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frosch

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Beiträge von frosch

  1. Moin!

    In vielen Bundesländern nimmt das örtliche Polizeirevier Waffen und Munition KOSTENLOS zur Vernichtung an. Teilweise auch die Waffenbehörden.

     

    Zu beachten:

    Waffenrechtskonformer Transport der Waffe (abgeschlossenes Behältnis)

    WBK sollte vorzeigbar sein (ohne WBK nur bei Fund- oder Erbwaffen)

    Veräußerungsmeldung an de Waffenbehörde; WBK zum Austragen vorlegen.

     

    frogger

     

     

  2. Hmmh,

    meiner Meinung nach spiegeln die Gebraucht-Waffenpreise auf egun ganau das aktuelle Verhältnis von Angebot zu Nachfrage dar:

    Hochwertige Jagdwaffen Sauer / Blaser / Mauser / Steyr u.s.w erzielen gute Preise,

    wobei es für Kurzwaffen mit Ausnahme einiger gefragter Modelle für Sportschützen tendenziell eher mau aussieht.

    Ausreißer gab es und wird es immer wieder geben.

     

    Nach der Waffenrechtsnovelle 2002 war egun ein reiner Käufermarkt und viele konnten sich zu Schnäppchenpreisen eindecken. Ein wenig habe ich auch abbekommen ;-)

    Zu dem Zeitpunkt war ich leider vorsichtiger, weil ich da arbeitslos war :-( Mit der Kohle von heute wäre es das Paradies.

    Da konnte man zB Marlin 39 Golden für um die 150,00 Euro schießen uvm...

     

    frogger

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  3. Hmmh,

    die Waffen-Aufbewahrungsüberprüfung meiner Waffenbehörde erfolgte mit Anmeldung durch zwei Mitarbeiter nach Anmeldung und Terminvereinbarung.

    -So sollte es im Regelfall auch passieren.

     

    Bei einem unangemeldeten Besuch mit 4 Personen hätte ich nur zwei Personen der zuständigen Waffenbehörde den Zugang gewährt und für die Polizisten hätte es geheißen:

    Wir müssen leider draußen bleiben!

     

    Eine rechtlich zulässige Waffenkontrolle bietet keine Grundlage für einen "Massen-Einfall".

     

    frogger

  4. Moin!

    Daß die Zuverlässigkeitsprüfungen beim LKA hängen ist kein Argument.

    Die Behörden haben ihre Prozesse so auszugestalten, daß der Bescheid innerhalb der 3-Monatsfrist ergehen kann.

    Organisationverschulden ist kein rechtlich anerkannter Entschuldigungsgrund für Verzögerungen.

     

    frogger

  5. Geschichte aus Mecklenburg-Vorpommern:

    Einer meiner Bekannten ist auf dem Amt gewesen zwecks Jagdscheinverlängerung:

    Er wurde darauf hingewiesen, daß Neuerwerbe von Halbautomaten mit wechselbarem Magazin auf Jagdschein nicht mehr in die WBK eingetragen werden. Anweisung von "oben".

    Wie mit dem aktuellen Besitz von Halbautomaten verfahren wird, sei Gegenstand einer Prüfung.

    Weitere Quelle: http://www.jawina.de/?p=10498

    Gruß,

    frogger

  6. Moin!

    Ein ähnliche Situation hatten wir auch bei uns im Verein:

    Ein ehemaliges Mitglied hat sich bei unserem Vorsitzenden gemeldet und Interesse bekundet, nach nun langer und überstandener Krankheit wieder am Schießen teilzunehmen. Unser Vorsitzender hat ihm aber gut zugeredet und ihm klar gemacht, daß der Schießsport wohl lieber nichts für ihn sei. Hat er verstanden.

    Hintergrund

    Besagtes ehemaliges Mitglied hatte sich mit einer "schwarzen" 6,35er in den Kopf geschoosen, welcher in monatelanger Kleinarbeit am Universtätsklinikum wieder einigermaßen rekonstruiert wurde. Das Ermittlungsverfahren wurde wegen dr schweren Folgen der Tat eingestellt. Er war also nicht "vorbestraft". Wäre dieses ehemalige Mitglied auch nur einmal auf dem Stand erschienen, hätte es eine Warnmitteilung an die Ordnungsbehörde, mit der Empfehlung ein Waffenbesitzverbot auszusprechen, gegeben.

    frogger

  7. Moin!

    Der erste Einsatz war das SEK MV gegen Bauarbeiter im Bauwagen.

    Da ist nicht viel passiert und die Bauabeiter wurden höflichst gebeten, den Bauwagen zu verlassen und haben sich völlig freiwillig auf den Boden gelegt.

    Einer der Bauarbeiter empfand das wohl als Körperverletzung und wollte Strafanzeige stellen.

    Eine andere Darstellung des Sachverhaltes: http://www.wir-sind-mueritzer.de/allgemein/mek-nimmt-unschuldige-bauarbeiter-einer-warener-firma-fest/

    "Die Bauarbeiter der bei Waren ansässigen Firma „IMMIG-Bau Müritz GmbH“ wurden aus dem Baufahrzeug gezerrt und mit vorgehaltenen Waffen zu Boden gedrückt und festgenommen. Ein Bauarbeiter wurde dabei sogar von einem Beamten der Spezialeinheit getreten und erlitt dabei Verletzungen. Zwei der drei Bauarbeiter sind seit Mittwoch krankgeschrieben."

