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Hallo Leute jetzt haltet mal etwas den Ball flach. Ihr konstruiert ja tollere Sachen, als Sluggy je konnte. Also, wenn bei mir einer klopft, und mir beim aufmachen Betäubungsgas ins Gesicht sprüht und ich die Waffe, aus welchem zweck auch immer, auf dem Tisch liegen habe und nach meinem aufwachen weg sind, wird ja wohl kaum meine Zuverlässigkeit wackeln. Dann könnte mir das auch passieren, wenn mir einer eine Kanone an den Kopf hält und mich bittet, den Schrank zu öffnen. Ich habe schließlich keinem Nichtberechtigten zugang zu ermöglichen. Mit dem Führen ist leider durch Gerichtsurteile so pervertiert worden, daß scheinbar jeder Waffentransport als führen ausgelegt werden kann. Früher war Führen: Waffe geladen am Mann. Sonst nix. Und das war vernünftig. Über diese komischen aussagen wegen Drohpotential kann ich doch nur lachen. Steven
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Hallo die Diskusion ist zwar theoretisch, aber nichts desto trotz notwendig, da auch Sachbearbeiter auf jederder Kleinigkeit rumreiten können. Also, Kontrolle. Ich frage nach Ausweis. Muß ich als gewissenhafter legaler Waffenbesitzer schon, da ja sonst jeder kommen kann und die Waffen befummeln oder sogar mit schlechter Absicht mitnehmen kann. Danach frage ich nach dem Grund und der Legitimierung der Kontrolle. Es ist hoffentlich nur eine Kontrolle und keine Durchsuchung. Also, fragen nach der genauen Absicht. Ein kurzer Hinweis, daß ich das protokolliere und später überprüfen werde. Jetzt habe ich zwei Kanonen dabei, aber keine WBK. Was kann passiert sein? Ich habe die Waffen auf dem Stand gelagert. Kann aber nur sein, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Möglichkeiten gegeben sind. Ich habe die Waffen mit WBK hierher gebracht, habe die Murmeln vergessen, bat einen Vereinskameraden mit eigeneer WBK, auf die Kanonen aufzupassen, bin die Mun holen gegangen, und vergesse die WBKs zuhause. Das ist nur theoretisch. Kann aber doch passieren. Und da ich dem SB erst mal gar nichts sagen muß, kann ich ihm auch später die unverblümte Wahrheit sagen. Oder über einen Anwalt sagen lassen. Wie gesagt:theoretisch. Kann aber passieren. Einstein war ja auch Theoretiker und hatte recht. Steven
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Hallo jetzt frage ich mich, was kann theoretisch passieren, wenn ein Wiederlader einen Sprachfehler hat? Ich sitze im Keller mit 1KG Pulver und mir fackelt gerade der Papierkorb ab. Ich bekomme das Feuer nicht aus und rufe die Feuerwehr an. Im schlimmsten Fall kann ich denen nicht sagen was los ist und wo ich wohne. Dafür gibt es Diktiergeräte, die ich schon vorher besprochen habe, bzw. mir besprochen lassen habe. Ein zweiter Textbaustein, in dem erklärt wird, daß ich NC Pulver in einem gut verdämmten Tresor habe, der möglichst nicht zu heiß werden sollte. Bei der heutigen Technik ist das doch nicht mehr so schwer. Also, was will der SB? Entweder ich führe, oder lasse führen, ein vernünftiges Gespräch mit den entsprechenden Argumenten. Wenn er OK ist, wird er es einsehen. Wenn er bockig ist und seine Macht gegenüber den Untertanen ausspielen will sehe ich keine andere Möglichkeit, als einen Fachanwalt zu beauftragen, der ihm die Sachlage, zur Not mit einer Klageschrift, nahebringt. Bei einem so einfachen Fall, denke ich, sollte ein klärendes Gespräch die Sache bereinigen. Steven
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Hallo Joe ich bin zu hundert pro deiner Meinung. Die Jungs die kneifen sind zu einem Großteil an unserer Misere schuld. Wir haben einen Rechtsstaat und sollten ihn verteidigen. Aussagen wie "Ich mach lieber nichts, man weiss ja nicht, was die sonst gegen mich unternehmen" sind kontraproduktiv. Wir wären schon erheblich weiter, wenn es mehr aufrechte Bürger und nicht so viele buckelnde Untertanen gäbe. Steven
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So kann man seinen Müll über eGun loswerden....
