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Last_Bullet

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Beiträge von Last_Bullet

  1. vor 43 Minuten schrieb joker_ch:

    Doch es wird vorher wie in Tunesien ein anal Test durchgeführt (gibt es echt dort), das dürfte effektiv dagegen wirken das nicht Schwule sich diese Recht erschleichen.

    Ih, was kann man da denn erkennen? 

     

    Und würden Waffen „im Volk“ nicht auch mehr Waffen für die Bösen bedeuten?

  2. vor 7 Stunden schrieb wietschorke:

    Ja genauuuuuuu, ich hoffe es kommt jemand mit ner Kalschnikov und metzelt alle Familienmitglieder und Freunde von Dir damit ab. Dann erinnere Dich an Dein Geschwätz von gerade eben

    Sorry, eigentlich bin ich nicht so, aber der Beitrag ist der erste, seit ich hier bin, den ich über den "Melde-Button" gemeldet habe. Sowas gehört hier und auch anderswo nicht her. Das ist keine Grundlage, das ist gar nichts. Das ist tiefer, als man jeden Keller bauen würde. Leute, die solche Dinge veröffentlichen, scheinen Probleme zu haben. Die gehören nicht in dieses Forum. Widerlich.

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  3. Am 4.6.2020 um 16:19 schrieb Valdez:

    Mir langt bereits der erste, den ich zu Gesicht bekam. Kotz.

    Am 4.6.2020 um 22:04 schrieb rider:

    Hier ist noch ein Bericht, in dem die Gründe für die Betriebsaufgabe in Deutschland klar genannt werden:

    https://www.welt.de/regionales/hamburg/article208945035/Waffenhersteller-Sig-Sauer-will-deutschen-Standort-aufgeben.html

     

     

    Daraus:

     

    Zitat

    Das Unternehmen verwies in einer Pressemitteilung darauf, dass die deutsche Gesetzgebung die Nutzung von Sportwaffen immer mehr einschränke. „Bei der Vergabe von Behördenaufträgen werden sowohl von der deutschen Polizei als auch von der Bundeswehr einige wenige lokale Produzenten bevorzugt.“ Sig Sauer werde wegen der internationalen Ausrichtung des Unternehmens von den Ausschreibungen systematisch ausgeschlossen. Die meisten Entwicklungen der Firma stammten aus den USA.

    Jo, in Deutschland ist ja sogar das Schnitzen bald ein Schwerverbrechen, was sollen wir also mit sowas überflüssigem wie eigenen Waffenherstellern??

     

    Die schöne P6, #schnief.....

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  4. vor 15 Minuten schrieb Dirken:

    Dann sollten bitte auch Piloten, LKW-Fahrer, Busfahrer..und Autofahrer... und alle Legal- Küchenmesser-Besitzer..ach..am besten ALLE Bürger jedes Jahr zur MPU gehen.

     

    Du hast Politiker vergessen. Bei mir sagt die Seite, die angegebene Postleitzahl gäbe es in D nicht und lässt mich nicht weiter.... liegt wohl am „nein“.....

  5. vor 47 Minuten schrieb Quwertzuiop:

    ....wenn z.b. der Moderator Joker wiederholt ausfällig wird, und wie vorhin im Thread “Was so alles auf uns zukommt" fabuliert von

    "Für die Gehirnamputierten Volldeppen die meine ist ja eine kleine Grippe und der Hype scheisst mich an"

     

    Das ist dann ok??

    Wie willst Du die über alles akzeptierte Gerechtigkeit hinbekommen? Das wird nicht funktionieren. Kann man sich drüber aufregen, muss es jedoch nicht.

  6. vor einer Stunde schrieb Sgt.Tackleberry:

    Die Regelung - oder, dass / wie er sie veröffentlicht hat?

