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Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
Tabs antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Es gibt aber auch eine Ergänzung dazu auf Seite 40: "Beim militärischen Gewehr G 3 sind sowohl der Lauf als auch der komplette Verschluss Kriegswaffe." Ich nehme mal an, dass man das also wie gehabt auslegt. BWB Beschuß Verschluß: KW. BA Beschuß Verschluß: WBK M.E. Ist der Leitfaden zwar auf dem richtigen Weg (hilfreich), aber in Teilen noch falsch (Gasröhrchen) bzw. verwirrend (G3 Verschluß). -
Der Rat ist hier ganz einfach. Wechsle den Handwerksmeister. Es ist so, dass je näher das Ausgangssignal an 230V, in Sinuswellenform, 50Hz, das Optimum darstellt. Dafür sind alle auf dem Markt befindlichen Geräte ausgelegt. Wenn jetzt jemand denkt sein Elektrogerät würde bei Rechteckkurven oder auch Sägezahnformen erst so recht in Fahrt kommen, und damit viel besser laufen, kann er das gerne beweisen. Beispiel: 230V Glühbirne an 1KW Aggi (ohne Inverter). Föhn anschließen und so betreiben, das das Aggi es gerade noch packt. Muß also ein kleiner Föhn sein. Währedn Föhnvollast den Föhnstecker ziehen (simuliert Ausschalten eines stärkeren Verbrauchers). Man beobachte dann die 40W Glühbirne --- ähm 80W Glühbirne ----oh 100 Watt Glüh...... Mist. Null Watt Glühbirne Einfacher Test. Kann jeder mal ausprobieren Der selbe Test mit nem TV anstatt der Birne wäre auch möglich, wenn man eh vor hatte sich einen neuen zu besorgen
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Wenn man sich vorbereitet kann man viel machen, und vor allem auch viel bessere Lösungen umsetzen. Ist man aber nicht vorbereitet, sondern hat lediglich ein Aggi im Notfall zur Verfügung, muß man sich dennoch irgendwie helfen. Zusehen bis der Strom wieder da ist, bestellen, Lieferung abwarten, und dann bis zum nächsten Stromausfall warten ist wenn für das beschriebene "Worst Case" Szenario keine Option. Man muß halt im Zweifel wissen welche Risiken man eingeht. Auf nem Aggi zu sitzen, und aus Angst nen Schlag zu bekommen untätig bis zum Erfrieren rumzusitzen, ist auch nicht die optimale Lösung.
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Ja. Im Regelfall wird das Haus von aussen nur mit drei Phasen versorgt, Nullleiter und Erdleiter fehlen. Dafür werden Erdanker in den Boden getrieben. Und irgendwo, entweder noch in der Hausverkabelung, am Erdanker, oder bei mehreren Erdankern spätestens im Erdreich, laufen beide zusammen. Ist überwiegend eine Frage des Baujahres des Hauses. Das ändert aber leider nichts an der Physik des Stromlaufes. Es verhält sich technisch genau wie eine direkte Leitung zum Kraftwerk.
