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frosch

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Beiträge von frosch

  1. Hmmh,

    wenn es denn so gewesen ist, dass er öffentlich zu rechtswidrigem Verhalten aufgerufen hat, sein Pech.

    Sollte man nicht machen.

    Er kann ja mit Corona Maßnahmen unzufrieden sein, dann darf man das auch sagen und auch dagegen klagen, wenn es einem stinkt. Einige Kläger waren in Teilbereichen ja auch durchaus erfolgreich.

     

    Großes Kino wegen einer anonymen KWKG Anzeige? Das ist bitter und ohne weitere Ermittlungsergebnisse auch mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit rechtswidrig. Kommt aber immer wieder vor und selten sind die Betroffenen bereit, für viele tausend Euro eine rechtliche Klärung herbeizuführen. In allen Inatnzen sind die Gerichte bereit, die Beschlüsse zu halten. Nur selten greift das Bundesverfassungsgericht korrigierend ein.

     

    Es wurde schon gesagt: WBK Widerrufe wegen persönlicher Unzuverlässigkeit gehen mit 99% Wahrscheinlichkeit mit der Anordnung der sofortigen Vollstreckbarkeit einher. Diese kann man nur mit einem Gerichtsbeschluss aufheben lassen. Das steht aber in dem Bescheid selber drin. Ab Tag 15. ist man da im strafbaren Bereich. Man steht nämlich ohne WBK da.

     

    frogger

     

    • Gefällt mir 2
  2. Es gibt etliche Solo-Selbständige, die aus blanker Not die Coronahilfen zum Lebensunterhalt verwendet haben.

    Das war falsch, es hätte Hartz IV beantragt werden müssen. Da die große Keule zu schwingen, halte ich für vermessen.

     

    Wenn jemand wie ich, als Solo Selbständiger mit einem Monatseinkommen von über 10k€ solche Beihilfen beantragt, naja dem ist nicht zu helfen....

     

    frogger

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    • Wichtig 1
  3. Bei den Corona Soforthilfe Verfahren gibt es mit Sicherheit Weisungen der politischen Führung, diese Verfahren hart durchzuziehen.

    Da wird teilweise selbst bei den unterstützenden Steuerberatern hart durchgegriffen.

     

    Alleine bei den Corona Antragsformularen war mir auf den ersten Blick klar, daß die ein ganz heißes Eisen sind. Viele haben das auch als Unterstützung zum Lebensunterhalt missverstanden und haben nach dem Strohhalm gegriffen.

     

    So wie die Coriona Beihilfen ausgestaltet waren: Eine riesen Sauerrei und man läßt die Leute ins Messer laufen. "Echte Betrüger" soll man gerne schütteln - aber was da jetzt schon läuft ist mies.

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    • Wichtig 2
  4. Ja.

    Bei Alkohl-, Gedanken- oder Gewaltdelikten wäre das bei 120 TS auch eher aussichtslos.

    Im konkreten Fall handelte es sich um verspätete Steuererklärungen mit den daher eingehenden Straffolgen.

    In der Berufung wurde die Strafe dann auch noch deutlich reduziert, dies spielte aber für das waffenrechtliche Verfahren keine Rolle mehr. da war schon alles abgeschlossen.

     

    • Wichtig 1
  5. Moin!

    Im Bereich von 60 Tagessätzen besteht eigentlich bei guter und rechtzeitiger strafrechtlicher Vertretung eine gute Aussicht das Verfahren nach §153 StGB einstellen zu lassen.

    Dies wird für einen erfahrenen Strafrechtler das Ziel sein, das im Status eines Ermittlungsverfahrens gut erreichbar ist.

    Überlastete Staatsanwälte nehmen Angebote gegen klingende Münze gerne zur Arbeitsoptimierung an.

     

    Wenn schon Anklage erhoben wurde oder ein Strafbefehl erlassen wurde, ist es schon fast zu spät.

     

    Spätestens mit der Mitteilung der Eröffnung der Ermittlungsverfahrens ist der Anwalt zu beauftragen.

     

    Ist das Urteil mit >= 60 Tagessätzen erst einmal da, hat man noch den Hoffnungslauf, die Regelunzuverlässigkeit zu widerlegen.

