Zum Inhalt springen

Last_Bullet

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    25.399
  • Benutzer seit

Beiträge von Last_Bullet

  1. vor 34 Minuten schrieb Lanzelot50:

    Das klingt ja so, als ob die alle naslang vor Deiner Tür stehen...

    Als es anfing mit den Kontrollen 1 x jährlich, dann gab es ein Verwaltungsgerichtsverfahren wegen der Gebührengeschichte und sie haben ausgesetzt, dieses Jahr bin ich gespannt, ob sie wieder vorbei schauen. 1 x jährlich finde ich schon recht deftig, besonders dann, wenn es nie etwas zu beanstanden gab. Aber das Wort "regelmäßig" hat vermutlich einen breiten Auslegungsbereich. 

  2. vor einer Stunde schrieb steven:

     

    Und jetzt zu deinen Daten: gehe mal davon aus, dass schon eine größere Menge dieser Daten von Waffenbesitzern in kriminellen Kreisen gehandelt werden. Es sind einfach zu viele, die auf das NWR zugreifen können. Da ist ein Leck (oder mengen davon) zu wahrscheinlich, als das es nicht realisiert würde.

    Außerdem betätigte mir ein bekannter "Knackerverband" (die mit den komischen Masken), dass es kein größeres Problem wäre, aus dem NWR Daten rauszusaugen. Also, du bist ein "Gläserner Waffenbesitzer".

    Na Du machst mir „Spaß“.....:shok: Wenn das bereits Realität ist na dann..... keine Ahnung was. Ich werde bei der nächsten Kontrolle die Mitarbeiter mal darauf ansprechen und mir anhören, was die dazu zu sagen haben. Dass geknackte Datenbanken mit E-Mailadressen, Passwörtern, Kreditkarten im Netz gehandelt werden, ist wohl kein Geheimnis mehr. Aber dadurch, dass gerade im Waffenbereich (anderweitig natürlich auch, was davon sensibel ist, mag jeder für sich entscheiden) Datensparsamkeit nicht vorhanden ist, kann solches Wissen auch missbraucht werden. Ob da nun jeder Streifenbeamte darauf zurückgreifen darf, sei mal dahingestellt, aber wenn diese Daten nicht mehr sicher sind und in die Hände Nichtberechtigter gelangen können, halte ich das für sehr gefährlich. Meine Möglichkeiten als LWB die gesammelten Daten zu begrenzen, sind ziemlich eingeschränkt. Beunruhigend.

    vor 28 Minuten schrieb kulli:

    @karlyman

    Natürlich!!!

    Nurnist halt die Frage was den meisten von uns lieber ist Fotos vs. Hausbesuch?

    Hausbesuch bekommt man regelmäßig durch die Waffenkontrollen.

  3. vor 5 Minuten schrieb Lanzelot50:

    Ich verstehe Dein Problem nicht so recht. Es bleibt sich doch gleich, ob die Waffenbehörde Fotos deines Tresores macht, oder ob Du sie machst und dann der Waffenbehörde einreichst, um nachzuweisen, wie Deine Waffen verwahrt werden.

    Es reicht ja eine Rechnung, um den Kauf nachzuweisen. Ich mache mir bei der ganzen Digitalisierung Gedanken darüber, wie sicher meine Daten bei den Behörden sind. Wenn man schon Netzwerke des Bundes über einen längeren Zeitraum knacken konnte, wie würde es den LWB gefallen, wenn plötzlich deren Waffenbestände und Tresormodelle im Internet illegal „gehandelt“ werden. Für völlig unwahrscheinlich halte ich das nicht mehr. Deswegen würde es meiner Ansicht nach ausreichen, wenn man einfach nur vermerken würde, dass die Waffen nach dem aktuellen WaffenG sicher gelagert werden. 

    • Gefällt mir 1
  4. vor 1 Minute schrieb kulli:

    Grundsätzlich steht es dir ja frei die Informationen in papierform der waffenbehörde zukommen zu lassen. Ob die das dann ernsthaft einscannen( stichwort papierloses büro) kann ich mir beim technischen stand der meisten waffenbehörden nicht wirklich vorstellen ...)

