Beim Schiessen mit Waffen auf "rot" sehe ich keinerlei Probleme, denn ein Bedürfnis zum Schiessen benötigt man nicht. Wer seine Waffe legal auf den Stand schafft, darf damit auch schiessen (soweit die Waffe beschossen ist jedenfalls)
Das einzige Problem könnte darin bestehen sie dorthin zu schaffen, da der Transport auf jeden Fall ein "Führen" ist, und evtl. nicht durch den "vom Bedürfnis umfassten Zweck" zum legalen "Führen" erhoben wird.
Das eigentlich Problem ist also dass das Bedürfnis sich am Schützen orientiert, das Schiessen ansich jedoch erlaubnisfrei ohne Bedürfnis möglich ist. Keinesfalls spielt es eine Rolle ob eine Waffe ursprünglich mit dem Bedürfnis "Sammeln" erworben wurde, und z.B. von einem Jäger später evtl. zur Jagdausübung verwendet wird, solange der Betreffende auch so ein Bedürfnis amtlich nachweisen kann (also Jagdschein).
Denn, wie schon erwähnt, das Bedürfnis orientiert sich am Bedürfnisinhaber, nicht an der Waffe.
Beim Sportschiessen wird es komplizierter. Es besteht keine gestzl. Verpflichtung einen Nachweis des Bedürfnisses zum Sportschiessen zu erbringen, jeder der auf einen Stand geht und die sonst. Voraussetzungen erfüllt darf dies. Wer zufällig ein Sportschützenbedürfnis amtlicherseist bestätigt bekommen hat (wbk), darf mit Sicherheit auch seine "roten" Waffen zum Schiessen verwenden (und auch transportieren), soweit die Bedürfnisdisziplinen damit geschossen werden dürfen.
Die wirkliche Grauzone besteht also nur in den Fällen, in denen WBK- Inhaber ohne Sportschützenbedürfnisnachweis (was für ein Wort) die Waffe zum Stand transportieren wollen.
Ich vertrete die Auffassung, dass das erlaubnisfreie Schiessen dort ansich ein Bedürfnis im juristischen Sinne darstellt, auch wenn es im Sprachgebrauch der Schützen kein "Bedürfnis" ist. Letzeres ist aber nur meine Ansicht, es gibt da wohl auch andere.
Tabs