Zum Inhalt springen
Danke für Euer Verständnis und Eure Geduld!

Raiden

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    8.616
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Über Raiden

  • Geburtstag 01.01.1871

Kontakt Methoden

  • Website URL
    http://www.waffen-online.de
  • ICQ
    0

Profil Einträge

  • Zielfernrohr

Letzte Besucher des Profils

6.096 Profilaufrufe

Leistungen von Raiden

Mitglied +5000

Mitglied +5000 (10/12)

8,6Tsd

Reputation in der Community

  1. Eben. Wenn wir uns schon an der Bestimmung aufhängen: (2) Waffen sind 1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und 2. tragbare Gegenstände, a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen; Anlage 1 1.1 Schusswaffen Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden. Keine Waffe ist ihrem Wesen nach dazu bestimmt, nur gesammelt zu werden.
  2. Von privat zu privat können dir die NWR-IDs völlig egal sein; musst du nicht angeben.
  3. @Schwarzwälder Es kommt halt auch drauf an, ob man einen labberigen, besseren Schuhkarton mit drei Streifen Tesa oder einen vernünftigen Karton ausgestopft mit Luftpolsterfolie (Inhalt der Sendung ebenfalls komplett mit Polsterfolie unwickelt) und anschließend mit reichlich Panzerband unwickelt verwendet
  4. Fänd ich als optionale Dienstleistung gar nicht schlecht.
  5. 1:15, bist du es??
  6. Was wäre das WO bloß ohne das ständige Angewichse.
  7. Ja, wäre es. Ist aber nicht gewollt. Weil wegen isso.
  8. "Zur jetzt beschafften Waffe FN SCAR-SC gehört ein FALKE Germany (Marke der Waffen Schumacher GmbH) S D-POL Rotpunktvisier ohne Vergrößerung." Da sind sie, die Behördenaufträge
  9. Stichwort: schießen auf einer Schießstätte
  10. Macht auch den Anschein eines Intranets.
  11. Den ganzen Themenkomplex hat man früher™ wohl an anderer Stelle durchaus etwas lockerer gesehen. Die ehemalige Frage 2.14 aus dem BVA-Sachkundefragenkatalog: Frage 2.14 Wer erwirbt eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes? [x] a) Jeder, der die tatsächliche Gewalt über die Waffe erlangt. [x]b) Jeder, der sich die Waffe für einen Zeitraum von weniger als 4 Wochen ausleiht. [ ]c) Jeder, der die Waffe im Beisein des Besitzers in der Hand hält. Wenn nach damaliger Ansicht jeder In-der-Hand-Halter auch die tatsächliche Gewalt ausübt, hätte die Antwortmöglichkeit ebenso wie die Möglichkeit a) angekreuzt gehört Jedenfalls ist die Frage sang- und klanglos aus dem Katalog verschwunden. Vermutlich hat jemand festgestellt oder festgelegt, dass die Frage/Antwort sachlich falsch ist.
  12. Gut, dann kann man deine Sachkunde also bedenkenlos anzweifeln.
  13. Interessant! Wie bekommst du denn deine Kniften auf den Schießstand?
  14. Habe mich in dem Magazin-Thread genügend ausgelassen.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.