Zwischen "superreiner Weste" und mit Munition UND Waffe auf dem Beifahrersitz schlafen und von der Polizei geweckt werden gibt es Abstufungen.
Auch auf ein Auto zu schießen bzw. dieses wegen Verzichtes auf sauberen Kugelfang zu treffen ist eigentlich ein Fall für die Hoppla.
Und das jemand, der wegen schwerster Depressionen und Angstzustände heftigste Psychopharmka nimmt, keine Waffen haben sollte - mir scheint das auf der Hand liegen, oder?
Diese Urteilssammlung bietet ein geradezu IRRES - und daher falsches - Bild der LBW.
Besonders schwierig finde ich die Sache mit dem Bremer NPD-Heini.
Meine Symphatien für die NPD sind, höflich formuliert, sehr überschaubar.
Dennoch hatte sich der Mann ja offenkundig strafrechtlich nichts zu Schulden kommen lassen, als die Super-Sozialdemokraten mal entschieden, ihn zu entwaffnen.
Das erinnert halt schon sehr an die Entwaffnung von Juden und sonstigen Unerwünschten im Dritten Reich.
Mal wieder typisch - Gesocks geht gegen Gesocks vor.
Besonders pikant ist dabei die Außergerichtliche Einigung; zweifellos irgendeine Sauerei.
Irgendwie sollte die Rechtsanwendung gleich sein und unabhängig davon, ob jemand problematische Ansichten vertritt.
Wäre der Typ wegen der üblichen Straftaten - meistens sind es bei dieser Sorte ja Sachen wie Volksverhetzung, Hei Hi - Sagen, Holocaustleugnung und ähnliche Späße - vorbestraft gewesen - OK.
Aber so hatten die ja gar nichts in der Hand!