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Colt S.

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Alle Inhalte von Colt S.

  1. Hallo PetMan, Fachaufsichtsbeschwerde ist ein Schuß in den Ofen gewesen. Zuständig war das Regierungspräsidium Stuttgart. Für die hat es nicht im geringsten gezählt das hier im Widerruf mir Amoklauf Lörrach als Grund unterstellt wurde. Den Widerruf betrafen auch solche Waffen wie z.B. ein einschüssiges Vorderladergewehr, ein Vorderladerevolver und ein KK-Match-Gewehr (von Natur aus ein Einzellader). Auch wurde mir im Widerruf ein Repetiergewehr Kat. C als Selbstladelangwaffe angerechnet, daher habe ich jetzt ein Repetiergewehr als dritte Selbstladeladelangwaffe stehen. Zählt alles nicht ist alles bestens in Ordnung. Zählt auch nicht das ich mit manchen Waffen schon seit über 30 Jahren an Meisterschaften teilnehme und das bis zur Deutschen Meisterschaft. Bin übrigens der einzige Legalwaffenbesitzer im Kreis Heidenheim dem man mit dem Motto "Verhinderung von Amogläufen" seine Waffen abgenommen hat, nur komisch von 1999 bis 2018 war ich berechtigt im Dienst eine geladene Schüsswaffe in der Öffentlichkeit zu führen, auch hat man mir die Waffen auf der gelben WBK und die des Grundkontingents zugestanden. Anscheinend kann man nur amoglaufen mit den durch das Landratsamt Heidenheim eingezogenen Waffen. Außerdem hat es auch keinen Deut gemacht, dass ich Waffen der gleichen Kategorie behalten durfte und Waffen der gleichen Art abgeben mußte welche auf einer grünen WBK standen, ach stimmt ja, die sind gefährlicher als die auf der gelben WBK?! Bestes Beispiel siehe oben. Auch hat es nix gebracht das ich 141 Urkunden in Kopie der letzten drei Sportjahre beigefügt hatte sowie Trainingsnachweise der letzten drei Jahre von 30-40 Terminen. Hat auch nix gezählt das mit dem Einzug meiner Waffen die Teilnahme an Meisterschaften gegen Null geht da ich hierfür keine geeigneten Waffen mehr habe. iIst halt so, "die eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" Wie geschrieben ich werde veröffentlichen so bald ich eine Antwort auf die Dienstaufsichtsbeschwerde habe, diesmal wird nix geschwärzt. Gruss Colt S.
  2. Hallo, habe die Dienstaufsichtsbeschwerde mittlerweile fast fertig, dieses geht an den Landrat am Montag. Mal sehen was dabei rauskommt, wenn es negativ ist werde ich hier alles was in der unteren Waffenrechtsbehörde des LRA Heidenheim gelaufen ist veröffentlichen. Also bis dann! Gruß Colt S.
  3. Hallo Roter Baron, war tatsächlich voll, ist jetzt zu 50% offen Gruss Colt S.
  4. Hallo Mittelalter, danke für den Hinweis, habe es rausgenommen und werde es später wieder einstellen. Gruss Colt S.
  5. Hallo, ich bitte um eure Mithilfe! Teilt mir bitte mit wenn jemand in den letzten zwanzig Jahren Probleme mit der unteren Waffenrechtsbehörde des Landratsamts Heidenheim bekommen hat, ich such dringenst Material um die Herren K. (jetzt in Ruhestand) und seinen Vorgesetzten E. habhaft werden zu können. Danke Gruss Colt S.
  6. so nun der Schluss des Briefs Nur so ganz am Rande, ich habe dem Anwalt eine CD-Rom voll mit Scans meines Schießbuchs und von allen vorhandenen Urkunde am Anfang des Rechtsstreits zur Verfügung gestellt Nun kann sich jeder seine Meinung selbst bilden.6005.pdf Gruß Colt S.
