Zum Inhalt springen

steven

FvLW Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    12.811
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von steven

  1. Hallo highlower wie so oft zeigst du, dass du sehr wenig Ahnung vom Waffenrecht hast. Dies von dir kritisierte Vorgehen ist der normale Weg. ja, die Möglichkeit der Ausleihe wurde, u. A. genau zu diesem Konstrukt geregelt: der evtl. Käufer kann die Waffe erproben und schon mal sich das Innere ansehen. Gefällt es ihm, kann er die Waffe kaufen (so kommt kein anderer ihm zuvor) und wartet dann in ruhe auf den Voreintrag. Wenn es ihn gelüstet, kann er sie noch einmal oder mehrere male ausleihen, um sie probe zu schießen. Genau wie in dem Fall, den ich geschildert habe. Bevor du vollmundig (wie so oft) Regelverstöße reklamierst, schau ins Gesetz. Dann erkennts du, dass es kein Regelverstoß ist. Mein Vereinskamerad hat lediglich den Voreintrag und die Erwerbsanzeige gleichzeitig abgegeben. Deswegen ein verfahren wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu eröffnen, ist schon sehr forsch vom SB. Steven
  2. Hallo mühli für mich könnte es keine Konsequenzen haben. Ich habe meinem Vereinskameraden eine mir gehörende Waffe angeboten. Er stimmte zu. 200 Euro gab er mir. Damit war ein Kaufvertrag gegeben. Irgendwann im November gab ich ihm die Waffe auf Leihschein zum Probeschießen. Er nahm sie mit nach hause zum Putzen und lagerte sie im Tresor. Er gab mir die zurück. Letzte Woche gab ich sie ihm wieder. Um sie nochmal zu testen. Er wartete auf den Eintrag. Für mich alles ok. Er hat den Voreintrag mit den nötigen Formularen incl. Bedürfnisbestätigung vom BDMP eingereicht. Und dazu auch noch die Anmeldung der Waffe. Ich sehe da keinen Fehler drin. Eigentlich sollte der SB die Sachlage erkennen. Warum der ein Fass aufmachte, kann ich nicht sagen. Evtl. wollte er sich einige Punkte verdienen. Und die Anordnung, dass mein Vereinskamerad antanzen soll und die Waffe mitbringen, kann ich erst recht nicht verstehen. Heute Mittag blaffte mich der SB beim Telefonat an, dass ich das Beweismittel unterschlage hätte. Nach einigen Worten kamen wir dann besser ins Gespräch. Gut, das "An Eides statt" kann ich ihm ruhigen Gewissens geben. Wir müssen uns ja wieder vertragen. Evtl. sollte er sich als Dienstleister sehen und das Waffengesetz sowie die VwV durchlesen. Steven
  3. Hallo HillbillyNRW das verstehe ich nicht. Der Käufer hat eine Halbautomatische Langwaffe eingetragen und im Besitz. Und will jetzt eine Halbautomatische Kurzwaffe erwerben. Und diese KW habe ich ihm, zum Bedürfnis umfassten Zweck, nämlich Probeschießen, auf Leihschein überlassen. Da sehe ich keinen Fehler drin. Steven
  4. Hallo natürlich hat mein Vereinsmitglied einen Fehler gemacht. Er hätte zuerst den Voreintrag beantragen und abwarten sollen und, sobald er den Voreintrag erhalten hat, den Erwerb melden. Aber, Leute: ist das nicht ein verzeihlicher Fehler? habt ihr euch schonmal die Formulare der Behörde angesehen? Gut, der SB hat bei ihm angerufen. Da wurde hauptsächlich gefragt, ob er die Waffe erworben hat. Wer ist so sicher bei den Wörtern Erwerb/Kauf? Im Zivilrecht das Gleiche, im Waffenrecht verschieden. Und dann gleich mit einer Strafanzeige wegen unerlaubten Waffenbesitz androhen und, nein nicht nur das, sondern auch gleich stellen. Hätte der SB nicht mich (er kennt meine Handynr) anrufen können? Wäre sicherlich zu klären gewesen. Weiter: dem Mitglied sagen, morgen um 10:00Uhr bei mir mit Waffe. Das ist etwas sehr übermotiviert. Und mich heute morgen anblaffen, ich hätte ein Beweismittel unterschlagen? OK, wir haben uns danach gütig geeinigt. Aber, der SB kritisiert mangelnde Kenntnis des Waffenrechts und der VwV und kennt nicht den Begriff "Erwerb auf Grund eines Leihscheins"? Wollen die SBs das Gesetz verwalten oder wollen sie Straftäter erzeugen? Steven
  5. Hallo Sgt.Tackleberry mir ist das klar. Aber mein Vereinsmitglied war das nicht so klar. Und ist der Fehler tatsächlich so erheblich, dass da das ganz große Fass aufgemacht wird? Voreintrag und Erwerbsanzeige in einem rutsch. Ist das ungewöhnlich? Evtl. hätte der SB mich statt den Käufer angerufen. Dann hätte ich das sachlicher erklären können. Steven
  6. Hallo PetMan ok, in der heutigen zeit nicht ganz geschickt. Aber auch nicht so abwegig. Sollte das nicht normal sein? Ich kaufe eine Waffe, lasse sie mir über Leihschein geben, probiere sie aus, alles ok, beantrage den Voreintrag und gleichzeitig zeige ich den Erwerb an. Jeder denkende Sachbearbeiter würde eine Erleichterung darin sehen: erst Voreintrag und direkt danach der Eintrag der Waffe. OK, ich überschätze die Flexibilität der "neuen" SBs. Aber direkt eine Strafanzeige? Steven
