JDHarris
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Arbeitsweise der Waffenbehörde bei Einstellung nach §153
JDHarris antwortete auf Thema in Waffenrecht
Nachtrag Wir sehen ja in der paralel stattfindenden Diskussion um das Führverbot von Messern, dass ein Hauptproblem von Polizei, Justiz, und Verwaltung offenbar die korrekte Anwendung von Gesetzen ist (würden alle Gesetze immer korrekt angewendet, dann bräuchte man ja keine Anwälte). Beim Messerführverbot hatte der Gesetzgeber ursprünglich ganz anderes im Sinne, als es danach von Verwaltung und Justiz umgesetzt wurde. Das Problem dabei ist, wenn Menschen versuchen, wie Computer zu denken... soetwas kann nicht funktionieren, weil Computer in rein mathematisch linearen Verläufen immer schneller sein werden, als jedes menschliche Gehirn. Dieser Inkompetenz wird man mit einer immer besseren KI entgegentreten...und ehrlich gesagt freue ich mich drauf, denn das, was man sich hier mittlerweile leistet, kann man sonst nur noch mit Kopfschütteln quitieren. Etwas anderes ist die sozial ethische Bewertung, die natürlich immer nur ein Mensch treffen kann. -
Arbeitsweise der Waffenbehörde bei Einstellung nach §153
JDHarris antwortete auf Thema in Waffenrecht
MarkF KI wird kommen, dazu muss man aber in die USA sehen. Wirtschaftsstrafverfahren sind mittlerweile so komplex geworden, dass sie praktisch ohne KI garnicht mehr zu bewältigen sind. Manche Verfahren dauern in diesem Bereich inzwischen Jahrzehnte...naja nur in Deutschland. Wie das inzwischen in den USA funktioniert, durfte einer der beim VW Abgaskandal in den USA vor Gericht gestellte beschuldigte Manager sehen. Er dachte tatsächlich, das die US Justitz (sorry) so lahmarschig ist, wie die deutsche und das er und seine Anwälte von VW das Verfahren auf Jahrzehnte verschleppen könnten. Er hat nach 10 Monaten sein Urteil bekommen 7 Jahre ohne Bewährung. Dabei wurde auch auf KI gesetzt! Bei KI geht es nicht um reines "abarbeiten von Datenbergen", wie bei normaler Datenverarbeitung, sondern es sind intelligente Programme, die sogar menschliches Verhalten imitieren und in korealationen setzen. Kurz gesagt: Alles, was man als Beruf an der UNI studieren kann, kann durch KI ersetzt werden. Das wird kommen, und zwar schneller als viele hier denken. -
Arbeitsweise der Waffenbehörde bei Einstellung nach §153
JDHarris antwortete auf Thema in Waffenrecht
Am besten sucht man sich einen Anwalt für Strafrecht, der auch sonst öfter Straftäter vertritt...die kennen meist alle Lücken und Fallstricke. Ist zwar ein bischen komisch, sich von jemanden vertreten zu lassen, der sonst Mörder, Räuber und anderes Klientel vertritt, aber die haben es meistens echt drauf. Die wissen vor allen Dingen, wie man bei bestimmten Richtern "gut ankommt". Aber bald wird es eh keine Anwälte mehr geben, denn das wird schon bald einer der Berufe sein, die durch künstilche Intelligenz (KI) besser vertreten sein werden, als von Menschen. Mittlerweile gibt es Programme wie Ross/"Watson", die eine Erfolgsquote von 99% haben. Aber das ist ne andere Baustelle. http://advotisement.de/kanzleimarketing/ibm-ross-watson-kuenstliche-intelligenz-fuer-anwaelte/ -
Was manchmal hilft ist, wenn man sich direkt mit einem Telefonat an die zuständige Dienstaufsichtsbehörde wendet. Die führen quasi die Rechtsaufsicht für die einzelnen Behörden. Nur telefonieren! nicht anschreiben! (sonst kostets eventuell)
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In NRW wird schon seit längerer Zeit beim Umgang mit Behörden dringend geraten, entweder nur noch schriftlich (Einschreiben mit Datumsangabe) mit denen zu kommunizieren (dann müssen sie auch schriftlich Antworten und Begründen) oder wenn persönliches Erscheinen unbedingt notwendig ist, nur im Beisein eines Zeugen (am Besten Anwalt). Insb. der Märkische Kreis (von Insidern auch als "Märkisches Bermudadreieck" bezeichnet) soll berüchtigt dafür sein, dass dort Anträge aller Art entweder garnicht bearbeitet werden, abgelehnt werden oder die Unterlagen verschwinden.
