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stefan0303
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Anklage gegen Vorstand wegen Verkaufs von Sachkundenachweisen
stefan0303 antwortete auf P22's Thema in Allgemein
Wenn der berichtete Fall nach der Änderung 2002 passierte, kann es nun augenscheinlich nicht wie im Artikel geschildert vorgefallen sein ohne das eine Verbandsuntergliederung mitgespielt hat. Im BDS LV1 laufen die 12 Monate auch erst nachdem die das Mitglied gemeldet wurde. Und ich kann mir nun nicht wirklich vorstellen, das wenn ich die Meldung rückdatieren würde dies in der Geschäftsstelle einfach übernommen werden würde. Der Ausweis würde ja wohl dann auch nicht mit dem fiktiven zurück liegenden Datum erstellt werden, sondern mit dem Datum der tatsächlichen Meldung. -
Anklage gegen Vorstand wegen Verkaufs von Sachkundenachweisen
stefan0303 antwortete auf P22's Thema in Allgemein
@Joe07 zu 1. Wenn die Urkunde selbst gefälscht ist, dann hätte die Behörde es aber schnell merken müssen. Wenn der Verein selbst Sachkundeausbildung für den Verband tätigt, muss der Lehrgang ja mit der Teilnehmerliste angemeldet sein. Wenn der Verein unabhängig ist, quasie den Weg eines kommerziellen Anbieters geht, dann müsste doch ein stehender Prüfungsausschuss gemeldet sein. Allerdings hieß es ja die Lösungen wurden verkauft. Das macht alles wenig Sinn. zu 2. Das wäre bezüglich der geforderten Schießtermine verständlich. Aber es in dem Artikel wurde ausdrücklich geschrieben, das die "angeblichen Sportschützen" nicht ein Jahr lang im Verein waren. Auch das ergibt keinen Sinn. Der Verein mag rückwirkend das Eintrittsdatum für sich intern hin mogeln können. Dann wird das Antragsformular eben 6 Monate oder so zurück datiert. Nur das juckt den Verband ja überhaupt nicht. Die Zeit startet wenn er dort gemeldet wurde. Und wenn die in dem Verein nicht gerade ne richtig gut gepimpte Kristallkugel haben wird das schwierig. Irgendwas scheint da nicht zu 100% zu passen. -
Anklage gegen Vorstand wegen Verkaufs von Sachkundenachweisen
stefan0303 antwortete auf P22's Thema in Allgemein
Also mir sind da einige Punkte in dem Artikel nicht ganz verständlich. 1. Es handelt sich um einen Verein. Wenn die selbst Sachkundeausbildung machen könnte ich noch den Teil mit der "verkauften" Sachkunde verstehen. Im Artikel stand was von verkauften Lösungen bei Prüfungen. Sollten die aber nur (ist ja laut Artikel ein DSU Verein) den Teil bei dem Befürwortungsantrag meinen, wo der Verein gegenüber dem Verband bestätigt das Ihm gegenüber der Antragssteller die Sachkunde nachgewiesen hat, verstehe ich nicht wie das bei der Behörde funktioniert. Oder wollen gar nicht alle Waffenbehörden bei der Beantragung der WBK nochmal selbst die Sachkundeurkunde sehen? In Berlin war das in der jüngeren Vergangenheit noch so. 2. Im Artikel stand auch, das der Verein fälschlicherweise die einjährige Mitgliedschaft bestätigt hat. Das interessiert doch die Behörde nicht, der Verband! bestätigt dies im Rahmen der Befürwortung. Und die sollten doch wissen wann genau ein Mitglied vom Verein gemeldet wurde. Und im Artikel stand nun wirklich an keiner Stelle das der Verband da in der Sache mit drinnen steckt. Irgendwie muss mir entweder was entgangen sein, oder aber das was in dem Artikel steht ergibt mit unserem WaffG nicht so wirklich Sinn. -
In welchem Zusammenhang und von welchem yverband kam das?