     

    Über die Regelung selbst kann man geteilter Meinung sein (ich finde sie nicht schlüssig), die Art der Veröffentlichtung finde ich nicht gut. Sowas gehört in die Nutzungsbedingungen, die "Ausrede", dass diese sich ständig ändern würden ("erst vor ein paar Minuten"), erinnert eher an Willkür, dann brauchte man sie auch gar nicht zu veröffentlichen. Nur meine Meinung (offensichtlich).

     

    Gut, dass es transparent gemacht wurde. Uneinige sein über die Art und warum man sanktioniert wurde, dürfte normal sein, dazu sind wir alle zu unterschiedlich. Bei mir stand es eben in den Nutzungsbedingungen, und wie man es seitens der Leitung umsetzt, wohin man was schreibt, entscheiden nicht wir. Natürlich passt es besser in die Nutzungsbedingungen, so hatte ich auch argumentiert, jedoch ist es so besser, als irgendwo versteckt. Und wenn es einen erwischt, warum auch immer, kann man es besser nachvollziehen. Ich denke, man kann noch optimieren, aber das ist eben wie so vieles meine persönliche Meinung. 

    Ich sehe es positiv. So weiß ich jetzt, warum es ein Punkt war und nicht mehr. Eine gewisse Toleranzschwelle sollte man eben mit einkalkulieren, es sind Menschen, die hier Moderatoren sind, nicht perfekt, nicht fehlerlos, aber das ist wohl keiner ..... außer Alfred 😉

  7. Also der Thread von Michael ist eine Reaktion auf einen Vorschlag von mir. Ich oute mich jetzt mal: Ich habe vor kurzem eine Verwarnung bekommen. Überrascht, aber nach den Regeln, die hier geschrieben sind, hatte ich mich gewundert, warum in der Infomail steht, der Punkt würde nie verfallen. Interessiert habe ich dann die Nutzungsbedingungen durchgelesen, um zu sehen, warum das so ist, wie viele Punkte es für was gibt und was geschieht, wenn man Punkte ansammelt. Leider fand ich nichts und wandte mich an den Verwarnenden. Die Antwort war leider nicht das, was ich mir erhofft hatte und im Hintergrund wurde diese wohl auch an Michael weiter geleitet, dem ich vorschlug, dieses System doch in die Nutzungsbedingungen aufzunehmen. Da gab es Bedenken und der Kompromiss ist nun, dass hierfür ein Thread durch Michael eröffnet wurde, um transparent und nachvollziehbar für jeden darzustellen, wofür es Punkte gibt und was bei deren Anhäufung geschieht.

     

    Ich finde es gut.

     

  8. Ich denke, alles läuft auf eine regelmäßige, durch den „auftraggebenden“ und damit zahlenden LWB, medizinische Untersuchung hinaus, so ähnlich, wenn man den LKW Führerschein Ü 50 behalten möchte. Als Familienmitglied hat man im Strafrechtsbereich ein Aussageverweigerungsrecht, inwieweit dies mit einer Strafandrohung bei Nichtmelden konform läuft, müsste man dann sehen.

  9. vor 5 Stunden schrieb karlyman:

     

    Auf welcher Rechtsgrundlage denn (wohlgemerkt, bei Aufbewahrungskontrolllen nach § 36 WaffG)...?

    Wenn hier schon andere als Inhaber eines KWS gefragt wurden, wo die SSW aufbewahrt wird, einfach mal so fragen, um gucken tun sie sich ja auch, wer darauf antwortet, naja. Oder man fängt einfach mal ein Gespräch an, und wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen..... den hier dafür eingestellte Zeitungsartikel habe ich entfernt, gab Mecker vom Mod wegen Urheberrecht. Dort stand zwar keine Rechtsgrundlage drin, jedoch wurde der Kampf gegen rechts mit Reichbürgern und den 1787 Waffenbesitzern im Land Bremen verknüpft. Dazu eine Task Force und mehr Personal für Verfassungsschutz und das LKA. Man bedauerte, dass Mediziner solche Diagnosen nicht melden dürfen/ würden, appellierten jedoch an z. B. Familienmitglieder, die häufig von der vorab geplanten Straftat etwas mitbekommen haben, eine Radikalisierung oder krankhafte Veränderung zu melden, denn es gäbe ja das Gesetz, Straftaten, von denen man Kenntnis erhält, zu melden, um sich nicht selbst strafbar zu machen.