steven antwortete auf steinertdd's Thema in Allgemein
Hallo ich habe noch ein altes Fundament für 1 Euro Sofortkauf an Selbstabholer zu verticken. Hat jemand interesse? Steven -
Hallo Upima du bist vollkommen beratungsresistend. Ich für meinen Teil geb auf und klinke mich aus. Hat eh keinen Sinn. Dieser gute UNTERTAN kann mit seinere Freiheit nichts anfangen. Steven
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Hallo Upima der Gesetzestext ist eindeutig. Es steht in 14 Abs. 4 keine Einschränkung der Waffenarten. Also kann ich alle darin genannten kaufen. (siehe auch Begründung zur Beschlußfassung des WaffG) Dies hat der Gesetzgeber deshalb so gemacht, weil die aufgeführten Waffen nicht DELIKTRELEVANT sind. Wann wurde denn das letzte mal mit einem Vorderladerrevolver von einem Sportschützen eine Bank überfallen? Freue dich doch einfach, daß der Gesetzgeber mal nicht alles einschränken will, sondern Etwas locker sieht. Kannst du so etwas nicht glauben und suchst deshalb verzweifelt den Pferdefuß? Wo liegt der Unterschied, ob ich 1 Rep.Büchse oder 10 habe? Doch nur darin, daß es der Wirtschaft guttut. Jetzt glaube doch, daß z. Zt. in Deutschland noch alles erlaubt ist, was nicht explizit verboten ist. Auch wenn es dir merkwürdig vorkommt und du erstmal ein Gerichtsurteil über die Erlaubnis sehen willst. Es wird keins geben. Steven
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"Dachbodenfund" in erworbener Immobilie: Eigentum?
steven antwortete auf Wolli's Thema in Waffenrecht
Hallo Doc freu dich, dat gibbet noch. Wahrscheinlich nicht mehr lange. Steven -
"Dachbodenfund" in erworbener Immobilie: Eigentum?
steven antwortete auf Wolli's Thema in Waffenrecht
Hallo Shootist liegt noch im Ermessen des Sachbearbeiters. Wird wahrscheinlich mit den neuen VwV konkretisiert und die Legalisierung nicht mehr möglich sein. Der SB kann dir die Erlaubnis erteilen, die Waffe, da du die Möglichkeit hast, nach dem WaffG zu lagern. Nach einem halben Jahr kannst du die dann in deine WBK eintragen lassen oder einem Berechtigten überlassen. Ist doch besser, die Kanone wird registriert, als daß durch die Drohung der ersatzlosen Vernichtung die Waffe weiter unregistriert bleibt. Leider sind nicht alle SBs so weit in der Realität und die höheren Beamten schon mal gar nicht. Die verstehen nicht, daß man Fundwaffen gerne behalten will oder zumindest einem legalen Zweck zuführen möchte. Sind halt nicht mehr in dieser Welt. Gehen aber davon aus, daß jeder die gefundenen Waffen gerne abgibt um sie in den Hochofen drücken zu lassen Steven -
Hallo muß ich im StGB nachschauen. Ist bei mir schon ewig her. Kann sein, daß das im Notwehr§ untergebracht ist. Steven
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Hallo Mad Lawyer eine hervorragende Interpretation des Nothilfeparagraphen nach genauem Studium desselben. Wende dich doch mal an ELF, die suchen immer gute Rechtsanwälte, die auf sowas spezialisiert sind. Ansonsten kann ich zu dieser Diskusion nur sagen: Wir Waffenbesitzer sind scheinbar zum größten Teil Masochisten, die statt eine Domina die Ministerialbürokratie bevorzugen. Kann denn hier keiner mehr klar denken? Meine Meinung ist: Ich darf mit den Waffen keinen Blödsinn machen. Mit der Waffe unterwegs jemanden bedrohen ist verboten und wird bestraft. Mal schnell auf dem Weg eine Bank überfallen ist verboten und wird bestraft. Das ist klar und nachvollziehbar. Die ausufernde Bürokratie, die jede Bewegung reklementieren will ist nicht nachvollziehbar und sollte bekämpft werden. Vorauseilender Gehorsam leistet der Bürokratie und damit der Verschwendung von Steuergeldern vorschub, und sollte unterlassen werden. Steven