  7. Hallo Handgunner wichtige Frage, habe ich nicht erwähnt: Mein Mitglied hat vom BDMP eine Bedürfnisbestätigung für eine KW .22LR erhalten. Dann hat er den Antrag für einen Voreintrag gestellt und gleichzeitig den Erwerb einer KW mit NR hingeschickt. Sollte eigentlich kein Problem darstellen. Er hatte die Waffe schon gekauft. Normalerweise könnte man den Voreintrag gleich mit dem Erwerb koppeln. OK, war früher so und logisch. Heute offenbar nicht mehr. Steven
  8. Hallo Sergej danke für den Hinweis. Könnte ich in meine Eidesstattliche Erklärung mit einpflegen. Steven
  9. Hallo Sergej ich stamme aus einer Zeit, da hat man noch vernünftig geredet. Offenbar ist der "Junge" SB etwas übermotiviert und kennt die VwV nicht korrekt. Man kann eine Waffe per Leihschein "erwerben". das ging ihm durch. OK, mein Mitglied meinte mit "Erwerb" "Kauf". Aber deswegen eine Strafanzeige wegen illegalen Waffenbesitz stellen, ist schon "übermotiviert". Steven
  10. Hallo folgender Sachverhalt: Ein Mitglied meines Vereins, er besitzt eine .22LR Langwaffe, will eine .22LR Pistole kaufen. Er hat wenig Geld, ich will gerade eine aus meiner Sammlung verkaufen. Eine FN Browning 150 für 200 Euro. Anfang November letzten Jahres haben wir den Deal gemacht, er gab mir das Geld. 2 Wochen später gab ich ihm die Waffe am Schießstand um sie aus zu probieren. Wir füllten einen Leihschein aus, da er sie mit nach Hause nehmen wollte. Er hat Tresor und alles pipapo. Da er bzgl. Nachfrage seines Voreintrages auf unbestimmte zeit vertröstete wurde, gab er mir die Waffe ende November zurück. Am 09. Januar brachte ich ihm morgens die Waffe (war gerade in die Richtung unterwegs), damit er sie am Abend beim Schießen nochmal ausprobieren konnte. Alles mit Leihschein. Gestern ruft er mich ganz aufgelöst an. Der Sachbearbeiter hat ihn gerade angerufen, ihm in einem etwas derberen Ton erklärt, dass er illegal im Besitz einer Waffe sei, ein Strafverfahren gegen ihn deswegen eingeleitet wurde. Er fragte ihn mehrmals, ob er die Waffe erworben hätte. Er bejahte. Irgendwann im Gespräch erwähnte er den Leihschein. Der SB sagte ihm, er solle heute um 10:00Uhr zu ihm kommen und die Waffe mitbringen. Er rief mich danach an, ich beruhigte ihn und nahm die Waffe an mich. Heute nach dem Termin das Drama: Unerlaubter Waffenbesitz, Unterschlagung von Beweismitteln etc. Der Junge war dem Herzinfarkt nahe und sah sich schon im Gefängnis. Ich rief den SB an, er war auf 100. Wie ich Beweise unterschlagen könnte. Und er hätte meinen Mitglied mehrmals gefragt, ob er die Waffe tatsächlich erworben hätte und da er Sachkundig wäre, er den Unterschied zwischen Erwerb und Kauf wissen müsste. Er hat eine Anzeige wegen "unerlaubten Waffenbesitz" bereits eingeleitet. Nach einem, zuerst hektisch, danach ruhiger, geführten Gespräch einigten wir uns, dass wir ein Schreiben "an Eides Statt" verfassen, indem wir die Sachlage erklären. Er müsste dem Staatsanwalt schließlich mitteilen, warum die Ermittlungen nichts weiter ergeben. OK, viel Aufregung für nichts. Aber kostet Nerven. Die SBs sind offenbar nicht mehr so wie früher. Ach ja, Ich erklärte ihm, dass er, falls er die Waffe beschlagnahmen will, seine Kollegen in Marsch setzen soll und nicht jemanden auffordern, die Waffe durch die halbe Stadt zu ihm zu bringen. Unglaublich. Steven P.S. Der Ton wird rauer, die Beamten herrischer.
  11. Hallo LordKitchener jetzt bring mal "Heinrichdenhetzer`s komplettes Weltbild nicht durcheinander. Ihm geht es um Reichsbürger und AfDler. Das puscht ihn auf. Der Rest der Republik ist ihm egal. Dienst jedenfalls nicht der Stimulierung. Steven
  12. Hallo charly.brown der Gerstensaft, der Gerstensaft. Steven
  13. gebe ich dir vollkommen recht. ob Reichsbürger, selbstzufriedene Blockwarte hier auf WO etc.
  14. Hallo im Juli habe ich die Salutbüchse angemeldet. Bis heute keinen Mucks gehört. Steven
  15. Hallo CZM52 sicherlich meinst du damit mich. Bis auf einen Schreibfehler, Komme statt Komma, sehe ich kein Unordentliches Deutsch. Oder hast du eine bessere Schulbildung? Bis auf Moppern sehe ich das nicht. Steven
  16. Hallo Marko1111 herzlich willkommen im Forum. Ich habe mir deine Frage durchgelesen. Und habe auch eine Frage an dich: warum bist du nicht so höflich, uns eine Frage in einem einigermaßen Deutsch zu stellen? Ohne Punkt und Komme versteht man dich nicht. Ich gestehe, ich weiß nicht, was du meinst. Bevor wir uns Mühe geben und dir Antworten, gib dir erstmal Mühe und Frage. Steven
  17. Hallo Wollmops bau dir ein kleines Gestell, das genau unter den Tresor passt. Somit kommst du über die Sockelleiste und das Andübeln ist problemlos möglich. Steven
  18. steven