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Pumpe sollte man schon mitbetreiben. Weniger weils sonst in die Luft fliegt, mehr weil ne Heizung mit zu wenig Wärmezirkulation nicht viel bringt. Es gibt eine Möglichkeit, für die einen jeder Elektriker erschlägt, und mit der man(n) für die unbedarfte Frau/Freundin schnell (und final) den Stromausfall beendet. Aber je nach Vorkommnis interessieren VDE Vorschriften im Worst Case nicht immer. Das was ich hier schreiben werde ist also a) mit Vorsicht zu betrachten, jeder handelt eigenverantwortlich! b) ausserhalb jeder Norm c) gefährlich d) keine Option um die Gartenlaube zu betreiben e) dennoch funktionsfähig f) keine Anleitung mehr ein Erlebnisbericht Wie ein Vorredner schon schrieb, ist der erste Punkt der Lastabwurf. Man muß das öffentliche Netz vom Heimnetz trennen, sonst gibts Kurzschluß. Professionellerweise benötigt man nach der Hauptsicherung einen Trennschalter für alle drei Phasen. Und nach dem Zähler eine Einspeisevorrichtung für den Generatorstrom. Aber wer hat sowas schon... Aber wie bekommt man das jetzt auf die Schnelle hin: 1) Sicherungen rausnehmen. Damit trennt man technisch gesehen die Phase vom Hauptnetz. Aber nur die Phase, nicht den Nulleiter. Dazu später mehr. 2) Man bastelts sich aus zwei Verlängerungskabeln ein Kabel das auf zwei Seiten einen Stecker hat. Also Kupplung abnehmen, Stecker dran. Kein zu billiges Kabel nehmen wegen Querschnitt. 3) Kabel auf der einen Seite in eine normale Steckdose, auf der anderen in das Aggi. 4) Während des Ansteckvorganges muß das Aggi auf vollen Touren laufen (schont den Inverter) 5) Sofern der Generator geerdet ist, muß man darauf achten, dass die Phase des Inverters mit der Phase der Steckdose übereinstimmt. Also Phase des Aggis an Nulleiter der Steckdose is' ne blöde Idee. 6) Ist der Generator nicht geerdet, wär's wurscht. Würde versuchen dennoch darauf zu achten, falls man die Möglichkeit hat ohne Erdung rauszufinden was beim Generator überhaupt die Phase ist Man kann so also jeden Sicherungsstromkreis einzeln, von hinten sozusagen, versorgen. Man muß noch sowas wie Bad (FI Schutzschalter) beachten, idealerweise hat das geerdete Aggi sowas selber. Beim ungeerdeten nutzt 'n FI nichts. Und wenn man von hinten einspeist, ist der normale FI im Sicherungskasten auch ausser Betrieb. Herd mit Dreiphasenstrom ist auch nur dann möglich, wenn das Aggi selber schon drei Phasen mitbringt. Drei eigentlich einphasige Anschlüsse am Aggi mit je 230V ergeben halt nur 230V, erst wenn das Aggi auch wirklich drei Phasen erzeugt werden aus je 230V, durch die Phasenverschiebung am Ende 400V Sicherungsfunktion kommt in dem Fall vom Aggi, das ja hoffentlich einen Überlastschutz mitbringt. Ich kenne kein SEA ohne sowas Klar ist, dass wenn die Frau den Stecker aus der Wand zieht, an den beiden Kontakten 230V anliegen. Es muß also klar und deutlich kommuniziert werden das der Aufbau lebensgefährlich ist. Daher ist das wie geschrieben was für den Worst Case, wo man andere Probleme als gefährliche Verkabelungen hat. Es ist einfach eine Möglichkeit wie man festverkabelte Geräte, also welche ohne Stecker, mitbetreiben kann, oder keine Unmenge an Kabeln durch die Wohnung legen muß bzw. erst den Gefrierschrank ausbauen um an die Anschlüsse ranzukommen. Hab sowas auch schonmal im Kosovo gesehen, da hats funktioniert. Und da sich Strom hier wie da gleich verhält klappt das technisch auch hier. Sicherheitsrechtlich aber halt nicht.
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Hi Joker, die heutigen Kipor sind leider nicht mehr das gelbe vom Ei. Ursprünglich hat Kipor m.W. auch die Honda Geräte gebaut, und deren Technologie einfach geklont. Seit es da mal juristischen Schlagabtausch gab, sind die mit Eigenentwicklungen auf den Markt gekommen. Da lesen sich die Datenblätter zwar toll, aber wirklich haltbar sind die Teile nicht mehr. Und auch leise ist anders. Die messen die Lautstärke da in 7m Entfernung im Leerlauf. Alleine der Leerlaufverbrauch liegt bei den Kipor/FME 2KW Dingern da wo der Vollastverbrauch beim Hatz 1.9er Diesel ist. Und auch qualitativ kein Vergleich zu Honda. Dafür kosten Kipor & Co. (FME, Denqbar, Atima, HTT) halt weit weniger. Nicht jeder kann für den Tag X mit dem Honda non Plus Ultra Gerät vorsorgen, wie Du ja selber schon schreibst, da muß in den meisten Fällen 'ne akzeptable Zwischenlösung her. Für die die nicht basteln wollen oder können wird das wohl Kipor & Co Benzin sein. Für die denen etwas basteln liegt, halte ich gerade wegen des Preises die Idee mit dem 1.9KW Bundeswehr Aggi für so gut. Das Aggi: 650.- 2x Inverter je 2 KW: 320.- (oder gebrauchte USV gleicher Leistung für die Hälfte, man braucht dann nur den Inverter daraus. Auf 24V achten) 2x 12V Bleiakku: 100.- Kabel & Co: 30.- Insg.: 1100.- für 1.9 KW Diesel bester Qualität, ewig haltbar, leise, besser gebaut als der Honda, redundanter Inverter 100% überdimensioniert. Nur: Weit schwerer als Honda & Kipor Man produziert dann eine kw/h für um die 50ct. Das kann sich sehen lassen. Bei den Benzin Aggis liegt man sicherlich bei über 1,50 Euro/kwh. Auch die Vorratshaltung an Treibstoff kann sich sehen lassen. 1d Vollast 2KW beim Diesel: 26L. Ein Tag Vollast 2KW bei nem Benziner: Um die 60L+.
