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pegasus

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  1. Horner Arms, Heubach?
  2. Muss denn jedesmal FG vom BDS vorstürmen und versuchen die Kastanien aus dem Feuer zu holen? Wo sind die Funtionäre vom BDMP, DSB, usw?
  3. @ASE zumindest das hab ich mir jetzt mal auf die schnelle durchgelesen: Auszug: Begründung: Das „waffenrechtliche Bedürfnis“ ist zentraler Bestandteil des deutschen Waffenrechts und unverzichtbar, um der ordnungsrechtlichen Funktion des Waffenrechts, so wenig wie möglich und soviel wie nötig Waffen im privaten Besitz zu halten, gerecht zu wer- den. Dies findet seinen Ausdruck darin, dass sowohl das aktuelle Waffengesetz als auch die Entwurfsfassung des 3. WaffRÄndG davon ausgehen, dass das waffenrechtliche Bedürfnis fortlaufend überprüfbar ist. Der Entwurf des 3. WaffRÄndG sieht in Umset- zung der EU-Feuerwaffenrichtlinie sogar eine Verschärfung der Bedürfniswiederho- lungsprüfung in § 4 Absatz 4 Satz 3 WaffG-E vor („soll“ statt „kann“ und der Ergän- zung „in regelmäßigen Abständen“). Vor diesem Hintergrund ist es ein nicht nachvoll- ziehbarer Wertungswiderspruch, nach zehnjähriger regelmäßiger Schießsportausübung völlig auf einen Bedürfnisnachweis in Form einer fortdauernden schießsportlichen Be- tätigung zu verzichten. Selbst anlassbezogenen Überprüfungen des Bedürfnisses für eine Schusswaffe, wie derzeit möglich, wäre damit die Grundlage entzogen. Die vorge- sehene Regelung läuft damit auf eine völlige Aushöhlung des Bedürfnisprinzips für Sportschützen hinaus. Denn allein die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein be- gründet kein Bedürfnis für den Besitz einer Schusswaffe. Am Nachweis des Bedürfnisses durch regelmäßiges Betreiben des Schießsports muss daher festgehalten werden. Es sollte gesetzlich definiert werden, welches Mindestmaß erforderlich ist. Es bietet sich eine Regelung an, die ein Höchstmaß an Flexibilität auf- weist. 18-maliges Schießen mit der Waffe innerhalb von drei Jahren dürfte hier den Interessen der Sportschützen auch im fortgeschrittenen Alter entgegenkommen und zu- gleich der ordnungs- und sicherheitspolitischen Intention des Waffenrechts noch ge- recht werden.
  4. Ob an den Grenzen kontrolliert wird könntest du auch in einem Reiseforum nachfragen.
  5. Gibt es den Text der Verordnung auch auf arabisch?
  6. Hallo DatHeinz, kannst du dich noch an den Preis bei German Gun stock für das Komplettpaket erinnern?

    Haben die regelmässig solche Pakete?

    1. DatHeinz

      DatHeinz

      Frag am besten dort an. Es ist ja auch nicht jede Kombination sofort erhältlich. 

  7. Zum Teufel, welcher Metaller prägt diese übergrossen 10 Pfennigstücke?
  8. Genau der ist es!!
  9. Dir ist schon klar, dass hier nicht nur Schützen und Jäger mitlesen.
  10. Einfach so ins Ausland schicken, ohne zu wissen welche Gesetze da gelten???
  11. Ich hab zur Zeit das gleiche Problem. Im Dezember habe ich .223er Hülsen angeboten die zum Teil gezündert sind. Internationalen Versand hatte ich ausgeschlossen. Ersteigert hat ein Italiener. Ich habe ihm mitgeteilt, daß kein Geschäft zu Stande kommt, da ich nicht ins Ausland versende. Vor 2 Wochen bekam ich Post vom Webmaster eGun, der Käufer hat sich über mich beschwert, weil ich noch keine Kontodaten übermittelt habe. Nach Klärung der Sachlage mit dem Webmaster wurde mir von diesem vorgeschlagen den Artikel wenn möglich über eine deutsche Kontaktadresse an den Italiener liefern zu lassen. Aber darum geht es mir nicht. Wenn ich internationalen Versand ausschließe, dann sollten sich die Bieter daran halten. Eine deutsche Lieferadresse habe inzwischen, aber noch kein Geld. Die Bewertungen des Italieners bei eGun: Zur Zeit biete ich 2 VL-Pistolen an. Ein Pole und ein Tscheche sind wieder dabei.
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