  7. Ich hoffe es klappt jetzt vollends 6003.pdf6004.pdf
  8. Hallo, nun wie bereits angekündigt das letzte Schreiben des Anwalts welcher eigentlich mit der Vertretung meiner Interessen von Gericht betraut war 6001.pdf6002.pdf sorry brauche noch einen weiteren Anlauf
  9. Hast du mir eine Adresse von Mumme? Mich interessiert der Vorgang, ich habe mir geschworen die Verantwortlichen vom LRA habhaft zu machen und wenn es das letzte was ich mache. Die meinen sie können Schwindeln, Beweismittel verschwinden lassen, Leute unter Druck setzen, über bestehendes Recht sich hinweg setzen usw., wird höchste Zeit das mal aufgeräumt wird. Habe übrigens keine Gründe mehr nicht an die Öffentlichkeit wegen den Methoden des LRA Heidenheim (die Herren K. und E.) zu gehen, meine Gründe sind mittlerweile bei meinem Büchsenmacher. Gruß Colt S.
  10. Du meinst K. vom LRA Heidenheim? Der ist in Ruhestand. Wenn ja, der "Schw.......nd" hat auch mir das Leben seit 1985 "versüsst", 2009 mit seiner Forderung ich solle ihm nachweisen das ich mit all meinen Waffen und Wechselkomponenten die letzten drei Jahre an Kreis-, Bezirks-, und Landesmeisterschaften teilgenommen habe. Sein Vorgesetzter Fachbereichsleiter E. ist eine noch schlimmere Ausfertigung, der zieht unter dem vorgeschobenen Grund Amoklauf Lörrach einschüssige Vorderladergewehre, Vorderladerrevovolver, einschüssige KK-Matchgewehre ein und verringert das Grundkontingent der Selbstladelangwaffen von 3 Stück auf 2 Stück in dem er kurzerhand ein Repetiergewehr zur Selbstladelangwaffe einstuft. Auch ist es für den besagten Fachbereichsleiter E. kein Problem einem unbescholtenen Bürger einen Amoklauf zu unterstellen, um das er sein Machwerk "Widerruf" begründen kann und außerdem tritt er die Grundrechte mit seinen "schmutzigen Füssen". Es wurden keine anderen Legalwaffenbesitzer in dieser Form im Kreisgebiet Heidenheim angegangen außer meiner Person. Frage meinerseits kannst du mir schildern was bei Klaus Mumme vorgefallen ist? Ich sammle inzwischen was besagter K. und sein Vorgesetzter E. angerichtet haben, ich will die Schw...ne dran kriegen, die haben mir mehr als 10 Jahre mein Leben "versüßt"! Gruss Colt S.
  11. Hallo, muss mich leider verbessern, der in meinem Artikel vorher genannte Referatsleiter ist nur "noch" Fachbereichsleiter. Gruss Colt S.
  12. Hallo, habe heute nach dem negativen Ausgang der Fachaufsichtsbeschwerde meine Waffen welche gerne der Referatsleiter E. vom LRA Heidenheim aus meinem Besitz entfernt haben möchte meinem Büchsenmacher zur Aufbewahrung übergeben. Mein "lieber netter Anwalt" hat mir den Widerruf des LRA Heidenheim von 2011 vorenthalten, diesen habe ich im Dezember 2021 erst erhalten. Bei näherem Durchlesen dieses habe ich unter anderem folgendes gefunden, der Widerruf durch das LRA Heidenheim basiert auf den Amoklauf von Lörrach, wer sich noch erinnern kann, hier war eine Anwältin unterwegs welche noch im Besitz einer Sportpistole, Kal. . 