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JDHarris

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  1. Jörg und ASE haben Beide Recht und Unrecht zugleich. ASE s Argumentation geht von " absoluter gesetzlicher Wasserdichtheit" aus, ignoriert aber die tatsächliche Unwahrscheinlichkeit des Eintretens. Jörg Argumentation geht dagegen von einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit des "Nicht Eintretens" aus, gibt aber zu bedenken, dass es keine Absolute Gewissheit gibt. Mir sagte mal ein schlauer Geschäftsmann: Jeder Vertrag ( und zwar absolut JEDER) lässt sich mit genügend Hartnäckigkeit aushebeln. Wenn man absolute Gewissheit für alles im Leben braucht, kann man im Grunde genommen gleich mit dem Atmen aufhören. Insofern Stimme ich wiedermal Jörg zu: Jeder muss selbst entscheiden, welche Risiken er sich zumuten möchte.
  2. Ich bin jetzt nicht für immer weg...;-) Zum Glück hab ich ja die Möglichkeit, zweigleisig zu fahren. Deutschland wird immer meine Heimat bleiben. Und die viele großartigen Menschen hier, werden auch immer in meinem Herzen bleiben! Ich bleibe zuversichtlich, dass wir alle eine gute Zukunft haben.
  3. Ich war auch schon oft dort, allerdings als Tourist. Ich bin selbst gespannt, wie es ist, über längere Zeit dort zu leben und zu arbeiten. Da ich dort in einem 3500qm Studiokomplex arbeiten werde und wir auf einem riesigen (geschlossenen) Areal mit eigenem Appartmentkomplex, Supermarkt und ich glaube sogar eigenem Schießstand untergebracht bin, sollte das ganz entspannt für mich werden. Jedenfalls brauche ich mir da als Teil einer " grossen Familie" erstmal weiter keine grossen Sorgen machen.
  4. Deshalb stehen die Leute da an der mexikanischen Grenze auch Schlange, um endlich in die Hoffnungslosigkeit einzuwandern..
  5. Das kann man mit dem nächsten Diktator in Europa dann nochmal in Ruhe ausdiskutieren.
  6. Glaub ich eher nicht
  7. Das willst Du garnicht wissen. Natürlich mach ich da all den Scheixx, den man hier schlecht machen kann.... Kleiner Eindruck https://www.ricelasvegas.com/hollywood-studios-summerlin/
  8. Na wenn die Durchschnittbürger dort so dick und faul werden können, dann scheint es dort ziemlich sicher zu sein.
  9. Es gibt eine Geschichte zu dem Bild. Nachdem das Foto geknipst wurde, betraten 2 deutsche Touristen das Restaurant. Die sind in Panik vor den Beiden rausgelaufen und haben auf dem Parkplatz 2 State Trooper angetroffen. Touristen:" Da drin sind zwei Bewaffnette!!! State Trooper: "Ja. Die Beiden haben grade auf der Shooting Range beim Dosen Plinking gegen uns verloren"
  10. Na immerhin haben die Beiden lange genug überlebt, um sich ne ordentliche Plauze anzufuttern. Kann also nicht so schlimm sein dort, wenn die wahrscheinlichste Todesursache irgendwann das Cholesterin ist...
  11. Ich möchte hier keine Paragrafenreiterei mitmachen. Wahrscheinlich können sich darüber ein Duzend Fachjuristen seitenweise streiten - ohne zu einem Ergebnis zu kommen. Es so, wie Jörg es bereits angedeutet hat. Die Gesetze sind so, wie sie sind. Einige Gerichte haben bereits verheerende Urteile gesprochen, in denen sogar viele Leute mit hoher Fachkenntnis ihre WBK abgeben mussten. Faktisch gesehen sitzt jeder WBK Inhaber auf einem Schleudersitz, der jederzeit durch Unvorsichtigkeit, Pech oder anderer Umstände auch ohne grosses Zutun ausgelöst werden kann.
  12. Ich bin kein Jurist, deshalb kann ich zu juristischen Detailfragen nicht viel sagen. Meine Ansichten versuche ich aus Sicht als " normaler Mensch" zu vermitteln.
  13. Du widersprichst dir grade selbst, denn einen Post vorher hast Du noch was ganz anderes gesagt;-) Merkt ihr denn nicht selber, dass alles nur noch mehr Verwirrung bringt. Wir brauchen wenige, aber dafür klar definierte Regeln. Den Rest muss man dem gesunden Menschenverstand jedes Einzelnen überlassen.
  14. Eben, denn eigentlich sollte es nur ( und zwar nur!) , um persönliche Eignung gehen und nicht darum, dass der Mann eventuell nicht alle Auslegungen des Gesetzes kannte. Es bräuchte also nur geklärt werden, ob er gegen seine Sorfaltspflichten verstossen hatte. Alles andere ist hier überreguliert.
