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JDHarris

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Beiträge von JDHarris

  1. Wahrscheinlich wird es Montag sogar eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts geben. Einige der Hersteller haben sich im Sprungverfahren direkt an das höchste Gericht gewandt (Sprungverfahren zum höchsten Gericht sind zulässig, wenn die Eilbedürftigkeit es nicht zulässt, erst die Entscheidungen anderer Gerichte abzuwarten....was bei dem kurzen Zeitraum bis zum 31.12. zu erwarten ist)

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  2. vor 31 Minuten schrieb WOF:

    Ich wurde gestern mit Werbung für Feuerwerk geradezu

    überschwemmt. Die großen Ketten sind alle dabei.

    Ein Omen?

    Es sieht in der Tat derzeit sogar ganz gut aus, dass es noch bis Anfang der Woche eine gerichtliche Anordnung der Aufhebung des Verkaufverbotes geben wird.

     

    Einige Händler haben nämlich auf einstweilige "Wiederherstellung des Vertrauenschutzes" geklagt. Sie durften nämlich Nach§20 der Verfassung darauf vertrauen, dass der Staat eine erteilte Ausnahmegenehmigung nicht einfach so zurück nehmen kann, ohne die wirtschaftlichen Folgen für die betroffene Branche zu bedenken.

     

    Der Staat hat den betroffenen Betrieben aber weder Hilfsprogramme noch sonstige Auswege aufgezeigt - allein dieses Vorgehen ist RECHTSWIDRIG!

     

    Ausserdem hatte die Kanzlerin selbst noch vor Wochen in ihrer Presseerklärung mitgeteilt, dass es für Silvester keine Einschränkungen geben wird, die über die normalen Infektionsschutzmassnahmen hinausgehen. Insbesondere ist daher die Begründung der Entscheidung des OVG Lüneburg, wonach Feuerwerkverbote nicht mit dem Infektionsschutz begründet werden können und auch nicht erforderlich sind,  auch hier anzuwenden.

     

    Vor Gericht werden wir also Recht bekommen, nur ist eben die Zeit dafür sehr knapp, um den Schaden noch zu begrenzen.

     

     

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  3. Hola Leute!

    Ich hoffe ihr hattet gestern trotz allem Unmut über die derzeitige Situation ein ruhiges Weihnachtsfest mit Euren Familien!

     

     

    Eigentlich wollte ich daher über die Feiertage auch nichts weiter schreiben, aber die derzeitige Situation erfordert zügiges Handeln von allen hier.

     

    Da momentan noch keine weiteren Entscheidungen von Gerichten über die von Händlern und Einzelpersonen eingereichten Eilklagen ergangen sind, und die Zeit knapp wird, muss jeder von euch etwas dafür tun, damit es nächstes Jahr wieder ein Silvester nach gewohnter Art geben kann. Ihr könnt dafür jetzt folgendes tun:

     

    - Bestellt bei einem Online Händler schon jetzt Feuerwerk für das nächste Jahr und lasst es dort einlagern

    - Falls ihr schon Bestellt habt, und diese jetzt nicht mehr ausgeliefert werden kann, storniert eure Bestellung bitte NICHT, sondern nehmt das Angebot eures Händlers an, es bis zum nächsten Mal einzulagern

    - Unterstützt euren Händler eventuell mit einer Spende, um die derzeit laufenden Kosten für Klagen abzufedern. (Auch im nächsten Jahr müssen die Händler wieder vor Gericht gehen, um eventuelle Schadenersatzansprüche prüfen zu lassen)

    - Darüber hinaus ist JEDER legale Widerstand, oder sonstige Form des Widerspruchs gegen diese unrechtmässigen staatlichen Handlungen, ausdrücklich erwünscht! (Reicht also selbst Klagen ein...sprecht mit euren politischen Vertretern etc)

     

    Wir sollten die durch unsere Vorfahren hart erkämpften Freiheiten jetzt jedenfalls nicht sang und Klanglos aufgeben...ihr dürft euch mit allen legalen Mitteln wehren...auch im nächsten Jahr dürfen wir nicht nachlassen! Und denkt daran: WIR SIND NICHT ALLEIN, ES ARBEITEN GERADE VIELE GUTE LEUTE DARAN, DAS DIESE ENTWICKLUNG AUFGEHALTEN WIRD!

     

    Ich wünsche euch noch ein paar schöne Feiertage und lasst den Kopf nicht hängen!

