Zum Inhalt springen

stefan0303

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    479
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von stefan0303

  1. @Alzi ich verstehe zwar was du mit nicht schlechter gestellt meinst, und auch die Schlussfolgerung bezüglich das ein Bedürnis genauso wenig wie eine Erlaubnis von nöten ist. Wenn das so zutrifft könnte ich mir also auch Wechselsysteme oder Wechselläufe zulegen für die es keine Disziplin gibt bzw. sogar vom Schießsport gänzlich ausgeschlossen ist? Das widerspricht irgendwie das ich alles was ich an Waffenteillen kaufen kann, doch nur für einem vom Bedürfnis umfassten Zweck der WBK (sportlich/jagdlich) erwerbe. Wie kann ich diesen Zweck erfüllen wenn ich damit nirgends starten kann. Egal ob keine Disziplin oder vom Schießsport ausgeschlossen.
  2. @prassekönig: So wie es sich ließt hat der Schütze keine Ausnahmegenehmigung. Es heist im §6 der AWaffV : (3) Das Bundesverwaltungsamt kann auf Antrag eines anerkannten Schießsportverbandes Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1 zulassen, insbesondere wenn es sich um in national oder international bedeutenden Schießsportwettkämpfen verwendete Schusswaffen handelt. Der Verband hat für seine Sportordnung hat auf Antrag vom BVA eine Ausnahmegenemigung erhalten.
  3. Wieso wird im Zusammenhang von Wechselsystemen, Wechselläufen und Austauschläufen immer von bedürfnisfreier Erwerb gesprochen? Bitte um Korrektur wenn ich mich bei folgendem irre: Es heist in Waffengesetz (WaffG) Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste :2. Erlaubnisfreier Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte (unbeschadet der Eintragungspflicht nach § 10 Abs. 1a) 2.1 Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme); Hier wird nirgends von Bedürfnisfrei geschrieben, sondern Erlaubnisfrei. Das heist ich kann ohne Voreintrag (Erlaubnisfrei) Läufe und Wechselsysteme kaufen mit denen ich auch in den Verbänden in denen ich Mitglied bin teilnehmen kann (bei Grün; bei gelber WBK reicht eine Disziplin in irgendeinem anerkannten Verband). Ein BDS Schütze hat keine Disziplin in seiner Sportordnung wo er mit dem kurzen Lauf trilnehmen könnte, unabhängig vom §6 der AWaffV. Beim BDMP stellt sich jetzt noch folgende Frage: Der BDMP hat an eine Bedürfnisbescheinigung für solch einen Revolver höhere Hürden angelegt als für andere Disziplinen. Wenn ich diese nicht erfülle um die notwendige Bescheinigung vom BDMP für die ganze Waffe zu beantragen, habe ich dann ein Bedürfnis für den Wechsellauf den ich ja nur in dieser Disziplin einsetzen kann?
  4. Ich hatte dem Autor eine kurze Mail geschickt und Ihm geschrieben das er da wohl etwas verwechselt (Halb-mit Vollautomatisch) haben muss. Zwischen meiner Mail und seiner Antwort (und Korrektur) hat es in der Tat nur 31 Minuten gedauert. Er hat sich entschuldigt und für die schnelle Info bedankt. Irgendwie bricht mir gerade ein teil meines "Feindbildes" weg. Das wird Arbeit sich was neues zu suchen.
  5. Ich habe mir die Ziffern durchgelesen. Ich kann solch eine restrikitive Sicht wie du sie beschreibst nicht herraus lesen. Unabhängig davon gehe ich mal davon aus das die Erlaubnis trotzdem in dem Umfang den sie beschreibt gültig ist. Ich kenne in der Tat nur 27er Dokumente aus dieser Behörde. Ob die Mitarbeiter der Behörde so wie du behauptest unwissend sind, oder aber du dich irrst vermag ich nicht zu beurteilen. Ich vertraue aber erst mal auf die Mitarbeiter der Behörde die mir meine Erlaubnis ausgestellt haben und bisher einmal verlängert haben.
  6. Ich verstehe dein Problem nicht. Alle Erlaubnisse die ich aus meinem Bekanntenkreis kenne sind so ausgestellt. Kann es sein das du Probleme hast Dinge zu verarbeiten die nicht deinen erwartungen entsprechen oder bist du einfach nur nicht in der Lage damit umzugehen das dein Erfahrungen und Wissen doch eher endlich sind??? Man hat in der Tat den Eindruck das mancher vor der Tastatur sich wieder in seine Pubertät zurück beamt.
  7. Ich habe mal meine Adresse überdeckt und ein Bild gemacht.
  8. Wenn sich so verhalten würde wie Godix schreibt, bräuchte es das Wort "Umgang" nicht im Gesetz. Das steht da aber drinnen, auch in den Begriffsbestimmungen.