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Hallo dieses Thema wird leider hier ziemlich oft diskutiert. Es kommen die verschiedensten Ratschläge, und die lieben Mitleser, die sich nie melden, freut es. Können sie doch weitere Schikanen aufbauen. Immer nach dem Motto: ein bischen geht noch. Es ist VERBOTEN mit einer Waffe dummes Zeug anzustellen. Wie oft muß diese Verbot in anderen Gesetzen und §§ wiederholt, ausgeweitet und was weis ich noch werden. Ich sehe das als Überregulierung an. Die ausufernde Bürokratie, die unsere Beamtenschaft am Leben hält aber Unsummen verschlingt, die man an anderen Ecken besser anlegen könnte, freut sich. Beweisen sie damit doch ihre Daseinsberichtigung ohne benötigt zu werden. (Siehe Sluggy, Steegmann und Konsorten.)Ich transportiere meine Kanonen von A nach B, mache keine dummen Sachen damit und fertig. Falls irgend ein Weltfremder meint, er müsse seine Gehirnfürze damit zelebrieren, werde ich mit allen Mitteln kämpfen. Stellen wir uns doch nicht selbst in die Ecke. Steven
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Hallo Dieter stimmt, das Innere ist vollkommen unwichtig. Das heißt aber auch, daß die Waffe nur wegen dem Aussehen unter das Verbot für das sportliche Schießen fällt und nicht wie das Waffengesetz es fordert, ein besonderes Gefärdungspotential darstellt. Ich habe jetzt das WaffG nicht vorliegen. Aber so weit ich mich erinnere, gibt es darin keine Ermächtigung zum Verbot wegen des Aussehens. Steven
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Hallo "halbautomatische Schußwaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn....." Das heist doch wohl, daß eine real existierende Kriegswaffe mit diesem Aussehen und der inneren Mechanik in einer Armee geführt werden muß. Streitereien können entbrennen, ab welcher Differenz der Ähnlichkeit dieser Anschein nicht mehr gewähleistet ist. Wir dürfen nicht dahin uns abdriften lassen, daß alle Waffen, die nach einem subjektiven Empfinden den Eindruck einer Kriegswaffe macht und die anderen Eigenschaften, wie Bullpup, Munition kürzer als 40mm oder Lauf kürzer als 40cm, hat, unter diese VO fällt. Sonst haben wir wieder diese Verbotsorgien, wie unter dem Anscheinsparagraphen mit seinen abstrusen Auswirkungen. Steven
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Hallo um es vorweg zu schicken. Ich bin die arme Sau, die dem Verein vorsteht. Das heisst, ich bin dafür verantwortlich, dass der Schießstand immer angemietet ist, dass Vereinsmeisterschaften mit Essen etc. organisiert werden. Dass es einen Pokal und Urkunden gibt usw. Im Endefekt muss ich auch noch säumige Zahler überreden, zu überweisen. Manchmal frage ich mich, warum mache ich nicht auch Sport-und Kassenwart. Vor drei Jahren kam ein Mitglied, 12 Monate Mitgliedschaft und regelmäßiges Training mit einem Bedürfnisbescheinigungsformular und als erste Kanone eine IMI .50AE eingetragen. Glänzende Augen und die Waffe schon ausgesucht. Warum sollte ich ihm nicht die Freude machen? Weil ich so was auch nicht habe? Wäre die Gefahr eines Amoklaufes mit einer 9mm Target Champion geringer? Wenn ich Leute im Verein habe, die mir als Gefahr vorkommen, rede ich mit dennen so lange, bis die sich einen anderen Verein suchen. Ist mir zwar noch nie untergekommen, aber ist das nicht eine bessere Lösung als Arschkriecherei zu fordern? Steven
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Hallo Ripper die o.g. Mitglieder haben doch das vom Gesetz geforderte getan. Warum sollen sie keine Bescheinigung bekommen? Bezgl. des Arbeitseinsatzes könnt ihr doch andere Restriktionen anwenden. Gönnt doch den gesetzestreuen Bürgern die Waffen und seit nicht noch schärfer wie das Gesetz. Steven
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Hallo Attila selbstverständlich könnte und würde auch Schindluder mit der Kanone getrieben werden. Jedes Gesetz wird irgendwann mal gebrochen. Deshalb sind die Strafen da. Man kann es nie, mit keinem Verbot verhindern. Eine heile Welt wird es nie geben. Ich habe 7 Jahre Combat geschossen, war Ausbilder im Combatschiessen. Darf das Wort heute nicht mal mehr in den Mund nehmen, ohne dass jemand angerannt kommt und mir den Mund mit Seife auswaschen will. Ich habe 7 Jahre eine Waffe geführt. Dienstlich wie privat. Heute traut man es mir nicht mehr zu, verantwortungsvoll damit umzugehen. Verrückt nicht. Steven
