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Empty8sh

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Alle Inhalte von Empty8sh

  1. Danke Schwarzwälder! GENAU DAS müssen wir unseren Politiker in Bundestag und EU verklickern. Verbietet und es wird richtig teuer. Sowohl in der Staatskasse als auch an der Wahlurne. Beste Grüße Empty8sh
  2. Meinst du die hier? "56 At the time of writing (10 January 2016), none of the reported questions mentioned had been replied to." Die EU-Kommission ist bereits in die erste Anhörung vor dem IMCO völlig unvorbereitet gekommen, inkl. 20min Verspätung ihres Oberzonks. Da ich bisher in den neueren Papieren der EU-Kommission keine Änderungen finde, hoffe ich auch ein bisschen, dass sich die Parlamentarier etwas vergackeiert fühlen. Die Fußnote lässt mich da noch etwas mehr hoffen. Beste Grüße Empty8sh EDIT: Ich finde vor allem 61 interessant. Wir sollten noch viel mehr Richtung "impact assessment" argumentieren. DIe müssen klare Zahlen der betroffenen Waffen (dank NWR sollte da möglich sein) präsentieren. Wenn die möglichen Entschädigungs- oder Klagekosten ins Unermessliche steigen, dann wird das alles viel uninteressanter...
  3. Hallo zusammen, mal wieder eine positive Nachricht. Ich habe Rückmeldung von MdEP Dennis de Jong (bzw. seines Assistenten Daan van der Putten) im Ausschuss IMCO erhalten. Man merke auf, der Herr ist von der Dutch Social Party und gehört in den Flügel der Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke! Kurze Zusammenfassung der Punkte: Nach ausführlicher Analyse wird Herr De Jong dem Vorschlag NICHT zustimmen, weil: 1) Es ist unklar, ob der Vorschlag legalen oder illegalen Waffenbesitz regulieren möchte. Die EU-Kommission bleibt eine Erklärung schuldig. 2) Die neuen Maßnahmen treffen Sammler und Museen. Die Kommission weder begründet den Vorschlag noch zeigt sie die angeblichen Probleme mit Antiquitäten auf. Auch die Begrifflichkeiten "Sammler" und "Museen" sind nicht klar definiert. 3) Bzgl. Halbautomaten der Kategorie B7 gibt es 2 Fragen: Ob diese ein generelles Problem oder ein generelles Sicherheitsrisiko darstellen. Beides sieht Herr de Jong als nicht gegeben. Diese Gründe bewegten ihn, nicht für den Vorschlag zu stimmen. Es ist weiterhin unklar ob und wann der IMCO-Ausschuss darüber abstimmen wird. Beste Grüße Empty8sh #####
  4. Man kann nur hoffen, dass die Vorsitzende Vicky Ford vom IMCO ihr Wort hält und die B7-Sache einer kritischen Beobachtung unterzieht. Sie schien bisher recht kritisch und vernünftig, auch in Bezug auf praktische Umsetzbarkeit (Mehrbelastung für Behörden und Schützen, Entschädigung bei Enteignung etc.) Beste Grüße Empty8sh
  5. Genau das wäre für mich der Grund, so zu wählen. Egal of FDP oder AfD.Beste Grüße, Empty8sh
  6. Hi gunwalker, ohne ins Detail zu gehen, wo brodelt es? Generell im Thema Legalwaffen oder mehr allgemein politisch bzgl. Flüchtlingskrise, Sexualdelikte, Selbstverteidungung etc. Schießverbandsebene oder Bundespolitik z.B Merkelsche Halbwertszeit? Beste Grüße Empty8sh
  7. Freie Wähler Bayern und CSU (mit etwas Schub vom Innenausschuss) waren die einzigen, die sich umgehend und mit passenden Schritten gemeldet haben.AfD hat zumindest den Versuch in Thüringen und Brandenburg unternommen, ist aber an der Mehrheit gescheitert. Alfa hat Zustimmung signalisiert, aber bisher wenig tatsächlich auf die Beine gestellt. Vom Rest schweige ich mal besser... Beste Grüße, Empty8sh
  8. Dankeschön Carcano, ich war die letzten Monate generell viel am Schreiben wegen dem EU-Scheiß. Leider habe ich insbesondere in der letzten Zeit überhaupt nichts mehr zurückbekommen. Weder von Politikern jeglicher Couleur, noch Verbänden oder sonstigen offiziellen Stellen. Mir kommt das so vor, als hätten sie nach dem ersten Mailsturm inzwischen einfach auf "Spam" geklickt. Beste Grüße Empty8sh