    Meine Waffenbehörde arbeitet noch mit richtigen Papierakten. Es soll jetzt aber die EDV umgestellt und die Digitalisierung der Daten vorgenommen werden. Dennoch hat mich das Fotografieren bei den Waffenkontrollen gestört. Ein Foto des Typschildes auf der Innenseite der Tür und ein Foto von außen mit geschlossener Tür. Rechtlich habe ich dazu leider bisher nichts finden können.

  5. Hallo.

    Dumme Frage oder nicht, ich mache mir seit einiger Zeit Gedanken zu den Informationen, die meiner und sicherlich vielen anderen Waffenbehörden über den Typ der selbst genutzten Waffentresore vorliegen. Bei den regelmäßigen Waffenkontrollen werden bei mir immer wieder Fotos vom Tresor gemacht, obwohl sich da nichts geändert hat. Nach den zuletzt bekannt geworden Hackerangriffen auf das Netz des Bundes frage ich mich, wie sicher sind dort meine Daten, wie ist das NWR abgesichert? Mein SB konnte mir auf Nachfrage noch nicht mal sagen, mit welchem Betriebssystem man bei denen arbeitet. 

    Nun meine Frage, ist es irgendwo gesetzlich geregelt, dass ich das Erstellen von Fotos meines Tresors durch meine Waffenbehörde dulden muss? Ich weiß, dass ich verpflichtet bin bestimmte Sicherheitsstufen/ Widerstandsgrad meines Tresors nachweisen muss zwecks sicherer Aufbewahrung meiner Waffen. Aber muss dafür der genaue Typ bekannt sein? Sollten diese Daten mal in falsche Hände kommen, wäre es zumindest gut, wenn die nicht wüssten, in was für einem Modell, Gewicht, verschraubt, Schlüssel-, Zahlenschloß die Waffen gelagert werden. 

    Danke für Eure Antworten.

  6. vor 6 Minuten schrieb uwewittenburg:

    Wenn du dann aber nach 12 Stunden nur noch ca. 10 Minuten bis zum Feierabend hast verschwendest du auch kein sinnlose Energie mehr, schon gar nicht wegen einen "Stinkefinger" den ein Anwalt als Luftströmungsprüfer deklariert.

    Die Schichtzeiten sind übel und der Dienst oft sicherlich auch mehr als stressig und gefährlich, aber das (fettmakierte) lass ich da nicht gelten, sorry. Auch wenn es menschlich verständlich und nachvollziehbar ist. Auch wenn Ihr als Streife nicht erkennbar ward, der Normalbürger muss sich solch ein Verhalten ebenfalls nicht bieten lassen, zumal das Betätigen der Lichthupe und dichtes Auffahren bei einem unsicheren Fahrer/in zu einem schlimmen Unfall führen könnte. Ich müsste nachlesen, ob da schon der Lappen gefährdet wäre, denn solche Fahrer gehören nicht auf die Straße!

  7. vor 1 Stunde schrieb uwewittenburg:

    Erinnere mich noch gut an eine der letzten Nachtschichten  morgens in Zivil in Kreuzberg, hinter uns ein PKW mit ständiger Lichthupe und dichtem Auffahren, Überholen und "Stinkefinger" aus dem Fenster.

    Blaulicht raus, überholt Frau mit Kopftuch angehalten und normale Kontrolle durchgeführt.

    Der Frau war das so peinlich was die wechselnden Gesichtsfarben nicht einmal vom Kopftuch verdeckt wurden.

    Die gründliche Kontrolle und die Belehrung war Strafe genug und ausreichend. Ein Gerichtsverfahren in 2 Jahren wäre eh niedergeschlagen worden und hätte die Wirkung verfehlt.

    Hm, hier könnte man Nötigung, Beleidigung und eventuell das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit innerorts prüfen..... aber naja. Es gibt ja Polizisten, die beim Stinkefinger, „Bulle“ etc. sich nicht mehr beleidigt fühlen sollen. Eventuell hätte die Dame bei einer anderen, nicht so toleranten Streife die Nacht auf dem Revier verbracht, die hätte bestimmt Möglichkeiten gefunden. Wärst Du anders mit den Insassen umgegangen, wenn es sich um junge Männer  mit südländischem Aussehen gehandelt hätte? So mit der leicht typisch rotzigen Art? Ich kann mich des Eindrucks manchmal nicht erwehren, dass man gerade mit der „Dudu“ Taktik bei dieser Klientel langfristig nicht die Wirkung erreicht, die man sich erhofft, weil das von denen als Schwäche interpretiert werden könnte.

