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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Wo soll denn hier der Unterschied liegen? Ach ja, der PVB wäre aus dem Dienst entfernt worden, während der Sportschütze weiter seinem Beruf nachgehen kann! Ihr habt alle Weisheiten drauf!
  2. Sollte der Rentner in Weilerbach ein LWB gewesen sein, bekommt das Thema ev. eine andere Richtung, oder Wasser auf die Mühlen!
  3. Hab lediglich die grüne Farbe vergessen, ansonsten verstehe ich schon viel Spaß! P.S.: Da die meisten hier in dieser Frage gar keinen Spaß verstehen, wollte ich das Thema auch nicht unbedingt in eine Spaßecke drängen! Ich verstehe die Sorgen der meisten schon, kann aber auch nicht unbedingt zur vollsten Beruhigung beitragen. Ich denke einfach, dass bevor ein SEK-Einsatz verboten wird, wird eher der Waffenbesitz verboten.
  4. Der Tip mit der Badehose kommt im Winter besonders gut, es sei denn er hat eine Sauna. Wenn ich nun sagen würde dass ich bessere "Tricks" auf Lager habe, aber nein, ich sage lieber zu wenig! Damit verabschiede ich mich vom Thema. Cu Uwe
  5. Auch wenn ich mich wiederhole, es liegt nicht an der Justiz, der Polizeiführung, oder an dem einzelnen Beamten, sondern an demjenigen der die Anzeige erstattet und zwar an dem mitgeteiltem Sachverhalt. Ich werde mich jedenfalls hüten derartige Inhalte hier dazulegen, denn Nachahmer gibt es genug. Im Nachhinein kann man sich über vieles streiten, so auch über den Amok-Fehlalarm in Leipzig, zum Glück war es nur ein Fehlalarm! Die Kosten sind doch dabei nebensächlich, da verursachen andere Dinge viel höhere Kosten, Ehrenpensionen, Stuttgart 21, Hausbesetzungen, brennende PKW, Kastor-Transporte, Demos jeder Art us.w., u.s.w.!
  6. Eine HD wegen Waffenbesitz mit Straßenbauarbeiten zu vergleichen, finde ich schon etwas daneben, auch wenn ich vor langen Jahren mal einen Bauberuf erlernt habe!
  7. 1. es ist nicht meine Statistik 2. will ich gar nichts rechtfertigen 3. habe ich nie behauptet, dass gegen jeden LWB das SEK eingesetzt werden soll, bzw. wird Fakt ist, dass bei Schußwaffeneinsatz in der Regel von einem "tödlichen Arbeitsunfall" ausgegangen werden kann/muß und der Dienstherr hat nun mal eine Fürsorgepflicht. Mein Link war lediglich ein Denkanstoß, denn nach meiner Kenntnis gibt es keine Statistik über getötete LWB durch Polizeieinsätze! Falls doch, so möge man mich eines Besseren belehren. Falls nun wieder der LWB-Volkszorn ausbricht, nein ich habe noch bei keinem LWB mit SEK durchsucht und es waren schon reichlich Durchsuchungen. Ich kann aber auch nicht garantieren dass es so bleibt, denn es kommt immer auf die einzelnen Umstände und Zusammenhänge an, habe ich aber schon einmal gesagt. Wenn ein LWB der Meinung ist, dass er zu Silvester aus seinem Fenster eines Mehrfamilienhauses mit einer SRS Waffe schießen muß, hat er selbst Schuld.
  8. Unfälle entstehen wenn Arbeitsschutzbestimmungen verletzt werden! Manchmal ist aber auch nur ein Schutzhelm ausreichend!
  9. Etwas zum Nachdenken: http://www.corsipo.de/Polizistenmorde.htm Aus der ehemaligen DDR sind leider keine Zahlen enthalten, gab es dort aber auch, nur nicht so viele.