     

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  4. Derzeit wird staatliches Handeln immer als "richtig und vernünftig" dargestellt.

     

    Das sieht man allein schon an den in den letzten Monaten zahlreich ergangenen Verordnungen, die man praktisch in jedem Fall ungefragt und ungeprüft als "verhältnismässig und sachgerecht" deklariert, obwohl Gerichte dies schon zuhauf als unzutreffend festgestellt haben.

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  5. vor 4 Minuten schrieb RainerE:

    Ich habe nur andere Sorgen - aber nicht "keine".

     

    Die Zuversicht... na ja, in manchen Bereichen schwindet sie ein wenig.....

    Aber was unsere Staatsform angeht - doch, da bin ich zuversichtlich, dass es eine der besten ist, die sich Menschen bislang ausgedacht haben.

     

    Gruß

    Salva

    Die Staatsform und unsere Verfassung sind definitiv das Beste was wir je hatten...wenn sich die Politik denn daran halten würde...

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  6. Vernünftig zu bleiben und nicht über die Stränge zu schlagen ist - glaube ich - in nächster Zeit die bessere Vorsorge.

     

    Wenn sich die Leute jetzt aus Frust über ein Feuerwerkverbot volllaufen lassen und dann reihenweise mit Alkoholvergiftungen ins Krankenhaus kommen, hat man genau das Gegenteil erreicht.

     

    Ausserdem untergräbt man mit solchen zweckfremden Aktionen auch die Glaubwürdigkeit der sinnvollen Massnahmen. (Nach dem Motto: "Jetzt können die mich erstrecht mal")

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  7. Deshalb landen Feuerwerkopfer auch in der Chirurgie und nicht in der Inneren Medizin.

     

    Ein Alkoholverbot hätte daher deutlich mehr Wirkung auf die Auslastung der Krankenhäuser - Covid Patienten landen nämlich in der Inneren und nicht in der Chirurgie! Die chirurgischen Abteilungen vieler Krankenhäuser sind zur Zeit wegen Unter Auslastung aufgrund des Lockdowns geschlossen, die dort beschäftigten Ärzte und Pfleger machen Zwangsurlaub, weil sie nichts zu tun haben.

     

    Ein weiteres Argument also gegen ein Feuerwerkverbot

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  8. Jetzt wirds richtig lustig

     

    Offenbar wollen einige Leute jetzt prüfen lassen, ob Seehofers Modelleisenbahn, die er im Keller hat, gegen Patentrechte usw verstösst!

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    Der Arme...jetzt will man ihm tatsächlich sein Spielzeug wegnehmen;-)

    Man sollte auch an die davon ausgehende Corona Gefahr denken, die eine Modelleisenbahn im Keller verursacht! BITTE, BITTE...so eine Lock könnte ihm schliesslich aus der Hand fallen und dann blockiert er mit seinem Tross aus Bodyguards ein ganzes bayerisches Klinikum

  9. vor 4 Minuten schrieb Faust:

    Verstehe ich das richtig, Böller und Raketen sind heuer verboten, aber ne SSW mit Lichteffekten ist erlaubt? 

    Böller und Raketen - Nur bundesweites Verkaufsverbot (Restbestände dürfen gezündet werden)

     

    Es gibt allerdings noch keine endgültige  Entscheidung dazu, da noch mehrere Eilanträge bei Gerichten laufen. Also noch etwas abwarten.

     

    SSW mit Leuchtmunition

    Ja alles erlaubt, da P1 Feuerwerk

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  10. vor 15 Minuten schrieb chapmen:

    Achso. Na dann wirds ja jetzt was.....

    Mit den "alten Herren" wahrscheinlich nicht mehr, aber es rücken immer mehr Jüngere in den Entscheidungsbereichen vor...und die wollen sich was kaufen können und nicht für ne Schachtel Patronen 100km fahren, weil ihre Händler im Umkreis alle Insolvent gegangen sind.

     

    Man fängt inzwischen auch bei den Jägern und Schützen  an zu erkennen, das eine prosperierende Wirtschaft unerlässlich ist!

     

    Wenn man sich nix mehr kaufen kann, nützen einem die ganzen Scheine, die man beantragen kann, nichts

    • Gefällt mir 2
  11. vor 1 Minute schrieb chapmen:

    Na wenn es doch so einfach ist- warum machts keiner im Bereich Waffenrecht?

