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stefan0303

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  1. @Alzi ich verstehe zwar was du mit nicht schlechter gestellt meinst, und auch die Schlussfolgerung bezüglich das ein Bedürnis genauso wenig wie eine Erlaubnis von nöten ist. Wenn das so zutrifft könnte ich mir also auch Wechselsysteme oder Wechselläufe zulegen für die es keine Disziplin gibt bzw. sogar vom Schießsport gänzlich ausgeschlossen ist? Das widerspricht irgendwie das ich alles was ich an Waffenteillen kaufen kann, doch nur für einem vom Bedürfnis umfassten Zweck der WBK (sportlich/jagdlich) erwerbe. Wie kann ich diesen Zweck erfüllen wenn ich damit nirgends starten kann. Egal ob keine Disziplin oder vom Schießsport ausgeschlossen.
  2. @prassekönig: So wie es sich ließt hat der Schütze keine Ausnahmegenehmigung. Es heist im §6 der AWaffV : (3) Das Bundesverwaltungsamt kann auf Antrag eines anerkannten Schießsportverbandes Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1 zulassen, insbesondere wenn es sich um in national oder international bedeutenden Schießsportwettkämpfen verwendete Schusswaffen handelt. Der Verband hat für seine Sportordnung hat auf Antrag vom BVA eine Ausnahmegenemigung erhalten.
  3. Wieso wird im Zusammenhang von Wechselsystemen, Wechselläufen und Austauschläufen immer von bedürfnisfreier Erwerb gesprochen? Bitte um Korrektur wenn ich mich bei folgendem irre: Es heist in Waffengesetz (WaffG) Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste :2. Erlaubnisfreier Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte (unbeschadet der Eintragungspflicht nach § 10 Abs. 1a) 2.1 Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme); Hier wird nirgends von Bedürfnisfrei geschrieben, sondern Erlaubnisfrei. Das heist ich kann ohne Voreintrag (Erlaubnisfrei) Läufe und Wechselsysteme kaufen mit denen ich auch in den Verbänden in denen ich Mitglied bin teilnehmen kann (bei Grün; bei gelber WBK reicht eine Disziplin in irgendeinem anerkannten Verband). Ein BDS Schütze hat keine Disziplin in seiner Sportordnung wo er mit dem kurzen Lauf trilnehmen könnte, unabhängig vom §6 der AWaffV. Beim BDMP stellt sich jetzt noch folgende Frage: Der BDMP hat an eine Bedürfnisbescheinigung für solch einen Revolver höhere Hürden angelegt als für andere Disziplinen. Wenn ich diese nicht erfülle um die notwendige Bescheinigung vom BDMP für die ganze Waffe zu beantragen, habe ich dann ein Bedürfnis für den Wechsellauf den ich ja nur in dieser Disziplin einsetzen kann?
  4. Ich hatte dem Autor eine kurze Mail geschickt und Ihm geschrieben das er da wohl etwas verwechselt (Halb-mit Vollautomatisch) haben muss. Zwischen meiner Mail und seiner Antwort (und Korrektur) hat es in der Tat nur 31 Minuten gedauert. Er hat sich entschuldigt und für die schnelle Info bedankt. Irgendwie bricht mir gerade ein teil meines "Feindbildes" weg. Das wird Arbeit sich was neues zu suchen.
  5. Ich habe mir die Ziffern durchgelesen. Ich kann solch eine restrikitive Sicht wie du sie beschreibst nicht herraus lesen. Unabhängig davon gehe ich mal davon aus das die Erlaubnis trotzdem in dem Umfang den sie beschreibt gültig ist. Ich kenne in der Tat nur 27er Dokumente aus dieser Behörde. Ob die Mitarbeiter der Behörde so wie du behauptest unwissend sind, oder aber du dich irrst vermag ich nicht zu beurteilen. Ich vertraue aber erst mal auf die Mitarbeiter der Behörde die mir meine Erlaubnis ausgestellt haben und bisher einmal verlängert haben.