     

    Also wird da massiv dran gearbeitet und Bremen, als RRG Hochburg, dürfte da ganz weit vorne mitspielen wollen, haben sie sich als ewig SPD geführtes Land schon lange auf die Fahnen geschrieben, die Waffenbesitzer zu reduzieren. 2010 waren es noch gut 3600, eine Halbierung haben sie dann innerhalb von 10 Jahre schon hinbekommen.

  10. Bremen verknüpft das mit seinem Kampf gegen rechts.... wird wohl ungemütlicher und ob das Auswirkungen auf die jährlich geplanten Waffenkontrollen hat, so mit Fangfragen zur politischen Einstellung bzw. Fragen die eine psychische Erkrankung erkennen lassen? Mann wird sehen.....

     

    edit: Bild entfernt.

     

     

  11. vor 6 Stunden schrieb steven:

     

    Warum klagen wir nicht zu Hundertausenden? Sind wir Deutschen so feige?

     

    Weil einen entweder die Rechtsschutzversicherungen irgendwann rauswerfen oder man den Kram, im Gegensatz zu denen, die nur mit dem Handy einreisen, selbst bezahlen muss.

    vor 5 Stunden schrieb steven:

     

    Meine 4M20 KWs wurden mir mit der Begründung "Witschaftliches Interesse" in die WBK eingetragen. Ich äußerte,  dass, wenn das nicht so durchgeführt wird, ich den Klageweg gehen werde.

     

     

    Für die „F“ Plempen braucht man auch kein Bedürfnis. Die kann man sich kiloweise eintragen lassen.

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  12. vor 3 Stunden schrieb steven:

    Der Staat will mir was wegnehmen, was ich 

    1. Legal besitze

    und

    2. Behalten möchte.

    Mir zu sagen, dass ich

    1. Es nicht behalten darf 

    und

    2. Keine Entschädigung für die Wegnahme meines Besitzes erhalte, kann in einem Rechtsstaat (Forumsspinner, halt dich da raus!) Nicht rechtens sein. 

     

    Und wenn hier der Salutkracher gemeint ist, jahrzehntelang an alle über 18 verkauft werden durfte. 4mm Waffen können ja zumindest ohne Gefriemel noch richtig schießen, der Salutkracher nicht. Da hätte man schon einen Unterschied machen müssen zwischen denen, die nach deutschen Regeln umgebaut wurden, und denen, die man im Ausland zusammen gelötet hat. Wollte man nicht. Was da an schönen Sammlerstücken jetzt in den Schmelzofen wandern soll, treibt einem die Tränen ins Gesicht.

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  13. Hm, ich habe mal gelernt, dass z. B. bei einem Bandschleifer die Wärmeentwicklung auch nur für kurze Zeit an dem Punkt des Schleifens schon zu hoch sein kann und somit die Härtung einer Klinge ruiniert, weswegen man immer eine Kühlung verwenden sollte. Und dann noch Dünnschliff.... aber versuchen kann man es, wenn es hin ist war es zumindest nicht zu teuer.

  14. Laut Bericht haben die Behörden bereits 2015 illegale Waffen gefunden, komisch, ist doch alles verboten, wo bekommt der Mann das nur alles her.....

     

    Ich bin gespannt, wenn man bereits nach SRS bei den Kontrollen gefragt hat, wann diese auch der Aufbewahrungskontrolle unterliegen, von den ganzen Salutwaffenbesitzern/ Vorderladern mal abgesehen. Da kommt sicher auch noch was in Zukunft. 15 Jahre hat es keine Wurst interessiert, dass bei mir die Messerchen modern, nun aber ist es dem BKA plötzlich 59 Taler „wert“. Die Nachfrage bei Uwe empfand ich jetzt auch nach „Kinkensucherei“. Da darf man bei der nächsten Kontrolle gespannt sein, was da alles so gefragt wird.... 

