Zum Inhalt springen

stefan0303

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    479
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von stefan0303

  1. Wenn der berichtete Fall nach der Änderung 2002 passierte, kann es nun augenscheinlich nicht wie im Artikel geschildert vorgefallen sein ohne das eine Verbandsuntergliederung mitgespielt hat. Im BDS LV1 laufen die 12 Monate auch erst nachdem die das Mitglied gemeldet wurde. Und ich kann mir nun nicht wirklich vorstellen, das wenn ich die Meldung rückdatieren würde dies in der Geschäftsstelle einfach übernommen werden würde. Der Ausweis würde ja wohl dann auch nicht mit dem fiktiven zurück liegenden Datum erstellt werden, sondern mit dem Datum der tatsächlichen Meldung.
  2. @Joe07 zu 1. Wenn die Urkunde selbst gefälscht ist, dann hätte die Behörde es aber schnell merken müssen. Wenn der Verein selbst Sachkundeausbildung für den Verband tätigt, muss der Lehrgang ja mit der Teilnehmerliste angemeldet sein. Wenn der Verein unabhängig ist, quasie den Weg eines kommerziellen Anbieters geht, dann müsste doch ein stehender Prüfungsausschuss gemeldet sein. Allerdings hieß es ja die Lösungen wurden verkauft. Das macht alles wenig Sinn. zu 2. Das wäre bezüglich der geforderten Schießtermine verständlich. Aber es in dem Artikel wurde ausdrücklich geschrieben, das die "angeblichen Sportschützen" nicht ein Jahr lang im Verein waren. Auch das ergibt keinen Sinn. Der Verein mag rückwirkend das Eintrittsdatum für sich intern hin mogeln können. Dann wird das Antragsformular eben 6 Monate oder so zurück datiert. Nur das juckt den Verband ja überhaupt nicht. Die Zeit startet wenn er dort gemeldet wurde. Und wenn die in dem Verein nicht gerade ne richtig gut gepimpte Kristallkugel haben wird das schwierig. Irgendwas scheint da nicht zu 100% zu passen.
  3. Also mir sind da einige Punkte in dem Artikel nicht ganz verständlich. 1. Es handelt sich um einen Verein. Wenn die selbst Sachkundeausbildung machen könnte ich noch den Teil mit der "verkauften" Sachkunde verstehen. Im Artikel stand was von verkauften Lösungen bei Prüfungen. Sollten die aber nur (ist ja laut Artikel ein DSU Verein) den Teil bei dem Befürwortungsantrag meinen, wo der Verein gegenüber dem Verband bestätigt das Ihm gegenüber der Antragssteller die Sachkunde nachgewiesen hat, verstehe ich nicht wie das bei der Behörde funktioniert. Oder wollen gar nicht alle Waffenbehörden bei der Beantragung der WBK nochmal selbst die Sachkundeurkunde sehen? In Berlin war das in der jüngeren Vergangenheit noch so. 2. Im Artikel stand auch, das der Verein fälschlicherweise die einjährige Mitgliedschaft bestätigt hat. Das interessiert doch die Behörde nicht, der Verband! bestätigt dies im Rahmen der Befürwortung. Und die sollten doch wissen wann genau ein Mitglied vom Verein gemeldet wurde. Und im Artikel stand nun wirklich an keiner Stelle das der Verband da in der Sache mit drinnen steckt. Irgendwie muss mir entweder was entgangen sein, oder aber das was in dem Artikel steht ergibt mit unserem WaffG nicht so wirklich Sinn.
  4. In welchem Zusammenhang und von welchem yverband kam das?
