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frosch

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Beiträge von frosch

  1. Webseite scheint offline genommen worden zu sein. Noch nicht einmal ein Impressum mehr...

    https://www.northdata.de/Arms24+GmbH,+Serba/Amtsgericht+Jena+HRB+505105

    Eine Veröffentlichung habe ich nicht gefunden:
    https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de/ap/suche.jsf

     

    frogger

     

     

    PS

    @Afri: Sag schon einmal "Tschüß" zu Deinem Geld.... Gibt aber noch den Hoffnungslauf die Kohle zur Tabelle anzumelden. Gib acht auf die Veröffentlichungen.

     

  2. Moin!
    Bei einem Kameraden aus der Reservistenkameradschaft lief es so:

     

    1. Sicherheitsgewerbe mit entsprechendem Fachkundenachweis der IHK anmelden.

    2. Erlaubnis zum Sicherheitsgewerbe wurde erteilt

    3. Nachweis entsprechender Aufträge im Bereich Personenschutz mit LKA Bedrohungsanalyse. Es wurden hochrangige Gäste eines Rüstungsunternehmens geschützt.

    4. Nachweis für Aufträge im Geld- und Wertsachentransport

     

    Waffenschein wurde auf die Auftragsausführung beschränkt und für zwei Kurzwaffen erteilt.

     

    Ausblick für Deinen Aspiranten: Mit dem geschilderten Auftragsprofil: Keine Chance. Finanziell lohnt es sich eh nicht. Sicherheitsgewerbe ist normal unterbezahlt. Mit Ausnahme der Aufträge des Rüstungsunternehmens sind die Aufträge meines Kameraden kaum auskömmlich und ich frage ihn jedes mal, warum er sich das antut und wie er für seinen Ruhestand sorgen wiill.

     

    frogger

     

     

     

    • Gefällt mir 2
    • Wichtig 1
  3. Warum solltest Du Dein Bajonett nicht an Deine Waffe montieren dürfen?

     

    Einer meiner Kumpel fängt mit seinem Nagant und Bajonett auch kapitale Sauen ab. Für ihn funktioniert das gut.

     

    frogger

    • Gefällt mir 1
  4. Moin!

    Noch einmal zu der Frist für die Anmeldung von Erbwaffen:

    Gemäß § 20 Abs. 1 WaffG hat der Erbe binnen eines Monats nach der Annahme der Erb-
    schaft oder dem Ablauf der für die Ausschlagung der Erbschaft vorgeschriebenen Frist die
    Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für die zum Nachlass gehörenden erlaubnispflichtigen
    Schusswaffen oder ihre Eintragung in eine bereits ausgestellte Waffenbesitzkarte zu bean-
    tragen.

     

    Das bedeutet eine Frist von einem Monat + (falls zutreffend) 6 Wochen für die Annahme der Erbschaft.

    Vorsicht: Der Monat fängt sofort mit Annahme der Erbschaft an zu laufen.

     

    Entscheidung, ob die Waffen veräußert oder behalten werden sollen:

    - man ist bereits Inhaber einer Waffenbesitzkarte -> Die Waffen müssen nicht blockiert werden; Erwerb relativ einfach

    - man hat keine Waffenbesitzkarte -> Die Behörde soll dem Erben aufgeben, die Waffen mit einem zugelassenen Blockiersystem zu versehen. Ca 200€ pro Waffe. Hier ist zu prüfen, ob am Markt überhaupt ein Blockiersystem erhältlich ist. Bei 3 ortsansässigen Waffenhändlern ein schriftliches Angebot anfragen. Die Nichtabgabe eine Angebotes durch den Händler dokumentieren. Wenn keine zugelassenen Blockiersysteme angeboten werden, dem Amt mitteilen, dass defacto kein System am Markt verfügbar sei. In der Regel dürfte dann auf das Blockiersystem verzichtet werden können.

     

    Aber Achtung: Der Bestandsschutz für die alten VDMA A / B Tresore gilt nicht für den Erben. Der muss mindestens einen neuen N / I Tresor kaufen

    Für Erben kommt dann als Kostenpunkt auch noch mindestens 3-jährlich eine Zuverlässigkeitsüberprüfung.

     

    Fazit: Das Erben von Waffen "lohnt" meist nur bei hochwertigem Bestand und für Erben, die bereits genehmigungspflichtige Waffen besitzen.

     

    Das Veräußern von Waffen en Bloc an einen Händler muss zwangsläufig mit Mindererlösen verbunden sein.