  9. Ich hatte deswegen eine E-Mail-Konversation mit Herrn Lindner, bereits am 14.01.2016. Man muss ihm zugute halten, dass er binnen 2 Stunden noch am selben Tag geantwortet hat: Beste Grüße Empty8sh
  10. Hey Kulli, verstehe, danke dir! Ich bin ja sowieso gespannt, inwieweit die bisherigen BKA-Bescheide nach einer Novellierung noch gültig wären. Beste Grüße Empty8sh
  11. Ich hätte da mal eine Frage bzgl. rückgebaute Vollautomaten. Meines Wissens nach sind die doch eigentlich schon jetzt in Kategorie A. Dann gibt es ja noch Grenzfälle: -Niedermeyer M16A1 mit BKA-Ausnahmegenehmigung -LDT Ppsh41, vor 1945, teils oder immer mit neuem Lauf. -Schwabenarms M54 Uzi mit BKA-Bescheid. Ich bin da etwas ratlos wegen der Kategorisierung. Kann mich da wer aufklären? Beste Grüße, Empty8sh Gesendet von meinem GT-I9195 mit Tapatalk
  12. Aktuelle Arbeitsdokumente gibt es hier: https://toad.eesc.europa.eu/AgendaDocuments.aspx?pmi=RmFYXXWy9u%2BFrmMNb45ZIcABhLeZ5KVIDtmFpjfwh5s%3D Beste Grüße Empty8sh
  13. Jeder kocht da sein eigenes Süppchen. Die EU-Kommission, die italienische Banco di Prova, David Cameron, Finnland, die osteuropäischen Staaten, Forum Waffenrecht etc etc. Jeder bringt da Vorschläge, Verbesserungen, Alternativen, neue Ideen ein... Deswegen weiß noch keiner was. Wir werden warten müssen, bis die Kommission eine überarbeitete Version der Vorschläge präsentiert. Beste Grüße, Empty8sh
  14. Ich weise besonders auf Punkt 3 hin! Da ist die Rede von "Waffen", nicht "halbautomatischen Langwaffen"!!! Da fallen ALLE Kurzwaffen drunter, evtl Nachsucherepetierer, kurze Doppelflinten und Unterhebler etc etc. Ich habe bereits an DSB und DJV geschrieben, inder Hoffnung, dass die da aufwachen. Beste Grüße, Empty8sh
  15. Generell mal weg von Rot-Grün und Grün-Rot. Die AfD kommt wohl definitiv rein und wird Mehrheitsbildungen sehr schwer machen. Aber wenigstens kein Rot-Rot-Grün.Beste Grüße Empty8sh
  16. Erst man muss man hoffen, dass sich bei den Landtagswahlen im März die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat wieder etwas ändern werden.Beste Grüße, Empty8sh
  17. Der Bundesrat hat eine linke Mehrheit. Die sind ideologisch für weitere Verschärfungen. Der Ausschuss hat hingegen praktische Bedenken geäußert, z.B. Bürokratie. Das ist also nicht unter einen Hut zu kriegen.Was passiert ist, ist praktisch eine Massenenthaltung. Weder ein dafür noch ein dagegen. Beste Grüße, Empty8sh Gesendet von meinem GT-I9195 mit Tapatalk
  18. Hallo MP%, es geht doch nicht darum, dass zwangsweise jedes Kind dann eine Knarre mit rumtragen muss. Ein Abschaffung dieser Zonen ermöglicht es Lehrern, Hausmeistern und dem Direktor eine Waffe zu tragen. Bei höheren Schulen und Universitäten kann mann dann als volljähriger Student ebenfalls eine Waffe mit auf dem Campus nehmen. Bisher war das teils nicht mal im Wohnheim oder im geparkten Auto erlaubt. Beste Grüße Empty8sh
  19. Schon klar, nur bei all der Gutmenschen-Hysterie bin ich etwas vorsichtig. Es hat in der Waffenlobby-FB-Gruppe auch wer gewarnt, dass Steine verschicken als Gewaltandrohung missinterpretiert werden könnte. Mir gefällt die Idee an sich gut, ich bin nur noch etwas am Schwanken, ob ich sie sinnvoll finden soll oder nicht. Beste Grüße Empty8sh
  20. Rein prakische Frage: Sollte man mit Steinen nicht etwas vorsichtig sein, nicht dass bei denen der Bombenalarm losgeht? Beste Grüße Empty8sh
  21. Hallo M477, in Italien wurde mein deutscher Jagdschein und Europäischer Feuerwaffenpass für die dortige, theoretische Sachkunde anerkannt. Eine praktische Demonstration meiner Fähigkeiten und Handhabungssicherheit musste ich trotzdem zeigen (50 Schuss Pistole, 25 Schuss Flinte). Wie das auf Frankreich und Deutschland zu übertragen ist, weiß ich leider nicht. Beste Grüße, Empty8sh
