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JDHarris

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Beiträge von JDHarris

  1. vor 4 Minuten schrieb thomas.h:

    Und wie soll dann sichergestellt werden, daß sie dann auch jeden Bürger rechtzeitig erreicht?

    Fahren dann Lautsprecherwagen durch die Städte und Dörfer um jedem davon zu verkünden?:confused:

    Im schlimmsten Fall JA (Lautsprecherdurchsagen der Polizei müssen unmittelbar befolgt werden)

     

    Ich gehe mal davon aus, dass die Propagandaabteilung des amtierenden Ministerpräsidenten (Team Weil) dafür sorgen wird, dass die Nachricht dann auf allen TV Kanälen, Radio usw ausgestrahlt werden muss.

  2. vor 22 Minuten schrieb Gomez:

    Ich glaube dann gibt's die nächste Eilklage... 

     

    Um das zu verhindern, soll die Verordnung offenbar im letzten Moment (also 1 Tag vor Silvester veröffentlicht werden). Da sie dann am nächsten Tag in Kraft tritt, wären Eilklagen nur noch erschwert rechtzeitig durchzubringen.

     

    Man sollte sich also schon jetzt drauf vorbereiten!

  3. Offenbar ist die Niedersächsische Landesregierung  grade dabei, sich vollends lächerlich zu machen.

     

    Anscheinend arbeitet man jetzt an einer neuen Verordnung, die besagt, dass an Silvester jede Art von Aktivitäten verboten wird, die in irgendeiner Weise Öffentlichkeit erzeugt. (auch lautes Lachen, laute Musik, Glockenläuten...könnte dann darunter zählen)

     

    Nachtrag (erst nach Gomez Beitrag hinzugefügt): Diese Verordnung soll erst einen Tag vor Silvester veröffentlicht werden, damit sie nicht mehr per Eilklageverfahren angefochten werden kann.

     

    Ist im Moment zwar noch ein Gerücht, aber ich traue den jetzt alles zu

    • Wichtig 2
  4. Es scheint die Landesregierung des Bundeslandes Niedersachsen auch nicht wirklich zu interessieren, dass auf deren Internetseite jetzt seit rund 8 Stunden eine für ungültig erklärte Verordnung steht. Dabei ist sie gesetzlich dazu verpflichtet, diese Verordnung sofort  nach  der Urteilsverkündung zu entfernen, oder zumindest auf die entsprechenden Passagen, die für ungültig erklärt wurden, hinzuweisen.

     

    Jeder seriöse Händler würde dafür ein saftiges Bußgeld kassieren

  5. War das jetzt sarkastisch gemeint?

     

    Die niedersächsische Landesregierung scheint sich jedenfalls einen Dreck um diese sehr umfassend begründe Gerichtsentscheidung zu scheren. Die versuchen jetzt den sehr unanständigen Weg zu gehen, ihre verunglückte und völlig überzogene Verordnung durch homöopatische Detailänderungen wieder hochzubringen. Dabei hat das Gericht eine sehr weitreichende Begründung geliefert, die weit über das hinaus geht, als das was die jetzt an der Verordnung rückgängig machen wollen.

     

    Kann mir nicht vorstellen, dass die dieses Spielchen ewig machen können

     

    Mal dem Landesrechnungshof mitteilen - denn jede gerichtlich gekippte Verordnung kostet das Geld des Steuerzahlers.

  6. Zumindest F1 Feuerwerk für SSW ist ab sofort auch der Verkauf wieder erlaubt!

     

    Vielleicht für den ein oder anderen hier ein Grund, seinem Büchsenmacher noch etwas Umsatz für dieses Jahr zu verschaffen und sich eine zuzulegen(viele haben einen Online-Shop). Damit kann man auch problemlos vom Balkon aus Feuerwerk machen, auch wenn man keinen eigenen Garten hat.

     

    Ich empfehle den Weihrauch HW37 oder 88 Super Airweight

  7. vor 23 Minuten schrieb Doggenrotti:

    HAMMER Begründung des Gerichts!

