joule Regel für LG nur als Beispiel.
  16. Wie verrückt ist das denn das man dann für ein 16 Joule Luftgewehr einen 0 Schrank braucht. Richtig verhältnismäßig.....................
  17. Hab ich heute bekommen, somit sind wohl bei Langwaffen nur 10 Schuss Magazine zulässig. Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, leider hat sich bei dem unten stehenden Schreiben ein Fehler eingeschlichen, für den ich mich vielmals entschuldige. Bitte finden Sie anbei das korrigierte Schreiben. Die Änderung ist in Gelb markiert. Ich bitte vielmals um Entschuldigung und danke Ihnen für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Monika Hohlmeier Monika Hohlmeier Mitglied des Europäischen Parlaments Donnerstag, 28. Juli 2016 Revision der Feuerwaffenrichtlinie Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift im Hinblick auf den Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie über Schusswaffen. Ich kann die von Ihnen zum Ausdruck gebrachten Bedenken sehr gut verstehen, zumal mir diese in den letzten Tagen und Wochen von unterschiedlicher Seite zugetragen wurden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich aufgrund der hohen Zahl an Zuschriften nicht jede der inzwischen mehr als 5000 Mails einzeln beantworten kann. Sollten im Folgenden spezifische Fragen Ihrerseits unbeantwortet bleiben, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne für Rückfragen zur Verfügung. Vorab möchte ich betonen, dass die Überarbeitung dieser Richtlinie und eine Vereinheitlichung des Waffenrechts auf europäischer Ebene bereits seit längerem durch die Europäische Kommission vorgesehen waren. Durch die Terroranschläge von Paris bekam die Neuvorlage besondere Dringlichkeit. Leider verabsäumte die Kommission die Altvorlage nochmals sorgfältig zu überarbeiten, so dass auch einige Maßnahmen vorgeschlagen wurden, die aus Sicherheitssicht nicht notwendig sind. Da Terroristen ihre Waffen üblicherweise nicht über legale Kanäle erlangen − da sind wir uns einig − macht es wenig Sinn die legalen Waffenbesitzer, ob sie Sportschützen, Jäger, Traditions- und Böllerschützen oder auch Reservisten sind, mit hoher Bürokratie zu belasten, die nicht zu mehr Sicherheit oder weniger Terroranschlägen führen würde. Aus diesem Grund haben sich die zuständigen Ausschüsse LIBE (Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres) sowie IMCO (Binnenmarkt) im Europäischen Parlament sehr intensiv mit dem Vorschlag der Kommission befasst und ihn weitreichend korrigiert. Die Überarbeitung der Richtlinie zur Erlangung und dem Besitz von Feuerwaffen kann vielmehr dazu dienen, den derzeitigen Rechtstext aus dem Jahr 1991 zu modernisieren, europaweit stärker vereinheitlichte Regeln zu schaffen und die Sicherheit beim legalen Besitz und Gebrauch von Schusswaffen zu stärken. In Deutschland gibt es nach Expertenmeinung bereits jetzt ein sehr strenges und gut funktionierendes Waffenrecht. In anderen Mitgliedstaaten ist dies jedoch nicht immer der Fall. Es macht daher Sinn, Bereiche wie die Markierung, Registrierung und Nachverfolgbarkeit von Waffen, Bedingungen zur sicheren Aufbewahrung und Lagerung von Waffen oder auch recht neue Phänomene, wie Sicherheitsanforderungen für den Online-Handel von Waffen und Bestandteilen in die neue Richtlinie einzuarbeiten und somit europaweit für einen Überblick über die sich im Umlauf befindenden Waffen zu sorgen. Viele der anderen Vorschläge der Kommission gingen jedoch am eigentlichen Ziel vorbei. Deshalb habe ich mich als EVP-Sprecherin im Innenausschuss (LIBE), persönlich dafür eingesetzt, dass sowohl in der Stellungnahme des LIBE-Ausschusses also auch im Bericht des federführenden Binnenmarkts-Ausschusses die über das Ziel hinaus schießenden Vorstellungen der EU-Kommission korrigiert werden. Die Abstimmung im IMCO-Ausschuss am 13. Juli als auch die vorhergehende im LIBE-Ausschuss am 9.Mai hat im Einzelnen folgende Ergebnisse vorgebracht: - Sammler und Museen sind weiterhin nicht von dem Anwendungsbereich der Richtlinie umfasst. - Die verbindliche Auflage regelmäßiger medizinischer Überprüfungen bei Neuerteilung oder Verlängerung des Waffenscheins konnte verhindert werden. Stattdessen sollen auch weiterhin, wie im geltenden deutschen Recht, anlassbezogene medizinische Tests möglich sein. - Die Gültigkeit der waffenrechtlichen Erlaubnis wird nicht auf fünf Jahre beschränkt. Vielmehr sollen die Mitgliedstaaten nach eigenem Ermessen, über die Einführung einer Beschränkung der waffenrechtlichen Genehmigung entscheiden. Mindestanforderung der Richtlinie ist