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frosch

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Beiträge von frosch

  1. Moin!

     

    Der Grund, warum diese und auch andere importierten Schutzausrüstungen nicht an Private verkauft werden ist in der Tat die fehlende CE Kennzeichnung.

     

    Man kommt aber trotzdem ran. Einfach bestellen und gut ist. Mann kann auch zu "Sammlerzwecken" oder "Trainingsplatten" kaufen.

     

    frogger

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  2. Da ist es hat die Frage, wie man in diesem Fall Kaliber definiert.
    Aus dem Waffengesetz geht es für Läufe im Gegensatz zu Wechseltrommeln nicht eindeutig hervor.
    Es ist die Rede vom gleichen oder geringeren Kaliber und letztlich weiß man nicht genau, was gemeint ist: Innenkalibber oder Außenkaliber des Laufes oder eben Geschossdurchmesser G1.

     

    Im Fall der Fälle: Viel Spass beim Herausfinden vor´m Kadi ;-)

     

  3. Grundsätzlich können Wechselläufe /Systeme in 22 WMR und 17 HMR bei bestehendem Grundeintrag 22 lfB genehmigungsfrei erworben werden.

    Grund: Die G1 von 22 WMR und 17 HMR ist kleiner.

     

    Allerdings geht das für unsere Jüngsten leider nicht, weil das 200 Joule Limit geknackt wird. Also bis 25 warten oder mit 21 auf die Couch.

     

    Wenn man ganz pingelig ist, dürfen Besitzer einer Grundwaffe in 223 Rem keine 22lfB Läufe/Wechselsysteme genhmigungsfrei kaufen, weil die G1 von 22lfB größer ist, als die von 223Rem.

     

    frogger

     

  4. Eigentlich ganz einfach:

    Nachtsicht mit Absehen = komplett verboten (zB Andres TigIR 6M)

    Nachtsichtvorsatz oder Nachsatz mit Montagemöglichkeit für die Waffe (Weaver /Picatinny / STANAG) = verboten, aber für Jahhresjagdscheininhaber wird das Verbot nicht wirksam. (zB Andres TigIR 6Z + Heptagon Adapter)

    Nachtsichtvorsatz oder Nachsatz mit Adapter für Optik = erlaubt, wird aber verboten, wenn mit Zieloptik verbunden, aber für Jahhresjagdscheininhaber wird das Verbot nicht wirksam. (zB Andres TigIR 6Z)

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  5. Der Laden ist unbedingt zu empfehlen:

    Vorteile:

    - Bundesadler-Logo bürgt für Seriosität
    - keine EWB Nötig

    - Liefert weltweit, unbeindruckt von irgendwelchen Sanktionen

    - 15% CryptoCurrency Rabatt - Wo gibt es das sonst, frage ich?

     

    Nachteile

    - Tschüß, auf nimmer Wiedersehen liebes Geld....

     

     

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  6. vor 4 Stunden schrieb JDHarris:

    Denn: Wenn jemand seine ganze berufliche Existenz für ein paar "Extradollars" aufs Spiel setzt

    Naja, laut Presseberichten war es der erlebnisorientierte Sohnemann. In solchen Konstellationen kann man unterstellen, dass Vernunft keine Rolle spielt...

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  7. Am 12.7.2023 um 09:04 schrieb theshooter55:

    Und? 2 jahre später.....ist der "Rentner" verurteilt worden???

     

    Das Erittlungsverfahren wurde eingestellt.

    Die Staatsanwaltschaft war aber etwas Eingeschnappt: Der Juwelier hatte einen Termin sausen lassen und der BLÖD ein Interview gegeben. Kam nicht so gut an.

    Andererseits man muss halt auch Prioritäten setzen :-)

     

    https://www.braunschweiger-zeitung.de/niedersachsen/article231179650/Juwelier-erschoss-Raeuber-in-Celle-Verfahren-eingestellt.html

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  8. Hmmhm,

    was ist denn mit dem Amtsermittlungsgrundsatz?

    Sprich wenn das Amt wissen will, wann man so geschossen hat, wird einfach auf die Stand-Schießkladde verwiesen.

    Da können die doch rein gucken...

     

    Bei einer Steuerprüfung wollten die bei meinem Kumpel auch wissen, welche Ersatzteile in welche Wohnung verbaut wurden und und und...