     

    Für mich stellt sich hier jetzt sogar die Frage, ob der Niedersächsische Ministerpräsident als ehemaliger Verwaltungsrichter nicht sogar sofort zurücktreten muss!  Sogar die Befähigung zum Richteramt dieses Mannes darf hier nach dieser Klatsche angezweifelt werden! Falls das Urteil bestätigt und rechtskräftig werden sollte, muss dies umgehend geschehen. Sorry lese grade dass das Urteil sogar unanfechtbar ist.

     

    Toll DANKE!

  8. Also wenn jetzt nicht noch irgendein schlauer Mensch das juristisch so verdrehen kann, dass es auch vom Bundesverfassungsgericht und den Ländergerichten wieder gekippt wird, dann sehe ich keine Chance mehr juristisch irgendwie da raus zu kommen.

     

    Ihr dürft mir glauben, ich war und bin immer ein informierter und gesetzestreuer Bürger (bis auf ein paar Parkknöllchen hab ich mir nix zu schulden kommen lassen)...aber jetzt in diesem Moment setze ich meine letzte Hoffnung fast schon auf die Pyroidioten und die Bilder, die in der Silversternacht das ganze ad absurdum führen.

     

    Ich für meinen Teil werde mich dann - völlig gesetzeskonform - in meinem Klappstuhl vor die Haustür setzen und mir ne Pfeiffe anzünden...

  9. vor 11 Minuten schrieb Waffen Tony:

    Sie können sogar vollkommen unwirksam sein.

    Studien aus Oxford und Wien deuten stark darauf hin, dass eine nächtliche Ausgangssperre keinerlei Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen hat.

     

    Sorry, aber Studien aus Oxford oder von sonstwo interessieren hier in der Politik niemanden!

    Ihr habt doch alle gesehen, wie das bei den Gesetzgebungsverfahren im Waffenrecht der letzten Jahre gelaufen ist - selbst die Expertenanhörungen im Bundestag waren nur ne Farce und dienten als reine Alibifunktion.

     

    Die ziehen das jetzt einfach so durch!

     

    PS: Der Ministerpräsident von Niedersachsen, wo jetzt ein totales Abbrandverbot sogar für Tischfeuerwerk gilt, ist ehemaliger Verwaltungsrichter - der weis ganz genau, was er da tut!

    • Wichtig 1
  10. Ein User des Feuerwerksforums hat dankenswerter Weise nochmal den Link zu dem besagten Gesetzentwurf von 2019 eingestellt

     

    Hier nachzulesen:

    https://www.feuerwerk-forum.de/thema/3-sprengaendv-vollstaendiges-verbot-von-silvesterfeuerwerk-moeglich.58138/

     

    Die heute im Bundestag eingebrachte "temporäre Änderung" des SprenG soll wohl eine "door opener Funktion" dafür sein.

  11. vor 10 Stunden schrieb ASE:

     

    Maßnahmen ach dem Infektionsschutzgesetz müssen begründet sein und einen unmittelbaren Bezug zur Verhinderung einer konkreten im Gesetz benannten INfektionsgefahr  darstellen.

     

    Leider seit der letzten Änderung des Infektionsschutzgesetzes offenbar nicht mehr. Der Bund braucht nur noch rein formal einen "Pandemiefall nationaler tragweite" festzustellen, dann sind die Länder dazu ermächtigt, einfach ALLES, was sie "für sinnvoll" halten, auf dem Verordnungsweg umzusetzen. Eine Begründung oder Nachweis der Wirksamkeit sind nicht mehr erforderlich.

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    • Wichtig 1
  12. Ein Geschäft hier bei mir um die Ecke hat heute 6Pal Feuerwerk bekommen. Hab den Inhaber mal gefragt, was er jetzt damit machen wird: Er will es einlagern.

     

    An dieser Stelle mal die Frage an die Brandschutzexperten hier im Forum

    Ist das nicht eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, wenn jetzt ein Jahr lang überall im Land tonnenweise Feuerwerk an möglicherweise ungeeigneten Lagerplätzen rumsteht?

     

    Ich möchte jedenfalls nicht in einem Wohnhaus wohnen, wo jetzt ein ganzes Jahr lang 6Pal Sprengstoff im Keller lagern.

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