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Pumpen und Kühlschrank sind gute Beispiele: Anlaufstrom grob Nennstrom x 3 oder 4. Sagen wir mal 400 W wenn Du die Teile anschaltest. Sind auf jeden fall weit über 1KW die kurzfrisitg gezogen werden. Ergebnis bei nem 700W oder 1KW Gerät: Inverter zerstört. Nimmst Du ein Gerät ohne Inverter, und hast Kühltruhen ode jede Elektronik, Wasserpumpen ohne elektronische Steuerung u.s.w.: O.K. Die Geräte ziehen aber wieder weit mehr als Du angesetzt hast. Ich hab mit Stromerzeugern wirklich schon viel Ärger gehabt. Und das wichtigste was ich dabei gelernt habe, in der Reihenfolge: 1) Immer mit Inverter 2) verdopple oder verdreifache die Anforderung die Du Dir ausgerechnet hast, sonst lebt das Gerät wegen den Anfahrspitzen nicht lange 3) Nimm was leises 4) Was leises ist immer was brauchbares, ist immer was professionelles, ist immer was teueres 5) Achte auf die max. Laufzeit die ohne Ölwechsel möglich ist. Bei den Chinateilen oft nur 2h! Besser 1x 1000 Euro ausgegeben, als 1x500 und am Ende läufts nicht wenn man es braucht Just my 5 cents
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Je mehr ich darüber nachdenke, umso besser gefällt mir die Iggy Lösung mit dem BW Stromerzeuger. Der ist leise, haltbar, mit Diesel. Zwei vorbereitete Pufferbatterien je 12V, oder eine 24V (trocken vorgeladen), Spannungswandler zugekauft. Das ist finanziell tragbar und am Ende wohl eine wirklich professionelle Lösung. Nachts kann man das Teil ggf. auch mal ausschalten und hat noch immer den Strom aus den Pufferbatterien. Nur ein wenig schwer ist das Ding. Und halt die Einschränkung auf lediglich 1.9KW. Ausser man holt kurzfristig mehr aus dem Puffer. Aber würde ich jetzt was suchen: Ich würde vermutlich diese Lösung wählen.