  15. Ganz einfach nachzulesen in den Kriterien, welche die persönliche Eignung betreffen. Da wird z.b. mangelnde Sorgfalt als berechtigter Grund zum anzweifeln angegeben, nicht aber, dass man jedes Gesetz bis in sein hinterletztes Hintertürchen genau kennen muss. Das GG begreift Menschen in erster Linie als eigenverantwortlich handelnde Individuen.
  16. Sehe ich komplett anders. Hier handelt es sich um einen schweren Eingriff in die persönliche Handlungs - und Gestaltungsfreiheit. Was natürlich persönliche Sorgfalt und Eigenverantwortung nicht vom Tisch wischt. Im Prinzip wird hier in jegliche Tätigkeit mit einem Gesetz, in unverhältnismäßiger Weise und viel zu unbestimmt, eingegriffen. Also ein Verstoß gegen Grundrechte
  17. Das ist richtig Aber für eine reine Ausübung eines Sports dann doch etwas übertrieben. Dann kann man es besser gleich so machen, dass es nur noch berufliche Waffenbesitzer gibt. Am besten gleich mit 4 Augenprinzip...usw
  18. Es mag sein, dass es auch hier wieder Tricks und Hintertüren gibt. Aber die Unbeschwertheit, es einfach machen zu können, die ist weg. Die ganzen Melder und Neider, die nur darauf warten, dass Du irgendetwas übersehen hast...da macht es irgendwann keinen Spaß mehr.
  19. Ziemlich abstrus: Der Kumpel mit WBK dürfte seine dort eingetragene 45er zu mir nach Hause mitbringen und sie auch selbst zu einem vom Bedüfnis umfassten Zweck in die Hand nehmen und vorführen ( ist ja kein Führen). Ich selbst dürfte sie nur in die Hand nehmen, wenn ich ebenfalls in einer WBK für genau diese Waffe einen Eintrag habe. Paradox: Ich dürfte selbst mit einen Eintrag für ne eigene 9mm seine 45er nicht in die Hand nehmen und er dürfte meine 9mm nicht in die Hand nehmen, falls er nicht selbst auch ne 9mm auf seiner WBK hat ( ausgenommen wir sind Beide auf einem Schiessstand). Das können sich nur die Deutschen ausdenken... Zum Glück habe ich ein Angebot, beruflich für mehrere Jahre in die USA ( Las Vegas) gehen zu können. Wenns mir dort gefällt, laß ich den ganzen Mist hier hinter mir. Freunde von mir haben es schon getan.
  20. Das ist eben das Problem. Das Gesetz regelt bereits den reinen Umgang und nicht nur Sonderformen wie das Führen.
  21. Ich hatte damals schon darauf hingewiesen, welche Konsequenzen die Wortschöpfung " vom Bedürfnis umfassten Zweck" haben wird. Das war (erschreckend) kalt und klar. Theoretisch darf die Waffe damit nichtmal aus dem Tresor genommen werden, um sie sich einfach nur anzusehen. Denn das reine ansehen ( z.b. aus reiner Freude an der Optik) erfüllt nämlich - rein kalt rechtlich gesehen - keinen (" vom Bedürfnis umfassten") Zweck. Es ist mitunter gespenstisch, wie realitätsfern Gesetze werden können, wenn sie nur "klar genug" definiert sind.
  22. Fast alles, was in den letzten Jahrzehnten in dieser Richtung ( und nicht nur zu diesem Thema) politisch entschieden wurde, wurde gegen den Rat von Fachleuten entschieden. https://m.bild.de/politik/inland/politik-inland/deutschlands-neue-migrationskrise-hat-die-regierung-aus-2015-nichts-gelernt-82339016.bildMobile.html?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F
  23. Der Unterhaltungsfaktor sollte bei aller kontroverser Diskussion trotzdem nicht übersehen werden. Sie haben jetzt erstmal Jörg am Hals! Was könnte ausser " Krieg oder Hölle" schlimmer für unsere Gegner sein.
  24. Das selbst 10 Euro Strafe für ein Opferloses Papierverbrechen zuviel ist, da geh ich mit dir Accord. Mir gehts aber um etwas anderes. Wenn die Strafhöhe egal wäre, dann wäre sie nicht auf bis 10.000 gesetzt worden. Offenbar sollte da schon eine Klassifizierung nach schwere erfolgen. Wenn sich jetzt durch Zahlen belegen lässt, das nur Bußgelder im unteren Bereich verhängt werden, dann wäre das ein Beleg dafür, das die vom Gesetzgeber ursprünglich beabsichtigte Zielsetzung ( vor allem schwere Straftaten zu verhindern) garnicht umgesetzt wird. Das der Drogendealer mit dem Messer im Hosenbund ein gleich hohes bzw geringes Bußgeld erhält, wie Oma Frieda ( obwohl bei ihm bis 10.000 möglich wären), lässt sich nicht mehr erklären. Daher meine Frage, ob man das irgendwie Zahlenmässig evaluieren kann.
  25. Für den Gesetzgeber macht es schon Sinn, ob die Zahlen in der PKS steigen oder sinken. Bußgelder versauen einem ja nicht mehr die Statistik und die Städte haben eine neue Geldquelle.
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