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Beiträge von Last_Bullet
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Blödsinn mal deutlich angesprochen:
ZitatWelcher Legalwaffenbesitzer kennt es nicht: Das deutsche Waffengesetz. Ein komplexes Konstrukt voller Stolpersteine, Fallen und halbgaren Ideen, welche die Sicherheit in unserem Land nur immer weiter verringert. Es wird Zeit dies zu ändern!
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Sonderangebot, Respekt. Aber das ist nicht die Regelüberprüfung, sondern die Waffenkontrolle vor Ort, richtig?
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Am 17.4.2024 um 10:29 schrieb horidoman:vor 4 Stunden schrieb BJ68:
Warum?
Wüsste nicht dass sich hier in CH in Bezug auf Messer was ändern sollte....
siehe oben. Habe ich dann falsch verstanden. Mea culpa.
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Demo ja oder nein?
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vor 1 Stunde schrieb Valdez:
die bewaffneten Reichsbürger und Neonazis
Ich traue mich dafür nachts nicht mehr vor die Tür und in Parks. Überall könnte ein Sellner stehen...
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vor 12 Minuten schrieb horidoman:
e billiger und widerstandsloser Aufgriffe aus.
Diese Gruppe zu verfolgen wird jedoch das Problem nicht lösen, weil diese "widerstandslose" Zielgruppe nicht die Ursache, die Gefahr darstellt, die man seit der Massenmigration in der EU bekommen hat. Nimmt man mir mein Messer weg, wird das in der Kriminalstatistik genau null bei den Gewaltdelikten bringen, aber ja, einen Strich bei den Verstößen gegen das WaffG. Oberflächlich kann man damit fishing for compliments versuchen, die Stechereien gehen jedoch munter weiter.
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vor 28 Minuten schrieb MAHRS:
Einmann
Österreicher wollen sich den Deutschen annähern und den Schweizern brennt völlig der Hut ab, nicht mal mehr das Schweizer soll man tragen dürfen? Und sie alle werden feststellen, dass das nur gegen Opa Jokich hilft, nicht gegen Muhammad und seine Goldstücke...man sollte sich ehrlich machen und bei Messertaten den Migrationshintergrund beleuchten und festhalten. Klingt rassistisch, ist mir aber Wurst, denn es betrifft dann alle, wie bei uns mit dem unsäglichen 42a, der auch eine ganz andere Zielgruppe hatte... vorgeblich. Nicht an den Ästen herumschneiden, in der Wurzel liegt das Problem.
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vor 17 Stunden schrieb ThomasMueller:
Mummenschanz
Böse Zungen munkeln, es geht dem Phaser nicht wirklich um Reichsbürger und Co…
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vor 2 Stunden schrieb karlyman:
Die Waffentresor-Verankerung war und ist da nirgends ein Thema.
Bei mir auch nicht, obwohl man das bei der Kontrolle vermerkt hat. So lange nichts abhanden kommt, können die wenig machen, steht nicht im Gesetz. So lange….
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vor 30 Minuten schrieb Andrè1:
Einfach mal leben und leben lassen. Das würde dem Land mal richtig gut tun.
Ja, genau. Ich kann die Leute sogar verstehen, denn wenn man sich die Gesetzgebung, Drangsalierungen, Berichterstattung etc. so anschaut, da kann man nur denken, das Maximale ist gerade gut genug. Die Furcht seine Erlaubnis zu verlieren und die teils merkwürdige Rechtssprechung dazu, lässt nicht viel positives Denken übrig. Die kleinste Verfehlung kann es schon auslösen.
Dann bohrt man doch lieber noch zwei Löcher zusätzlich in den Schrank, sodass er sich gut dübeln lässt...
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vor 35 Minuten schrieb gunvlog:
Und was möchtest Du damit sagen?
(...)
Die Behörden machen oftmals was sie wollen (überspitzt gesagt), die Gerichte urteilen stellenweise nicht nachvollziehbar und genau das macht uns das Leben eben schwer. Wir haben keinerlei Rechtssicherheit.
Du beantwortest Deine Frage doch selbst...es ist ein Bundesgesetz, welches auch bundeseinheitlich und rechtssicher gehandhabt werden sollte. Aber was haben wir? Einen Teppich voller Bombenkrater (sprich Urteile/ behördliche Herangehensweisen) quer durch das Land. Schlüsselaufbewahrung hier, Verankerung dort(...) aber bei Rechtsextremen und Reichsbürger scheint man sich einig zu sein.
Anstatt seitenweise darüber zu diskutieren, wer denn wie was meint, herausgelesen hat, im Kaffeesatz erkennen konnte oder gottgegeben eingeleuchtet bekommt, es ist nicht eindeutig und klar, wenn überhaupt gewollt, geregelt. Rechtsunsicherheit, denn wer nicht verankert hat sehr wahrscheinlich seine Waffenbehörde im Nacken, einfach, weil sie es können und der politische Druck nach weniger Waffen im Land denen im Nacken sitzt. Und dann hockt man eventuell vor Gericht und darf beten, dass da nicht ein völlig lebensfremdes Urteil bei herauskommt.
