Zum Inhalt springen

frosch

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    4.979
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von frosch

  1. Moin,

    ich denke die Amis werden das Zeug schon wiederbekommen.

    ...allerdings erst zu einem Zeitpunkt wo sich der Aggregatszustand der Hauptmasse von fest in gasförmig ändert.

    Gruß,

    frogger

    PS

    Was mich wirklich mal interessiert:

    Darf ein Iraker, welcher sich als Widerständler sieht, amerikanische Soldaten, welche völkerrechtswidrig sein Land angegriffen haben, mittels selbstgebastelter Wärme-Kraftmaschinen aus dem Land zu schicken, ohne dabei selbst internationale Strafnormen zu verletzen? Sprich, handelt er völkerrechtlich legal?

  2. Moin Schwarzpulver,

    Du mußt den Antrag richtig lesen:

    der Versicherungsschutz gilt für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des versicherten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wegen der Versagung, der Rückname und des Widerrufs von waffen- und munitionsrechtlichen Erlaubnissen, sowie zur Abwehr von behördlichen Auflagen gemäß UND JETZT ERST KOMMEN DIE PARARGRAPHEN...

    Und das sind die Paragraphen aus denen heraus Auflagen erlassen werden können...

    Es werden dort eine Menge § aufgezählt und der wichtigste in unserem Fall ist der §10, denn die Erlaubnis wird nicht nach §8 erlassen, dort wird lediglich eine Definition des Bedürfnisses vorgenommen, sondern nach §10 und die § sind auch nur hinsichtlich der Auflagenerteilung relevant!

    Ganz allgemein bleibt festzuhalten:

    1. Wer als Privatperson waffen- oder munitionsrechtliche Erlaubnisse, Jagdschein, und Sprengstoffschein §27 beantragt, steht unter dem Schutz der ÖRAG. Und da ist so ziemlich alles drin, sogar das Anhörungsverfahren bei beabsichtigtem Widerspruch und das Widerspruchsverfahren selbst vor der Verwaltungsbehörde! Besser gehts kaum.

    Nicht versichert sind alle, welche in einem gewerblichen Interesse handeln und Sachverständige.

    Gruß,

    frogger

    PS

    Ich maile Dir mal meine anonymisierte Police, da steht alles noch einmal haarklein drinnen.

    PPS

    Meine Meinung zum Thema Eigenwerbung: Du hast schon ein wenig zuviel auf die Tube gedrückt, aber wer noch kein WO-Sponsor ist, kann es ja noch werden...

  3. Als Fazit, denke ich, bleibt also von den "Erleicherungen" beim Bedürfnisnachweis für Sportscghützen eines anerkannten Verbandes nicht viel übrig.

    Defacto ist das eher eine Verlagerung des Prüfungsaufwandes von der Behörde auf den anerkannten Verband. Und letztlich kann einem Antragsteller es schnurzpiepegal sein, an welcher Stelle die Bedürfnisprüfung stattfindet. Und es kristallisiert sich noch ein Vorteil heraus: Viele anerkannte Verbände sind dazu übergegangen, für die Ausstellung der waffenrechtlichen Befürwortungen Geld zu verlangen. Beim NDSB sind es inzwischen 7,50 Euro. Dieses Geld kann man sparen, wenn man selbst den Antrag ohne Befürwortung stellt. Schützen eines nicht anerkannten Verbandes bleibt ja auch keine andere Wahl, da rein rechtlich betrachtet die Befürwortungen solcher Verbände das Papier nicht wert sind, auf dem sie geschrieben sind...

    Gruß,

    frogger

  4. Moin Sachbeabeiter,

    da erliegst Du aber einem ganz großen Irrtum!

    Gerade die tatsache, daß die grundgesetzlich garantierte negative Koalitionsfreiheit durch das Waffengesetz NICHT tangiert wurde und es auch nichtorganisierten Schützen den Waffenerwerb ermöglicht, führte zur Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde der DSU.

    Der von mir beschriebene Weg ist also kein "Sonderfall", sondern eine von mehreren Möglichkeiten.