    Der Händler hat die Arbeit des Vertriebes und muss auch noch Gewährleistung auf die Waffe bieten.

     

    Ein Abschlag von 30-40 % auf den erzielbaren egun.de Preis halte ich für realistisch. Bedeutet aber eben auch, dass man mit einer Eigenvermarktung ein besseres Ergebnis erzielen kann.

    -Waffenbörse der Kreisjägerschaft

    -Im Verein

    -Im Hegering

     

    Um den Handel rechtssicher gestalten zu können muss man sachkundig sein. Für den gewöhnlichen Erben würde ich das ausdrücklich nicht empfehlen.

     

    Ich habe mehreren Witwen in meinem Bekanntenkreis deswegen empfohlen, ein vernünftiges en Bloc Angebot des Händlers zu akzeptieren.

     

     

    frogger

     

     

     

  5. Genau das ist der Punkt: Es geht laut Hörensagen primär um die Deko Verschlüsse der gefundenen Dekoteilesätze, die nicht den HEUTIGEN Vorgaben entsprechen. Kann es ja auch nicht, da die Teilesätze vor Jahrzehnten gekauft wurden.

     

    Mit dem Verschluß des MG´s soll es dem Sachverständigen des LKA gelungen sein, bei Einsatz in ein anderes MG auf dem Kopf haltend einen Schuß auszulösen (keine Ahnung ob scharf).

     

    Früher hat man komplette scharfe MP´s mit 500 Mark abgestraft und gut war´s.

     

    frogger

     

    • Gefällt mir 2
  6. Die Strategie deutet auf ein Zermürben hin.

    Es soll ein halbes Jahr mit Bewährung bei gleichzeitigem Verzicht auf die gesammte (legal, Wert ~1,5 Mio) Sammlung angeboten worden sein. Ein solches Urteil würde den Behalt der Pension sichern.

    Ein Urteil bei einem Beamten im Ruhestand <24 Monate kann ebenfalls unschädlich für die Pensionsansprüche sein.

     

    Folge des Pensionsverlustes:

    Pension wird nicht mehr bezahlt

    Verlust der Heilfürsorge-Beihilfe

    Nachversicherung in der Rentenversicherung führt zu kleiner Rente mit erheblichen Einbußen.

    Voll-Versicherungspflicht in der PKV bei nur kleinem Zuschuss der Rentenversicherung. PKV Normal-Beitrag einer günstigen Versicherung ca 1300 bis 2400 Euro per Monat wegen fehlender Altersrückstellungen. PKV Basistarif für 844 Euro ist möglich. Behandlung wird von Ärzten häufig abgelehnt.

    Totaler finanzieller Ruin.

     

    https://www.hoenig.de/2021/der-alimentierte-ruhestand/

     

    gruß,

     

    frogger

     

     

    • Wichtig 2
  7. Fakt ist, dass die Schützenkollegen an der Westküste "unglücklich" mit ihrer Behörde sind und es auf Behördenveranstaltungen zu bemerkenswerten Sprüchen seitens der Mitarbeiter dieser Behörde gekommen sein soll.

    Da ist aber viel Hörensagen dabei, wie das halt so ist.

     

    Wenn es mit den Vorwürfen gegen den Waffensammler so einfach wäre, würde sich das Verfahren wohl auch nicht so lange hin ziehen. Der gewünschte "kurze Prozess" ist so einfach nicht machbar.

     

    @BJ68

    Das ist durchaus zutreffend. Computer und Smarphones sind immer ein beliebtes Ziel, auch wenn sie eigentlich im HD-Beschluß nicht aufgeführt sind.

    Ergo- Smartphones immer mit einem komplexen Passwort sichern und Computer gehören die Festplatten immer verschlüsselt. Veracrypt und auch Bitlocker ab Win 10/11 Pro mit einem komplexen Passwort (nicht mit vierstelliger PIN) sind OK. Bei Bitlocker besteht die theoretische Möglichkeit das TPM anzugreifen: Gehäuse mit Chemikalien oder Ionen-Strahl abtragen und dann den Master-Key abgreifen. Soll bei alten TPM 1.2 zu 30% erfolgreich sein. Kosten des Angriffs ca 30000€ (Es könnte heute auch schon billiger sein).

     

    Gruß,

     

    frogger

     

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  8. Meine Prognose: Da wird nicht viel passieren. Vielleicht wandert die Sachbearbeiterin mal  "in die Naturschutzbehörde zum Frösche zählen". Aber etwas Existenzielles wird da kaum draus werden.