Ich finde das schrecklich.
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vor 7 Minuten schrieb HangMan69:
auch die (w)affen-behörden und richter in diesem ländle ständig machen...
Und das WaffG ist ein Bundesgesetz....
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vor 3 Minuten schrieb thomas.h:
Habe ich das jetzt alles so richtig verstanden?
Darauf wirst Du hier keine eindeutige Antwort erhalten. Jedoch, deutet das Wort "Geschäftstresor" auf ein Gewicht von 300Kg hin, was ich so bislang darunter gesehen habe. Je nach Standort und Wohnlage und Befestigungsmöglichkeiten sollte sich eine Antwort für Dich von selbst ergeben.
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Da finde ich das:
Zitat10) Die Konformitätsbewertung von Sicherheitsbehältnissen und Sicherungseinrichtungen nach den Absätzen 1 und 2 erfolgt durch akkreditierte Stellen. Akkreditierte Stellen sind Stellen, die- 1.
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Konformitätsbewertungen auf dem Gebiet der Zertifizierung von Erzeugnissen des Geldschrank- und Tresorbaus einschließlich Schlössern zum Schutz gegen Einbruchdiebstahl vornehmen und
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hierfür über eine Akkreditierung einer nationalen Akkreditierungsstelle nach Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 30) in der jeweils geltenden Fassung verfügen.
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Stellen, die nach § 8 des Akkreditierungsstellengesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2625), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 79 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung beliehen oder errichtet sind, und
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jede andere von einem Mitgliedstaat oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums nach Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 als nationale Akkreditierungsstelle benannte Stelle.
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- Zu beziehen bei der Beuth-Verlag GmbH, Berlin, und in der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert niedergelegt.
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vor 2 Minuten schrieb ThomasMueller:
weiß man, warum in diesem Land nichts mehr vorwärts geht
Nicht von der Hand zu weisen. Wie wäre jetzt Deine Lösung dieses Themas, damit wir damit abschließen und wieder nach vorne schauen können? Kurz und knackig.
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vor 19 Minuten schrieb msk:
Und spätestens für Waffenschränke mit einem Gewicht von mehr als 200 kg ist das eine rein theoretische Diskussion - die wird kein Einbrecher-Team mehr heraustragen. Wer es wirklich gezielt darauf absieht, wird den vor Ort aufbrechen, denn das muss er ja sowieso machen.
Hm, da würde ich eher mal behaupten, es kommt darauf an, wo der Tresor mit diesem Gewicht steht. Ich habe zuletzt mit einer Schwerlastsackkarre in der Gewichtsregion einen transportiert. War zwar etwas mühsam, ebenerdig, jedoch mit zwei Mann problemlos machbar. Solche Sackkarren kosten nicht die Welt. Vor Ort aufmachen, kommt auf die Wohnsituation, das vorhandene Know-How und Werkzeug an. Und natürlich, was für einen Widerstandsgrad das Schätzchen hat. Man muss also das Gesamtpaket betrachten. Für den schnellen Zugriff werden sich Täter nicht damit beschäftigen, jedoch wäre dann das Wissen vorhanden, dass unter der Adresse ein Schränkchen steht. Keine Ahnung, ob solche Informationen verkäuflich sind.
Auf der anderen Seite im Altbau ist die Verankerung eventuell nur eine Hürde, die sich mit mehr oder weniger Hebeln überwinden lässt. Wer kennt schon die wahre Widerstandskraft seiner Wände bzw. Böden? Hat wer schon mal "probe gehebelt"?
Meiner Meinung nach spielt das Gewicht eine nicht zu verachtende Rolle, egal ob verschraubt oder nicht, mehrere hundert Kilo, so man sie stellen kann, sind deutlich aufwendiger abzutransportieren und hoffentlich auch zu öffnen, als das Kuchenblech dreifach verdübelt im Beton. Die Aufstellkosten sind dafür drastisch höher und wo das Teil steht, da steht es dann.
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vor 5 Minuten schrieb gunvlog:
§ 36 WaffG sagt, wer Waffen besitzt, muss alle Vorkehrungen treffen, die ein abhandenkommen verhindern und dass unbefugte Dritte Zugang zu den Waffen erlangen.
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__36.html
Zitat(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.