    Die einzige Erleichterung für Sportschützen eines anerkannten Verbandes ist die WBK für Sportschützen nach §14 Abs. 4.

    Gruß,

    frogger

    PS:

    In diesem Zusammenhang ist das Schreiben aus dem BMI "Gold" wert.

  5. Ein kleiner persönlicher Erfahrungsbericht:

    Aufgrund des Verbandszinnobers, der inzwischen für die waffenrechtlichen Befürwortungen hatten sich insgesamt 4 Jungschützen aus verschiedenen Kreisen des hohen Nordens an mich gewandt und um Rat nachgefragt, wie man am Besten und einfachsten an seine ersten beiden Kurzwaffen kommt...

    Allen vier gab ich folgenden gleichlautenden Rat:

    1. Von Anfang an Schießbuch führen und Leistungsergebnisse eintragen. Es sollte nicht notwendig sein anerkannte Disziplinen eines anerkannten Verbandes zu schießen, schaden kann es aber auch nix. Notiert wurde Datum, Art der Disziplin und das jeweilige Ergebnis. Die Teilnahme wurde von der Standaufsicht im Schießbuch abgezeichnet.

    2 FWR Beitritt und Abschluß der Rechtschutzversicherung als WO-sonst Mintglied mit 30% Rabatt. (Wurde allerdings von keinem gemacht).

    3.

    Anerkannte Sachkundeprüfung ablegen.

    4. Ein Jahr durch das Schießbuch dokumentierte regelmäßige Teilnahme an den Schießveranstaltungen.

    5. Teilnahme an schießsportlichen Wettkämpfen aller Art kann nicht schaden. Auch diese wurden im Schießbuch des Schützen dokumentiert.

    6. Nach erfüllter Jahresfrist Antrag auf Ausstellung einer WBK mit zwei Kurzwaffeneinträgen stellen. Zwecks Darlegung des Bedürfnisses als Sportschütze keines anerkannten Verbandes wird das Schießbuch und Kopien des BMI Schreibens an das IWOe beigelegt.

    Warten

    Nach knapp 4 Wochen wurden die ersten beiden WBK´s ausgestellt, die anderen beiden Schützen mußten noch Rückfragen beantworten und erhieten ihre WBK´s nach 5 und 7 Wochen.

    Wenn ich mir also den ganzen Quark vom WSB und Konsorten anhöre, finde ich meine Methode recht geschmeidig.

    Was meint Ihr dazu?

    Gruß,

    frogger

  6. @muni

    Das müssen dann aber schon sehr ausgesuchte Liebhaber sein...

    Letztlich wollte ich dem guten Teil genau deswegen eine Chance bei egun geben, denn manchmal bieten die dort wie die Geisteskranken auf irgendwelchen Schrott.

    Gruß,

    frogger

  7. Begründung: Eigentlich zu nix zu gebrauchen. 11mm Prismenschiene nicht vorhanden. Flugrost. Waffe an sich, naja lassen wir das.

    Setz das Ding doch bei Egun für 1,00 Euro rein und guck mal was da so passiert. Mit Glück geht das Teil ja doch ein wenig ab.

    Gruß,

    frogger

  8. Moin,

    die zentrale Frage dürfte sein, ob diese Hausordnung in diesem Punkt rechtmäßig ist oder nicht. Aber genau dazu kann ich leider wenig beitragen.

    Einer meiner Kameraden wohnt in einer Mietwohnung eines Mehrfamilienhauses und wollte ein Lager für Treibladungmittel anlegen. Das Amt forderte die Zustimmung des Hauseigentümers, welcher diese aber verweigerte. Nach einer angedrohten Mietminderung in Höhe von 10% klappte es dann mit der Genehmigung problemlos. Die Wiederladerei gehört auch noch zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Wohnung.

    Wie es sich nun in Deinem Fall verhält kann man glaube ich erst dann sagen, wenn man die komplette Hausordnung im genauen Wortlaut kennt.

    Gruß,

    frogger

  9. Moin,

    ich bin mit egun zufrieden. Ich habe einige Sachen sehr günstig oder zu moderaten Preisen gekauft und für dort angebotenes Waffenzubehör recht hohe Preise erlöst, bei denen ich mich geschämt hätte, wenn ich diese von Kameraden verlangt hätte.

