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frosch

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Beiträge von frosch

  1. Eine Schusswaffe mit Magazin kann mit mehr Patronen Geladen werden, als sie Patronenlager hat.
    Auf diesem Stand darf man nun das Magazin bei einem Repetierer/Selbstlader mit genau EINER Patrone laden. Und nicht mit 10 - auch wenn sie rein passen würden
    Und Doppelbüchsen darf man eben mit 2 Patronen laden, damit man eine Doublette schießen kann.

    Ich habe nirgendwo geschrieben, dass man mehr als eine Patrone in ein Patronenlager laden kann.

     

    Es ist auch so, das auf betreffendem Stand jeder Nutzer mit der gewählten Formulierung klar kommt und sie versteht. Wäre es nicht so, würde er von diesem Stand auch runterfliegen.
    Insofern macht der Standbetreiber von seinem Hausrecht Gebrauch.

     

  2. ER ist ich und was ER damit sagen wollte:
    Auf betreffendem Stand darf eben nur eine Patrone pro vorhandenem Patronenlager geladen werden.

     

    Beispiele:

    Repetierer/Selbstlader: Eine Patrone. Egal wie viele das Magazin fassen könnte.

    Bock/Doppelbüchse/Bergstutzen: Zwei Patronen

    Drilling: Drei Patronen

     

    Ob es Sinn macht, sei dahingestellt. Aber der Standbetreiber hat dies nun einmal genau so in seine Haus-Standordnung mit aufgenommen. Ich kann doch nichts dafür...

     

    frogger

     

  3. vor 2 Stunden schrieb coach1964:

    denke das gilt auch für Jäger rund deren landesjagdverband….

    Inhaber eines Jagdscheines sind Pflicht-Haftpflichtversichert mittels einer extra Jagd-Haftpflichtversicherung.

     

    Eine solche jagd-Haftpflichtversicherung kostet ca 30-60 Euro per Anno. Daran kann man sehen, mit welch niedrigem Risiko im Vergleich zum KFZ Betrieb die Jagd einhergeht.

     

    frogger

     

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  4. Moin!
    Es gilt das Hausrecht und die Schießstättengenehmigung als Grundlage.

    Alle Schießstände, die ich kenne, haben eine Schießstandordnung im Aushang.

     

    Dort kannst Du alles nachlesen, was für diesen einen Stand gilt.

    Darüber hinaus kannst Du den Schieß-Leitenden fragen, was es zu beachten gilt.

     

    Es gibt durchaus Schießstände, bei denen bei Langwaffen das Laden von mehr als einer  Patrone pro Patronenlager verboten ist und auf anderen Ständen interessiert das keine Sau.

     

    Die meisten DSB Vereine verwenden einfach das DSB Muster
    https://www.dsb.de/fileadmin/dsb/migration_assets/schiessstandordnung_kugel.pdf

     

    frogger

     

  5. Abgesehen davon das dieser Thread eher etwas für den Off topic Bereich ist,

     

    ja, Erdbeben können durch technische Vorgänge ausgelöst werden:
    1. Erdgasförderung zB auch in Holland
    https://www.rnd.de/wirtschaft/niederlande-staat-und-oelkonzerne-missachten-jahrzehntelang-die-sicherheit-der-buerger-VCKIDNQ7JXY2RYYI4EEDN6GELA.html

     

    2. Bergwerke
    https://www.waz.de/staedte/bottrop/bergwerk-in-bottrop-loest-erdbeben-in-der-region-aus-id213648625.html

     

    *******
    Ein Super Tsunami zur Vernichtung Amerikas durch kerntechnisches Absprengen von Landmassen soll machbar sein. 100MT reichen da aber nicht.
    Vor Afrika soll sich eine dafür geeignete Inselgruppe befinden. Dazu gab es mal was im Fernsehen.... Ist lange her.


    Ich bin nicht ganz sicher aber Kap Verde soll sich dafür eignen...

     

    frogger

     

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  6. Naja, ich halte es eh für höchst bedenklich, mit Schusswaffen einen Dreh zu machen, in deren Patronenlager scharfe Munition geladen werden kann.

