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Das Bedürfnis lautet, BDS 100 Meter Fertigkeit Schießen, SLSG ü.7mm opt.Vis. Die Z (vermutlich Zorro) muss aber mit Zweibein, Zielfernrohr, Zielfernrohrmontage und leerem Magazin das zulässige Gesamtgewicht von 7,5 Kg halten! 😄 Wenn dies gewährleistet sei, spricht dem Kauf nichts entgegen. Für meine Hilfestellung wünsche ich mir ein 100/300 Meter Schussbild eines Schützen der ......es kann.
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Guter Waffenhändler - schlechter Waffenhändler
Speedmark antwortete auf Gonzzo's Thema in Usertestberichte
ja verstehe, weiß ich. Ich meinte in dem Zusammenhang mit Henke eigentlich meine beiden Nightforce NXS. -
Guter Waffenhändler - schlechter Waffenhändler
Speedmark antwortete auf Gonzzo's Thema in Usertestberichte
Ja Kaufen war dort nie ein Problem. Nur wenn es als Stammkunde um eine 4 Tage abgelaufene Gewährleistungsplicht ginge, rückt er nicht mal eine verlässliche Kontaktadresse raus. Da kaufe ich lieber meine „Übersee-ZFs“ bei Henke ohne das mich danach jemand hängen lässt. -
hmm
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wird es schwierig? wurde wurde wurde, die Geschichte unter Altbesitz ist gegessen!
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also mein Beitrag muss genau gelesen werden und nimmt Bezug auf den "Berliner Lower" bzw. steht im Zusammenhang mit der Verweigerung des Lower Eintrags nach "§Altbesitz" der dem LWB in Berlin verweigert wurde. Das hat nichts mit dem Dreizeiler von CZM52 gemein, der mit seiner Meinung den Fall in Berlin aus dem Zusammenhang reißt! Begründung meiner Behörde bezugnehmend auf einen Infobrief der Landesbehörde, die auch in der Regel für Menschen mit Waffensachverstand zuständig ist. Darin informierte man meine Behörde, das so ein AR15 Wechselgriffstück laut dem neuen WaffG eingetragen werden muss/soll, da der LWB dieses als Altbesitz anmeldet und es technisch mit einer seiner Gesamtwaffen kompatibel sei, für die ein Bedürfnis schon erbracht wurde. Beim Nachfragen ob der LWB mit diesem Wechselgriffstück in Verbindung mit seinem Erlaubnispflichtigen "Oberteil" schon in der Vergangenheit dem Schießsport nachgegangen sei, trifft die Begründung über ein Bedürfnis des LWB wie folgt zu, "wenn das Wechselgriffstück schon als Altbesitz in der Vergangenheit führendes Waffenteil an einer seiner AR15 war. Daher bliebe das Bedürfnis in Verbindung mit einer seiner Gesamtwaffen bestehen. Das habe ich also nicht meiner Behörde erklärt, sondern die Landesbehörde meiner Kreisbehörde, die das im Anschluss mir erklärte! Und genau auf dieser "Schiene" wurden mir meine 3 AR Lower als Altbesitz eingetragen, da ich bekanntlich und nachweislich in mehreren Bundesverbänden sportliche nationale und internationale Erfolge erzielte.
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Du nicht!
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meiner technischen Meinung ja, weil der zweite Lower für eine weitere Disziplin mit anderem Reglement, Abzugswiderstand, Gesamtgewicht, oder gar in einem zweiten Bundesverband genutzt wurde.
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Ja sorry, ich hatte es dann schon gefunden. Ich bin ja selbst schon dort, hatte ich vergessen😄 Trotzdem Danke.
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wann ist das noch gleich? SAPB oder?
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Über den Seeweg 🙄
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(V) 4 Mag Lok Halter, neuwertig, mit extra Clips
Speedmark antwortete auf Speedmark's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Verkauft! Danke -
(V) 4 Mag Lok Halter, neuwertig, mit extra Clips
Speedmark antwortete auf Speedmark's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
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hallo Kollegen, ich gebe 4 von den Mag Lok Polymer Halter ab. Sie sind absolut neuwertig und werden ohne die Magnete verkauft. Sie sind einstellbar auf die meisten Gürtel und RIG Breiten. Lieferung mit je einer M5 Schraube passend für die 40Kg Magnete und ein Tütchen mit stabileren Extraclips um die Gürtelbreite einzustellen. Ich möchte 20,-€ inkl. Versand. Bitte per PN melden!