     

    Aber ich möchte der Polizeiarbeit in der Praxis nicht beurteilen. Dazu fehlt mir wohl der genauere Einblick.

     

     

    • Gefällt mir 3
  8. Ich finde das heft gar nicht so übel. Hochpreisige Produkte, ja, irgendwie scheint das ganze Zeug in diesem Bereich gutes Geld zu kosten, ist eben ein erwachender Markt auf dem die Hersteller Kohle machen wollen. Aber es gab auch schon genug Artikel, wie man mit wenig Geld eine optimale Ausstattung zusammen bekommt. Und so ein Heft ist ein guter Einstieg in den Survivalbereich. Zu komplex schreckt vielleicht auch eher ab.

  9. vor 1 Stunde schrieb Hagen:

    Euch ist doch schon klar, dass Ihr mit der Kombination "Prepper" + "Waffen" von Maasmännchen und Co. in eine Schublade mit "Reichsbürgern" gesteckt werdet und damit Grund liefert, die Zuverlässigkeit zu verlieren? Was bedeutet, dass etwaige legale Waffen nicht erst kurz vor Schluss (was wirklich ein Ding der Unmöglichkeit wäre), sondern ab jetzt in aller Ruhe und mit deutscher Gründlichkeit, Stück für Stück, einer nach dem anderen, konfisziert werden können.

    Ich frag mich eigentlich, warum?

     

    https://de.wikipedia.org/wiki/Prepper

    Zitat

    Prepper (abgeleitet von englisch to be prepared, deutsch ‚bereit sein‘ bzw. dem Pfadfinder­gruß: englisch Be prepared, deutsch Allzeit bereit) bezeichnet Personen, die sich mittels individueller Maßnahmen auf jedwede Art von Katastrophe vorbereiten: durch Einlagerungvon Lebensmittelvorräten, die Errichtung von Schutzbauten oder Schutzvorrichtungen an bestehenden Gebäuden, das Vorhalten von Schutzkleidung, Werkzeug, Funkgeräten, Waffen und anderem. Dabei ist es unwichtig, durch welches Ereignis oder wann eine Katastrophe ausgelöst wird.[1] Viele Themen der Prepper überschneiden sich mit denen der Survival-Szene.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsbürgerbewegung

     

    Zitat

    Die Reichsbürgerbewegung bzw. die ihr zuzurechnenden Gruppierungen bestreiten die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als legitimer und souveräner Staat. Sie weigern sich mit dieser Begründung, unter anderem Steuern und Bußgelder zu zahlen oder Gerichtsbeschlüsse und Verwaltungsentscheidungen zu befolgen. „Reichsbürger“ berufen sich darauf, dass ihrer Meinung nach das Deutsche Reich weiterhin fortbestehe, entsprechend ihrer Ideologie entweder in den Grenzen des Deutschen Kaiserreichs oder in denen von 1937. Dieses werde als Organisation durch eine „kommissarische Reichsregierung“ (KRR) oder Ähnliches vertreten, welche verschiedene Gruppen jeweils für sich beanspruchen. Die Reichsbürgerbewegung wird manchmal auch als „Reichsbürger“-Szene oder Anhänger der „Reichsideologie“ bezeichnet. Der Szene zugeordnet werden auch die sogenannten „Selbstverwalter“, die behaupten, durch einseitige Erklärungen aus der Bundesrepublik und ihrer Gesetzgebung „austreten“ zu können, sich dabei aber nicht unbedingt auf das Deutsche Reich beziehen. Zu der von unterschiedlichen Gruppierungen der Reichsbürgerbewegung vertretenen Ideologie gehören Verschwörungstheorien, oft die Ablehnung der Demokratie, Ideologieelemente des Rechtsextremismus, Geschichtsrevisionismus und teilweise die Leugnung des Holocausts.

    Ich erkenne zwischen den Gruppen ein deutlichen Unterschied. Mit welchem Recht sollte jemand, der sich auf Katastrophen (kann ja auch ein Anschlag auf unsere Infrastruktur sein), vorbereitet von unserem Maasanzug mit einem Reichsbürger auf eine Stufe gestellt werden? Ein richtiger Prepper wird zudem keine Schusswaffe benötigen. Da gibt es andere Wege und Mittel.