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@Undeadpower Kann dir für die Glock das hier empfehlen: http://www.sportshooter.de/ausruestung/holster/fuer_pistolen/hogue_universal_power_speed_holster.htm
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Gibt es denn dafür Quellen, welche Flohbändigers und deine Interpretation belegen? Egal ob Kommentare, Urteile etc.. Interessant ist das Thema ja auf jeden Fall.
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Also wenn du vor fremden Personen so viel Angst hast, das diese sich auf einmal umdrehen und dich und andere erschießen, du diesen aber die Gewalt über eine scharfe Waffe einräumt zeigt mir das du deine Desperadorolle nicht wirklich durchdacht hast. 1.: Bezweifel ich das die entsprechenden Aufsichten dann auch alle so ausgebildet sind das sie im Ernstfall wirklich erfolgreich wären, und nicht noch die Nebenschützen sicherheitshalber aus Schreck gleich mit umlegen. Stichwort Umfeldgefährdung. 2. Ich mache nach der Sportordnung des BDMP und des BDS Aufsicht. Beim BDS bin ich mir nicht zu 110% sicher, aber meiner Lesart nach würde dein geschildertes Verhalten auch hier gegen die Sicherheitsvorschriften verstoßen. Beim BDMP würde es definitiv und wohl ohne jeglichen Spielraum gegen die Standordnung (Sicherheitsbestimmung) verstoßen. 3. Ich lasse mich gerne durch einen entsprechenden Fachanwalt etwas besseres belehren. Aber ich gehe nicht davon aus, das deine Art der Aufsichtsführung (mit geladener geholsterter Waffe) mit dem sicheren Umgang (sachgemäß und vorsichtig) einer Schusswaffe einher geht. Also dieses Bild was du da zeichnest hätte ich von R.G erwartet. Das es immer wieder Sportschützen geben muss welche die Vorurteile und Klischees so dermaßen perfekt bedienen ist schlicht zum K****n...
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Was das üben betrifft kann ich nichts dazu sagen. Aber komischerweise dürfen ja einige Beamte mit ihren Dienstwaffen an sportlichen Wettbewerben teilnehmen. (Landesmeisterschaften). Dafür hat der jeweilige Beamte sogar eine schriftliche Erlaubnis dabei. Und das ist kein Hörensagen, sondern eigene Erfahrung.
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Der einzige der hier sein Unwissen durch die Gegend posaunt bist du! Zitat "Wegen maroder und geschlossener Schießstände hat die Berliner Polizei das Training seit 2014 drastisch eingeschränkt – von drei auf eine Übung im Jahr mit nur noch 39 Schuss. Und nicht mal die werden geschafft. Das droht jetzt zu einem Sicherheitsproblem zu werden." Ebenfalls hier noch ein älteres Zitat: Polizeisprecher Stefan Redlich beteuert: „In diesem Jahr werden alle Polizeidienstkräfte mindestens eine Schießtrainingseinheit mit scharfer Munition absolvieren.“ Auf Nachfrage räumt er aber ein: „Es kann sein, dass vereinzelt mehr als zwölf Monate zwischen den Trainingsabschnitten liegen.“ Die Links : http://www.bz-berlin.de/berlin/verlernen-berlins-polizisten-das-schiessen http://www.bz-berlin.de/berlin/berlins-polizei-ist-gar-nicht-in-schuss
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Das verstehe ich nicht. Ist eine Schrotflinte ungefährlicher? Oder warum kann die über den Abzug entspannt werden. Was ist mit Waffen die keinen Entspannhebel etc. haben. Soll die dann Gespannt transportiert werden??????????
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@Greenthumb: Es geht nicht darum sich den ganzen Kram den man da gelernt hat wirklich dauerhaft einzuprägen. Man kann doch alles bei Bedarf nachlesen. Aber wenn ich in ein so stark gesetzlich reglementiertes Hobby einsteige, dann will ich doch wenigstens wissen was ich wie erwerben darf, und wie ich es zu lagern und zu transportieren habe...