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Sicherer wird ein Land erst, wenn Menschen sich wehren (dürfen). 16 Jährige wehrt Vergewaltiger mit Pfefferspray ab. http://www.focus.de/panorama/welt/reutlingen-mann-belaestigt-16-jaehrige-sexuell-nach-ihrer-reaktion-landet-er-im-krankenhaus_id_7960866.html
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Nunja, nächstes Jahr hat die Richterin vielleicht ein Verfahren, wo jemand mit einem Rucksack erschlagen wurde...;-)
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Führverbot Einhandmesser - Expertenmeinung zu TV Sendung
JDHarris antwortete auf JDHarris's Thema in Waffenrecht
Passiert ja nicht nur beim WaffG. In einem Bundestag, wo Gesetze wie Massenware am Fliesband produziert werden, hat kaum ein Abgeordneter noch den Überblick darüber, für was er gerade abgestimmt hat. Ein grosser Teil wird aus "Fraktionsdiziplin" durchgewunken, der andere Teil in irgendwelche Fachausschüsse deligiert. Dann kommen noch Leute wie Körting, die sich mit "ihrem Ding" ein politisches Denkmal setzen wollen. Im grunde genommmen können 3/4 aller Gesetze abgeschafft werden. Wird aber niemand tun. -
Führverbot Einhandmesser - Expertenmeinung zu TV Sendung
JDHarris antwortete auf JDHarris's Thema in Waffenrecht
Auch wenn der Rest des Bundestages das sicher nicht beabsichtigte. Leute wie Körting sind manipulativ, die haben immer irgendwelche Hintergedanken, die sie unter anderen Vorwänden mit einschmuggeln. -
Führverbot Einhandmesser - Expertenmeinung zu TV Sendung
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Sowieso schon möglich - zur Gefahrenabwehr. Meiner Meinung nach ging es dabei nur um eines: Man wollte einen neuen Vergehenstatbestand schaffen, der für "vergrämung" sorgt (es soll also für die meisten möglichst unattraktiv erscheinen, solche Gegenstände zu besitzen oder zu tragen). Ausserdem werden solche Vergehen regelmässig nach §153a eingestellt, was bei einem Waffenbezug auch automatisch zur Annahme der unzuverlässigkeit führen kann. Praktisch 2 Fliegen mit einer Klappe -
Führverbot Einhandmesser - Expertenmeinung zu TV Sendung
JDHarris antwortete auf JDHarris's Thema in Waffenrecht
Trotzdem unnötig das Gesetz, weil die Polizei das auch schon vorher zur Gefahrenabwehr durfte. Ausserdem könnten Gerichte gegen einschlägig in Erscheinung getretenen Personen Waffenverbote verhängen...solche Leute dürfen dann nichtmal mehr ein Pfefferspray haben oder mit sich rumtragen. Jetzt frag mal, warum man nicht erstmal davon gebrauch gemacht hat. -
Arbeitsweise der Waffenbehörde bei Einstellung nach §153
JDHarris antwortete auf Thema in Waffenrecht
Das ist richtig, aber es ikann für die Behörde auch eine Entscheidungshilfe sein, wenn andere Stellen das schon bewertet haben. -
Arbeitsweise der Waffenbehörde bei Einstellung nach §153
JDHarris antwortete auf Thema in Waffenrecht
Einstellung durch Amtsgericht. Der Richter hat die Formulierung meines Anwalts übernommen. -
Arbeitsweise der Waffenbehörde bei Einstellung nach §153
JDHarris antwortete auf Thema in Waffenrecht
Hatte selbst so eine Verfahrenseinstellung nach 153a Mein Anwalt hat erwirkt, dass die Einstellung mit einer Begründung erfolgte. Da steht dann im Beschluss mit drin, warum die Schuld nur sehr gering war, das objektiv und subjektiv eine Notwehrlage vorlag und das der Waffenbezug als nicht relevant für die Bewertung der Zuverlässsigkeit eingestuft wurde. -
Arbeitsweise der Waffenbehörde bei Einstellung nach §153
JDHarris antwortete auf Thema in Waffenrecht
Bei einer Einstellung nach 153a kann auch eine Begründung mit aufgenommen werden. -
Führverbot Einhandmesser - Expertenmeinung zu TV Sendung
JDHarris antwortete auf JDHarris's Thema in Waffenrecht
Keine Sorge, das wird alles noch viel besser - in Bochum fangen se jetzt an Leute zu Steinigen! http://www.focus.de/regional/bochum/polizei-bochum-brutaler-ueberfall-noch-nicht-geklaert-wer-kennt-diesen-mann_id_7944939.html Bin mal gespannt was man sich dagegen für "Gesetzeskonstrukte" einfallen lassen wird;-) -
Führverbot Einhandmesser - Expertenmeinung zu TV Sendung
JDHarris antwortete auf JDHarris's Thema in Waffenrecht
Interessant ist, dass in Bayern auch Teppichmesser (wenn die Klinge ausfahrbar ist) als Einhandmesser gelten und somit unter das Führverbot fallen. Ich frag mich gerade, wie man ein im Baumarkt gekauftes Teppichmesser dann nach Hause transportieren muss? Allerdings zählt man in Bayern auch alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit einer berechtigten Nutzung stehen (also auch Wege nach Hause oder zur Arbeit), mit zu den Ausnahmen vom Verbot. (Bleibt allerdings trotzdem ein Grenzbereich, z.b. wenn man nicht den direkten Weg nach Hause nimmt oder das Teil mal auf dem Rücksitz liegen lässt). Für die meisten Leute sind gerde die Billigen 1,50,- Teppichmesser ja eigentlich mehr "Wegwerfgegenstände" -