    Da kann man selber eine MPU beibringen und darlegen, welche Maßnahmen man ergriffen hat, die eine Wiederholung verhindern.

     

    Einem Kameraden mit 120 TS und Steuersorgen hatte ich folgende Maßnahmen empfohlen:

    1. Fachanwalt

    2. Beauftragung eines Steuerberaters, der sich 24/7 um alle Steuerangelegenheiten kümmert

    3. Bezahlung aller Steuerschulden

    4. Beibringung MPU

     

    Im Ergebnis durfte er seinen Jagdschein behalten. Bedurfte aber einer wohlwollenden Behörde. Vor dem Verwaltungsgericht dürfte man eher scheitern.

     

    frogger

     

     

    • Wichtig 2
  6. Am meisten gestört hatte mich diese RUAG gesponsorte Aktion mit Beat Kneubühl zur Werbung für ein Zulassungsverfahren für Jagdmunition auf Schalenwild.

    Das war für mich ganz klar zur Unterdrückung von Wettbewerb ausgelegt, würden sich viele Munitionhersteller ein solches rein nationales Verfahren nicht leisten können. Ob das dann auch noch EU konform wäre sei dahingestellt.

    Rauskommen täte da eh nichts Vernünftiges, was man mit wachem Auge eh nicht schon sehen könnte. Dass zB Impala grober Mist ist, kann man doch schon mit bloßem ersten Blick erkennen. Die scheinen auch schon wieder ganz alleine vom Markt verschwunden zu sein. https://djz.de/wp-content/uploads/sites/3/old_docs/090_091_bleifrei_djz_01_0106.pdf

     

    RUAG Jagdkugelmunition ist bei mir aus dem Bestand rausgeflogen. Also kein RWS und kein Geco mehr...

     

    frogger

     

  7. Technisch machbar sind bei Hochleistungslasern 30% Wirkungsgrad, der Rest geht in Abwärme.

    Da bedarf es dann tatsächlich einiger Maßnahmen, um die Überlebensfähigkeit auf dem Gefechtsfeld sicherzustellen.

     

    Das Problem ist aber um Größenordnungen geinger, als bei konventioneller Artillerie.

     

    frogger

  8. Moin!

     

    BDF - Wert wäre zu prüfen

    KK-Selbstladebüchse - Wahrscheinlich wenig wert, es sei denn es ist eine Ruger 10/22 oder Walther mit Sammelwert.

    9mm Flobert - Kernschrott

    und Ruger KK Pistole - Wenig wert

     

    Ich würde auch dazu raten die Waffen jetzt en Bloc über BüMa oder Gebrauchthändler zu verwerten. Ggfs. über eGun selber einstellen und dabei assistieren.

    Bei mir einlagern würde ich den Scheiß nie!

     

    Tip: Bei meiner Behörde bin ich in Notfällen vorstellig geworden und habe kostenfrei eine schriftliche Ausnahmeerlaubnis für die Verwertung incl. Ausüben der tatsächlichen Gewalt für 6 Monate gebührenfrei bekommen. War WinWin: Die haben keine Arbeit und der Suffkopp bekam maximales Geld über eGun. Verlust hatte nur ich: Mein Zeitinvestment für den Kameraden.

     

    Gruß,

     

    frogger

     

    • Gefällt mir 5
  9. Als Jäger hast Du keinen rechtlichen Anspruch auf Erteilung einer Munitioneerwerbserlaubnis duch Abstempeln der MEB Spalte in der WBK (dieser lässt sich nur für Kurzwaffenkaliber darlegen).

    Die Behörde kann Dich darauf verweisen, Munition über Jagdschein zu kaufen.

    Der genannte Eintrag zum Munitionsbesitz bei vorübergehendem Nichtlösen des Jagdscheines ist OK.

     

    Problematisch ist höchstens Munition für Langwaffen in einem Kurzwaffenkaliber, da es für Jäger nur heißt "Munition für Langwaffen".