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10 Schuss AR 10 Magazine
Speedmark antwortete auf EkelAlfred's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Du hast doch meine schon geordert! ps, ach so, das war von Mittwoch 🙄 -
ich habe gelesen das alle regelrechten Anmeldungen und deren Personen als LWB das Bundesverdienstkreuz mit Eichenlaub verliehen bekommen. Ab 100 Meldungen bekäme der Anmelder noch die Goldene Wettnahkampfspange dazu. 😂
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Ok verstehe! Da ich dafür keine Info über einer „Rechtsgrundlage“ im Fall einer nachträglich angebrachten Bezeichnung habe, stellen sich für meinen fiktiven Belang nur zwei Alternativen. Zum einen betrifft dies eine aufgebrachte Laserung durch einen zB. „Werbe-Fachbetrieb“ mit Laser, der für seine Kunden irgendwelchen Nippes zu Werbezwecken lasert. Also zB. AR15, .223, Nr. XYZ. Kosten, etwa 5-10€ Oder der Weg über eine von Deiner Behörde erstellten zugeordneten NWR Registernummer. Hui, ein weiterer Verwaltungsakt, kosten unbekannt! Dann die Aufforderung die Kennzeichnung durch einen BüMa aufzutragen. Selbstverständlich mit allen erforderlichen Maßnahmen und Handlings bezüglich des NWR und natürlich die nächsten noch unbekannten Kosten inkl. Versand. Und jetzt stellt sich die unbeliebte Frage bezüglich „Overnite vs. DHL und ob die verbleibenden Tage bis Ende August noch ausreichen. Ganz ehrlich, wenn das bei mir nicht so toll und reibungslos verlaufen wäre, so hätte ich meine beiden Ersatz Träger einfach meiner Behörde übergeben. Ach, heute Morgen vor dem Bäcker standen Zwei unter einem roten SPD Sonnenschirm und verteilten rote Kugelschreiber. Rate mal was ich die gefragt habe und was sie fragend antwortenten? Nach etwa 10 Sek. Bedenkzeit zu Ihrer Antwort, bin ich zum Bäcker rein! 🙄
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@StaffBull Nein, in meinem persönlich erstellten Datenblatt mit „Teilebericht“ als Inhalt meiner unterzeichneten Anmeldung, habe ich unter „Kennzeichnung/Nummer“ ohne angegeben. Nur das Modell, Kaliber und der Hersteller wurden angeben und eingetragen. In der Spalte der Verkäufer, steht Altbestand und meine eigene Adresse. Eine nachträglich angebrachte Nummer wurde bei den beiden Trägern und zwei Lower nicht verlangt. Bei meinen Magazinen waren wie bei Euch auch die üblichen Daten mit Kennzeichnungen/Nummern etc. des Vordrucks verlangt. Eine Nachfrage über mögliche vorhandene Rechnungen wurde nur in einem vorläufigen „Corona“ Telefonat gestellt, aber nicht verlangt!!! LG
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all meine Magazine und zwei Lower waren Gebührenfrei, zwei Ersatz Verschlussträger kosteten im Nachgang allerdings 30,-€ Der allgemeine Datentransfer und die Bearbeitung, sowie die per Einschreiben versandten Papiere, waren absolut schnell, problemlos, um nicht zu sagen, vorbildlich!
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[V] Ein paar AR15-Leckerlis
Speedmark antwortete auf tecnolli's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Also das A.R.M.S. #41BL der US Firma Swan und das Knights Armament "300 Meter" Rear Sight sind die beiden Klassiker die auf einem SDMR oder DMR nicht fehlen sollten! Beide professionelle Stücke korrespondieren perfekt zusammen und sind aber auch beide mit allen anderen AR15 Visiere kombinierbar. Für den unbedarften Interessenten sollte man sagen das dieses KAC 300 Meter Visier, mechanisch nichts mit der ballistischen Weite von metrischen 300 Meter am Hut hat. Es heißt etwa nur so, weil man den Inside Diameter des Apertures auf ein perfektes optisches Visierbild auf metrische 300 Meter ausgelegt hat. Daher bedeutet es nicht, das es nach dem Aufklappen automatisch auf 300 Meter trifft. Die Höhenverstellung wird über das A.R.M.S. 41B/L vorgenommen und wird zu je 1.25 MOA per Klick verstellt. Also entspricht eine volle Umdrehung 5.0 MOA, was bei Rifle Länge je nach Geschossgewicht einen 300 Meter Fleckschuss bedeuten kann. Beide Visiere sind leider im UTG/Chinatown verseuchten DE Markt, sehr selten zu bekommen und die Nachfrage nach wirklich professionellen Visierungen fällt leider weiter. Dieser Mann und ich versuchen diese überaus schreckliche Anomalie seit geraumer Zeit aufzuhalten.