  10. Es geht hier nicht darum dass der Staat jemand ärgern will, sondern warum durchsucht werden soll und nicht um bloße Kontrollen. Wurde gegen LWB eine Anzeige wegen eines Gewaltdeliktes erstattet, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch. Wurde einem LWB die Waffenbesitzberechtigung widerrufen und er weigert sich in der gesetzlichen Frist die Waffen abzugeben, muß man sich schon fragen, was hier die Gründe sind! Zumindestens ist er dann illegal im Besitz von "scharfen" Schusswaffen!
  11. Das wird es auch nicht geben, genausowenig wie dass ein Kontrolleur alleine kommt!
  12. Ich habe schon bei vielen LWB durchsucht und durch die vorherige Einsichtnahme in das Waffenregister immer ohne SEK! Das Warum werde ich nicht näher erläutern. Es kommt auch immer auf das angezeigte Delikt an, bei angezeigten tatsächlich Gewaltdelikten, oder Prahlereien nach dem reichlichen Verzehr von Gerstenkaltschale sieht es dann anders aus! (Das Beispiel mit meinem Schützenkollegen bei Übernachtung im Hotel hatte ich schon erwähnt, das Zimmer hat eine neue Tür) Ich will hier nicht über die Inhalte dieser Anzeigen schreiben, sonst finden sich noch mehr Nachahmer! Ich kann nur immer betonen, pflegt gute nachbarschaftliche/familäre Beziehungen und achtet darauf, was ihr unter ev. alkoholischer Beeinflussung von Euch gebt(natürlich nur die, die Alkohol trinken).
  13. So viele sind es dann auch nicht! Ich habe aber persönlich auch schon erlebt, dass das SEK klingelt, kein Witz!
  14. Ich habe noch keinen Fall erlebt, der einem anderen auch nur ähnelt.
  15. Davor habe ich doch schon immer gewarnt, gerade im Zusammenhang mit Waffen.
  16. Auch wenn ich Deine Verärgerung nachvollziehen kann, solltest Du mal darüber nachdenken, wer Dir das "eingebrockt" hat! Ich kenne aber auch andere Varianten der Durchführung.
  17. Habe ich doch schon immer angedeutet, dass derartigen Anzeigen nachgegangen wird, nur in der Durchführung unterscheiden sie sich! Dein Vorleben und die Tatsache dass Du LWB bist, also zuverlässig, führten zu dem Ergebnis, dass man Dich ohne Durchsuchungsbeschluß und ohne Sonderkommando aufgesucht hat, um die Sache zu prüfen! Seit Winnenden sind alle viel sensibler geworden!
  18. Interessanter Kommentar! ein ganz wichtiger satz bei 29:50! "..also es gibt keine möglichkeit zur gegenwehr..." ibiblogaku vor 1 Monat
  19. Dann sind wir uns nach langer Zeit ja mal endlich wieder einig!
  20. Wie , wann, warum und was zu welchem Zeitpunkt in der Zeitung steht, weißt Du aber schon?!?!?
  21. Es gehören ja noch mehr Umstände dazu, was ich hier nicht so erläutern werde. Ich persönlich war noch bei keinem LWB mit dem SEK, ist aber mein Risiko und auch für meine Kollegen. Wir sprechen hier aber auch über "scharfe Schußwaffen" und gerade bei Gefahr im Verzuge und einem sofortigen richterlichen Beschluß ist die Wahrscheinlichkeit eines SEK-Einsatzes sehr hoch. Im Tagesgeschäft habe ich mehr Möglichkeiten der Voraufklärung und auch über die Auswahl der Vorgehensweise, dazu werde ich aber auch nichts schreiben.
  22. Das "Wie" legt aber nicht der Betroffene(Verdächtige) fest und die Entscheidungsfreiheit des ermittelnden (durchführenden) Beamten hat nur einen geringen Spielraum! Ich lasse mich hier aber auf keine Haarspalterei ein!
  23. Wenn bei einem LWB durchsucht werden soll, steht zumindestens der Verdacht einer durch ihn begangenen Straftat im Raum!
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