     

    Es ist ja auch bei weitem nicht das erste Mal. Brandon Lee hat ja auch schon beim Dreh von "the Crow" ins Gras gebissen. 44 Magum ist - das wissen wir schon seit Dirty Harry- schwere Kost.

    https://www.kino.de/film/the-crow-the-crow-city-of-angels-1996/news/the-crow-brandon-lees-familie-erinnert-sich-am-todestag-an-sein-zu-fruehes-ableben/

     

     

    frogger

     

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  7. Moin!

    1. Wenn der Pulverschein abgelaufen ist (auch nur um einen Tag), muss er komplett neu beantragt werden. Einige freundliche Behörden verlängern trotzdem, seis drum..

    2. Wenn die sprengstoffrechtliche Tätigkeit 5 Jahre lang nicht ausgeübt wurde, SOLL die Behörde einen neuen Lehrgang verlangen.

    Das kann also auch bedeuten, dass bei fehlendem Pulvererwerb unterstellt wird, dass die Tätigkeit nicht ausgeübt wurde und der Lehrgang neu gemacht werden muss.

     

    frogger

     

     

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  8. Am 13.2.2023 um 13:07 schrieb EkelAlfred:

    Jagdlich ist 308 etwas knapp.

     

    Hmmh, aus 56cm und längeren Läufen komme ich damit auf Sauen bis 100kg (größere habe ich noch nicht geschossen), Damhirsche und Rotwild gut klar.

    Mit dem Fox Classic Hunter haben sich auch die Fluchtstrecken und Wildpretentwertung im Vergleich zu Barnes TTSX verbessert.

     

    8x57IS ist aber definitiv besser und als Jungjäger habe ich 8x68S geschossen. Aber selbst damit laufen die Stücke noch, wenn man Hinterblatt schießt.

    Ein Stein im Brett hat auch die 7x65R bei mir. Aus meiner Blaser97 BBF schießt die mit Winchester Munition (Norma) auf einen Daumennagel. Wahnsinn. Mein SSG 3000 muss sich da auch antrengen, um mit zu halten.

     

    frogger

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  9. OK, dann sage ich mal so: Bevor ich mit einer Bockbüchsflinte los gehe, würde ich einen Bergstutzen bevorzugen.

     

    Einer meiner Bekannten jagd sogar mit einem Büchsdrilling 8x57IRS, 5,6x50R und 22WMR. Das Teil ist richtig geil. Kostet aber auch 16k€.

    Alle drei Kugeln schießen auf 150 Meter auf 3 cm zusammen, aber wen sich das Pulverlos für die großen kugeln ändert, geht der Zauber los. Von den 22WMR Patronen hat er sich eh gleich 5000 geholt...

     

    frogger

     

  10. vor 24 Minuten schrieb EkelAlfred:

    Mein Rat wäre daher als Einstieg eine Bockbüchsflinte und ein gutes Zielfernrohr.

    Moin!
    Wenn ich Deinen Rat etwas modifizieren darf, für Leute, wo Geld und Schalldämpfer keine Rolle spielt:

    Einen Bockbüchsdrilling! 7x65R oder 8x57IRS (Feldjagd die 7er Wald die 8er -aber eigentlich bis 150 Meter egal), 5,6x50R und 20/76

    Ich habe mal mir von einem Bekannten so ein CNC Teil BD14 ausleihen dürfen; der hate für die 5,6 auch auch Sammereier geladen.

     

    Einfach geil auf der Jagd. Damit ist man für alles gerüstet. Mit den Sammereier auch für Hasenansitz perfekt! Geht auch nicht zu viel kaputt.

     

    Wenn das Portemonaie stak ausgebeult ist, etwas Feines von Prinz bauen lassen...

     

    Meine Erfahrung mit Bockbüchsflinten: Der Schrotlauf ist zumeist überflüssig, weil das Wild ausserhalb der Reichweite ist. Ich jage aber zumeist auf dem Feld.

     

    frogger

  11. vor 11 Stunden schrieb HBM:

    Ganz verstehe ich Deine Anmerkungen jetzt nicht...