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Nach meiner Erfahrung sind SEAs aus dem Baumarkt ihren (günstigen) Preis nicht wert. Man kann damit sicherlich eine (alte, nicht elektronische) Bohrmaschine betreiben, eine Kreissäge, eine Elektroheizung. Aber heutige Geräte haben allesamt Elektronik innen drin. Die Baumarktstromerzeuger regeln die Spannung über die Drehzahl. Dann dreht die Mechanik den Vergaser auf oder zu. Das ist viel zu träge, und ausserdem ist die Wellenform für die meiste Elektronik tödlich. Wenn man da z.B. einen Föhn und einen Fernseher dran hat, und den Föhn dann ausschaltet, sind Spannungen bis 400V nicht ungewöhnlich. Was der TV dann macht kann man sich vorstellen. Schon ne Glühbirne geht da in Rauch auf. Vom Geräuschpegel, der einen Betrieb in einer Wohnsiedlung m.E. unmöglich macht, gar nicht zu reden. Ich will nicht sagen dass es in einem Baumarkt nicht auch gute Geräte gäbe (Honda), aber die sind wirklich teuer. Daher ist heute ein Spannungswandler Pflicht. Auch da gibt es einige Geräte auf dem Markt, ohne gleich zum Honda greifen zu müssen. Aber an Honda kommen die nicht ran. Sind etwas lauter, empfindlicher, kosten aber auch nur 1/3. Und sobald man Diesel mit Inverter will ist man ein Vermögen los. Will man was langelebiges: Honda oder ggf. auch die Bastellösung von oben. Will man was bezahlbares mit Diesel: Bastellösung oder ab 3000 Euro bei Chinaware mit Inverter Will man was langlebiges mit Inverter: 5000+ auch 15.000 sind kein Problem wenn man was gutes gekapselt haben will
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Müsste klappen, wenn Du einen Inverter für 28V Eingangsspannung findest. Keine Ahnung ob das im Toleranzbereich der Eingangsspannung liegt. Mit 24V Batterie dazwischen, was ja eigentlich eh ein Muß ist, sollte das sogar eine wirklich brauchbare Lösung sein. Inverter mögen es gar nicht wenn die Spannung wackelt. Wichtig ist dann halt die Qualität des Inverters. Bei plötzlichem Lastwechsel darf der nicht durchknallen. Die Teile sind wirklich sensibel. Egal ob in nem Aggi direkt verbaut, oder als externes Gerät. Hier also eher zu höheren Lastwerten greifen, nicht zu knapp kalkulieren. Möglich wäre auch drei kleinere Inverter, sagen wir mal je 1 KW. Vorteil: Ausfallsicherheit, ggf. Preis. Drei getrennte Stromkreise für verschiedene Kleinverbraucher. Nachteil: Maximallast durch ein einzelnes Gerät ist dann halt bei 1KW. Zwei Geräte zusammen 1.9KW. Und: Anfahrstromgrenze ist verringert. Hast Du 3KW Anfahrtstrom, knallt Dir ein 1KW Inverter durch. Ein 2.5er überlebt es vielleicht.
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Ich halte eine Kombination aus zwei Geräten für sinnvoll: Ein einfaches Aggregat für ohmsche Verbraucher bzw. alles was keine Elektronik enthält, dafür mit hoher Leistung. Das kostet nicht viel, wird aber meist über Drehzahl auf die richtige Spannung gebracht. BW Aggis sind o.k. Leistung sollte schon ab 6KW aufwärts sein. Tut nem Ofen, ner Glühbirne oder ner Stromheizung gar nichts, ist aber tödlich für ungepufferte Elektronik, LED Beleuchtung, etc. Diesel ist hier ideal. Also muß auch ein Aggi her mit Invertertechnik. Also elektronisch geregelter Spannung und Sinuskurve. Der kann TV, PC, zivile Funkgeräte (Militärfunk ist recht genügsam), Handy u.s.w. versorgen. Aber aus Kostengründen mit wenig Leistung (2KW-4KW) Evtl. auch Benzin hier in Betracht ziehen, da n Dieselaggi recht teuer wird. Und beim Benzin: Primär auf Alkylatbenzin gehen. Erstens hält es sich im Gegensatz zu normalem Sprit ewig, zweitens stinkt es nicht, drittens hält es den Vergaser sauber wenns das Gerät im Keller bis zum Einsatz einstaubt. Empfehlung: ein paar zehn Liter Alkylatbenzin, und ein paar mehr Liter in BW Kanistern