    • Gefällt mir 1
  10. Zitat
      Am 28.1.2018 um 10:12 schrieb Knalle Peng:

    Teleskop-Schlagstöcke sind nicht verboten.

    Richtig, aber das Führen.

    Ach, immer diese Schlagstöcke, nen schöner Axtstiel aus Hickory in allen Längen als Werkzeug (Verschleißteil) oder ein verkürztes Queue (meine Arme sind nicht so lang) als Sportgerät darf man schon dabei haben.:teu35:, da gibt es noch mehr Zeugs, Baumärkte sind voll davon. Kann man dann zwar immer noch wegnehmen, aber das muss schon gut begründet sein und dürfte das WaffenG nicht tangieren. Sie wollen es doch so. Dieser Quatsch was man noch alles besitzen, aber nicht mehr führen darf, ist nur noch dummfrech. Und wen man damit eigentlich treffen will, ist total egal, denn man kann die Gesetze gegen jeden anwenden. Zweihandmesser kommen wieder in Mode und auch da sind die Hersteller kreativ. Sicherer wird damit nur eines: Der Straftäter weiß, dass er mit masse auf unbewaffnete, gesetzestreue Bürger trifft. Man sollte sich seitens des Gesetzgebers mal in Ländern die Statistiken, was Gewaltkriminalität angeht, ansehen, wo richtig harte Waffengesetze gelten. Das muss nicht unbedingt besser aussehen, die Briten haben u. a. da so ihre Probleme. Aber ich bekomme eher den Eindruck, dass die Volksentwaffnung, die von den guten Menschen auch noch laut bejubelt wird, einen ganz anderen Hintergrund hat.......

    • Gefällt mir 7
  11. vor 3 Minuten schrieb rwlturtle:

    Aha. Noch so einer mit einem 4mm Zentralfeuer Westenkiller!

    :drinks:

    Jo, irgendwann mal in was auch immer für einem Taumel angeschafft. War dann doch von der Leistung der M20 etwas ernüchtert, da haut meine mit dem F gestempelte HW45 wesentlich mehr rein. Aber naja. Dass es die Munition nicht mehr gibt, hat mich dann doch etwas erschreckt. Jetzt habe ich also Altmetall daheim, den sich die Behörde bei der regelmäßigen Waffenkontrolle natürlich genauestens anschaut, jaaanz jefährlich, dat Ding.

  12. Am 16.2.2018 um 14:06 schrieb rwlturtle:

    Wird sich, wenn der Bedarf da ist und Kunden mit Aufträgen drohen, schon eine Firma finden, die die 4m20 wieder herstellen.

    Schön wäre es, hab da auch noch was im Stahlschrank liegen, gut eingeölt, fast nie genutzt, könnte man ja mal wieder etwas Spaß mit haben....

  13. vor 3 Minuten schrieb rwlturtle:

     

    Salut: Lauf zerstört, ist in der Lage Platzpatronen abzufeuern.

    Deko: Lauf, Verschluß und bei Kurzwaffen Griffstück zerstört, kann man werfen.

    SRS "Waffe": bis auf wenige Ausnahmen Zinkdruckgusskram, der grade mal den Abschuß gasdruckreduzierter Platzpatronen aushält.

    Luftdruckwaffe: 7,5 Joule maximal oder noch aus DDR oder vor F Zeiten.

     

    Achtung, gefährlich, Alarm, Alarm!! :aug::mega_shok:

     

    Die Entwaffnung kann weiter gehen. Ich habe gerade wegen Reiseabsichten mich mal mit dem Messerecht in der EU befasst, gibt es eine schöne Übersicht auf dem Knifeblog. Wir in D sind nicht die schlimmsten Spinner, was Einschränkungen angeht. Das geht noch besser schlechter.

  14. Hallo!

    Ich habe eine Frage, da mir dies nicht mal mein SB der Waffenbehörde beantworten konnte:

    Darf ich eine Kurzwaffe zusammen mit verbotenen Messern (z. B. Faustmesser, Butterflymesser), für die ich eine Genehmigung des BKA besitze, in einem B-Tresor aufbewahren?

