Die Maßtafeln gehören zur Dritten Verordnung zum alten WaffG 1976. Diese Verordnung ist aber außer Kraft gesetzt worden!
In § 22 Abs. 6 Beschussgesetz steht:
Bis zum Inkrafttreten einer Verordnung zu diesem Gesetz findet die Dritte Verordnung zum Waffengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 1991 (BGBl. I S. 1872), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 10. Januar 2000 (BGBl. I S. 38), sinngemäß Anwendung.
Die erwähnte Verordnung ist die Beschussverordnung vom 13. Juli 2006.
Die Maßtafeln gelten deshalb nicht mehr als Gesetz, sondern haben nur noch die Wirkung eines gewöhnlichen Textes, wie ihn auch ein Privater schreiben kann.
Rechtliche Wirkung können sie somit nur entfalten, wenn darauf im WaffG Bezug genommen wird (wie etwa bei den DIN- und VDMA-Normen für die Aufbewahrung).
Im WaffG werden die Maßtafeln allerdings nur im Zusammenhang mit den verbotenen Waffen in Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.5.5 und 1.5.6 erwähnt.
Meiner Meinung nach kann man sie deshalb nicht zur Definition der Langwaffenmunition i.S.d. WaffG heranziehen.