mit Benzin. Das Benzin kommt halt dann zum Einsatz, wenn Alkylat aus ist. Und dann stört sich auch keiner mehr am Gestank. Idealerweise tun' sich zwei Nachbarn zusammen. Das ist schon wegen des Lärms nötig. Aggis machen, wenn sie sich im bezahlbaren Rahmen befinden, ungeheuer viel Lärm. 100db unter mittlerer Last ist gar kein Problem. Die db Angaben bei den Teilen sind meistens unter Null Last gemessen. Folglich muß der Nachbar entweder viel Toleranz mitbringen, angesichts der Tatsache, dass Du erkennbar Strom hast, er nur Lärm, oder halt beteiligt werden. Und ein Nachbar, der mit im Boot sitzt, ist nicht mit Geld aufzuwiegen. Ansonsten benötigt man wohl oder übel ein Kombiaggi, also eines mit hoher Leistung und digital geregelt. Das wird bitter teuer. Es gibt auch noch eine weitere Lösung für die elektronischen Verbraucher, die eher was für Bastler ist: Automotor + Inverter (Spannungswandler). Nötig: Normales Auto, idealerweise mit leistungsstarker LIMA. 350W tuns da nicht wenn wirklich mal Last anliegt ein oder zwei 1KW Spannungswandler 12V/24V -> 230V wirklich dickes Kabel direkt zur Batterie (da fließen immerhin bis zu 90A je Inverter, bei 1KW Ausgangsleistung). Also nix mit Zigarettenanzünder Kurzfristig bekommt man so 2 KW problemlos raus. Wenn man die 2 KW aber dauerhaft abgreift, saugt man die Batterie leer. Die kann nur als Puffer dienen, weil normale PKW keine Lichtmaschinen mit 1 oder 2 KW habe (die ganz großen Luxuslimusinen mal ausgenommen). Dafür kostet der Inverter recht wenig. Vom Spritverbrauch her gehts auch, vom Lärm sowieso. Aggis verbrauchen unter Vollast recht viel, für n PKW Motot sind 2 KW fast Standgas.
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Grund zur Panik sicherlich nicht. Aber so einen Stau wie heute, von der Haustüre bis zum Ziel, habe ich schon lange nichtmehr erlebt. Und wenn man zusieht wie sich die Leute verhalten, die bei Hauptverkehrsstraßen über "tote" Ampeln fahren müssen, kann einem gruselig werden. Wenn die selbe Sache irgendwann im tiefsten Winter, kalt, nachts passiert wäre, hätten sich vermutlich noch viel mehr Leute über eine "stille Vorweihnachtszeit" freuen können. Da kommt dann u.U. der Kaskadeneffekt ins Spiel.
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Und heute ist in München das Chaos perfekt. Stromausfall. Keine Ampeln, S- Bahn, Stau ohne Ende. Nachtrag: Der Chief hats schon gepostet gehabt. Hab ich übersehen. Beitrag ignorieren. Tabs
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Mal so als Tip, was die Effekte betrifft: Habe das mitbekommen, weil ich ich die Frau des "Opfers" kenne. Vor ca. 10 Jahren hat ein Blitz in eine Antenne, die auf einer Garage montiert war, eingeschlagen. Neben der Garage war ein Auto, ein Ford Explorer oder so- vergessen was genau. Als der Besitzer das Fz. am nächsten morgen anlassen wollte, ging nichts. Weder rauschen aus dem Radio, noch Anlasser. Licht war aber o.k- also nicht die Batterie. Verdacht: Blitzschlag. Aber: Versicherung skeptisch, da der Blitz eig. nur das Gebäude daneben getroffen hat, nicht das Fahrzeug. Gutachter bestellt. Ergebnis: EMP - Radio defekt, Anlasser defekt (keine Ahnung ob Magnetrelais oder Anlasser selber), Lichtmaschine defekt. Man konnte lt. Gutachter die Funkenstrecke bei den zerlegten Baugruppen erkennen. Daher eindeutig: Überspannung durch EMP. Der EMP (nicht die Überspannung) hat in einem Haus in unmittelbarer Nähe auch noch weitere Schäden angerichtet, es ging ein Sat Receiver "hops" dier zu dem Zeitpunkt keine Verbindung zum Stromnetz (aber zur Schüssel) hatten. Versicherung hat gezahlt.
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Das klingt wie Deutschland im Jahr 2020. Und mit Ausnahme des ersten Satzes auch heute schon.