    Ein kleiner Hinweis auf den Amtsermittlungsgrundsatz und den Tipp, dass das Finanzamt ja Wohnungsbesichtigungen bei den Mietern durchführen könnte hatte dann die Motivation es genau wissen zu wollen, drastisch reduziert.

     

    frogger

     

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  9. Tip zur Erbwaffen Blockierung:

    Ein betroffener Bekannter hat auf meinen Rat hin alle Büchsenmacher/Waffenhändler im 30 km Radius angerufen/angeschrieben und nach einer Erbwaffenblockierung gefragt.

    Er hat kein einziges Angebot bekommen.

    Mit dem dokumentierten Ergebnis ist er zur Waffenbehörde gegangen und die hat die Auflage zur Blockierung ersatzlos gestrichen. Im Bescheid steht aber drin, dass sie sich vorbehalten, den Sachverhalt jederzeit neu zu prüfen.

     

    frogger

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  10. @EkelAlfred

    muni (Sachverständiger) hat schon ausführlich ausgeführt, dass diese Tätigkeit "Wiedergewinnen von Explosivstoffen" erlaubnisprlichtig ist und bei §27 Wiederladeerlaubnissen bei fremdgefertigter Munition in der Regel nicht vom Genehmigungsumfang umfasst ist.

     

    Beantrage einfach bei der nächsten verlängerung den Zusatz: Wiedergewinnen von Explosivstoffen durch das Delaborieren von Patronenmunition mit inertem Geschoss. Optional: Zum Zwecke der Vernichtung der Wiedergewonnenen Explosivstoffe.

     

    Ich habe das in meiner Erlaubnis drin

     

    frogger

     

     

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  11. Siehe WaffG
    Anlage 2
    Unterabschnitt 2, Nr. 1.2:
    Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz:
    1.2
    Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte
    Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des
    Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend
    den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;

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  12. Die alle drei Jahre fällige Regelüberprüfung gilt für jeden Erlaubnisinhaber und inkludiert die Verfassungsschutzabfrage. Was da geschrieben wird ist Nonsens.

    Das ist ja auch ein Kernanliegen bei der Waffenrechtsänderung gewesen und hat insbesondere bei Jagdscheinverlängerungen zu Irritationen geführt, weil wegen verzögerter Bearbeitung bei den Verfassungsschutzbehörden viele Jäger ihre Pachtfähigkeit zu verlieren drohten.

     

    frogger

     

     

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  13. @McLOVIN

    Die einzige Stelle, von der Du eine rechtsverbindliche Auskunft bekommen kannst, ist Deine waffenrechtlich zuständige Behörde.

    Dort musst Du gebührenpflichtig Deine Frage als Feststellungsbescheid platzieren.

    Nur dann hast Du eine rechtsverbindliche Auskunft und kasst Dich darauf verlassen.

     

    Aber CZM52 hat schon alles dazu gesagt.

     

    Die Konvertierung einer Langwaffe in eine Kurzwaffe ist erlaubnispflichtig.

     

    Mit einer 223 Rem Grundwaffe ist der Erwerb eines 9mm Wechselsystems nicht erlaubnisfrei.

     

    frogger

     

     

     

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  14. vor 7 Stunden schrieb Mick Jaeger:

    Da wäre ich doch zum Bahnhof gefahren, hätte 20min später gehabt was ich brauche und fertig.

    Da frage ich mich doch echt, wie das funktionieren soll?
    An Großstadtbahnhöfen habe ich schon viele Junkies und Kleindealer gesehen. Aber noch keinen Waffenhändler.

    Drogen hat man mir schon angeboten, Waffen nicht.

     

    Mein ehemaliger Schulkollege arbeitet bei der Kripo und meint dazu:

    Mal eben bei Bedarf eine Kanone kaufen zu wollen - Eher aussichtslos und wenn dann mit hohem Risiko verbunden

    Was eher geht - Jahrelanger Kontakt in Militaria Kreisen oder man bewegt sich im einschlägigen kriminellen Milleu. Wirklich einfach ist das aber nicht.

    Ostblock-Kontakte sind in jedem Fall hilfreich.

     

    Ich vermute, dass wir es hier -mal wieder- mit einem Behördenversagen zu tun haben. Es gab eine wohl recht detaillierte Warnung und was wurde gemacht: Eine Aufbewahrungskontrolle. Toll. Öffentlich zugängliche Quellen wurden wohl nicht ausgewertet.