    Im §36 (2) WaffenG steht: "Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, und verbotene Waffen sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren; als gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA 2) 3) 24992 (Stand Mai 1995). "

    Die verbotenen Messer gelten ja nach meinem Wissen als "verbotene Waffen" im Sinne des Gesetzes.

    Vielen Dank.

  15. Also erstmal vielen Dank an Mausebaer für sein Engagement! icon14.gif Dass die vom BKA auch so "schlau" sind wie die meisten Waffenbesitzer, was das neue Waffenrecht angeht, läßt mir graue Haare wachsen. Wenn die es nicht wissen, wer denn dann? Was kommt da auf den Berechtigten zu? Muss ich demnächst, wenn ich ein Messer oder eine Gaspistole kaufen möchte mir erstmal eine Beratungsmarke im Waffengeschäft ziehen und auf den Aufruf warten? Benötige ich einen Psychotest für den Erwerb eines Kartoffelschälers? Werden demnächst Sylvesterböller nur noch gegen Vorlage einer Erlaubnis ausgehändigt, für die man einen Antrag beim zuständigen Amt stellen muss? Könnte nicht etwa fast das gesamte Werkzeug im örtlichen Baumarkt demnächst unter das Waffengesetz fallen (dort soll es fürchterliche Äxte, Schneidbrenner, scharfe Schraubendreher und schwere Hämmer geben) shocked.gif

    Was ist hier eigentlich los in Deutschland??? Hilfe, ich will weg hier!

    crying.gif

  16. Hallo Leute!

    Ähm, jetzt bin ich aber ein wenig irritiert. Man kann seinen Messeraltbestand beim BKA "anmelden", bzw. um eine Ausnahmegenehmigung ersuchen? Wie geht denn das? Tausend Formulare und wenn es nicht genehmigt wird automatisch eine demokratische Hausdurchsuchung nach dem Motto: "Irgendwo muss er ja das Ding versteckt haben und vielleicht finden wir auch noch was anderes" mad1.gif? Ist ja beliebt, um einen Eintrag im Strafregister zu bekommen, schon hat sich das mit dem zukünftigen Waffenbesitz erledigt. Tolle Wurst. Aber zurück zum Thema: Formloses Schreiben ans BKA? Wer ist dort der Ansprechpartner, welche Begründungen fruchten, ausser die "Historische Waffensammlung"? Und warum muss man eigentlich immer eine Sammlung haben und kann nicht einfach das Messer besitzen und benutzen mad.gif?

    Ich verstehe sowieso nicht denn Sinn dieses Verbotes. Wann wurde der letzte mit einem Wurfstern überfallen? Nie was darüber gelesen. Oder haben die zuviel Ninjafilme geschaut?

    Jede anständige Fleischmesser aus der Küche ist in den falschen Händen ein fürchterliches Instrument. Und nur weil bei einem Raubüberfall ein Auto einer bestimten Marke bensutzt wurde, wird diese ja auch nicht gleich verboten mad.gif.

    Aber das scheint typisch Deutsch zu sein, immer schnell verbieten, ist ja am billigsten. Und wenn irgendwann einmal uralte Messerbestände ans Tageslicht kommen, die schon längst verboten sind, ohne dass das der Besitzer zu Kenntnis nehmen konnte (oder wird jetzt jeder Bürger von Otto angeschrieben???), schon ist man illegaler Waffenbesitzer und die Kriminalstatistik hüpft vor Freude gaga.gif

    Na dann Prost und schon mal danke für die Antwort!!!

    Übrigens: Frohes neues Jahr bzw. guten Rutsch!!

  17. Danke für die schnelle Antwort smile.gif. Komisch, macht für mich irgendwie keinen Sinn, da diese Messer in den Kriminalitätsstatistiken kaum eine Rolle spielen (genau wie Wurfsterne confused.gif). Ich kann mit jedem anderen vernünftigen Messer (z. B. Tanto) eine derartige Krafteinwirkung entwickeln, dass dieses einen großen "Schaden" verursacht. Damit soll ja wohl ein Verbot begründet werden, dass man genau dies mit dieser Bauart von Messer vollbringen kann (Stichverletzung). Gut zu wissen, das z. B. Jäger / Kirschner ausschließlich zu den "guten" Menschen gehören und somit ein solches Messer nach dem 01.04.03 noch legal besitzen dürfen (... gaga.gif).

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.