  9. @Godix Ich habe doch geschrieben das es vorschriftsmäßig entsorgt wird. Ich hatte zu dem damaligen Zeitpunkt von der für mich zuständigen Behörde eine positive Antwort bekommen. Das delaborieren einer Fabrikpatrone und das sofortige vorschriftsmäßige entsorgen ist ein Umgang mit Treibladungspulvern der einer §27 Erlaubnis nicht widerspricht. Vielleicht gibt es ja in diese Richtung auch von manchen Behörden erlassenen Beschränkungen in manchen Pulverscheinen. So wie manche Behörden die Erlaubnis nur auf die Kaliber beschränken für die auch ein waffenrechtliches Erlaubnis vorliegt. Und was du als rechtssicher bezeichnest ist dann für mich nachrangig. Da frage ich lieber unmittelbar bei der Behörde nach, wie ich es auch in der Vergangenheit getan habe.
  10. Hi, vielen Dank das du so ausführlich geantwortet hattest. Das mit dem erwerben ist natürlich korrekt. Nur ist nicht jeder Umgang gleich erwerben. Es geht mir nicht darum Pulver aus delaborierter Munition zu gewinnen und aufzubewahren. Es kann ja direkt vorschriftsmäßig entsorgt werden. Ich hatte mal vor einiger Zeit bei meiner Behörde angefragt ob ich genau das darf. Hintergrund ist das bei einigen Disziplinen ja eine Munitionskontrolle stattfindet. Und da kann ich mich bei der Angabe von den Schützen zum Geschossgewicht (Für z.B. E2-Messungen) nicht auf deren Wort verlassen. Dann könnte man sich die ganze Kontrolle sparen. Und ob das nun Fabrikmunition ist oder selbst geladenen in einer Fabrikschachtel ist nicht wirklich festzustellen. Ich weiß natürlich nicht ob es in den letzten 12 Monaten eine Änderung im Gesetz oder den entsprechenden Vorschriften gab. Aber nach deiner Auslegung wäre der Umgang auch immer ein Erwerb. Und das habe ich in den Begriffsbestimmungen im SprenG nicht finden können.
  11. Hi, könntest du bitte da mal eine Quellenangabe posten? Das habe ich, wenn ich mich recht erinnere, damals im Lehrgang anders beigebracht bekommen.
  12. Du hast nur im falschen Teil des Katalogs geschaut. Schau mal auf Seite 627. Eine ganze Seite nur mit H&K Waffen. Ich befürchte es wird nur noch ein paar Jahre dauern, dann werden die paar scharfen Waffen die zum Sportschießen geeignet sind von Frankonia in einem dünnen Heftchen als Sonderkatalog präsentiert.
  13. Ich bin sowohl im BDS als auch im BDMP. Ich musste noch nie bei einem Antrag für eine Bedürnissbescheinigung den Hersteller und Modell angeben. Weder beim BDMP noch beim BDS. Ob ich eine DP nun von Walther oder Glock kaufe ist als Information sowohl für den Verband als auch für die Behörde für den Voreintrag schlicht wertlos. Das sieht man ja auch daran das die Behörde das in den Voreintrag dahingehend nicht beschränkt. Warum die Verbände meinen mehr wissen zu müssen als die Behörden liegt wohl eher daran das man dort die eigene Rolle bei dem ganzen etwas überbewertet. Das sieht man auch sehr deutlich daran das es Richtlinien für die Bedürnisserteilung gibt welche strenger sind als die vom Gesetzgeber vorgesehenen. Besonders traurig finde ich dann immer wenn selbige Verbände bei neuen Wünschen nach Gesetzesverschärfungen (Grüne etc.) mit genau dem Argument entgegentreten das die bestehenden Gesetze ja ausreichend sind. Irgendwann werden die Grünen mal rausfinden das ihre Duskussionsgegner (Verbände) scheinbar nicht an ihr eigenes Argument glauben zu scheinen..
  14. Ich habe in den nicht einmal 6 Jahren habe ich eine Lektion gelernt: Die Aussagen von Nichts und Niemand erspart einem den kurzen Blick in die entsprechende Vorschrift, Gesetz , Verordnung etc...... Das spart am Ende Zeit und Nerven. Nicht vergessen, auch die Sachkundeausbilder sind nur Menschen und nicht zwingend so kompetent als das man nicht doch besser solche aussagen selbst durch einen Blick ins Gesetz überprüft. Jedenfalls dann wenn man aufgrund so etwas Entscheidungen mit waffenrechtlichen Konsequenzen fällen will. Ach ja, dieses Jahr hat ein Vereinskollege beim BDSLV 1 auch die Sachkunde gemacht. Da hat einer der "Dozenten" gemeint man darf leere Patronenhülsen nur mit einem Pulverschein aufheben, da ja noch Pulverreste dran sind. Darüber hat sich wohl sogar sein Kollege vor den Leuten etwas amüsiert.