22 war, dieses ohne ein Bedürfnis hierzu zu haben da diese seit mehreren Jahren in keinem Verein mehr war. Interessanter Weise möchte der Referatsleiter E. vom Landratsamt Heidenheim sein Tun und Handeln auf dieses beziehen, Winneden konnten er aufgrund der Unterbringungen meiner Waffen nicht in Anwendung bringen. Nächster Knackpunkt, ich war bis 2018 beruflich Waffenträger, sprich Inhaber eines Waffenscheins, hätte also ohnehin Amok laufen können da ich ja im Dienst stets eine geladene Waffe in der Öffentlichkeit führen durfte, ist also ein reines Alibi um seinen Widerruf von 2011 überhaupt zu begründen. Außerdem mal ehrlich betrachtet, welcher Amokläufer geht mit einem einschüssigen Vorderladergewehr, einem einschüssigen Match-KK oder gar einem Vorderladerrevolver los um sein Treiben durchzuziehen? Anscheinend ist es bei dem Referatsleiter E. vom LRA Heidenheim der Fall. Mangelendes Fachwissen kann ich dem Referatsleiter E. vom Landratsamt Heidenheim ins besondere attestieren. Er hat in seinem Widerruf von 2011 nachweislich einen Repetierer als Selbstladelangwaffe in den Grundkontingentbestand eingerechnet, somit hat er mir die im Grundkontingent zustehende 3. Selbstladelangwaffe streitig gemacht, fragt sich doch mit welchem Recht eigentlich? Im Urteil des VGH Mannheim geht das Gericht davon aus das für den Nachweis des Bedürfnis zum Besitz lediglich die Überkontingentswaffen in Frage kommen, nicht so der Referatsleiter E. vom LRA Heidenheim der beharrt weiterhin auf seinen Widerruf von 2011. Es wurden seiner Meinung nach folgende Waffenarten eingezogen, Selbstladelangwaffen, Faustfeuerwaffen, Repetierflinten, Repetiergewehre, Vorderladergewehr, Vorderladerrevolver, reine Einzelladergewehre und dieses obwohl dem Referatsleiter E. vom LRA Heidenheim von den letzten drei Jahren 141 Urkunden in Kopie und Kopien vom Schießbuch der Jahre 2017/2018/2019 vorlagen, alles in allem kann man sagen das hier alles andere als Gerechtigkeit vorliegt sondern reine Rachsucht unter dem Motto Hauptsache Schaden machen. Der Gesetzgeber hat u. A. die Möglichkeit den Unteren Waffenrechtsbehörden eingeräumt das älteren Schützen wenn sie nicht mehr aktiv sind anstandshalber ihr Waffen gelassen werden, nicht so beim Referatsleiter E. vom LRA Heidenheim, dieser lehnt es grundsätzlich in meinem Fall ab. Es sind auch für mich Erinnerungswerte wenn ich eine Waffe 1988 erworben habe und mit dieser es immerhin bis zur Deutschen Meisterschaft schaffe, wieso ist man so unmenschlich und nimmt mir diese, darf ich nicht auch in Anspruch nehmen das man mich menschlich behandelt? Außerdem ich will auch weiterhin gerne an den Meisterschaften teilnehmen, dieses wurde mir durch den Referatsleiter E. vom LRA Heidenheim gründlich verwehrt unter der Begründung "ist Egal". Hier stellt sich die Frage was ist eigentlich mit den Grundrechten des Bürgers los wenn ein "kleiner Referatsleiter" einer unteren Waffenrechtsbehörde solche Eingriffe in die verbrieften Grundrechte machen kann ohne eines auf die Finger zu bekommen? Nur mal so ganz beiläufig, kein anderer Waffenbesitzer im LKR Heidenheim ist in solch einer schäbigen Art und Weise behandelt worden wie meine Person in dem man meine Grundrechte mit Füssen tritt, niemand wurde wegen eines nachträglichen Bedürfnisnachweis angeschrieben, auch wurde bei keinem anderen als Begründung der Verweis auf einen Amoklauf daher gebracht um seine Waffen einziehen zu können. Hier tritt wieder die Verletzung von Grundrechten an den Tag, wo bleibt hier die Gleichbehandlung vor dem Grundgesetz? Ich werde übrigens des Widerruf des Referatsleiters E. vom LRA Heidenheim in diesem Forum, nach dem ich es nachbereitet habe, veröffentlichen ebenso das letzte Anwaltsschreiben damit man sich ein Bild der Situation machen kann. Bin übrigens dabei wie ich es ohne Gefahr für meine Person machen kann andere vor Schaden zu bewahren damit es nicht so abläuft wie in meinem Fall. Gruß Colt S.
