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Raiden

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  1. Ohne mich tiefergehend mit der Mitnahme von Waffen beschäftigt zu haben, halte ich das für kritisch. Die Brutalities sind nach deutschen Maßstäben kampfmäßiges Schießen. Ob das als Sport und als vom Bedürfnis umfasster Zweck gilt, dürfte fraglich sein Interessant ist auch die Verwendung des Schalldämpfers, den der Autor nach eigener Aussage über einen JS erworben hat. Die auf diesem Wege erworbenen SD dürfen gemäß Gesetz nur zur Jagd zum jagdlichen Übungsschießen verwendet werden. Ob jetzt kampfmäßiges Schießen als Sport zählt und warum man seinen Jagd-SD zum "Sport" benutzt, dürften sicher interessante Fragen sein. Bin mir sicher, dass das mittelfristig geklärt werden wird, wenn sich jeder selbst darstellen muss.
  2. Stell sie doch ohne Handschutz in den Schrank.
  3. Ich hole das Thema hoch: kann jemand diese Druckschrift zur Verfügung stellen bzw. Bezugsquellen nennen?
  4. Gehört Einkaufswagen in geparkte Autos rammen zum normalen Nutzungsumfang eines Parkplatzes?
  5. Bei meiner, Bj. 2023, ist von Haus auf der Glockcut vorhanden.
  6. They are basically saying that you were asking for legal advice and that they're neither responsible nor legally allowed to give such advice. Furthermore they state, among other things, they are only responsible for granting permits for forbidden weapons (10+ magazines are classified as such) and giving legal advice for these matters You are right, they redirected you to the local office, which is kinda odd cause these local offices aren't responsible for forbidden weapons. That would be the BKA. Welcome to German bureaucratic nonsense.
  7. Mit dem HK433 gibt es doch noch gar keine Erfahrungen, wie kann das da als bessere Wahl gelten? Man darf nicht nur rein nach dem technischen Datenblatt gehen. Das SCAR fanden auch alle super bis sich herausstellte, dass sich Hülsen an der unmöglichsten Stellen im Gehäuse verklemmen können.
  8. Im BVA-Sachkundefragenkatalog war sogar eine entsprechende Frage (nicht wortgenau): "Wer hat die tatsächliche Gewalt?" Die Antwortmöglichkeit "Jeder, der sie im Beisein des Besitzers in der Hand hält" war falsch. Die Frage ist irgendwann die letzten Jahre klammheimlich aus dem Fragenkatalog verschwunden.
  9. Ich löse auf: Das Verbot der Verwendung von mehr als 10 Patronen fassenden Magazinen in Selbstladelangwaffen wurde wie folgt begründet: -weil große Magazine wesentlich zum Anschein beitragen -weil die Schießsportverbände keine Disziplinen mit Serien größer als 10 Schuss hatten Quelle: Begründung zur AWaffV
  10. Falls man etwas nachweisen muss, gelten auch das Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe als Bedürfnisgründe.
  11. Es gab auch schon Verfahren, da wurde gerichtlich festgestellt, dass es sich bei Magazinen um Patronenlager handelt. 🤷
  12. Aus dem Gesetz, Paragraph 13 Absatz (2): (2) Für Jäger gilt § 6 Abs. 3 Satz 1 nicht. Bei Jägern, die Inhaber eines Jahresjagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind, erfolgt keine Prüfung der Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 sowie des § 4 Abs. 1 Nr. 4 für den Erwerb und Besitz von Langwaffen und zwei Kurzwaffen, sofern die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 2 vorliegen. Absatz 1 Nr. 1: glaubhaft gemacht wird, dass sie die Schusswaffen und die Munition zur Jagdausübung oder zum Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe benötigen, und Paragraph 4 Abs 1 Nr.4: (1) Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller Nr.4: ein Bedürfnis nachgewiesen hat (§ 8) Jahresjagdscheininhaber müssen also weder irgendetwas glaubhaft machen noch ein Bedürfnis nachweisen.
  13. Nö. So allgemein ist das nicht richtig. Das müssen nur Jäger machen, die nicht Inhaber eine Jahres-Jagdscheins sind. Inhaber eines Jahresjagdscheins müssen für Langwaffen explizit kein Bedürfnis nachweisen. Dass manche Behörden trotzdem um die Ecke kommen und damit durchkommen, könnte man höchsten teleologisch und mit "so wenig Waffen wie möglich ins Volk" begründen.
  14. Das Stichwort "Flintenweib" sagt dir dann wohl eher nichts.
  15. Was halt Bullshit ist, da es laut Gesetz keine Kontingente gibt, sondern nur bestimmte erhöhte Anforderungen für bestimmte Waffenarten und Repetierflinten gehören da nicht zu. Wenn dem so wäre, müsste man auch für eine Repetierbüchse Wettkämpfe nachweisen, wenn man die auf grün beantragt.
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