     

    Da gibt es dann die unterschiedlichsten Ansichten von:

    Ein Jäger darf alle Kaliber kaufen, für die es auch Langwaffen gibt, deren jagdlicher Einsatz nicht verboten ist.

    bis

    Ein Jäger darf erlaubnisfrei Kurzwaffenkaliber nur kaufen, wenn er in Besitz einer dafür geeigneten jagdlichen Langwaffe ist, aber nur wenn er nicht in Besitz einer dafür geeigneten Kurzwaffe ist (Verwaltungsgericht Berlin).

     

    frogger

  10. Moin Colt S.,

    Zulässig wäre wohl die Form der Verpflichtungsklage,

    aber auf dieses Schreiben würde ich doch noch einmal antworten:

     

    1. Ich möchte Einsicht in alle Akten nehmen

    2. Die Akteneinsichtdient dient dem Zwecke der Wahrnehmung meines Akteneinsichtrechtes.

    3. Ich bitte nunmehr um Entscheidung meines Antrages auf Akteneinscht mittels rechtsmittelfähigen Bescheides.

     

    Hinweise:

    Nur die Bescheinigungen zur unbeschränkten Zentralregisterauskunft dürfen nicht kopiert/fotografiert werden. Alles Andere hingegen schon.

    Einige Anwälte bieten einen relativ preiswerten Service zur Akteneinsicht. Die fordern einfach die gesamte Einsicht zur Akte an und digitalisieren diese und stellen dem Mandanten die Akte dann zur Verfügung.

     

    Gruß,

     

    frogger

     

    • Gefällt mir 1
  11. Moin!

    Einfach in den Einsatz fahren und gut ist.

     

    Wenn es zu einer unangemeldeten Kontrolle kommt, brauchen Deine Eltern sich mit den Leuten nicht groß abzuplagen. Aktuell gäbe es eh nichts zu sehen. Alles abgeschlossen-  Die werden einfach abgewiesen, mit dem Hinweis sie sollen mit Dir einen Termin vereinbaren und fertig. Ggfs auch noch eine Info, wie lange Du im Einsatz bist. Dann wissen sie schon mal Bescheid.

    Das Verhalten Deiner Eltern brauchst Du dir eh nicht anrechnen lassen.

     

    Was die Kontrollzeiten anbelangt ist das Kontrollverhalten der Behörden sehr unterschiedlich.

    Bei uns und in den Nachbarkreisen wurden die Leute angeschrieben, mt der Bitte um Terminvereinbarung zusammen mit einem Merkzettel, wie die richtige Aufbewahrung nach Gesetz auszusehen hat.

     

    In Hamburg und München werden Kontrollen auch zB am Wochenende unangekündigt durchgeführt. Einer meiner Bekannten hat sie trotz Sturmklingeln an der Tür versauern lassen. Es war Wochenende und er erwartete keinen Besuch... 😉

     

     

    frogger

     

     

     

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  12. Man kann es so zusammenfassen:

    Lohnt nicht oder lohnt absolut nicht.

    1. Schweiz ist teuer

    2. Schweizer Ausfhrgenehmigung erforderlich

    3. Deutsche Einfuhrgenehmigung erforderlich

    4. Unge"CIP"te Munition muss gecipt werden, bzw man erhält erst keine Einfuhrerlaubnis

     

    Kumpel von mir wollte eine Munitionssammlung aus Dänemark einführen. Das wäre fast wegen des Aufwandes gescheitert.

    Am Ende hat ihn gerettet, dass er eine MES für Munition aller Art hat und eine summarische Einfuhrerlaubnis für die Sammlung erhalten hat. Eigentlich wollte das Amt eine exakte Einzelaufstellung haben und das bei einem bunten Sammelsurium.

    CIP spielte in diesem Fall keine Rolle.
    Kosten für die Genehmigungen waren so um die 160 Euro insgesamt.

     

    frogger

     

  13. Moin!

     

    Unser Verein möchte einen Langwaffen 100 Meter Stand bauen.
    Wie sind Eure Erfahrungen mit den verschiedenen Scheiben-Zugsystemen?

     

    Klassiche Seilzuganlage, Seile werden unterhalb der Schusslinie geführt

    Meine Erfahrung: Im Prinzip zuverlässig - aber gerade mit GK werden die Seile ständig durchschossen. Reparaturaufwand und Ausfälle entsprechend hoch.