  13. Auf besonderem Wunsch des Referatsleiters wurde nach altem Recht verhandelt, der beabsichtigt immer noch seinen Widerruf von 2011 durchzusetzen. Gruß Colt S.
  14. Hallo, nur fraglich was du mit dem "Besten" meinst? Ist halt so das sich Europa nicht von Deutschland Rechte beschneiden lässt, die Bevormundung durch Deutschland funktionier halt leider nicht und das auch nicht mit der "Ampel"! Gruß Colt S.
  15. Hallo, was soll es? "Unsere Politiker" schreien Europa, Europa usw., wenn es aber um Umsetzungen wie z.B. das Waffenrecht geht macht man mehr wie die europäischen Vorgaben fordern! Hier geht man bewusst den "schärferen Weg" in dem man mehr macht wie gefordert! Wieso eigentlich? Ist man hier der Meinung das sich Europa an dem "Irrwitz" Waffenrecht Deutschland anzugleichen hat, unter dem Motto an "Deutschen Wesen hat sich die Welt (Europa) zu genesen"? Wenn man bedenkt das wir Deutschen bereits ein sehr scharfes Waffenrecht haben sollten eigentlich solche Vorfälle wie Heidelberg erst gar nicht zustande kommen? Aber was nützen die "besten Gesetze" wenn diese durch die Behörden mangelhaft oder gar nicht in Anwendung gebracht werden, vor allem wenn z.B. die unteren Waffenrechtsbehörden ihre eigenen Waffenrechtsvorschriften entwickeln statt sich an die Vorgaben des Gesetzgebers halten, sprich Waffenrecht und Waffenverwaltungsvorschriften. Das was der Innenminister Pistorius fordert, weitere Verschärfung des Waffengesetz, ist nix anderes als der Bevölkerung vorzugaukeln wir tun was für die "innere Sicherheit" in dem man wieder einmal den legalen Waffenbesitzer eine zu verpassen. Den illegalen Waffenbesitzern können die Politiker so wie so nix anhaben. Streng genommen hat unser Staat bezüglich "Innerer Sicherheit" den Offenbarungseid schon längst geleistet, man betrachte z.B. den "Remo-Clan", das ist leider ein Lehrstück" der Lächerlichkeit unseres Staats! Gruß Colt S.
  16. Hallo Ich muss hier leider den Namen momentan verschweigen obwohl ich dem "Fachanwalt" gerne etwas zurückgeben möchte! Ich möchte von diesem nicht haftbar gemacht werden wegen einer eventuellen Geschäftsschädigung was mit seiner Namensnennung in diesem Forum durchaus möglich wäre! Er wurde außerdem von mir aufgefordert, er möge sich hier in diesem Forum äußern, was er aber tunlichst vermeidet, mitlesen tut er 100%ig! Gruß Colt S.
  17. Hallo, ehrlich gesagt glaube ich nicht dass die FDP was für die Legalwaffenbesitzer machen wird, regieren ist wichtiger- Da kann man doch auf die Legalwaffenbesitzer als Opfergabe für die Koalitionspartner gerne fallen lassen! Sind halt Politiker und die sind skrupellos! Gruß Colt S.
  18. Hallo Shadow, Anhörung? Was ist das? Bei beiden Verhandlungen hat man weder meine Aktenordner mit Urkunden noch mein Schießbuch, welche ich demonstrativ auf den Tisch gestellt habe beachtet! Noch gab es für mich die Möglichkeit meine Sicht der Dinge vor Gericht darzulegen, da wären meinerseits sehr viele Ungereimtheiten der Behörde zur Sprache gekommen, das wäre sicherlich für die Behörde sehr peinlich geworden! Es war eigentlich so als war ich persönlich gar nicht anwesend! Bei der letzten Verhandlung war es dem Gericht wichtiger mit dem Anwalt zusammen den Streitwert in die Höhe zu puschen, da hier die Beklagte (Landratsamt) nicht mal was äußern musste war mir die Lage dann bekannt! Der Anwalt hat es nicht mal für notwendig erachtet das Gericht(VGH Mannheim) die Frage bezüglich Berufung zustellen! Gruß Colt S.