Alles kann man kaum tun, das würde jedweden Rahmen sprengen und den privaten Waffenbesitz unmöglich machen. Was genau meint der Gesetzgeber mit "erforderlichen Vorkehrungen"? Für die vorübergehende Aufbewahrung wird es so beschrieben:
https://www.pirsch.de/sites/pirsch.de/files/2017-11/Waffenaufbewahrung_Merkblatt.pdf
ZitatGrundsätzlich gilt, dass ein Waffenbesitzer auch bei der „vorübergehenden Waffenaufbewahrung“ die erforderlichen Vorkehrungen treffen muss, um ein Abhandenkommen bzw. den Zugriff unbefugter Dritter zu verhindern. Welche Maßnahmen zu treffen sind, kommt auf den jeweiligen Einzelfall an und ist „vom verantwortungsbewussten Waffenbesitzer in der jeweiligen Situation abzuwägen“. Die zu treffenden Vorkehrungen sind in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) recht detailliert beschrieben. Die WaffVwV – als Handlungsrichtlinie für die Behörden gedacht – richtet sich zwar nicht direkt an den Waffenbesitzer, kann aber als Richtschnur dienen.
Wäre das jetzt analog auf die Aufbewahrung daheim anzuwenden? Finde dazu derzeit keine Definition.
vor 7 Minuten schrieb gunvlog:kann ein Gericht
Kann, nicht muss, wenn es nach Deiner Ansicht ginge?
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Es nutzt nichts, wenn Du mich hier zitierst, diese ganze Verankerungsdiskussion ist nicht Thema dieses Threads. Punkt.
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Mag nerven, jedoch geht es hier nicht um die Verankerung. Dazu gibt es einen eigenen Fred. Eventuell wischt hier ein Mod bitte mal durch.
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vor 58 Minuten schrieb chr:
So eine Lobbyarbeit wird natürlich nicht feinsäuberlich Dokumentiert
Das ist mir bewusst und sollte man aus meinem Posting auch herauslesen können. Dass
es eine war, wird bislang vermutet, mehr eben nicht. Alles andere sollte schriftlich festgehalten worden sein.
vor einer Stunde schrieb chr:Manchmal lässt mich die
NaivitätLesekompetenz einiger Mitbürgernder in unserem Land sprachlos zurück.So ist es besser. Siehe unten.
Am 12.4.2024 um 12:21 schrieb Last_Bullet:Am 12.4.2024 um 11:57 schrieb gunvlog:Man munkelt, ein gewiefter Hersteller hatte hier seine Finger etwas im Spiel.
Das ist nicht von der Hand zu weisen. Ansonsten sollten doch detaillierte Protokolle irgendwo vorliegen.
vor 6 Minuten schrieb Wenemar:Verankert werden müssen ALLE?
Das Thema ist nebenan.
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Dazu müsste die EN 1143-1 abgeschafft werden. Denn deren Bereich endet nicht beim Widerstandsgrad 1. Dann gäbe es jedoch weiterhin europäische, gleichwertige Normen. Denke nicht, dass das kommt. Ab Widerstandsgrad 2 beginnt es teuer zu werden. Und auch die wiegen nicht mindestens 200Kg. Das sind dann meistens jedoch eher kleine Würfel.
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vor einer Stunde schrieb Schwarzwälder:
Eigentlich dachte ich, das Schrankthema ist durch.
Wurde denn meine Frage hier schon mal diskutiert? Denke nicht.
vor einer Stunde schrieb Schwarzwälder:Abrißgewicht
Bitte diese Diskussion nicht hier wieder aufwärmen.
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vor einer Stunde schrieb ASE:
irrigen Annahme 1er = sehr schwer.
Dem ist nun nicht so. Also irrig, ja.
vor einer Stunde schrieb ASE:der Gedanke "Abhandenkommen" zugrunde lag
vor einer Stunde schrieb ASE:RUs werden bedeutungslos, weil beliebig Zeit vorhanden ist um zu öffnen.
So ist es, dann ist der Widerstandsgrad relativ egal, wenn Zeit und Werkzeug keine Rolle mehr spielt. Nur dann hätte man das Gewicht auch für den Widerstandsgrad 1 aufnehmen müssen, da haben die Lobbyisten wohl nicht gut genug aufgepasst.
vor 5 Minuten schrieb Elo:Ein höherer Widerstandsgrad hätte höhere Folgekosten und damit mehr Diskussionspotential bedingt.
Durchaus denkbar. Ob man da wirklich an den Geldbeutel des LWB gedacht hat, oder nur Angst vor einer Klage hatte, nunja.
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
in Waffenrecht
Geschrieben
Daraus:
Die haben etwas in einem Bundesgesetz geschlossen? Interessant. Zudem war die Aufbewahrung des Schlüssels wohl Nebenthema in dem Verfahren. Ob ein Einzelfallurteil dazu führen kann, dass die Behörden quasi Kontrollamok laufen, dürfte rechtlich schwierig zu begründen sein. Es ist im WaffG nicht geregelt und das ist eben der Fakt, an dem auch die Behörden nicht umhinkommen. Zudem sieht der 36er keine Kontrollbefugnis des Schlüssels vor. Es ist also weiterhin dem LWB überlassen, wie er den Schlüssel sicher aufbewahrt. Nur wenn er in einem Behältnis aufbewahrt werden sollte, würde das Urteil in NRW Bezug haben können.