  5. Und du beantwortest immer noch nicht die Frage, wie man dies denn praktisch tun sollte... Denn der Händler kann nie wissen ob mehrere Grüne WBK's vorhanden sind. Du willst nicht verstehen das was du meinst aus den Büchern heraus zu lesen nicht Umsetzbar ist. Nicht mal theoretisch. Denn nirgendwo bin ich als Erwerber verpflichtet dem Händler meine alle meine Waffenrechtlichen Erlaubnisse zu zeigen. Und ich habe das von dir zitierte Buch nicht angegriffen. Sondern nur bemerkt das es eben kein Kommentar ist. Noch nie, wenn ich irgendwo bei gewerblichen Händlern (z.B. Frankonia) gekauft habe, wurden meine Erlaubnisse in dem Umfang kontrolliert wie es notwendig wäre wenn man so handelt wie du es meinst. Und ich glaube nicht das ein Handelsunternehmen wie Frankonia oder alle anderen Händler bei denen ich bisher Waffen erworben habe fahrlässig mit ihrer Handelserlaubnis umgehen würden....
  6. Das von dir zitierte Buch ist weder ein Gesetzestext, noch ein Kommentar. Es ist ein Handbuch. Und ich werde mir das jetzt bestimmt nicht kaufen. Der von dir geschilderte Umfang der Prüfung durch den Händler scheitert schon dann, wenn der Erwerber mehr als eine Grüne WBK hat. Wie kann aber eine rechtlich verbindliche Prüfung zwingend sein, deren Durchführung rein willkürlich ist. Außerdem würde dies auch bedeuten das ein Händler immer die entsprechenden Langwaffen auf einen vorhanden Feststellungsbescheid des BKA's hin überprüfen muss. Das ist gelinde gesagt etwas realitätsfern. Wie gesagt, das was du da zitierst klingt in der Theorie sehr gut. Schon beinah tragisch-komisch finde ich das dieses Buch aus dem du zitierst "Waffenrecht - Handbuch für die Praxis" heißt. Es sei denn es ist eine Waffenrechtliche Entwicklung an mir vorbeigegangen, und ein Verkäufer (egal ob Privat oder Gewerblich) muss immer die zuständige Behörde kontaktieren und alle Waffenrechtliche Erlaubnisse abfragen. Ach das klappt ja bei der 2/6 Regel auch nicht, wenn er Erwerber statt 2 mal 3 mal in einer Woche einkaufen geht, und den Erwerb der ersten beiden Waffen noch nicht bei seiner Behörde angezeigt hat. Je länger ich über die von dir zitierte Stelle nachdenke, desto abwegiger erscheint sie mir. Nicht nur in der Praxis.
  7. Wie erkenn denn der Händler auf Grund welcher Art von waffenrechtlicher Erlaubnis der Voreintrag für eine Kurzwaffe erfolgt ist????Bei jedem Erwerb den ich bisher getätigt hatte, wurde ich nach meiner zweiten Grünen oder der Gelben WBK gefragt. Weder von Händlern, noch von privaten Verkäufern. Was du erzählst lässt sich irgendwie nicht mit der erlebten Realität vereinbaren... Oder die von dir genannten Anforderungen an die Händler beim Überlassen sind extremst lokal.
  8. Ich befürchte das Gewicht der von dir gewünschten Waffe ist zu hoch für die Disziplinen. Der 4 Zoll .500 von S&W würde wohl passen. Ansonsten Super Magnum beim BDMP. Da gibts keine Gewichtsbeschränkung. Sofern dir der Aufwand in einen 2. Verband einzutreten nicht zu viel für deine Wunschwaffe ist.
  9. Bisher gab esn ur 2 Sachen aus dem Saarland die mich gelockt haben. Schwenkbraten und ein schön kühles Karlsberger Ur-Pils. Das kann man ja inzwischen auch in Berlin bekommen, aber dieses schöne Eldorado für Schützen aller Art könnte mal wieder den Wunsch auslösen diese beiden schönen Sachen direkt vor Ort zu verköstigen. Ich drücke dem Herren sowie seinen Investoren das es ein voller Erfolg wird.
  10. Es wäre schön wenn man zumindestens bei solchen Sachen mal bei den Fakten bleibt. WO steht nunmal nicht kostenlos jedem zur Verfügung. Dies ist nicht mehr so, seit gewisse Bereiche nur noch für die zahlenden Mitlgieder nutzbar sind. Das mag nur einen logistischen Grund bezüglich der Möglichkeit einer einfacheren Identitäsprüfung für sensiblere Bereiche des Forums haben, ändert jedoch letztendlich nichts an den daraus resultierenden Konsequenzen.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.