  15. Warte, kurz nachgesehen....

    https://research.wolterskluwer-online.de/news/8aafe0f5-8afb-490a-8ede-5783d42c932c

     

    Zitat

    In den Entscheidungsgründen stellt das Oberverwaltungsgericht zunächst fest, dass sich die Beklagte bei der Gebührenerhebung auf eine wirksame landesrechtliche Ermächtigungsgrundlage stützen könne. Das Land Bremen sei dazu befugt, gesetzliche Regelungen über die Gebührenerhebung in waffenrechtlichen Angelegenheiten zu treffen. Es gebe keine bundesrechtliche Vorschrift, die die Erhebung von Gebühren für verdachtsunabhängige Aufbewahrungskontrollen verbiete.

    Uuuund...

    Zitat

    Die erhobene Gebühr sei zu Recht gegenüber dem Kläger festgesetzt worden und halte sich auch der Höhe nach in dem gesetzlich zulässigen Rahmen. Die durchgeführte Kontrolle könne - obwohl der Kläger hierfür keinen zusätzlichen Anlass gegeben habe - aufgrund der spezifischen Gefährlichkeit des Waffenbesitzes und der dadurch ausgelösten Überwachungstätigkeit diesem zugerechnet werden. Wer Waffen und Munition besitze, sei gesetzlich verpflichtet, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Waffenbesitzer häten die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen dauerhaft nachzuweisen. Die verdachtsunabhängigen Vor-Ort-Kontrollen dienten dazu, die Waffenbesitzer zur sorgfältigen Erfüllung dieser Pflichten anzuhalten. Die Gebührenfestsetzung sei auch in ihrer Höhe nicht zu beanstanden. Der von der Beklagten kalkulierte Personal- und Sachaufwand sei angemessen.

    Sie ist also gem. Urteil dem LWB "zuzurechnen" und soll "diesen anhalten, seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung sicherzustellen." Also mit Schmackes in die Kurve und links überholt, würde ich mal sagen. Anders wäre diese Gebühr auch schwer durchsetzbar gewesen, denn im WaffG steht bekanntlich, dass die Kontrolle kostenfrei bleiben sollte..... aber wenn die Gerichte so mitspielen, was will man da machen, außer Mund halten und zahlen? Wenn dass dann alle 3 - 5 Jahre der Fall wäre, würde ich noch nicht mal laut meckern, aber jährlich ist eine Frechheit, dass weiß die Politik und die Waffenbehörde auch, aber so lange gerichtlich die "regelmäßige Kontrolle" zeitlich nicht mal eingedämmt wird, und quasi jede Waffenbehörde hier "Amok" laufen kann, hat man am Ende der Fahnenstange nichts in der Hand.

     

     

    https://www.oberverwaltungsgericht.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen72.c.13387.de&asl=bremen72.c.11265.de

     

    Dort kann man sich das Urteil downloaden.

     

    Zitat

    Die Ausführungen in der Gesetzesbegründung zu § 36 Abs. 3 WaffG begründeten keine
    verbindlichen  Vorgaben  gegenüber  dem  Landesgesetzgeber.  Selbst  wenn  die
    verdachtsunabhängige  Kontrolle  im  öffentlichen  Interesse  liege,  folge  daraus  nicht
    zwingend, dass die darauf gerichtete Verwaltungstätigkeit gebührenfrei erfolgen müsse.  