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Frei nach Phil Zimmerman: When Guns are outlawed, only outlaws will have guns...... Tabs
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Mich würde einmal interessieren, wie dieses Vorhaben im Ausland aufgenommen wird. In Ländern die ein echtes Schusswaffenproblem haben (USA), oder in Ländern in denen der Erwerb von solch verbrecherischen Dingen wie echten Vollautomaten (CH) -bzw. echten SLB die wie FA's aussehen (also nahezu der Rest der Welt)- möglich ist. Was müssen sich die Polizisten dieser Länder denken, wenn sie davon hören dass in D sogar das Tragen von Spielzeug- und Science-Fiction- Gewehrchen verboten wird..... Entweder denken sich die dass wir im Paradies leben, keine Kriminalität mehr zu bekämpfen ist, man daher nach Ersatzaufgaben für die ansonsten überflüssig gewordene Polizei sucht.... oder sie haben schon von der deutschen Regulierungswut gehört - und halten uns einfach für verrückt. In dem Zusammenhang: Gibt es eigentlich seit März 2003 noch Banküberfälle mit Schreckschusswaffen? Ich meine, jetzt wo ein Bankräuber doch erst einen kleinen Waffenschein für den Überfall beantragen muss, da er sich ja sonst strafbar macht, sollte doch jeder ehrliche Bankräuber abgeschreckt sein.... Tabs
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Klar, es könnte alles sein...... Aber die Wahrscheinlichkeit ist doch zugegebenermaßen recht gering, oder wieviele Delikte dieser Art gab es bei uns in den vergangenen Jahrzehnten? Mir kommt das so vor wie die Diskussion um das Verbot der Wurfsterne..... theoretisch könnten an jeder Straßenecke vermummte Ninjas lauern, und nur weil sie noch keiner gesehen hat, heisst das nicht dass sie nicht da sind.....
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Wenn das wirklich so wäre, wäre es ja noch schlimmer. Ich kann ja noch verstehen, dass ein Polizist nicht definitiv erkennen kann ob ein 14jähriger mit einer "Pistole" in der Hand nun etwas potentiell gefährliches mitführt oder nicht. Theoretisch, wenngleich wohl selten, könnte es ja sein dass er die Knarre seines Vaters geklaut hat. Aber Jugendliche/Kinder mit realen "Kriegswaffen" auf der Straße anzutreffen, davon habe ich in D noch nie gehört. Insofern muss man hier auch nicht zwischen echt und unecht unterscheiden, die Vermutung geht hier m.E. immer Richtung "unecht". Trotzdem verstehe ich wenn der Beamte vorsichtig ist, und ich verstehe auch dass er - bei Bedrohung - auf Nummer sicher geht. T.
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Das genaue Gegenteil ist der Fall: Ich zitiere "Das Risiko eines Beamten, im Dienst infolge eines Angriffs getötet zu werden, ist in einem durchschnittlichen Jahr geringer als das Risiko eines Normalbürgers, Opfer eines tödlichen Angriffs zu werden" (Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen, Professor Ohlemacher, Juli 2002) Tabs
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Und wie sieht es mit sog. "Modellwaffen" aus, also Teile aus Metall oder Kunststoff ohne jede Schussfunktion? Oder Dekowaffen (nicht ex KWKG- Waffen), die ehemals echt waren, jedoch dauerhaft unbrauchbar gemacht wurden? Die sehen noch viel echter aus, sogar aus direkter Nähe betrachtet... Und was ist nun wenn ich 18 bin und einen kleine Waffenschein habe. Darf ich dann mit dem lauten Spielzeug rumrennen, aber das Plastik bleibt in der Schublade? Ich frage mich nur wie die