    Der Schlitten wird gerne zerballert. Panzerung ist unbedingt erforderlich. Das erhöhte Gewicht kann für die Führseile zum Problem werden

     

    Klassische Seilzuganlage, Seile werden an der Decke geführt

    Meine Erfahrung: Im Prinzip zuverlässig - aber auch hier schaffen es die Spezialisten, die Seile zu durchschießen. Kommt aber definitiv seltener vor. Dafür ballern einige gerne mit ihren Waffen in die an der Decke montierten Motoren.

    Der Schlitten wird gerne zerballert. Panzerung ist unbedingt erforderlich. Das erhöhte Gewicht kann für die Führseile zum Problem werden

     

    Massives Stahl-Schienensystem an der Decke, Zugseile werden innerhalb der Schienen geführt.

    Meine Erfahrung: Mit das Beste, was ich so kenne. Treffer der Schienen werden in der Regel abgeleitet und führen nicht zu fatalen Zerstörungen.
    Aufgepanzerte Schlitten können problemlos in den Schienen geführt werden, da diese mehr Gewicht halten können.

     

     

    Bietet der Markt inzwischen noch bessere Systeme? Welche Anbieter kennt Ihr und wie sind Eure Erfahrungen?

     

    Danke und Gruß,

     

    frogger

     

     

    • Gefällt mir 1
  14. Moin!

    Einzige Chance: Der Anbieter ist ein gewerblicher Anbieter, dann kann man den Fernabsatz widerrufen. Mit Belerhung 14 Tage lang, ohne Belehrung 1 Jahr.

     

    Etliche Verkäufer bei Egun, die sich für privat halten, sind aufgrund der Anzahl ihrer Verkäufe eher gewerblich einzustufen. Bei den Kollegen die regelmäßig mehr als 15 Auktionen im Monat laufen lassen ist das eindeutig.
    Rechtlich liegt die Schwelle sogar viel niedriger.

     

    Wurde schon gesagt: Bei "Artikel für" immer besonders wach sein!

     

    frogger

  15. Ich denke, das herr Zindel zu der Sorte von Fachleuten gehört, die einen massiven Stahlblock in etwas Schießendes verwandeln können.

    Die Freiheitsgrade dürften also hoch sein, solange genügend klingende Münze eingeworfnen wird.

     

    vor 23 Minuten schrieb Pi9mm:

    Nur beim favorisierten Revolverfabrikanten biss ich bisher auf Granit.

    Das kann auch rein betriebswirtschaftliche Gründe haben. Vielleicht hat er einfach keinen Bock drauf, weil er in der Zeit für einen Sonderauftrag, drei Standard-Aufträge abwickeln kann.

     

    frogger

     

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  16. vor 12 Stunden schrieb 9mm-Mann:

    Der Ladendetektiv hat mich erwischt, mir Handschellen angelegt und mich erstmal in ein Büro gebracht,

     

    Das wäre schon ein Ansatz gewesen, den Detektiv überlegen zu lassen, ob er Dich nicht lieber laufen lassen will...

    Nötigung und Freiheitsberaubung liegt da in der Luft.

     

    Der Detektiv darf nur vorläufig festnehmen, wenn ein Diebstahl auf frischer Tat entdeckt wurde. Da gibt es kein Recht zu fesseln oder den Erwischten irgendwo hin zu verbringen...

     

    Zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit:

    In der Regel sind Personen ab 60 Tagessätzen, wenn 5 Jahre seit der Rechtskraft noch nicht verstrichen sind, waffenrechtlich unzuverlässig.

    Wie hoch die Geldstrafe vom Betrag her ist, spielt keine Rolle. 500 oder 50000 völlig Latte. 59 oder 60 Tagessätze macht schon einen gewltigen Unterschied.

     

    Der Sachbearbeiter wird sich die Akte kommen lassen und dann entscheiden.

     

    Es gibt auch vor dem Bescheid eine Anhörung, wenn beabsichtigt wird den Antrag abzulehnen. An dieser Stelle würde ich dann auch den Antrag zurücknehmen. Denn die Ablehnung selber wird im Bundeszentralregister eingetragen.

     

    Wenn es nicht mehr allzuweit bis zu den 5 Jahren ist, warte die besser einfach ab.

     

     

    frogger

     

     

     

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