     
    Mit Gerichtsbescheid vom 30.10.2014, zugestellt am 05.11.2014, hat das Verwaltungsge-
    richt die Klage abgewiesen. Rechtsgrundlage für die Gebührenfestsetzung sei § 4 Abs. 1
    Nr. 2 BremGebBeitrG in Verbindung mit Nr. 160.68 Buchst. a) der Kostenverordnung für
    die innere Verwaltung. Nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 BremGebBeitrG würden Verwaltungsgebüh-
    ren  für  Amtshandlungen  erhoben,  die  aufgrund  gesetzlicher  Ermächtigung  im  überwie-
    genden  Interesse  eines  Einzelnen  vorgenommen  werden.  Die  der  Gebührenerhebung
    zugrunde liegende rechtmäßige Aufbewahrungskontrolle sei im überwiegenden Interesse
    des Klägers erfolgt. Der Begriff des Interesses sei rechtlicher Natur. Im Interesse eines
    Einzelnen  lägen  öffentliche  Leistungen,  wenn  sie  auf  seine  Veranlassung  hin  erbracht
    worden  seien.  Veranlasser  im  gebührenrechtlichen  Sinne  sei  nicht  nur,  wer  die  Amts-
    handlung  willentlich  herbeiführe,  sondern  auch  derjenige,  in  dessen  Pflichtenkreis  sie
    erfolge.  Die  Kontrolle  sei  im  Pflichtenkreis  des  Klägers  erfolgt,  denn  sie  verfolge  den
    Zweck, der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung der erlaubnispflichtigen
    Waffen getroffenen  oder  vorgesehenen  Maßnahmen  im  Sinne  des  §  36  Abs.  3  Satz  1
    WaffG  nachzuweisen.  Sie  erbinge  auch  den  Nachweis  für  dessen  Zuverlässigkeit  und
    Eignung. Grund für die Vor-Ort-Kontrolle sei die prinzipielle Gefährlichkeit des Waffenbe-
    sitzes. 
    Die  Gebührenerhebung  für  waffenrechtliche  Amtshandlungen,  Prüfungen  und
    Untersuchungen außerhalb des Bereiches der Bundesverwaltung sei Sache der Länder.
    Die Gebühr sei auch der Höhe nach nicht zu beanstanden.

     

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  16. Am 31.1.2020 um 15:10 schrieb Josef Maier:

    Also meine Kollegen würde ich wahrscheinlich auch immer freundlich herein bitten. Da bekomme auch ich immer einen Kaffee oder auch mal ein Öttinger. Ansonsten bezahle ich den Kaffee der Menschen, die mich alle paar Jahre (1972, 1975, 2003, 2008, 2017, 2020 ...) eine Salamischeibe mehr in meinen Hobbies beschneiden bereits durch Steuern und Gebühren, die werden sehr gut bezahlt hilfsweise alimentiert. Dann will ich auch nicht der örtlichen Gastronomie in den Rücken fallen. 

    Bei mir war einer der 2 persönlich bekannt und ich hatte den erst wenige Wochen davor an seinem Schreibtisch aufgesucht, also habe ich mal leichtsinniger Weise unterstellt daß er da immer noch Dienst leistet was sich als wahr heraus stellte. Aber Frage an den pensionierten Profi: Wie erkenne ich denn die Echtheit und Gültigkeit (also auch nicht widerrufen, verloren, geklaut) eines Dienstausweises? In meinem Bundesland der eines Landratsamtes oder kreisfreien Stadt. Gilt der alleine oder nur in Verbindung mit einem Personalausweis, wie bei meinem Jagdschein etwa? Gilt natürlich für Dienstausweise und irgendwelche Marken wie in Tatort grad so.

    Stimmt eigentlich, die Kontrollgebühr sollte, weil im Interesse der öffentlichen Sicherheit, aus Steuermitteln bezahlt werden, aber leider haben viele Länder, Kommunen, etc. ihre eigene Gebührenverordnung erdacht und lassen sich das teils fürstlich entlohnen.