Führverbot Einhandmesser - Expertenmeinung zu TV Sendung
JDHarris antwortete auf JDHarris's Thema in Waffenrecht
Die Wahrscheinlichkeit, dass sich überhaupt jemand daran stören wird - insb wenn ihr eindeutig als Feuerwehr zu erkennen seid - ist ohnehin sehr gering. Macht in dieser Fragestellung daher eigentlich keinen Sinn, sich überhaupt Sorgen zu machen. Absolution wird es trotzdem nicht geben, passieren kann immer was. EDIT: Pech haben kannst du natürlich, wenn in der Eisdiele zufällig ein ganz besonders oberschlaues Exemplar der Exekutive herumläuft, der es einfach mal drauf ankommen lassen will und dich "rein vorsorglich" anzeigt, um zu sehen, was dabei vor einem Gericht herauskommt. Es gibt tatsächlich solche Fälle, dass Behörden wegen eigener Rechtsunkenntnis auf Klagen hoffen, um abzuwarten, was ein Gericht dann letztendlich dazu sagt. Das Prozessrisiko liegt ohnehin entweder voll bei dir oder es zahlt der Steuerzahler;-) Die Behörde erhält somit bei unklarer Rechtslage quasi ein Gerichtsurteil, was für sie wie ein (fast) kostenloses Rechtsgutachten ist . -
Führverbot Einhandmesser - Expertenmeinung zu TV Sendung
JDHarris antwortete auf JDHarris's Thema in Waffenrecht
Das im TV Bericht gezeigte Messer war zwar einhändig zu Öffnen (wie der Beamte ja vorgeführt hat), aber es zeigte nicht die typischen Merkmale, wie sie das BKA in seinem Feststellungsbescheid dargelegt hat. Klarheit könnte hier wohl nur ein Gutachten bringen. Aber selbst wenn das Messer unter der vom Führverbot erfassten Kategorie fällt, dann wäre in diesem Falle nur die Frage zu klären, ob im gezeigten Fall tatsächlich ein "führen" vorlag oder nicht. Die Frage nach dem Verwendungszweck stellte sich hier nicht, da das Messer augenscheinlich nicht verwendet sondern nur transportiert wurde. -
Klingt aber logisch und vernünftig
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Führverbot Einhandmesser - Expertenmeinung zu TV Sendung
JDHarris antwortete auf JDHarris's Thema in Waffenrecht
So, ich hab zunächst mal dem Sender ne Mail geschickt. Mal sehen, ob und was die schreiben. -
Führverbot Einhandmesser - Expertenmeinung zu TV Sendung
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Nunja, wenn du bei einer Fahrzeugkontrolle agressiv wirst, oder dich total uneinsichtig zeigst, dann steht auch deine Eignung zum Strassenverkehr zur disposition. Der Lappen ist schnell eingezogen...kannst ja dann dagegen klagen! Warum man besser seinen Führerschein nicht dabei hat: http://www.kanzlei-nierenz.de/warum-man-besser-seinen-fuhrerschein-nicht-dabei-hat/ -
Führverbot Einhandmesser - Expertenmeinung zu TV Sendung
JDHarris antwortete auf JDHarris's Thema in Waffenrecht
Das Gesetz ist in dieser Konstellation sowieso einmalig, denn der Gesetzgeber hat hier zum ersten Mal eine Strafnorm im Zusammenhang mit einem "Verhaltenskodex" (sozialadäquater Verwendungszweck) in Verbindung gebracht. -
Führverbot Einhandmesser - Expertenmeinung zu TV Sendung
JDHarris antwortete auf JDHarris's Thema in Waffenrecht
Eben! Mit einem Polizisten zu diskutieren ist in so einer Lage sinnlos... er wird dem Deliquenten im Falle fehlender Einsicht sogar noch zusätzlich auf der Stelle den Führerschein abnehmen. Passiert sehr oft! -
Führverbot Einhandmesser - Expertenmeinung zu TV Sendung
JDHarris antwortete auf JDHarris's Thema in Waffenrecht
Ja, aber wie du schon sagst, liegt das Problematische dann in der Verbringung...wer schleppt schon ständig ne Eisenkiste mit sich rum, um das Teil bei Nichtbenutzung immer adäquat zu verwahren oder zu transportieren? Der Sinn und Zweck eines solchen Instruments ist ja, dass man es leicht und unproblematisch bei Bedarf zur Hand hat und das man es danach genauso schnell und unproblematisch wieder einklappen und wegstecken kann. Wenn ich das Teil erst aus einer verschlossenen Kiste/Box rausholen muss, und danach wieder wegschliessen muss, geht auch jeglicher Nutzen einhändiger Bedienung verloren. Bei einer Freizeittätigkeit, wo ich nicht ständig die Möglichkeit einer Aufbewahrungsmöglichkeit habe, geht der Nutzen ganz verloren (ich schlepp bestimmt nicht noch ne Metallbox für die Aufbewahrung durch die Gegend, wenn ich mit meiner Freundin ein Picknik am See mache)