    Anonsten werden zB bei Reichsbürgern auf Verdacht die Erlaubnisse widerrufen und Sofortvollzug angeordnet.

     

     

    Im Übrigen bin ich geneigt dem alten Zyniker Danisch in weiten Bereichen zuzustimmen.

     

     

    frogger

     

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  15. vor 4 Stunden schrieb Klaas:
    1. Jedes Kaliber, bis 338 Lapua Magnum - es gibt nur das Mindestkaliber 22 Hornet bzw 35 mm Hülsenlänge. Praktisch dominiert die 22 Hornet, selten 222 Rem.
    2. Halbautomaten - Ja, dürfen aber nur mit einem Schuss geladen werden. Sehr unpraktisch und kommt im jagdlichen Wettkampfschießen praktisch nicht vor.
    3. Magazine bis 10 Schuss, auch bei Halbautomaten - Ja, siehe Antwort zu 2.
    4. Rotpunktvisiere - Ja, aber die Visierung darf im Wettkampf nicht gewechselt werden. Alle Übungen sind mit ein und derselben Zieloptik zu schießen. Mit Rotpunktvisier ist man chancenlos ZF Schützen unterlegen.
    5. Schalldämpfer - Ja, wenns Spass macht und man die Mirage mag...
    6. Lauf unter 41 cm - Ja
    7. Liegend mit Zweibein vorne - Nein, liegend ist freihändig und ohne Handstop zu schießen.
    8. Auf welche Scheiben? Siehe DJV Schießvorschrift und https://djv-shop.de/schiesspraxis/schiessscheiben/?p=3 

    Für Kurzwaffen

    1. Lauf unter 4 Zoll -Ja, wenn auch sinnlos. Beschränkung gilt für maximale Lauflänge 6 Zoll.
    2. Auch hier: Auf welche Scheiben? https://djv-shop.de/schiesspraxis/uebungs-anschussscheiben/

     

    Hinweis zu Halbautomaten und Großkaliber Büchse:
    Auf den meisten mir bekannten jagdlichen Schießständen wird man beim Jagdlichen Übungsschießen gebeten zu gehen, wenn man solches Gerät verwendet.

    So kommen praktisch keine Trennwände oder Planen zum Einsatz und die anderen Schützen fühlen sich durch fliegende Hülsen und den Mündungsdruck der Feuerdämpfer /Kompensatoren gestört.

     

    frogger

  16. @Klaas
    Tatsächlich gibt es beim Langwaffenschießen nur das "Mindestkaliber" 22-Hornet, bzw Hülsenlänge minimum 35mm.

    Praktisch wird auf vielen Ständen für das jagdliche Übungsschießen erwartet, dass die Schützen Hornet schießen oder allenfalls die 222Rem verwenden. Dies wird auch gerne über die Standgebühren geregelt.

    zB Hornet 5€, 222 10€ und alles darüber 20€. Ist aber von Stand zu Stand unterschiedlich gehandhabt.

    Mehrlader sind als Einzellader zu schießen.

     

    Beim Jagdlichen Kurzwaffen-Schießen ist das Mindest Kaliber 22lfB. Die meisten schießen auch genau das und lassen es gut sein. Man kann aber genauso eine 45 ACP einsetzen. Auch OK. Nur das man keinen Vorteil davon hat.

    Mindest-Lauflängen gibt es nicht.

    Sehr gerne wird die Erma ESP 85 A "Jägermodell" geschossen (ohne orthopädische Griffschalen). Die werden immer noch günstig bei Egun gehandelt.

     

    Die genauen Regelungen ergeben sich denn auch aus der DJV Schießvorschrift.

     

    Aktive Jäger holen sich denn auch gerne noch eine 22er als weitere Waffe für das jagdliche Übungsschießen, wenn das Grundkontinget schon verbraucht ist. Geht bei uns null problemo mit Bescheinigung der Kreisschützengruppe.

     

    Im jagdlichen Wettkampf hat man aber nur Nachteile, wenn man größere Kaliber schießt. Und mit nem 38er S&W Snubnose jast Du gegen eine Erma ESP 85 oder Hämmerli 22er null Chance.

     

     

    frogger

     

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