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@BlackBull Ich persönlich verstehe das teils recht deutlich zu Tage tretende Defizit an Grundlagenwissen bei Leuten die erfolgreich die Sachkundeprüfung abgelegt haben auch nicht... Meine einzige Theorie ist das die Teilnehmer immer nach verlassen des Prüfungsraumes sich den ersten stumpfen Gegenstand nehmen und das gesamte Wochenende aus dem Kopf schlagen. Ich wurde teils von Leuten 14 Tage nach ihrer Sachkundeprüfung gefragt ob der Schwede auf Gelb oder Grün geht :-(. Ich meine es gibt doch den Schießsport schon deutlich länger als WO und Facebook...Wie hat das früher funktioniert??????
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Eigentlich kann mich ja wenig überraschen. Aber wenn ich sehe wie oft in Foren und auch bei FB von Sachkundigen relativ einfache Fragen zu Aufbewahrung und Transport kommen..... Ich weiß ja das die Sachkunde in den Verbänden recht unterschiedlich gehandhabt wird. 1 Wochenende, manche 2 Wochenenden. Aber was ich wie erwerben darf, wie ich es zu aufzubewahren und zu transportieren habe ist doch eigentlich nun keine Quantenphysik. Nicht einmal in dem chaotischen und komplexen Waffengesetz...
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@HBM es ist mir leider schlicht nicht möglich so viel Zeit für das Schießen zu erübrigen. Und die Zeit die ich in dieses schöne Hobby investiere muss ich zwischen selbst schießen, Vereins- und Verbandsarbeit aufteilen. Gestern war ich auch auf einer LM, bei der Ausrichtung helfen. Um 07:30 aus dem Haus und um ca. 19:00 war die LM durch. Ich gönne jedem der so viel seiner Freizeit in das Hobby investieren kann, als das man denkt er wohnt auf dem Stand. Das ist jedoch für den normal aktiv schießenden Schützen (inklusive Vereinsarbeit) aber in der Regel nicht möglich.
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100 Termine in 12 Monaten????
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@uwewittenburg:Zu behaupten das es den Schießbefehl nicht gab zeugt meiner persönlichrn Meinung nach schon von einer ähnlichen Qualität wie die Leugnung des Holocausts. Hier noch mal ein Link, sofern du nicht an deinen idelogischen Sperren scheiterst: https://web.archive.org/web/20080303082134/http://www.uni-potsdam.de/u/mrz/mrm/mrm16-4.htm Die DDR und ihre Rot verblendeten Funktionäre waren keinen Deut besser als der braune Dreck den sie zu bekämpfen vorgaben. Ich hoffe das irgendwann in diesem Land mit der DDR genauso umgegangen wird wie mit dem 3. Reich.
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Zu der Sache mit dem Hells Angels Fall: Warum sollter Rocker sich an den vermeindlichen Eindringling wenden. Die Polizei hätte sich doch als solche zu erkennen geben können. Zu der Sache mit dem Wagen abdrängen: Wo steht demm im Gesetz das jemand, egal ob bereits vorbestraft oder nicht, jegdliche Gewalt gegen sich dulden muss bis er zweifelsfrei feststellen kann das der Agressor kein Polizist ist???? Das ist doch aberwitzig. Warten wir mal ab was bei der Sache mit dem MEK ermittelt werden wird. Aber nur weil man das falsche Auto gefahren hat ist wirklich keine gute Begründung warum man eine Kugel in den Kopf kriegt.
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Also zunächst mal: Der Rocker war legal im Besitz der Waffe. Und du hattest dich ja in Sorge über ein falsches Signal durch das Urteil gezeigt: Es wäre auch ein falsches Signal an die Polizei das der Zweck die Mittel heiligt. Und sollte der Wagen des MEK ein neutrales Fahrzeug gewesen sein, wäre es schon sehr schwer sofort darauf zu schließen das mich der Freund und Helfer in den Graben drängt. Wenn man als Betroffender in dem Moment mangels Erkennungszeichen einen Polizisten nicht vom gemeinen maskierten Straßenräuber unterscheiden kann ist es nur schwer zu vermitteln warum man dann sich so devot dem Gegenüber verhalten soll wie du es erwartest.