Polizisten, in deren Ländern das Führen von echten und Softwairwaffen erlaubt ist, damit umgehen können?! Und bei uns jammert man los wegen ein paar aufgepeppten Erbsen"pistolen". Es ist nunmal so, dass man in einigen Berufen mit Situationen konfrontiert wird, in denen man - sogar wenn man alles richtig macht - manchmal eine Katastrophe auslöst. Jeder der mit sowas nicht umgehen kann, sollte sich überlegen ob er in dem Beruf richtig ist oder vielleicht lieber zum Gärtner umschulen sollte. Und dazu zähle ich auch auf einen vermeintlich real bewaffneten Jugendlichen zu schiessen. Ich lege hier keinen anderen Maßstab an als bei real bewaffneten Tätern. Sobald der Jugendliche mit der Erbsenpistole auf einen Beamten zielt, schlägt "Darwin" zu. Und wenn der Jugendliche das Teil nur dabei hatte, ohne jemanden zu bedrohen, liegt so oder so kein Grund für den Schusswaffeneinsatz vor (so zumindest die Regelungen des deutschen Rechts). Tabs
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Das mit dem Vorrang wirst Du in keinem Gesetz genau definiert finden. Es ergibt sich aus dem in der Verfassung verankerten Auftrag der BW - bzw. den Folgen für die Allgemeinheit, wenn die Prioritäten anders wären. Genaueres dazu kann ich Dir nicht beantworten, ich habe nur gelernt dass es so ist. Habe auch nie gehört dass diese Prioritätensetzung von einem Richter bezweifelt worden wäre. Ich habe mal zwei Dateien hinzugefügt, das UZwGBw UZwGBw.pdf sowie den von Upima zitierten Link, TruppWehr_1997_202_Word.pdf der die Lage eigentlich ganz gut wiedergibt. Zu der Sache mit dem >ungenutzen< Gebiet: Wie schon gesagt, es gibt genügend Gründe, wieso auch ungenutztes Sicherheitsgebiet noch zu schützen ist. Ersten bedeutet die Tatsache dass eine Kaserne nicht mehr benutzt wird nicht, dass dort nicht ggf. noch Übungen stattfinden oder stattfinden könnten. Ausserdem liegt dort oft noch Munition oder deren Reste herum. Würde die BW das Gebiet freigeben, wäre sie für dessen "Säuberung" verantwortlich. Ausserdem könnte u.U., auch durch eine zeitlich beschränkte Nutzungsgenehmigung, ggf. ein Gewohnheitsrecht/Wegerecht abgeleitet werden - und so das Gebiet für die Zukunft, durch die BW, nur noch eingeschränkt nutzbar sein. Wenn die BW das Vereinsgebiet wirklich verkauft hat - oder vermietet hat, so gibt es natürlich weitreichende zivilrechtliche Ansprüche auf Zugang. Da muss man sicher aber einigen bzw. die Einigung durch ein Urteil ersetzen. Ohne die Einigung/Urteil (auf die der Nutzer üblicherweise ein Recht hat) ist das Betreten dennoch rechtswidrig mit all seinen Folgen. Das ist aber aus der Ferne nicht so leicht zu beurteilen, es macht einen großen Unterschied ob das Gelände von der BW vermietet/verkauft wurde, oder ob das Vereinsgelände zwar auf Zivilgebiet liegt, aber nur/leichter durch BW- Straßen erreichbar ist. In beiden Fällen ist die Rechtsgrundlage ein ganz unterschiedliche. @smithy: Ich sehe ja auch, dass eine Verlagerung des Schildes bzw. eine Einschränkung des Zugangsverbotes die sinnvollste Lösung wäre. Sowas wird normalerweise auch die übliche Lösung sein. Aber das muss man halt angehen, so einfach BW- Gebiet betreten, auch mit dem Glauben an ein Wegerecht, ist halt nicht zulässig. Stell Dir mal vor Dein Nachbar geht ständig durch Dein Grundstück, ohne jede Absprache, nur weil gerade vor seinem Haus eine Baustelle ist. Das muss halt vorher ausgehandelt werden, dann gibts auch keinen Ärger.