  15. Ich befürchte das Gewicht der von dir gewünschten Waffe ist zu hoch für die Disziplinen. Der 4 Zoll .500 von S&W würde wohl passen. Ansonsten Super Magnum beim BDMP. Da gibts keine Gewichtsbeschränkung. Sofern dir der Aufwand in einen 2. Verband einzutreten nicht zu viel für deine Wunschwaffe ist.
  16. Ich muss dich leider entäuschen, ich habe so eine Waffe nicht auf gelb. Nur begriffsstutzige Idioten denen bei lesen-nachdenken-verstehen irgendwo etwas dauerhaft verloren gegangen ist frustieren mich doch leicht.
  17. Warum sollte in der Sportordnung explizit drinnen stehen das gezogene Läufe bei Flinten erlaubt sein? Es gibt eine technische Beschreibung und innerhalb dieser bewegt sich auch so eine Flinte mit gezogenem Lauf. Es steht ja auch nicht explizit drinnen das Flinten mit stainless Finish erlaubt sind.... Es ist mir egal wie es um diese Flinten steht. Es mag auch sehr kompliziert sein wie diese Flinten Waffenrechtlich zu beurteilen sind. Aber im Rahmen einer Sportordnung lässt sich dieser Flintentyp ganz einfach einordnen ob sie in eine Disziplin passt oder nicht. Beim BDMP und BDS sind sie eben nicht einsetzbar.
  18. Der DSB vieleicht nicht, bei der DSU werden bei den entsprechenden Flintenübungen diese Waffen aber nicht ausgeschlossen. Es werden lediglich Flinten mit handelsüblicher Schäftung vorgeschrieben. Und sollte das Gesetz dahingehend geändert werden sollte das diese Waffen vom sportlichen Schießen ausgeschlossen werden kann auch in der GENEHMIGTEN Sportordnung natürlich keine Disziplin stehen die das Schießen mit einer solchen Waffe explizit erlaubt. Nur dann brauch auch in der Sportordnung dieser Waffentyp nicht mehr ausgeschlossen werden, da es das Gesetz bereits tut. Denkst du eigentlich auch mal nach bevor du einen Post absetzt oder ist es wirklich einfach zu hoch für dich?????
  19. Es steht in der Sportordnung eine Flintendisziplin wo Flinten mit gezogenen Läufen geschossen werden können. Das ist eine Tatsache. Du schreibtst von einer Äußerung im Rahmenveiner bevorstehenden Gesetzesnovelle. So eine Äußerung bedeutet für die aktuelle Rechtslage gar nichts. Die Sportordnung muss dann dahingehend geändert werden. Das werden sie dann wohl auch tun müssen, wenn sie wollen das in ihrer Sportordnung kein Bedürfnis für solch eine Waffe enthalten ist. Es zählt nicht das was gemeint ist, sondern das was in den entscheidenden Quellen steht. Und für die Bedürfnisse ist das nicht ein Gremium für mögliche zukünftige!!! Gesetzesänderungen sondern die aktuell gültige Sportordnung. Aber das willst du nicht verstehen.
  20. Nicht was von irgend jemanden auf der IWA gesagt wird ist relevant, sondern einzig und alleine was in der Sportordnung steht. Und es wurden ja bereits diese Flinten in die WBK's von Schützen eingetragen. Also gab es augenscheinlich ein Bedürfnis für diese Flinten. Was die Disziplinfrage angeht kannst du in der Sportordnung der DSU nachschauen.
  21. Sollte es keine Änderung gegeben haben, gibt es mindestens ein Verband in dem mit solchen Flinten neben den Flinten mit glatten läufen angetreten werden kann. Es muss keine Disziplin geben bei der man exklusiv mit gezogenen Läufen antritt.
  22. Das peinliche daran ist nur das diese Haltung sich eben nicht in allen Sportordungen darstellt. Und die ist letzlich maßgeblich. Auch nicht schwer zu verstehen.
  23. Es geht doch nicht darum ob ausschließlich, sondern ob man in der jeweiligen Disziplin damit starten kann. Und ja, das gibt es. Daher verstehe ich nicht warum solch eine Aussage gefallen sein könnte. Höchstens das damit gemeint war, ob es Disziplinen gibt wo ausschließlich mit solchen Waffen geschossen wird. Diese gibt es meines Wissens in der Tat nicht.
  24. Verkauf dein Zeitdilatationsgerät was du offensichtlich besitzt, und schon bis du alle Geldsorgen los.
  25. Ich will überhaupt nichts haben. Ich wollte nur darauf aufmerksam machen das die gegebene Antwort leider nicht zur Frage gepasst hat.Ich weiß das es vieleicht sich die beiden Seiten bezüglich VRF auf Gelbe WBK überhaupt nicht vorstellen können, aber es soll noch Menschen geben denen das ganze nicht wichtig genug erscheint als das man eben sich doch in den "Kampf" für eine der briden Seiten begibt. Darauf hinweisen wenn an einer Frage vorbei antwortet wurde ist hoffentlich noch möglich ohne den "Schweizer Status" zu verlieren.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.