    Die nächste Amnestie?

    Hallo erstezw war das tatsächlich so? Ich war immer der Meinung, alle Waffen konnten angemeldet werden. Wobei: wenn es nur lokale Waffenbestimmungen gab, und ein MG42 (wie konnte das ohne Waffengesetz und damit Verbot illegal sein) besessen wurde, sollte, mangels eines Verbotes, der Besitz legal gewesen sein. Steven
  19. steven

    Die nächste Amnestie?

    Hallo CZM52 Sammelgebiet: Rollenverschluss. Fast vollständig. Steven
  20. steven

    Die nächste Amnestie?

    Hallo Waffenamnestie: Jeder darf unbestraft seine illegale Waffe abgeben. Unsinn! Waffenamnestie: Jeder darf seine illegale Waffe anmelden. Das wäre ein Schritt in die richtige Richtung. OK, es wären eine Menge AKJs dabei. Aber registriert. Ich suche ein legales MG42. Als Sammler. Sicherlich gibt es davon noch einige in Deutschland. Illegal. Die darf ich aber nicht kaufen. Legale (die es auch gibt) werden z. Zt. keine verkauft. Wer würde einen Bankraub mit einem MG42 machen? FG42. Ich würde gerne eins kaufen. Gibt keins. Aber einige liegen im Keller, Dachboden etc. rum. Wer würde mit einem FG42 einen Banküberfall begehen? Eine Amnestie ist nur dann sinnvoll, wenn alle Waffen angemeldet werden können und dann behalten werden dürfen. Eine angemeldete Waffe ist nicht mehr gefährlich. Dies hat man 1972 bei der einzig richtigen Amnestie gesehen. Steven
  21. Hallo Joseg ich stehe auf "Voraufklärung" Steven
  22. Hallo ALBA ich denke, du hast nichts dagegen, deine Grammatik zu korrigieren! Richtig müsste es heißen: "Der Urlaub scheint zu Ende zu sein. Es war so schön ruhig hier. So wäre es richtig geschrieben. 2. Klasse Volksschule. Steven
  23. Hallo noch mal zur Verständnis ein Beispiel: Sagen wir, ich komme nächstes Jahr in den Landtag NRW. Wie, nach welchem Gesetz, beantrage ich einen Waffenschein. Da ist sicherlich nicht der "normale" Weg, der jeder Bürger gehen muss, der Zielführende. Steven
  24. Hallo ich glaube, ich habe mich falsch ausgedrückt: ich suche Infos, nach welchem Gesetz ein Bundestags bzw. Landtagsabgeordneter einen Waffenschein oder eine Ersatzbescheinigung erhält. Das scheint gar nicht so einfach zu sein. Wie viele Abgeordnete eine Waffe führen interessiert mich gar nicht. Steven
  25. Hallo mich hats erwischt! Ich wurde gebeten, Infos über Waffenscheine für Bundes bzw Landtagsabgeordnete zusammen zu tragen. Ist ein Klacks. Dachte ich. Aber so einfach scheint das gar nicht zu sein. Wer gibt mir Informationen? Alles hilft mir. Steven
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.