  19. Hallo Irn, der Sachbearbeiter K. wollte nicht, da wäre ein Aufsichtstempel auch für nix nutze gewesen. Außerdem gibt es noch Schießleiterstempel mit Nummern! Außerdem was soll den eine Aufsicht bestätigen mit welchen Waffen ich geschossen habe wenn man betrachtet das die normalen Aufsichten welche gerade mal das Wissen eines Sachkundelehrgangs haben, sehr viele der Waffen die ich schieße überhaupt nicht kennen bzw. zuordnen können! Was sollen die bestätigen? Guten Gewissens eigentlich nur das ich an diesem Tag dort geschossen habe und diesen Nachweis kann ich falls erforderlich durch das Schießstandbuch bzw. Schießklade besser nachweisen. Gruß Colt S.
  20. Hallo Fussel_Dussel, du hast es richtig bemerkt! Selbst wenn die Richter ultra-anti-gun sind und so einen Schwachsinn urteilen, kann der richtige Anwalt dagegen zumindest in Revision gehen. Spätestens dort sollte der Behörde (und den Schwachsinn-verzapfenden Richtern) die Buchsen ausgezogen werden. Tja, wäre sicherlich so gewesen wenn ich den richtigen Anwalt gehabt hätte! Gruß Colt S.
  21. Hallo Irn, die Begründung ist recht einfach, der Sachbearbeiter K. konnte es nicht nachvollziehen und außerdem könnten diese Nachweise von irgend jemanden stammen! Gruß Colt S.
  22. Hallo Shadow, was soll das Gericht eigentlich machen wenn die Behörde ein falsches Spiel betreibt und der Anwalt aus welchen Gründen auch immer hier nicht gegensteuert? Gruß Colt S.
  23. Hallo Fussel_Dussel, nur zur näheren Info, es ist ein "Fachanwalt", der ist hier in der Liste für Fachanwälte aufgeführt. Leider habe ich erst später erfahren dass dieser sein Geld nicht wert ist. Nur Schade dass ich diesen hier namentlich nennen darf!!! Vielleicht hat er auch mit der Gegenseite zusammengearbeitet? Würde mich nicht wundern wenn ich im Nachhinein alles genauer Betrachte! Er hat mich auch ständig gedrängt ich sollte Waffen verkaufen! Noch was so ganz am Rande, er hat von mir eine CD-Rom zur Beweisführung erhalten, auf dieser habe ich sämtlich Urkunden bis 2015 und mein Schießbuch kopiert. Ich denke das hier kein Gericht diese Beweise vorgelegt bekam! Gruß Colt S.
  24. Hallo Fussel_Dussel, deswegen habe ich auch meine Klage vor den Verwaltungsgerichten geführt, aber mein Anwalt hat hier nix unternommen obwohl ich diesen Sachverhalt bei ihm mehrfach angemahnt habe! Das Verfahren in die Kosten laufen lassen und Kohle einschieben war hier wohl wichtiger. Die Ursprüngliche Forderung des Sachbearbeiters K. war wie folgt, ich soll ihm den Nachweis erbringen das ich mit allen Waffen und Wechselkomponenten die letzten drei Jahre bei Kreis-, Bezirks- und Landesmeisterschaften teilgenommen habe! Es war diesem Sachbearbeiter K. auch egal ob es sich um Wechselkomponenten handelte oder ob es sich um Waffen handelte welche auf der Sportschützen-WBK steht. Bei den Wechselkomponenten ist das Bedürfnis durch die Grundwaffe vorhanden und muss nicht extra beantragt werden, ebenso muss nicht vor jedem Kauf einer Waffe auf der Sportschützen-WBK ein Bedürfnis nachgewiesen werden, hier genügt die gültige Urkunde als solches für den Nachweis des Bedürfnis für den Erwerb und Besitz. Gruß Colt S. P.S. du hast die Sache völlig richtig erkannt, sehr mysteriöse Behörde
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