    Also was solls, ich werde mich dort auch weiter herumtreiben.

    Gruß,

    frogger

  10. Die können nahezu alles machen.

    Schließlich ist doch irgendwo auch das Führen, Unterstützten von Angriffskriegen und die Beihilfe dazu unter nicht unerhebliche Strafe gestellt. Derzeit kann ich nicht erkennen, daß das jemanden wirklich interessiert...

    Also wer will sich da dann noch über Spielzeugwaffen aufregen?

    Gruß,

    frogger

  11. Moin,

    was ich mich schon immer gefragt habe, ist folgendes:

    Wie in Gottes Namen will der Verband eigentlich sichergehen, daß er überhaupt vom Antragsteller alle WBK´s kopiert bekommt?

    Zu guter letzt halte ich dann auch noch die Forderung nach allen WBK Kopien für äußerst datenschutzrechtlich bedenklich. Lustig fand ich auch die Papiere eines Verbandes in dem man sich zur unbegrenzten Datenspeicherung einverstanden erklären sollte.

    Gruß,

    frogger

    PS

    Für Schleswig-Holstein wäre das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein zuständig. Die stehen auf so etwas...

    www.datenschutzzentrum.de

  12. Kleinmendenregelung (Lagermenge ohne Genehmigung eines Pulverlagers im privaten Bereich):

    Im Wohnhaus unbewohnter Nebenraum

    3kg NC; 1kg SP

    Ubewohntes Nebengebäude

    5kg NC ; 3kg SP

    Bei gemischter Lagerung zählt die Lagermenge für die höchste Gefahrenklasse.

    gruß,

    frogger

  13. ...ähnlich wie bei der waidmännischen Jagd auf das Wild kann es erforderlich sein, dem Opfer "den letzten Rest" zu geben:

    (Weihwassergefäß aus Silber und gefasster Hartholzpflock)

  14. @Sachbearbeiter:

    Es gibt einen kleinen feinen Unterschied in Bezug auf die Schalldämpfer nach altem und neuen Waffenrecht:

    Alt:

    WaffG § 3 Wesentliche Teile von Schußwaffen, Schalldämpfer

    (1) Wesentliche Teile von Schußwaffen und Schalldämpfer stehen den Schußwaffen

    gleich. ...

    Neu

    Anlage1

    1.3

    Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer

    Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz

    nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind. Dies

    gilt auch dann, wenn sie mit anderen Gegenständen verbunden sind und die

    Gebrauchsfähigkeit als Waffenteil nicht beeinträchtigt ist oder mit allgemein

    gebräuchlichen Werkzeugen wiederhergestellt werden kann.

    Nach dem alten Recht waren Schalldämpfer also Schußwaffen gleichgestellt. Die Formulierung war aber so gefaßt, daß man nicht so weit gehen konnte, einen Schalldämpfer zB einer Langwaffe gleichzusetzen. Nach dem neuen Waffenrecht wird aber der Schalldämpfer der Waffe gleichgestellt, für die er bestimmt ist und das ist der entscheidende Unterschied zum alten Waffenrecht. Deswegen gibt es auch schon Schalldämpfer für Luftgewehre frei zu kaufen. Bei Schalldämpfern für Langwaffen habe ich die Sache bei meiner zuständigen Waffenbehörde in der Klärung, allerdings wäre mein Sachbearbeiter schon bereit gewesen einen SD einfach so einzutragen. Allerdings empfahl ich ihm dann doch noch einmal die Sache mit dem Landesinnenministerium abzuklären.

    Geklärt wird jetzt schon seit ein paar Monaten, wobei man ,wie mir ein Vögelchen zwitscherte, am liebsten an der alten Praxis festhalten möchte, aber man einfach nicht weiß, was man so Schlaues auf meine Darlegung der Rechtslage entgegnen soll. Dem Sachbearbeiter selbst ist es schnurzpiepegal, solange ihn keiner anpinkelt...

    Gruß,

    frogger

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.