    1. Ich favorisiere eindeutig Overbarrel-Schalldämpfer wegen der kürzeren Bauform á la Hausken JD224 und Konsorten. Ein festes Korn ist da hinderlich. Blaser zB hat da extra eine Lösung für.
    2. Ich finde, man verschenkt mit Läufen unter 50 cm zuviel Leistung. Ja, man kann mit dem Geschossgewicht wieder runter gehen, dann passt es wieder einigermaßen aber ich nehme Fox Classic Hunter 165grs in 308W mit einem 56er Lauf und bin glücklich nach langer Suche, viel Probieren und jeder Menge zermatschtem Wildpret. Habe einen Thread dazu.

    3. Stimme zu, mit SD geht es.

     

    frogger

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  12. Das Einzige, was ich an der Waffe gut finde, ist die lange Picatinny Schiene. Da kann ein ZF UND ein Vorsatzgerät drauf montiert werden.

     

    Wenn das Korn nicht abnehmbar ist, ist es murks. Mit Schalldämpfer wird die Waffe unnötig lang.

     

    MEINER Meinung nach sollten Jagdwaffen in Mittelkalibern mindestens 50 cm Lauflänge haben. Meine Lieblingslauflänge ist 60 cm. Mit Schalldämpfer akzeptiere ich auch kürzere Läufe.

     

    Bei der kursen Lauflänge wird es auch sehr laut am Ohr ohne Schalldämpfer.

     

    Wenn Dein Budget überschaubar ist, hol Dir einen gebrauchten Repetierer (aber nicht mit Suhler Einhakmontage) von egun und dafür ein sehr gutes (auch gebrauchtes) Zielfernrohr. Jagdlich stehe ich auf Swarovski Z6i und Z8i. Zeiss hat zwar (auch) einen guten Kundenservice, den braucht man aber zuweilen auch.
    Bei mir: Innen Linsen gelöst, unschaftes Bild und bei nem anderen ZF undicht bei Bodenfrost das ZF innen beschlagen. Beide Mängel wurden kostenlos behoben.

    Wiederverkaufswerte sind bei Zeiss und Swarovski recht gut.

     

    So etwas zum Beispiel: https://www.egun.de/market/item.php?id=19028241

     

    frogger

     

     

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  13. Seevetal ist südlich der Elbe und in Anbetracht der Verkehrssituation sollte man bei einem Verein südlich der Elbe bleiben.

     

    Dein Vorschlag "Hanseatic Gun Club" dürfte zudem eher etwas für gut betuchte "Senatoren und Kaufleute" sein. Das Angebot ist kommerziell und auf gehobene Kaufkraft ausgerichtet.

     

    Könnte passen da schießt man Großkaliber: https://schuetzenverein-hittfeld.de/schiesssport/pistole/

     

    Ist aber auch mit TschingerassaBumm und so...

     

    In Niedersachsen wird die Traditionspflege in den DSB Vereinen aber eh nach meiner Erfahrung recht groß gehalten.

     

    frogger

     

     

     

     

     

     

     

  14. Moin!

    Welcher Hirni hat es sich eigentlich geleistet, unseren guten alten Stahlhelm in Rente zu schicken.

    1. Hält ewig

    2. Man kann drauf sitzen

    3. Aus vielen Winkeln weist er auch eine 9mm ab (Ich sag ja nicht, dass es ein Vergnügen ist).

     

    Man mag ja wenn es "heiß" wird Kevlar Helme ausgeben. In Friedenszeiten reichen Stahlhelme. Die Vorteile überwiegen.

     

    Meine Meinung.

  15. vor 3 Stunden schrieb Balkenkorn:

    Überlege mir erst einmal die weitere Entwicklung abzuwarten,

    Dann kann es Dir passieren, dass Du bis an Dein persönliches Ende abwartest...

    Diese Diskussionen gab und gibt es schon immer; seit ich 1990 mit dem Großkaliberschießen angefangen habe.

     

    Kaufe einfach und freue Dich, solange es geht...

     

    Ich habe, was das zivile Großkaliberschießen jagdlich/sportlich anbelangt alles mitgemacht, was geht.

    Die mir liebsten Veranstaltungen waren das Küstenterrainschießen mit Kurzwaffen und Repetiergewehr in Halk/Dänemark. Besser geht es nicht.