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@MaddinPSG also du sagst das man alle Einzelheiten kennen muss und vom Fach sein muss. Beides trifft genau auf den BGH zu. Dir gefällt halt nur nicht das Urteil in dem Falle des Hells Angels. Und als Betroffender würde ich selbst auch wollen, das wenn man schon über mich Urteilt dies nach dem Gesetz geschieht, und nicht meine Rechte zugunsten irgendeiner PC geopfert wird... Ich persönlich war auch überrascht vom Urteil in dem Fall. Nur kann ich damit sehr gut leben. Vermutlich weil ich weder für den einen noch den anderen besondere Sympathien oder Abneigungen habe.
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@MaddunPSG Hat der BGH aber nicht genau das gemacht? Strafsenat des BGH (Az. 2 StR 375/11) Demnach hätte auch der BGH einen Sockenschuss???
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Und du beantwortest immer noch nicht die Frage, wie man dies denn praktisch tun sollte... Denn der Händler kann nie wissen ob mehrere Grüne WBK's vorhanden sind. Du willst nicht verstehen das was du meinst aus den Büchern heraus zu lesen nicht Umsetzbar ist. Nicht mal theoretisch. Denn nirgendwo bin ich als Erwerber verpflichtet dem Händler meine alle meine Waffenrechtlichen Erlaubnisse zu zeigen. Und ich habe das von dir zitierte Buch nicht angegriffen. Sondern nur bemerkt das es eben kein Kommentar ist. Noch nie, wenn ich irgendwo bei gewerblichen Händlern (z.B. Frankonia) gekauft habe, wurden meine Erlaubnisse in dem Umfang kontrolliert wie es notwendig wäre wenn man so handelt wie du es meinst. Und ich glaube nicht das ein Handelsunternehmen wie Frankonia oder alle anderen Händler bei denen ich bisher Waffen erworben habe fahrlässig mit ihrer Handelserlaubnis umgehen würden....
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Das von dir zitierte Buch ist weder ein Gesetzestext, noch ein Kommentar. Es ist ein Handbuch. Und ich werde mir das jetzt bestimmt nicht kaufen. Der von dir geschilderte Umfang der Prüfung durch den Händler scheitert schon dann, wenn der Erwerber mehr als eine Grüne WBK hat. Wie kann aber eine rechtlich verbindliche Prüfung zwingend sein, deren Durchführung rein willkürlich ist. Außerdem würde dies auch bedeuten das ein Händler immer die entsprechenden Langwaffen auf einen vorhanden Feststellungsbescheid des BKA's hin überprüfen muss. Das ist gelinde gesagt etwas realitätsfern. Wie gesagt, das was du da zitierst klingt in der Theorie sehr gut. Schon beinah tragisch-komisch finde ich das dieses Buch aus dem du zitierst "Waffenrecht - Handbuch für die Praxis" heißt. Es sei denn es ist eine Waffenrechtliche Entwicklung an mir vorbeigegangen, und ein Verkäufer (egal ob Privat oder Gewerblich) muss immer die zuständige Behörde kontaktieren und alle Waffenrechtliche Erlaubnisse abfragen. Ach das klappt ja bei der 2/6 Regel auch nicht, wenn er Erwerber statt 2 mal 3 mal in einer Woche einkaufen geht, und den Erwerb der ersten beiden Waffen noch nicht bei seiner Behörde angezeigt hat. Je länger ich über die von dir zitierte Stelle nachdenke, desto abwegiger erscheint sie mir. Nicht nur in der Praxis.
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Wie erkenn denn der Händler auf Grund welcher Art von waffenrechtlicher Erlaubnis der Voreintrag für eine Kurzwaffe erfolgt ist????Bei jedem Erwerb den ich bisher getätigt hatte, wurde ich nach meiner zweiten Grünen oder der Gelben WBK gefragt. Weder von Händlern, noch von privaten Verkäufern. Was du erzählst lässt sich irgendwie nicht mit der erlebten Realität vereinbaren... Oder die von dir genannten Anforderungen an die Händler beim Überlassen sind extremst lokal.
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Erwerb Wechsellauf Revolver "2,5" als Sportschütze
stefan0303 antwortete auf kulli's Thema in Waffenrecht
Das meine ich ja, Erwerb möglich, sportliche Nutzung nicht. Ich dachte ich kann nur das erwerben was ich auch sportlich nutzen könnte.