  6. Ich verstehe dein Problem nicht. Alle Erlaubnisse die ich aus meinem Bekanntenkreis kenne sind so ausgestellt. Kann es sein das du Probleme hast Dinge zu verarbeiten die nicht deinen erwartungen entsprechen oder bist du einfach nur nicht in der Lage damit umzugehen das dein Erfahrungen und Wissen doch eher endlich sind??? Man hat in der Tat den Eindruck das mancher vor der Tastatur sich wieder in seine Pubertät zurück beamt.
  7. Ich habe mal meine Adresse überdeckt und ein Bild gemacht.
  8. Wenn sich so verhalten würde wie Godix schreibt, bräuchte es das Wort "Umgang" nicht im Gesetz. Das steht da aber drinnen, auch in den Begriffsbestimmungen.
  9. @Godix Ich habe doch geschrieben das es vorschriftsmäßig entsorgt wird. Ich hatte zu dem damaligen Zeitpunkt von der für mich zuständigen Behörde eine positive Antwort bekommen. Das delaborieren einer Fabrikpatrone und das sofortige vorschriftsmäßige entsorgen ist ein Umgang mit Treibladungspulvern der einer §27 Erlaubnis nicht widerspricht. Vielleicht gibt es ja in diese Richtung auch von manchen Behörden erlassenen Beschränkungen in manchen Pulverscheinen. So wie manche Behörden die Erlaubnis nur auf die Kaliber beschränken für die auch ein waffenrechtliches Erlaubnis vorliegt. Und was du als rechtssicher bezeichnest ist dann für mich nachrangig. Da frage ich lieber unmittelbar bei der Behörde nach, wie ich es auch in der Vergangenheit getan habe.
  10. Hi, vielen Dank das du so ausführlich geantwortet hattest. Das mit dem erwerben ist natürlich korrekt. Nur ist nicht jeder Umgang gleich erwerben. Es geht mir nicht darum Pulver aus delaborierter Munition zu gewinnen und aufzubewahren. Es kann ja direkt vorschriftsmäßig entsorgt werden. Ich hatte mal vor einiger Zeit bei meiner Behörde angefragt ob ich genau das darf. Hintergrund ist das bei einigen Disziplinen ja eine Munitionskontrolle stattfindet. Und da kann ich mich bei der Angabe von den Schützen zum Geschossgewicht (Für z.B. E2-Messungen) nicht auf deren Wort verlassen. Dann könnte man sich die ganze Kontrolle sparen. Und ob das nun Fabrikmunition ist oder selbst geladenen in einer Fabrikschachtel ist nicht wirklich festzustellen. Ich weiß natürlich nicht ob es in den letzten 12 Monaten eine Änderung im Gesetz oder den entsprechenden Vorschriften gab. Aber nach deiner Auslegung wäre der Umgang auch immer ein Erwerb. Und das habe ich in den Begriffsbestimmungen im SprenG nicht finden können.
  11. Hi, könntest du bitte da mal eine Quellenangabe posten? Das habe ich, wenn ich mich recht erinnere, damals im Lehrgang anders beigebracht bekommen.
  12. Du hast nur im falschen Teil des Katalogs geschaut. Schau mal auf Seite 627. Eine ganze Seite nur mit H&K Waffen. Ich befürchte es wird nur noch ein paar Jahre dauern, dann werden die paar scharfen Waffen die zum Sportschießen geeignet sind von Frankonia in einem dünnen Heftchen als Sonderkatalog präsentiert.