    Und mit einer Desert Eagle Cal 44/50 im Gepäck ist jeder Däne dein Freund!

    Unvergeßlich war es in Borris bei der dänischen Heimwehr zu Gast zu sein. Mir wurden Sturm- und Maschinengewehre aus aller Herren Länder zur Gaudi gereicht.

    (Die Dänen dürfen nur Sportwaffen bis 9,25mm und mit einer Mindestlänge erwerben und sind ganz versessen, auf alles was richtig Magnum ist)

     

    DAS kann mir keiner mehr nehmen und ich kann sagen: Ich war dabei!

     

    frogger

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  16. Moin!
    Bisher hat der Gesetzgeber darauf geachtet, die Verbotsgestaltung so auszuführen, dass gerade keine Entschädigung geleistet werden muss.

     

    Das Grundschema sieht so aus:

    Dem Besitzer eines nunmehr verbotenen Gegenstandes wird aufgegeben:

    Den verbotenen Gegenstand innerhalb einer Frist an einen Berechtigten zu überlassen (Berechtigte mit einer BKA Ausnahmegenehmigung gibt es so gut wie nicht, und selbst wenn, wären die Verwaltungsgebühren für eine Ünberlassung häufig höher, als der Wert des Gegenstandes).

    Der Besitzer kann eine BKA Ausnahmegenehmigung beantragen und kommt dafür, selbst wenn die Genehmigung kostenfrei erteilt wird, in den Genuß einer 3-Jahres Zuverlässigkeitsüberprüfung mit Gebühren von 60 Euro. Keine Ausnahme für Sportschützen und Jäger, die eh von ihrer Behörde überprüft werden. Ist ja ein anderer Sachverhalt.

    Der Besitzer kann den verbotenen Gegenstand entschädigungslos an eine zuständige Behörde abgeben.

     

    Über dieses Konstrukt wird eben eine Entschädigung aus Enteignungs-gleichem Eingriff VERMIEDEN.

     

    Nur bei den verbotenen Repetierflinten hat sich nach meiner Kenntnis das BKA so unnachgiebig gezeigt, dass eine Entschädigung hätte ausgelöst werden können.

    Hier haben die Betreffenden die Gelegenheit bekommen einen Standarf-Schaft bzw einen längeren Austauschlauf zu erwerben und zu montieren, die zu kurzen Läufe wurden entschädigungslos eingezogen.

    Den mir bekannten Betroffenen wurden keine Entschädigungen für die eingezogenen Läufe angeboten oder bezahlt.

    Mittels NWR Abfrage wurden bei uns die Besitzer in Frage kommender Modelle mit Termin in die Genehmigungsbehörde zitiert, um die Waffe einem LKA-Sachverständigen vorzulegen. Die Flinte von meinem Kumpel war zum Glück lang genug; wenn auch nur knapp.

     

    Ganz ehrlich- Ich wüßte noch nicht einmal, an welche Behörde ein Entschädigungsantrag zu richten wäre. Da Bundesgesetz das Bundesverwaltungsamt?

     

    Im KWKG ist im Übrigen die Entschädigungsfrage bei Genehmigungsrücknahme im Gesetz in §9 geregelt.

     

    frogger

     

     

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  17. Moin!

     

    Grundsätzlich sind nur Vorderlader frei zu erwerben, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist.

    Dabei dürfen Perkussionswaffen nur einläufige Einzelladerwaffen sein.

     

    Diese Bedingung scheint für das gewählte Modell erfüllt zu sein: Styling from the 1820s based on the work of Whitson in western North Carolina.

    Betonung liegt auf scheint.

     

    Wenn es doch konstruktive Unterschiede gibt, die zu der Bewertung kommen, dass es sich um ein neu entwickeltes Modell im Sinne des Gesetzes handelt, bist Du am Arsch.

    Sihe auch Tingle Pistole: https://openjur.de/u/2260407.html oder bei tactical Dad: https://www.tactical-dad.com/waffen/freie-selbstverteidigungswaffen/vorderladerwaffen-pedersoli-white-hawk-gewehr/

     

    frogger


     

     

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