Danke für die Info. Da brauchen die 1 1/2 Jahre um etwas ohne Begründung abzufurzen.
Einen Versuch war es wert die Verfassungsbeschwerde. Den Anwälten wird man wohl keinen Vorwurf machen können, zumal es sich um eine der renommiertesten Kanzleien Deutschlands handelt, der sich ja auch unser Bundespräsident anvertraut hat.
Ich denke das wird damit zu tun haben, dass da auch einige SPD-Richter mit dabei waren. (Siehe z.B. hier: Richter mit roten Roben und roter Gesinnung)
Immerhin ist es besser als der Nichtannahmeschluss des BVerfG aus 2003 (Bf. war damals die DSU). Dort standen nämlich einige ideologische, für uns sehr unvorteilhafte Sachen drin. Die Begründung war im Wesentlichen Copy&Paste aus der BT-Drucksache.
So geht nicht daraus hervor, ob die Verfassungsbeschwerde vielleicht auch nur aus formalen Gründen nicht angenommen wurde, etwa weil vorher der Rechtsweg vor den einfachen Gerichten hätte beschritten werden müssen.
Ander Gerichte haben jetzt jedenfalls nichts in der Hand, was sie gegen uns herbeizitieren könnten.