    Ich mache nur noch Termine, dann bin ich auch vor Ort, alles ist paletti (deswegen ist die Kontrolle auch prinzipiell dämlich, weil da eigentlich nichts gefunden werden kann, was aufstößt), und ich lasse mir vorab die Namen der Kontrolleure geben, sonst müssen sie halt so lange warten, bis ich jemanden bei der Waffenbehörde am Telefon habe, das dauert bei uns leider oftmals ziemlich lange. Sonst kommt keiner an meine Waffen, denn die "Dienstausweise", die die bei sich führen, erstelle ich mir innerhalb einer halben Stunde selbst, eine Frechheit, solche Papiere als "Dienstausweise" zu titulieren.

     

    Am 3.2.2020 um 15:31 schrieb cartridgemaster:

    Prima.

    Die Bremer haben es ja bereits versucht, jährliche Kontrolle mit einem Gebührensatz von 100,00 € (ohne Beanstandungen), oder RLP mit einem Gebührensatz je überprüfter Waffe. Hat wohl nicht funktioniert, schon allein aufgrund mangelnder Personalkapazität der Erlaubnisbehörden.

    Der einzige Zweck bestand in der Generierung von Kosten für den LWB zur allmählichen Austrocknung des privaten Waffenbesitzes, mit sicherer Aufbewahrung i.S.d. § 36 WaffG hat das nicht einmal ansatzweise etwas zu tun.

     

    139 Taler wollen sie, und das jedes Jahr (wenn sie es personell denn schaffen). Das ist die Quittung für die Waffensteuer, die sie nicht durchbekommen haben, um LWB zu verbrämen. Jetzt hat man eine Waffensteuer mit Gegenleistung, nennt sich Gebühr.

     

    Am 3.2.2020 um 15:48 schrieb cartridgemaster:

    Und die betroffenen Bremer LWB lassen sich das widerspruchslos gefallen? :confused:

    War, soweit ich mich erinnere bis vor dem OV Gericht. Dort hat man sich die Gebühr aufschlüsseln lassen und für I.O. befunden. Im Übrigen ist hier laut Urteil auch der LWB "Auftraggeber" der Kontrolle, was die Gebühr erst recht rechtmäßig macht, nicht die öffentliche Sicherheit.....

     

    Am 3.2.2020 um 18:53 schrieb karlyman:

     

    Wie auch immer, es steht in solchen Städten klar die Vergrämungs-Taktik im Vordergrund. Waffenbesitz(er) belasten, wo immer es nur geht. Bestände durch entsprechenden Druck austrocknen.

     

    Wäre ich LWB in Bremen, würde ich sämtliche legal möglichen Register ziehen, damit ich da jedenfalls nicht jedes Jahr "dran käme"... 

    Nicht wegen der Kontrollen an sich, sondern schlicht wegen dieser unverschämten Gängelungs-Gebühren.

    Die Frage ist nur, wie. Da die regelmäßige Kontrolle im WaffG zeitmäßig nicht genauer definiert ist, kann sich doch jede Waffenbehörde was Eigenes schmieden. Und weil man in Bremen auf den Fahnen stehen hat, dass man den Waffenbesitz weiter und weiter und weiter reduzieren will, ist die Linie doch klar gezogen. Und das erreicht man durch Gebühren, Gebühren, Gebühren....

    Am 4.2.2020 um 09:28 schrieb Sachbearbeiter:

    Jährliche Kontrollen sind natürlich total überzogen und meines Erachtens in keinster Weise zu rechtfertigen, denn solange kein Umzug erfolgt, bekommen die Tresore ja nicht einfach Beine... Es nur bei einer einmaligen Kontrolle zu belassen, wäre andererseits auch nicht ok, weil ein Waffenbesitzer jederzeit mit einer erneuten Überprüfung rechnen sollte, um auch dauerhaft rechtskonform zu verwahren. Was sich über Jahre hinweg ja durchaus ändern kann ist z.B. die Erforderlichkeit eines weiteren Tresores und in puncto geladene Verwahrung etc. ....