    Bislang war anscheinend da kein Wille vorhanden;-)

     

    Die vielen Verbände in unserem Bereich haben bislang immer ganz gut davon gelebt, eine Vormachtstellung zu haben und sich wie "privilegierte Sonnenkönige"  verhalten zu können. Der Verbotsdruck ist aber auch hier inzwischen so gross geworden, dass etliche Zweifelentstanden sind.

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  12. vor 9 Minuten schrieb karlyman:

     

    Wenn es denn im jeweiligen Fall zuständig ist.

    Zuständig ist es, wenn der Klagende in dem Bundesland lebt und gegen eine Verordnung des eigenen Bundeslandes vorgeht.

     

    Viele Gesetze des Bundes werden in den einzelnen Bundesländern durch ergänzende Verordnungen durchgesetzt. Zumindest in diesen Fällen sollte das möglich sein. Die Argumentation des Gerichtsurteils kann man dann - wie man hier sieht - auch problemlos vor Bundesgerichten vorbringen. Das sollte die Chancen auch vor anderen Gerichten deutlich erhöhen, da so ein Urteil eines Oberlandesgerichts wie ein Gutachten angesehen werden darf.

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  13. Gerade eben schrieb karlyman:

    Interessant finde ich generell, wie scharf bzw. klar das Oberverwaltungsgericht hier eine Verbots-Bestimmung (Rechtsnorm) auf Erfordernis, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit hin geprüft hat.

    So soll das sein.

    Ja vor dieses Gericht müssen unsere Lobbyverbände unbedingt auch mal gehen!

     

    Das ist garnichtmal teuer - diese Klage hier hat gerademal 5000,- Euro gekostet!

  14. Niedersachsen rudert jetzt auch zurück! Die geänderte FAQ der (noch nicht geänderten) Verordnung:

     

    Zitat

    Silvesterfeuerwerk

    Sind nach der Entscheidung des OVG Lüneburg sowohl das Abbrennen als auch der Verkauf nun wieder erlaubt?

    Nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg sind der Verkauf, das Mitführen und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen nicht mehr untersagt. Das Veranstalten von Feuerwerken für die Öffentlichkeit bleibt weiterhin verboten.

    Wichtig: Bundestag und Bundesrat haben in dieser Woche in einer Verordnung zum Sprengstoffgesetz für das Jahr 2020 ein generelles Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk an Verbraucher eingeführt. Diese Regelung tritt nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Damit ist in Kürze zu rechnen. Das bedeutet, dass der Verkauf von Pyrotechnik für das Silvesterfeuerwerk in diesem Jahr aufgrund von Bundesrecht nicht erlaubt ist. Daran ändert auch die Entscheidung des OVG Lüneburg nichts.

    Dann bleibt das Abbrennen von Feuerwerk jedoch erlaubt?

    Die niedersächsische Landesregierung beabsichtigt, die Corona-Verordnung in dem Sinne zu ändern, dass das Abrennen von Feuerwerkskörpern für den 31. Dezember und den 1. Januar auf belebten Straßen und Plätzen untersagt wird. Auf welchen belebten Straßen und Plätzen in Niedersachsen dieses Verbot gelten wird, entscheiden die Kommunen.

    Welche Einschränkungen gibt es trotzdem?

    Nach Inkrafttreten der Änderung in der Sprengstoffverordnung des Bundes und der jetzt notwendigen Anpassung der Corona-Verordnung des Landes bleiben
     

    • der Verkauf von Feuerwerk
    • das Abbrennen auf belebten Straßen und Plätzen
    • sowie die Veranstaltung eines öffentlichen Feuerwerks verboten.

    Darf jetzt wieder geknallt werden - außer an den von den Kommunen definierten belebten Plätzen und Straßen?

    Der Kauf und Verkauf von Feuerwerksmaterial wird gerade vom Bund verboten. Feuerwerk, das sich bereits im Bestand der Bürgerinnen und Bürger befindet, darf im eigenen Garten, auf einer ruhigen Straße oder einem ruhigen Platz abgebrannt werden. Vorsorglich sei auf das am 31.12.2020 geltende Ansammlungsverbot hingewiesen.

     

  15. vor 17 Stunden schrieb Longhair:

    Wird wohl noch heute von einem Gericht gekippt werden!

     

    Da die Änderung erst heute in Kraft tritt, konnte sie erst seit heute angefochten werden. Entsprechende Eilanträge liegen den Gerichten bereits vor. Ich gehe mal nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg davon aus, dass hier ähnliche Gründe zum tragen kommen werden. (kein Bezug zum Infektionsgeschehen, kein legitimes Staatsziel...etc)

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