    Zwischen LKA und der Behörde in Husum wird dann noch wegen der falsch klassifizierten Waffen ein wenig Schwarzer Peter gespielt und das war´s dann auch.

     

    Interessant könnte es noch wegen der "angeblich" vernichteten Waffen werden.

    "Angeblich", weil es wohl kein valides Vernichtungsprotokoll gibt (Hörensagen). Aber vielleicht gibt es da ja noch eine Überraschung und es kommt noch ein Protokoll ans Tageslicht.

    An der Rechtmäßigkeit der Vernichtungsanordnung bestehen Zweifel. Damit diese nicht rechtswidrig ist, muss die Behörde den Betroffenen per rechtsmittelfähigem und wirksam zugestellten Bescheid aufgefordert haben, die Waffen von einem Berechtigten abholen zu lassen. Der Betroffene soll einen solchen Bescheid nie erhalten haben. Im Gegenteil, ein Bekannter mit Waffenhandelzlizenz soll angeboten haben, die Waffen zu übernehmen. Dies soll abgelehnt worden sein. Eine Kernfrage wird sein, ob und wie die ganzen Sachverhalte gerichtfest nachweisbar darzulegen sind. Schwierig.

    Und selbst dann wäre noch zu prüfen gewesen, ob eine Verwertung in Betracht kommt. Immerhin handelt es sich hier um zweifelsfrei rechtmäßig besessene Waffen (rote Sammler WBK).

     

    Prognose: Es wird derjenige schwierig haben, der beweispflichtig ist.

     

    Es soll eine Einzugsanordnung des LKA für die wertvollsten rechtmäßig besessenen Waffen geben. Eigentlich eine Steilvorlage für jeden Verwaltungsrechtler.

     

    HÖRENSAGEN: Was ich so mitbekommen habe, ist der strafrechtlich noch relevante Teil stark eingedampft. So soll es noch um Dekoteilesätze automatischer Waffen gehen, die nicht nach aktueller Norm abgeändert sind. Klar, vor 30-40 Jahren erworben, da sehen die Sachen halt anders aus. Wird wohl eine Gutachterschlacht.

     

    Und was die vage Hoffnung auf Schadensersatz anbelangt, verweise ich nur auf diesen Fall, bei dem es einen Händler gebrauchter Rolex Uhren erwischt hat: https://openjur.de/u/298858.html

     

    Es kann sehr dumm laufen...

     

    frogger

     

     

     

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    • Wichtig 1
  9. Ein Bekannter von mir hat auch ein Diszi mit Strafe bekommen, weil er beim Entladen einen Schuss in die Sandkiste gesetzt hat und ist mit Anwalt dagegen vorgegangen.

     

    Das Diszi wurde kassiert, weil der Richter festgestellt hat, dass die Sandkiste extra zur Absicherung für diese gefahrgeneigte Tätigkeit des Entladens vorgesehen ist und meinte dann müsse eben intensiver / besser geschult werden.

     

    Eintrag in der Personalakte wurde auch entfernt.

     

    frogger

    • Gefällt mir 7
  10. Ich hatte mal Stress mit der Neuausstellung meines Fischereischeines, den ich mitgewaschen hatte:

    Ich habe nämlich keine Fischereiprüfung und meinen Fischereischein nach neuem Recht (der auf Lebenszeit ausgestellt wurde, nur die Fischereiabgabe ist zu entrichten, wenn man angeln möchte), habe ich auf "Altenrecht" bekommen.

    Denn: Ich hatte genügend alte Jahresfischreischeine als Kind gesammelt, um den Fischreischein auf Lebenszeit ohne Prüfung bekommen zu können.

     

    Da wollten die jetzt auch eine Prüfung von mir sehen.

    Ich habe dem Sachbearbeiter kurz meinem Kontostand gezeigt und meinte nur, dass ich mir einen Gang vor´s Verwaltungsgericht vom Wochentaschengeld leisten kann. Hat er geglaubt und es gab den gewünschten Schein ;-)

     

    frogger

     

     

    • Gefällt mir 1
  11. Hmmh,

    bei unterbrochenem Waffenbesitz und einer abgelegten Prüfung nach WaffG von 1974 halte ich den Wegfall der Sachkunde zumindest den logischen Denkgesetzen für nachvollziehbar.

    Inzwischen müssen ja die Lehrgangsträger "anerkannt" sein. Entweder als Verband oder per behördlicher Einzelzulassung. Explizit im Waffengesetz geregelt ist ein solcher Fall jedoch nicht.