    Der zweite Einsatz mit dem Kopfschuss war dann vom MEK Hamburg

    frogger

  8. Er besitzt eine Walther PPQ - als halbautomatische Pistole unkritisch

    und zwei Stgw 57 (Halbautomaten) - wegen dem BRD Kriegswaffenkontrollgesetz höchst problematisch

    Moin!

    Richtiger Ansprechpartner für Deinen Bekannten ist nicht die Zuzugs-Genehmigungsbehörde, sondern -solange er noch nicht in Deutschland Wohnsitz genommen hat- das Bundesverwaltungsamt.

    Das Bundesverwaltungsamt prüft:

    1. Waffenrechtliche Zuverlässigkeit (körperliche/psychische Eignung; Mindestalter für GK: 21+Psychotest / 25 Jahre; keine Vorstrafen)

    2. Sachkunde (Anerkannter Lehrgang+ Prüfung in D; evtl anderweitiger Nachweis)

    3. Bedürfnis (zB als Sportschütze)

    Während Punkt 1+2 vergleichsweise einfach zu erfüllen ist; kann Punkt 3 Schwierig werden.

    Hier wäre der Weg über ein Schießbuch die regelmäßige Teilnahme an schießsportlichen Trainings+Wettkämpfen in der Schweiz über 1 Jahr nachzuweisen. Gleichzeitig muß der Beitritt zu einer anerkannten schießsportlichen Vereinigung (BDS, VDRBW, BDMP) avisiert oder besser auch schon nachgewiesen werden.

    Das Bundesverwaltungsamt prüft den Antrag "genau" und ist mit der Erteilung von WBK´s zurückhaltend.

    Wenn die WBK erteilt wurde bedarf es auch noch zusätzlich einer Verbringungserlaubnis für die Waffe(n), die ebenfalls beantragt werden muß. Bei der Beantragung der Verbringungserlaubnis unbedingt angeben, daß der "Kriegswaffenstatus" der STGW 57 geprüft werden muß.

    Als Kriegswaffe eingestuft: No Chance

    Der ganze Aufwand lohnt nur, wenn ein Aufenthalt > 5 Jahre geplant ist; ansonsten lieber die Waffen in D regulär als Sportschütze neu erwerben; Nachteil: 1 Jahr ohne eigene Waffen als Sportschütze.

    Gruß,

    frogger

    PS: Link Bundesverwaltungsamt mit Ansprechpartner

    http://www.bva.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/WaffenrechtlicheErlaubnisse/waffenrechtlicheerlaubnisse-node.html

  9. Moin!

    Para Kiel verfügt über ein eingeführtes Waffengeschäft in der Kieler Innenstadt.

    Aber anscheinend hat sich die ursprüngliche GbR (Otto & Paetow GbR - Holstenstraße 84 - 24103 Kiel) gespalten, so daß es jetzt zwei "Para" Unternehmungen gibt.

    Hr. Paetow - Onlinehandel http://www.para.de

    Archive.org Stand 08.02.2016 : https://web.archive.org/web/20160208045334/http://www.para.de/

    Zitat: " -- ACHTUNG ---
    Aufgrund der hohen Nachfrage an Selbstschutzartikeln haben diverse Lieferanten aktuell Lieferprobleme. Daher verzögert sich derzeit die Auslieferung von allen Artikeln um mindestens 2 Wochen! Wir bitten dies zu beachten!"
    Hast Du das gelesen?

    Bei Gasern, die nicht am Lager des Händlers liegen, Rechne mal mit 3-9 Monaten Lieferzeit.

    Hr Otto - Stationärer Handel + Egun in der Kieler Holstenstrasse http://para-kiel.de/.

    Hr Otto ist seit Jahrzenten im lokalen Waffenhandel tätig. Klagen über Unzuverlässigkeit (Übervorteilung + Betrug) sind mir nicht bekannt. Wohl aber, daß auch er unter der teilweise sehr schlechten Lieferverfügbarkeit der Grossisten zu leiden hat. Fazit: Ich zähle ihn zu den Zuverlässigen der Branche.

    Handelsschwerpunkte: Dart, Paintball, Softair, Gaser, Bogensport, Munition + im überschaubaren Umfang scharfe Waffen. Aus dem Fernabsatz hat Hr. Otto (bis auf Egun) sich weitgehend zurückgezogen.

    Gruß,

    frogger

  10. Schwarzwälder = Baden-Württemberg

    In Baden-Württemberg scheint gebührenrechtlich die Kommune zur Festlegung der Gebühren berechtigt zu sein.

    Beispiel Stuttgard

    http://www.stuttgart.de/img/mdb/item/182758/99673.pdf

    9.3.1
    Ausstellung des Europäischen Feuerwaffenpasses 72,50
    9.3.2
    Ein-/Austrag je Waffe 12
    9.3.3
    Verlängerung 24
    Wie das nun zu lesen ist zB bei Erstausstellung nur 72,50 mit allen Einträgen oder 72,50+ (8 Einträge * 12); das müsste man mal klären...
    Gruß,
    frogger
  11. Schleswig Holstein:

    Landesverordnung über Verwaltungsgebühren

    Anlage 1

    25.1.63 Ausstellen eines EFP einschließlich Eintragung einer oder mehrerer Schusswaffen nach § 32 Abs. 6 WaffG :50

    EUR

    Waffenrechtliches Gebührenrecht ist Landessache.

    Du musst prüfen, welche Rechtsgrundlage in Deinem Land gilt.

    Teilweise werden sogar Gebührensatzungen auf kommunaler Ebene erlassen, wenn das Landesrecht dies zuläßt.

    frogger

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