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uwewittenburg

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  1. Der Geist lebt weiter. Wann sind die 68-er geboren? Was wäre wenn Kurras schon damals als Stasi enttarnt wurde? Etwas mehr Bildung schadet nicht!
  2. Genau das sind die Fehler! Ich bin 53 geboren und lebe noch!
  3. Klar darfst du ihn mitnehmen interessant ist nur wie weit du damit kommst und was es dich dann kosten wird. Mein Mitleid hält sich in Grenzen.
  4. Manche Menschen kann man oder muß man einfach ignorieren. Persönlichkeitsstörungen sind kompliziert.
  5. Sagte ich doch schon, eine waffenrechtliche Eignugsprüfung wäre angesagt.
  6. Wie ich schon mal sagte, eine Eignungsprüfung sollte sich anschließen. Schon alleine den Schriftwechsel ........... Wer denkt er ist in einen Demokratie angekommen und auch in der Demokratieschaukel?
  7. Der Kern ist doch nur: - wen hat es erwischt - welche Bedeutung hat diese Person Der Sammler der seinen letzten Cent in seine Sammlung steckt wird versuchen am billigsten aus dem Verfahren zu kommen. Wenn ich natürlich nicht weiß wohin mit meinem Geld sieht das doch anders aus.
  8. Schon der Glaube daran ist seit der letzten Wahl dahin.
  9. Für eine Hausdurchsuchung gibt es immer ein angelegtes Strafverfahren mit Durchsuchungsbeschluß. Etwas illegales findet sich dann immer, sei es nur eine früher unsachgemäße Unbrauchbarmachung die vor Jahren noch legal war, aber mit den heutigen Vorschriften eben nicht mehr. Wenn dann noch nicht mehr geklärt werden kann zu welchem Zeitpunkt die Sachen erworben wurden? Der Betroffene ist dann froh dass er das meiste behalten durfte und das Verfahren dann eingestellt wurde. Bei der aufgefundenen Menge wurde gleich ein Waffensachverständiger hinzugezogen so dass wir nicht alles einsammelten, außer eben 4 - 5 Waffen die leicht wieder zurück gebaut werden konnten, davon wurden dann später auch welche wieder zurück gegeben. Im Streitfall findet sich immer ein Gutachter der das meiste für illegal erklärt. Irrtum wird ja nicht bestraft. Hauptsache einige Waffen weniger.
  10. Recht haben und Recht bekommen? Ich habe keine Beteiligung an der Auswahl von Fachpersonal.
  11. Da hat er wohl die Einverständniserklärung mit der außergerichtlichen Einziehung unterschrieben, Hatte ja schon mal den polnischen Sammler in Berlin erwähnt, der wußte nicht mehr welche Waffen er hat, sondern nur welche ihm noch fehlen. Die Sammlung war so umfangreich da war nicht mehr klar aus welchem Jahr die Unbrauchbarmachung erfolgte und somit auch nicht mehr die Frage ob legal oder nicht. Die erforderlichen Gutachten waren ihm einfach zu teuer und die Nachbeschaffung erschwinglicher. Manchmal muß man auch abwägen was sinnvoller ist.
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