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Drill Sergeant

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Über Drill Sergeant

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  1. Bei mir als Sportschütze ist die Rot Grün - Schwäche sogar so stark ausgeprägt, dass ich gleichfarbige Parteien grundsätzlich nicht wählen kann. Gruß D. S.
  2. Bei uns auch aber vorwiegend Schweinefleisch .😪 Gruß D.S.
  3. genau so, jedoch sollte die waffe zu einer Disziplin in der Sportordnung passen. Gruß D.S.
  4. wird auf jeden Fall eng, weil ab 1,6 Promille vorsatz angenommen wird. Gruß D. S.
  5. ich hoffe das wenn jemand das mitliest nicht zu eindruck kommt wir haben Alle einen an der Waffel. Gruß D.S.
  6. Ich weiß ja nicht wo Du organisiert bist, aber bei mir im Verein setzt sich die Vereinsmeisterschaft aus 12 monatilichen Vereinswettkämpfen in den unterschiedlichsten Disziplinen zusammen. Dazu kommen noch diverse überregionale Vergleiche mit befreundeten Vereinen und ein paar Kreismeisterschaften hinzu, dann ist der Aufwand doch schon etwas größer. Allerdings muß nicht an jedem Monatswettkampf teilgenommen werden um eine 3. oder 4. KW zubekommen aber wenn da im Schießbuch 5 bis 6 solcher Einträge stehen gab es noch keinerlei Probleme. Gruß D. S.
  7. Das Bedürfnis ist zu unserem Leidwesen nunmal die Grundlage für den Erwerb, und das lässt sich nur durch eifriges Schießen der entsprechenden Disziplinen nachweisen. Ob Dir das den Aufwand wert ist kannst Du nur selbst entscheiden. Jedenfalls ist für jede KW über das Regelbedürfnis hinaus eben auch der Nachweis über die Teilnahme an Wettkämpfen zu erbringen . Also nutze Deine Freizeit. Gruß D.S.
  8. Ich habe die jetzt an der Tete sitzenden schon das lezte mal nicht gewählt aber genutzt hat es nichts und wird auch zukünftig so sein. Oder war bei Dir "Grün" alle ? Das ist ziemlich einfach, wenn man keine "internationalen" Lebensmittel, Shischas oder Drogen kaufen will. Gruß D.S.
  9. Sachkunde, ansonsten mal suchfunktion benutzen. Waffen-Sachkunde-Lehrgang selbst durchführen - Allgemein - WAFFEN ... https://forum.waffen-online.de › Waffen (Allgemein) › Allgemein 27.09.2009 - 19 Beiträge - ‎11 Autoren Es wird im Verein eine Prüfungskommision gebildet, einer der Beteiligten hat die "Lizenz für die Abnahme der Sachkundeprüfung" - ist in unserem Fall .... Nicht mehr als ein Mitglied des Ausschusses darf in ... Schießsportverband angehören, können Sachkundeprüfungen für ihre Mitglieder abnehmen Gruß D.S.
  10. Ich hatte dringend vor einem Besuch oder einem Anruf bei der Behörde gewarnt, aber eine so blöde Begründung habe ich selten gehört, vielleicht will ich mir ja noch eine GK- Pistole anschaffen, der Verleih oder der befristete Besitz einer Waffe ist doch schließlich dazu gedacht bestimmte Waffen auszuwählen wenn ich mir im Voreintrag eine Pistole im Kaliber 9mm eintragen lassen soll dann aber feststelle eine .45 er liegt mir besser, brächte ich dann ja ein neues Bedürfnis und einen erneuten Voreintrag (ist ja alles auch nicht ganz billig). Oder die von meinen Vereinskammeraden, meiner Familie und mir praktizierten Verleihtätigkeit. Wir haben zum Beispiel unseren monatlichen Vereinswettkampf mit Pistole .22 lfb. meine Frau hat eine solche ich habe eine Pistole 9 mm in meiner WBK und will mit der Pistole meiner Frau trainieren, also schreiben wir einen Leihschein und ich fahre zum Taining. Ich wüste nicht welches Problem meine Behörde damit haben sollte. Gruß D.S.
  11. Also meine Anfrage beim Verband hat ergeben, dass es bei uns keine Änderungen in der Verleihpraxis gibt. Um welches LRA handelt es sich den, von einem Besuch würde ich jedoch abraten (gehe nicht zu Deinem Fürst .....). Gruß D. S.
  12. mein Verbands GF macht gerade Urlaub, mal höhren ob der Waffenrechtler was Weiß. gruß D.S.
  13. das ist mir völlig neu, davon habe ich seitens des Verbandes noch nichts gehöhrt, kannst Du die Quelle näher benennen? Gruß D.S.
  14. In Sachsen kann man bei der Beratungsstelle des LKA eine Begutachtung beantragen, die daraus erwachsenen Auflagen sind zu erfüllen und fertig. Möchte unsere Situation nicht näher schildern, es geht ja im öffentlichen Forum auch um Sicherheit. Gruß D. S.
  15. Es gibt für bestimmte Staftaten Verjährungsfristen, und die liegen bei Alkoholvergehen im Normalfall bei 5 Jahren. Bin kein RA aber auch ehemals betroffen, und auch nicht stolz drauf (falls jemand das hier noch ausschmücken möchte und dieser Tread ins uferlose abgleitet). Gruß D.S..
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