     

    WaffG§ 7 Sachkunde

    (1) Den Nachweis der Sachkunde hat erbracht, wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist.

     

    Problematisch könnte sich hier die Formulierung "wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat" erweisen, da die nach dem WaffG von 1974 durchgeführten Prüfungen nicht " vor der dafür bestimmten Stelle" abgelegt worden sein können.

    Bestandsschützen können sich hingegen auf "oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist" berufen.

     

    Anders im Sprengstoffrecht: Hier soll eine Sachkundeprüfung, die älter als 5 Jahre alt ist, nicht mehr anerkannt werden.

    1. SprengVO §29
    (2) Die zuständige Behörde soll eine abgelegte Prüfung als Nachweis der Fachkunde ganz oder teilweise nicht anerkennen, wenn seit deren Ablegung mehr als fünf Jahre verstrichen sind und der Antragsteller seit dem Zeitpunkt der Prüfung die erlaubnispflichtige Tätigkeit rechtmäßig nicht oder überwiegend nicht ausgeübt hat.

     

    Zur Klärung der Frage wäre es nun wichtig zu wissen: Bestandsschütze mit Prüfung nach WaffG1974 JA/NEIN

     

    Wenn ja, besteht die Sachkunde fort.

     

    Bei uns dauern Klagen Bürger gegen die Behörden in erster Instanz, so 1,5 -2,5 Jahre. In meinem Fall waren es, glaube ich über 8 Jahre ;-)

    Es kann sich also anbieten, einen rechsmittelfähigen Bescheid zu fordern, die Behörde zu verklagen, trotzdem eine anerkannte Sachkunde abzulegen und die Aufände (Geld für Prüfung, Zeitaufwand, Fahrtkosten, Verdienstausfall) dann im Fortsetzungsfeststellungsverfahren weiter einzuklagen.

     

    Ich hatte mir mal den Spass gemacht, mit der Jahrzente-alten Sachkundeprüfung, die ich als 15-Jähriger Schüler abgelegt hatte, beim Verband eine WBK Befürwortung für eine Gelbe nach WaffG2004 zu beantragen. Die hatten damals beim Verband doch Schmerzen. Ich habe dann nur noch mit der Prüfungsbescheinigung zur Erlangung des ersten Jahresjagdscheines gewedelt und alles war in Butter.

     

    frogger

     

     

    • Gefällt mir 2
    • Wichtig 1
  12. Moin!
    Das sehe ich anders:

    In einem Klageverfahren gegen meine Stadt habe ich die mangelhafte Verfahrensführung gerügt.

    Der Richter hat sich kurz entschuldigt und danach gin es flott weiter bis zum guten Ende.

     

    Grundsätzlich kann man vor der Eskalation sich einmal zum Verfahrensstand erkundigen. Danach noch einmal eine Mahnung mit der Aufforderung jetzt doch den bescheid zu erstellen und danach eben das Klageerzwingungsverfahren (ab 3 Monate nach Antragseinreichung). Alles ganz locker.

    Man kann ja trotzdem freundlich bleiben.

     

     

    Gruß,

     

    frogger

     

     

     

    • Gefällt mir 3
  13. Am 4.4.2024 um 10:19 schrieb Gearaffe:

    In SH war es wohl so, dass sie mit rund 2 Dutzend Waffen die komplette Landespolizei ausgebildet und schießen haben lassen.

    Klingt zumindes plausibel. Im Zweifelsfall reicht ein Blick in den Übergangskegel und dann weiß man, was los ist.

     

    Normal sollten 5000 Schuss Mantelmunition für einen AR15 kein grosses Problem sein. Im Dauertest der Waffenkultur verschlechterte sich die Präzision eines Blacklabels erst nach 8000 Schuss signifikant. Bis 5000 Schuß schoss die Waffe "optimal".

    Wenn dann bei der Polizei auch noch Munition mit monilithischen Geschossen verballert wird, muss einene nichts wundern.

     

    frogger

  14. Naja, warum sollte sich SIG Sauer auch um einen Kunden kümmern, wenn man Deutschland als Absatzmarkt schon eh abgeschrieben hat und dieser Kunde dann auch noch kräftig der Firma an den Geldbeutel gegangen ist.

     

    Es ist mir heute noch ein Rätsel, warum man unbedingt in Deutschland gefertigte Waffen/Teile für Deals in Lateinamerika verwendet und das Ganze dann auch noch gerichtsfest mit E-Mails dokumentiert hat.