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Hallo Sachbearbeiter die Welt ist in einigen Teilen Deutschlands nicht mehr so heil, wie du vermutest. Sie wird in Zukunft noch schlechter werden. Für viele ist es keine große Anstrengung eine Kanone illegal zu bekommen. Und in Deutschland ist es ziemlich risikolos, jemanden zu überfallen, zu berauben oder bei ihm in Anwesenheit einzubrechen. Wenn die Jungs damit rechnen müssten, dass das Gegenüber eine Kanone zückt und auch noch daran ausgebildet ist, wäre die Hemmschwelle etwas höher. Die Feuergefechte wegen eines Parkplatzes, die so oft als Horrorszenario herangezogen werden, blieben wegen der zu erwartenden Strafen aus. Mündige Bürger denken. Es gibt übrigens in Deutschland zivile Waffenträger, die keine Ahnung von Waffen haben, aber einen Waffenschein bekommen. Ich spreche aus Erfahrung. Auch hier hilft Vitamin B. Nur Normalos mit Erfahrung mit Waffen gibt man keine. Die Obrigkeit und ihre Freunde müssen sich doch in Etwas vom gewöhnlichen Bürger unterscheiden. Steven
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Hallo wie haben die Menschen in Korsika und Georgia es bis heute geschafft, zu überleben? Oder haben die sich soweit reduziert, dass sie sich nicht mehr auf Schussentfernung begegnen? Sind ja gar schlimme Zustände. Wenn das mal puplik wird. Steven
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Hallo ich habe heute morgen 3 Langwaffen auf alte Gelbe angemeldet. Null Problemo trotzdem ich in NRW wohne. Steven
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Hallo im Zusammenhang mit Dr. Steegmann über Vernunft zu sprechen ist ein Paradoxon an sich. Er hat wahrscheinlich so viel Druck bekommen, daß er eingeknickt ist. Mit Sicherheit wartet er schon auf die nächste Gelegenheit um sich an seinen Untertanen zu rächen. Wo kämen wir hin, wenn die Obrigkeit sich dem gemeinen Volk beugen müsste. Steven
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Hallo also mir schwillt schon wieder der Kamm. Wenn ich Dr. Steegmann und seine Verstöße gegen geltendes Recht nicht schon miterlebt hätte, würde ich an Paranoia denken. Aber, ich glaube das kann so stimmen. Was machen eigentlich unsere stummen Mitleser? Gehen denen solche Schläge gegen Das Gesetz am A... vorbei? Ihr sägt auch an eurem Stuhl. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da eine schriftliche Ablehnung mit Rechtsmittelbelehrung gibt. So blauäugig kann kein SB sein. Würde ja das Geld für die verlorene Klage mit beiden Händen zum Fenster raus werfen. Oder haben wir zuviel davon? Kann jemand den Erlass hier reinstellen? Ich denke mal, eine Beschwerde beim Petitionsauschuß NRW gegen Dr. Steegmann ist schon überfällig. Davor hat er Angst, kommt nämlich in Erklärungsnotstand und hat Arbeit. Alles andere wirkt bei dem nicht. Habe ich im persönlichen Gespräch mit ihm und seinem Vorgesetzten schon erfahren. Also, her mit dem Erlass. Steven
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Hallo Ballerkalle Glückwunsch zu deinem Erfolg. Ich schätze mal, dein Sternkreiszeichen ist Terrier. Mehr von deiner Sorte und es würde besser mit dem Waffengesetz und den SBs gehen. Steven
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Hallo die Diskusion über Vollautos sollte man im Hinblick auf KWKG sehen. Ein Sammler hat größte Schwierigkeiten einen HA hergestellt auf den gleichen Maschinen wie VA zu erwerben. Es gibt da im KWKG keine verbindliche Regelung. Also eine Regelung im WaffG in Verbindung mit dem KWKG für die gar so schrecklichen HA und VA sollte enthalten sein. Es ist doch krank, wenn eine EL-Büchse, hergestellt aus einem G3 Lauf als Kriegswaffe gilt. Steven
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Hallo Matt die Lage ist jetzt endgültig verworren. Deine Zitate der verschiedenen §§ des StGB schaden WO bestimmt mehr, als sie dir Satisfactione bringen. Spring über deinen Schatten, sag öffentlich SIG-Fan ist ein Eierbär und schluss ist. Einen Rechtsstreit mit ungewissen Ausgang ist falsch. Bedenke auch, dies ist zwar ein öffentliches Forum, Beleidigungen sind aber nur einem Nikname zuzuordnen und nicht einer Person. Eine solche Verschärfung der Lage schadet der Lockerheit der Diskussionen. Steven