Ich hatte dringend vor einem Besuch oder einem Anruf bei der Behörde gewarnt, aber eine so blöde Begründung habe ich selten gehört, vielleicht will ich mir ja noch eine GK- Pistole anschaffen,
der Verleih oder der befristete Besitz einer Waffe ist doch schließlich dazu gedacht bestimmte Waffen auszuwählen wenn ich mir
im Voreintrag eine Pistole im Kaliber 9mm eintragen lassen soll dann aber feststelle eine .45 er liegt mir besser, brächte ich dann ja ein neues Bedürfnis und einen erneuten
Voreintrag (ist ja alles auch nicht ganz billig). Oder die von meinen Vereinskammeraden, meiner Familie und mir praktizierten Verleihtätigkeit. Wir haben zum Beispiel unseren
monatlichen Vereinswettkampf mit Pistole .22 lfb. meine Frau hat eine solche ich habe eine Pistole 9 mm in meiner WBK und will mit der Pistole meiner Frau trainieren,
also schreiben wir einen Leihschein und ich fahre zum Taining. Ich wüste nicht welches Problem meine Behörde damit haben sollte.
Gruß D.S.