  22. Es ist mir insgesamt seit der Tagung am 07.12.2015 vor dem Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz etwas arg ruhig geworden. Die Petition stockt auch. Gibt es irgendwo schon eine Argumentationsliste gegen dem Schmarrn von Monsieur Pierre Delsaux oder hab ich was übersehen? Beste Grüße Empty8sh
  23. Hi xamoel,ich hatte vor 2 Tagen folgende Antwort auf meine Anfrage als besorgter Bürger erhalten: ### Sehr geehrter Herr X, ich nehme Bezug auf Ihre Zuschrift vom 23. November 2015, mit der Sie die seitens des Rates der Europäische Union geplanten Verschärfungen des geltenden Waffenrechts kritisch würdigen und zur Umsetzung auf nationaler Ebene diverse Fragen stellen. Ich bitte um Verständnis, dass das Bundesministerium des Innern als die für deutsches Waffenrecht federführend zuständige oberste Bundesbehörde aus zweierlei Gründen, von einer Stellungnahme zu den Inhalten einer Verschärfung des geltenden Waffenrechts absieht. Zum einen sind die Planungen nicht soweit gediehen, dass die Öffentlichkeit über konkrete Inhalte informiert werden könnte; zum anderen wurde in der Sache eine Petition mit dem Ziel, Verschärfungen des geltenden Waffenrechts zu verhindern, an den Rat der Europäischen Union gerichtet, über die noch nicht entschieden ist. Um die Objektivität im Entscheidungsprozess zu wahren verbietet sich eine Stellungnahme, die möglicherweise mit präjudizierender Wirkung ausgelegt werden könnte. Ergänzend sei dazu angemerkt: Nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union besteht die Möglichkeit auf das nationale Recht der Mitgliedstaaten zum Beispiel über "Richtlinien" einzuwirken. Diese EU-Richtlinien werden unter Mitwirkung der Mitgliedstaaten erarbeitet und sind nach Inkrafttreten für jeden Mitgliedstaat hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich. Es bleibt den Mitgliedstaaten überlassen, die verbindlich zu erreichenden Ziele durch Anpassung des nationalen Rechts zu erreichen. Diese Anpassung des WaffG ist mit Blick auf die geltende Europäische Feuerwaffenrichtlinie (91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991, geändert durch die Richtlinie 2008/51/EG vom 21. Mai 2008, über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen) auch erfolgt. Nach den vorangestellten Erwägungsgründen, stehen in der EU-Feuerwaffenrichtlinie Aspekte des Binnenmarktes im Vordergrund. Mit Blick auf die darüber hinausgehenden Aspekte der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit bleibt es Aufgabe der Mitgliedstaaten bei Bedarf selbst noch strengere waffenrechtliche Vorschriften zu erlassen. Die Europäische Kommission hat aufgrund der jüngsten Terroranschläge in Paris ihren Vorschlag zur Änderung der Feuerwaffenrichtlinie vorfristig bereits am 18. November 2015 im Kollegium der Kommissare verabschiedet. Die EU-Präsidentschaft hat die Beratungen im Rat der Europäischen Union umgehend eingeleitet. Sollten die Vorschläge der EU-Kommission von den Mitgliedstaaten wie auch vom Europäischen Parlament angenommen werden, müsste das deutsche Waffenrecht dementsprechend angepasst werden. Derzeit ist aufgrund der laufenden Verhandlungen noch nicht absehbar, welche Vorschläge in welcher Ausgestaltung tatsächlich in die Richtlinie übernommen werden. Die deutschen Vertreter werden im Rat im Verlauf der Verhandlungen auf EU-Ebene darauf hinwirken, dass Änderungen mit Augenmaß erfolgen und einen Sicherheitsmehrwert mit sich bringen. Ich bitte abschließend, die bei der Bearbeitung Ihrer Zuschrift eingetretene Verzögerung zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag ### Gibt vielleicht einen generellen Eindruck. Beste Grüße Empty8sh
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