    Man sollte meiner Ansicht nach das ganze mal realistisch staffeln. Nicht jede Waffenbehörde sollte ihren eigenen Saft pressen dürfen, solche Dinge sollten bundesweit geregelt sein. Zudem, wenn es keine Mängel gibt, sollte eine erneute Überprüfung durchaus mal länger dauern dürfen, bei Mängel müsste man öfters nachsehen, verständlich. Auch könnte man vom am Bestand der Waffen abhängig machen. Aber im Prinzip ist jeder LWB genauso dran, wenn er nur 4mm Randluftpumpen sein Eignen nennt, wie derjenige, der vom Feinsten in Mengen besitzt.

     

    Und zu den Gebühren: Ich bin im Besitz einer Ausnahmegenehmigung des BKA bezüglich einiger seit Jahren schon verbotener Messer, die ich mal gesammelt hatte. Bis dato alles paletti. Jetzt habe ich Post bekommen, dass man zwecks Regelüberprüfung 59 Euro alle drei Jahre haben möchte. Abgabe ist kostenlos, alle anderen Optionen, Unbrauchbarmachung, Veräußerung an Berechtigte etc. kosten Geld. Die dazugehörige Gebührenverordnung hat das BMI mal eben im Herbst letztens Jahres erlassen. An allen Ecken und Kanten wird versucht, Geld aus den Erlaubnissen zu pressen, nun bin ich dabei mal anzufragen, ob und wenn man diese Regelüberprüfung macht, es doch ausreichen würde, diese einmal für alle meine Berechtigungen durchzuführen und auch nur einmal zu bezahlen..... na mal sehen.

     

  17. vor 46 Minuten schrieb Mitr:

    > 100 Waffen in 10 Jahren? Mich dünkt das wenig! Wieviele Laute sind bei Polizei und Behörden mit Waffen ausgerüstet? Und diese Waffenträger sind auchg nur Menschen!

     

    Stimmt schon irgendwo. Aber wie viel passiert genau mit Waffen aus legalem Waffenbesitz und was kocht uns unsere Regierung(en) daraus immer hübsch? Auch die Tat mir illegalen Waffen wird dem LWB aufs Konto gebucht. Wo sind die Maßnahmen den Verlust von Behördenwaffen einzudämmen? Und da reden wir vermutlich nicht mehr vom Vorderlader, Repetierer, der Salutwaffe oder dem HA, nein, da verschwindet schon mal ne MP5 im Nirwana, prima, kleine Waffe um eine ganze Menge Mist damit zu bauen.

    Verarschung pur, denn „Menschen“ sind es nun mal, die Fehler machen, der LWB muss jedoch fehlerlos sein...

  18. vor 18 Minuten schrieb erstezw:

    Außer du hast so etwas in der Art offiziell gar nicht.  Dann ist alles plötzlich viel unkomplizierter.

    Scheint irre, ist aber offenbar Intention des Gesetzgebers.

    Schon klar, die totale Entwaffnung sogar bis zum zusammen geschweissten Klumpen, dennoch sehe ich auch die Problematik, dass man von außen schwerlich erkennen kann, was da jemand mit sich herum schleppt. Und das kann Panik erzeugen oder Fehlhandlungen, die erst nach erfolgter Prüfung als Fehler (ohne Schuld) erkannt werden, weil z. B. ein Polizist geschossen hat, da er von einer scharfen Waffe ausgegangen ist.

    Ich hatte da bereits ähnliche Überlegungen im Rahmen von Cowboyevents, es aber sein gelassen. Öffentliche Veranstaltung, kein Privatgelände, mit PTB wegen KWS eigentlich schon, aber dann auch wieder nicht, mit Dekos könnte es ebenfalls Schwierigkeiten geben, in Zukunft sicherlich, und nen quietschbunten Wasserrevolver fand ich jetzt..... wenig passend. Ich würde mir wünschen, dass das WaffG mal gerichtlich auf den Prüfblock kommt und in seiner jetzigen Form für nichtig erklärt wird, mit dem Auftrag an den Gesetzgeber, dieses neu aufzubauen und deutlich, klar, verständlich zu formulieren.

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