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Also: Bei Militärischen Sicherheitsgebiet ist das mit dem Wegerecht so eine Sache...... Wäre das Gelände nur zivil genutzt, und es die einzige Zufahrt zu der Vereinsanlage, könnte die Sache recht einfach aus der Welt geschafft werden. Entweder Eintrag ins Grundbuch oder 'ne richterliche Entscheidung, die wohl fast immer zugunsten des Wegerechts ausgehen wird. Aber...: Militärisches Sicherheitsgebiet heisst es ja nicht nur deswegen, weil dort Soldaten ohne Kopfbedeckung spazierengehen und sich sonnen. Auf diesem Gelände ist es grundsätzlich möglich, dass dort gefährliche Situationen eintreten, oder klassifiziertes Material erprobt/eingesetzt wird. Dies hat einen verfassungsrechtlich höheren Status als der Zugang zu eigenem Gelände. Ein Feldjäger kann und hat den Zugang zu dem Gebiet zu kontrollieren und ggf. zu unterbinden. Es ist nicht Sache des Feldjägers zu entscheiden welche Zivilisten auf der Straße durchfahren dürfen, und wer nicht. Er hat nur den Tatbestand ansich festzustellen, und dann erst kann er - aufgrund der aktuellen Lageeinschätzung - bestimmte Maßnahmen ergreifen oder unterlassen. Die gehen von "Ansprechen" über "Verwarnen" bis hin zu Festnahme oder Einsatz der sog. "Hilfsmittel der körperlichen Gewalt". Alles was über eine Verwarung/Verweisung hinausgeht, muss er jedoch im Nachhinein gut begründen können. Daher macht man das nur wenn die Situation es wirklich erfordert. Und die Sache mit der Kopfbedeckung würde ich nicht zu hoch aufhängen. Wäre ich der Vorgesetzte der Beiden, würde ich zwar 'nen Rüffel verteilen, aber gegenüber demjenigen, der die beiden hingehängt hat, ebenfalls vorgehen. Schließlich hätte er das gar nicht sehen können, wenn er sich an die Beschilderung gehalten hätte. Das Mindeste, was dabei rauskommt, ist Landfriedensbruch (sofern derjenige keine Waffe dabei hatte). Es gibt m.E. zwei Möglichkeiten: 1) Mit dem Standortkommandanten wird vereinbart, dass die Straße (und nur diese) als Zufahrt zum Vereinsgelände genutzt werden darf 2) Mit dem Standortkommandanten wird vereinbart, dass bestimmte Personen den Weg benutzen dürfen (z.B. alle Personen mit Vereinsausweis, oder Personen mit vorab von der BW ausgestelltem Passierschein (ähnlich den Zugangsbedingungen von Zivilpersonen zu Militärgelände) Ich persönlich denke, dass der Kommandant dem Befahren durch Zivilpersonen zustimmen wird. Normalerweise ist die BW sehr darauf bedacht, sich in der Nähe ihrer Standorte keine Feinde zu machen. Sollte der Kommandant dem nicht zustimmen, gibt es noch immer höhere Instanzen. Wenn auch die nicht zustimmen, besteht tatsächlich die Möglichkeit, dass dort etwas stattfindet, was eben nicht für Zivilisten sichtbar sein soll. Wenn das Gelände tatsächlich nicht mehr genutzt wird, sich auch dort keine "Altlasten" mehr befinden, UND das Gelände auch nie wieder genutzt werden soll (evtl. entstehen gewohnheitsrechtliche Ansprüche), sollte die BW der Aufhebung der Sicherheitszone sowieso zustimmen. Hilft alles nichts: Dann muss ein Richter entscheiden
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Wesentliche Teile werden nicht ins Waffenhandelsbuch geschrieben: § 23 Abs. 2 Nr. 3 WaffG. Ich möchte mal wissen wie der SB eine Meldepflicht begründet, wenn der Händler die Daten nichtmal ins eigene Waffenhandelsbuch schreiben darf. Ausserdem ist der Meldepflichtparagraph (§34) so formuliert, dass er bei einer "Überlassung" greift, die in die WBK eingetragen wird. Das geschieht jedoch bei einem Wechselsystem nicht (wenn der SB lesen kann). Aber in manchen Teilen dieser Bananenrepublik legt nunmal jeder, der sich dazu berufen fühlt, Gesetze so aus wie er gerade will.
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Angesichts der neuen Betrachtung von Softairs < 0,5 Joule als Spielzeug, frage ich mich, wie denn "Modellwaffen" nun behandelt werden? Bisher ist von allen Verantwortlichen hierzu ja keine definitive Stellungnahme zu vernehmen gewesen. Fällt denn nun eine Modellwaffe, die Firecaps verschiesst, ohne dass ein Geschoß den Lauf verlässt, auch unter Spielzeug? Oder muss erst ein Geschoß unter 0,5 Joule den Lauf verlassen, dass man es als Spielzeug betrachten kann? Streitpunkt war bisher immer die "Originalgetreuheit". Gilt es als originalgetreue Nachbildung, fällt es gem. Anlage 2, Abschnitt 3, Unterabschnitt 2, Nr.3 WaffG unter eben dieses. Sollte das nicht auch mit der Spielzeugrichtlinie kollidieren? Gruß Tabs P.S.: Ich rede von davon: Modellwaffen