     

    Aber seis´ drum, unsere Politiker haben es zugelassen, dass die ganzen Arbeitsplätze in Eckernförde den Jordan runter gegangen sind, Isny wurde gestärkt und die Kohle wird jetzt halt in Exeter verdient. Da werden eh geringere Steuern fällig.

     

    Gut, die Ami´s schlagen auch drauf, wenn es ITAR Verstöße gibt aber sie machen es wenigstens so sinnig, dass keine Arbeitsplätze dabei verloren gehen. Es wird Kohle abgedrückt und ein straffes Compliance-Management installiert, damit sich solche Vorfälle idealerweise nicht wiederholen.

     

    In Eckernförde hat man mit viel Getöse die Lager beschlagnahmt. Toll, ging dann noch eine Ecke schneller zu der Laden.

     

    frogger

  15. Fakt ist, dass die Grundeinstellung der Sachbearbeiter auf den Ämtern eine wesentliche Rolle spielt, welche Musik gespielt wird.

    Deswegen gibt es die "Glückseligen" und die "Armen".

    Ich darf mich noch zu den Ersteren zählen. Aber die Zeiten werden rauer. Das Personal wurde auf breiter Front für eine erhöhte Repression und Kontrolldruck aufgestockt.

     

    frogger

  16. ...

    Auf eine Nachfrage des Abgeordneten Dr. Buchholz zu möglichen Regressansprüchen wegen
    der Qualität der MCX berichtet Herr Garschke, die Schäden seien durch jeweils ein Gutachten
    der Technischen Universität Bochum sowie der Dekra Saarbrücken untersucht worden mit
    dem Ergebnis, dass die Waffen teilweise nach wenigen 100 Schuss nicht mehr benutzbar
    seien, jedoch grundsätzlich die Vorgaben der Ausschreibung eingehalten worden seien. Der-
    zeit seien bereits 53 Waffen ausgesondert worden, was ungefähr zehn Prozent entspreche.
    Es gebe nach seiner Einschätzung keine Möglichkeit, vom Hersteller einen Regress zu for-
    dern.

    ...

     

    Ohne Worte...

     

    Wie einfältig muss man sein, eine Ausschreibung für Waffen zu machen, ohne eine verpflichtende Haltbarkeit der Waffen zu vereinbaren.

     

    frogger

    • Gefällt mir 1
  17. Am 30.3.2024 um 16:13 schrieb MAHRS:

    Eine Nutzung zum Training im Inland wurde bei den letzten Genehmigungen nicht mehr eingeräumt.

    Da bin ich ja froh, dass ich meine Magazine alle auf "Altbesitz" habe.

     

    Wie liefe das denn praktisch ab, wenn man mit "seinen" Alt-Magazinen ins Ausland fährt. Nimmt man einfach die Anmeldebestätigung vom Amt mit oder ist zusätzlich eine Nämlichkeitsbescheinigung vom Zoll empfehlenswert?

     

    frogger

     

    • Gefällt mir 1
  18. https://www.gesetze-im-internet.de/waffrg/__30.html

    Dann ist das tatsächlich die zugrundeliegende Rechtsgrundlage.

    Die Anfrage bei der Waffenbehörde durch das BVA damit in Ordnung.

     

    Dir Rückfrage beim Antragsteller durch dir Waffenbehörde entspringt da villeicht nur einer Unsicherheit, was man mit dem Vorgang anfangen soll.

     

    Meine Antwort wäre: Ich bin neugierig.

     

    Ich selbst habe beim NWR im übrigen nur deshalb keine Anfrage gestellt, weil ich nach jedem Besuch ein komplettes PDF mit allen Stammblättern bekomme.

     

    frogger

     

    • Gefällt mir 1
  19. Moin!

    Richtig ist: Käufer schriftlich mahen und in Annahmeverzug setzen. Schadensersatz androhen.

    Der Käufer muss seine Erwerbsberechtigung nachweisen. Im Zweifelsfall durch Vorlage der Originaldokumente.

    Keinesfalls ohne Überlegung einfach das Geld zurückschicken. Ganz so einfach kommt man aus dem Geschäft nicht heraus. Noch fataler "Motto: Who dares wins" Waffen einfach in den Versand geben.

     

    Die Mitarbeiter meiner Behörde sind so hilfsbereit und prüfen für mich Wohnsitz und EWB über das NWR, weswegen ich mich auch mit Kopien zufrieden geben kann.

    Versand dann aber auch nur mit Spedition und persönlicher Übergabe mit Perso Prüfung.

     

    Gruß,

     

    frogger

     

     

     

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