  13. Ich bin sowohl im BDS als auch im BDMP. Ich musste noch nie bei einem Antrag für eine Bedürnissbescheinigung den Hersteller und Modell angeben. Weder beim BDMP noch beim BDS. Ob ich eine DP nun von Walther oder Glock kaufe ist als Information sowohl für den Verband als auch für die Behörde für den Voreintrag schlicht wertlos. Das sieht man ja auch daran das die Behörde das in den Voreintrag dahingehend nicht beschränkt. Warum die Verbände meinen mehr wissen zu müssen als die Behörden liegt wohl eher daran das man dort die eigene Rolle bei dem ganzen etwas überbewertet. Das sieht man auch sehr deutlich daran das es Richtlinien für die Bedürnisserteilung gibt welche strenger sind als die vom Gesetzgeber vorgesehenen. Besonders traurig finde ich dann immer wenn selbige Verbände bei neuen Wünschen nach Gesetzesverschärfungen (Grüne etc.) mit genau dem Argument entgegentreten das die bestehenden Gesetze ja ausreichend sind. Irgendwann werden die Grünen mal rausfinden das ihre Duskussionsgegner (Verbände) scheinbar nicht an ihr eigenes Argument glauben zu scheinen..
  14. Ich habe in den nicht einmal 6 Jahren habe ich eine Lektion gelernt: Die Aussagen von Nichts und Niemand erspart einem den kurzen Blick in die entsprechende Vorschrift, Gesetz , Verordnung etc...... Das spart am Ende Zeit und Nerven. Nicht vergessen, auch die Sachkundeausbilder sind nur Menschen und nicht zwingend so kompetent als das man nicht doch besser solche aussagen selbst durch einen Blick ins Gesetz überprüft. Jedenfalls dann wenn man aufgrund so etwas Entscheidungen mit waffenrechtlichen Konsequenzen fällen will. Ach ja, dieses Jahr hat ein Vereinskollege beim BDSLV 1 auch die Sachkunde gemacht. Da hat einer der "Dozenten" gemeint man darf leere Patronenhülsen nur mit einem Pulverschein aufheben, da ja noch Pulverreste dran sind. Darüber hat sich wohl sogar sein Kollege vor den Leuten etwas amüsiert.
  15. Ich befürchte das Gewicht der von dir gewünschten Waffe ist zu hoch für die Disziplinen. Der 4 Zoll .500 von S&W würde wohl passen. Ansonsten Super Magnum beim BDMP. Da gibts keine Gewichtsbeschränkung. Sofern dir der Aufwand in einen 2. Verband einzutreten nicht zu viel für deine Wunschwaffe ist.
  16. Das liegt daran das es neben dem LAPD auch ein Scheriffsdepartment gibt welches sehr wohl einen gewählten Scheriff hat.
  17. Hi, das mit dem Handstopp verstehe ich. Aber laut der Definition "handelsüblich" bei Schäfte, heist es doch nur das die Schaftkappe sofern sie verstellbar ist, nach der Waffenkontrolle arretiert werden muss. Und das sie während des Wettkampfes nicht mehr verstellt werden kann. Diese Erläuterung wäre ja dann völlig unlogisch, wenn verstellbare Schaftkappen generell ausgeschlossen wären.
  18. Bisher gab esn ur 2 Sachen aus dem Saarland die mich gelockt haben. Schwenkbraten und ein schön kühles Karlsberger Ur-Pils. Das kann man ja inzwischen auch in Berlin bekommen, aber dieses schöne Eldorado für Schützen aller Art könnte mal wieder den Wunsch auslösen diese beiden schönen Sachen direkt vor Ort zu verköstigen. Ich drücke dem Herren sowie seinen Investoren das es ein voller Erfolg wird.
  19. Es wäre schön wenn man zumindestens bei solchen Sachen mal bei den Fakten bleibt. WO steht nunmal nicht kostenlos jedem zur Verfügung. Dies ist nicht mehr so, seit gewisse Bereiche nur noch für die zahlenden Mitlgieder nutzbar sind. Das mag nur einen logistischen Grund bezüglich der Möglichkeit einer einfacheren Identitäsprüfung für sensiblere Bereiche des Forums haben, ändert jedoch letztendlich nichts an den daraus resultierenden Konsequenzen.
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