lediglich, dass die Mitgliedstaaten ein kontinuierliches Überwachungssystem („continuous monitoring“) einrichten, sofern sie es nicht ohnehin schon haben. In Deutschland werden Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen bereits jetzt in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung geprüft. Das existierende deutsche Recht kann also beibehalten werden. - Auch natürliche Personen können sich weiterhin am Fernabsatz von Feuerwaffen beteiligen, wenn sie registriert und legitimiert sind. - Die von der Kommission vorgeschlagenen zusätzlichen Anforderungen für Minderjährige wurden abgelehnt und stattdessen der geltende Rechtstext als Position verankert. - Der LIBE-Ausschuss hat während der Abstimmung am 9. Mai zum Ausdruck gebracht, dass er den Vorschlag der Kommission, Kategorie A auf halbautomatische Feuerwaffen und Feuerwaffen, die wie solche aussehen, auszuweiten klar ablehnt. Zudem wurde im LIBE-Ausschuss eine Ausnahmeregel geschaffen, wonach die waffenrechtlichen Regelungen in den Bereichen der Jagd und des Schießsportes auf nationaler Ebene zu treffen sind. Leider ist es im IMCO-Ausschuss nicht gelungen, diese Streichung beizubehalten. Die EVP konnte jedoch durchsetzen, dass halbautomatische Waffen oder Magazine mit weniger als 10 Schuss bei Langwaffen und 20 Schuss bei Kurzwaffen auch weiterhin nicht in Kategorie A fallen. Dadurch ist der größte Teil halbautomatischer Waffen oder Magazine, die bisher bei der Jagd oder für den Schießsport in Deutschland eingesetzt wurden, nicht vom Verbot betroffen. Es gibt jedoch Kategorien des internationalen Schießsports, zum Beispiel die International Practical Shooting Cooperation (IPSC), die nur mit größeren Magazinen ausgeübt werden können. Daher hat der IMCO-Ausschuss die Empfehlung des LIBE-Ausschusses angenommen und den Mitgliedstaaten eine Möglichkeit eingeräumt, auf nationaler Ebene Ausnahmeregelungen von der Obergrenze für die Magazingröße zu schaffen. Einige Mitgliedstaaten, zum Beispiel Frankreich und die Tschechische Republik, haben solche Ausnahmen für den Schieß- und Jagdsport bereits angekündigt. Aktueller Stand in Deutschland ist, dass es dort bereits jetzt ein Verwendungs- (nicht aber Erwerbs- oder Besitz-)Verbot für große Magazine gibt. Aus Sicht der Bundesregierung gibt es keinen legitimen Grund dafür, dass große Magazine sich im Privatbesitz befinden, wenn man sie ohnehin nicht verwenden darf. Für die Notwendigkeit einer Ausnahmeregel für besondere Fälle, wie beispielsweise die Ausübung des oben genannten IPSC zeigt sich die Bundesregierung jedoch verständnisvoll. Wir werden genau verfolgen, ob die von europäischer Seite aus eingerichteten Möglichkeiten auf nationaler Ebene genutzt werden, um den legitimen Interesse der Jäger und Sportschützen gerecht zu werden. Wie Sie sehen, konnten wir uns in nahezu allen Streitpunkten durchsetzen. Die EVP und besonders die CSU stehen im Europäischen Parlament seit jeher zum Jagdwesen, während sich beispielsweise viele grüne Abgeordnete bei der Diskussion um ein neues Tierschutzrecht für ein generelles Verbot der Jagd zu Freizeitzwecken aussprechen. Es geht jetzt darum, in den anstehenden Verhandlungen zwischen dem Parlament und dem Rat die vom Parlament beschlossenen Änderungen zu verteidigen. Wir werden die Verhandlungen zur Richtlinie und zum Aktionsplan sehr aufmerksam mitbegleiten und dabei auch die berechtigten Belange von gesetzestreuen Jägern, Sportschützen, Traditions- und Böllerschützen sowie Reservisten verteidigen. Sollten Sie später noch Interesse an den Fortschritten der Verhandlungen haben, stehe ich Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. So verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Ihre Monika Hohlmeier
  18. Ausgenommen davon alle HA KK-Waffen die können auch weiterhin mehr als 20er haben ohne Genehmigung.
  19. Das behaupten hier immer einige, gemeint ist das sicher nicht.
  20. Was is denn aus den ganzen anderen Sachen geworden, Befristung, Deppentest usw?
  21. Das ist doch genau der Vorschlag der von der Innenministerkonferenz und der Eu Kommission als Kompromiss vorgeschlagen wurde?
  22. Du meinst die, die uns in Brüssel so richtig eins reingewürgt haben?
  23. Stellt sich die Frage ob der Innenminister der Slowakei auch zugestimmt hat, das ergibt die Antwort.
  24. Bis vor kurzem gab es hier sogar noch Leute die glaubten die CDU/CSU wäre vielleicht wählbar............................ und nur das kleinere übel......... wie man sich täuschen kann.
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